Die Pflegestufe und das damit verbundene Pflegegeld sind schon immer ein Thema, über das es noch viele Unklarheiten bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen gibt. Zu unübersichtlich scheint auf den ersten Blick die Beantragung und das weitere Vorgehen, bis es dann wirklich zur Auszahlung des Geldes kommt. Kein Wunder, dass sich in diesem Zusammenhang viele Fragen auftun, die es zu klären gibt, damit das Pflegeversicherung und Pflegegeld beantragen reibungslos und zeitnah funktioniert.
Die größte Unsicherheit existiert bei der Frage, wie die Pflegestufen wo beantragen und das Pflegegeld beantragen wo werden kann.
Anspruch auf Pflegestufe
- wenn mindestens zwei Jahre lang in die Pflegekasse eingezahlt wurde
- wenn eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde
- wenn der Betroffene in eine der folgenden Pflegestufen eingestuft werden kann
- wenn ein Antrag auf Pflegestufe gestellt wurde
- Pflegestufe 0 – bei stark eingeschränkter Alltagskompetenz
- Pflegestufe I – bei einem durchschnittlichen Aufwand für Hilfe von 90 Minuten pro Tag
- Pflegestufe II – bei einem durchschnittlichen Aufwand für Hilfe von 180 Minuten pro Tag
- Pflegestufe III – bei einem durchschnittlichen Aufwand für Hilfe von fünf Stunden pro Tag
Leistungen der Pflegeversicherung – Voraussetzungen
- Antrag auf Leistungen muss schriftlich gestellt werden
- Pflegebedürftigkeit muss deutlich erkennbar sein
- einer Begutachtung durch den MDK muss zugestimmt werden
Tipp: Für den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung kann Hilfe in Anspruch genommen werden. Diese erhält man in der Regel direkt bei der Pflegekasse.
Anspruch auf Pflegegeld
- wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt
- wenn der Betreuungs- und Pflegeaufwand in häuslicher Umgebung stattfindet und mindestens 60 Stunden pro Monat beträgt
- wenn der Pflegebedürftige in Deutschland lebt und auch hier gepflegt wird
- wenn die Pflegebedürftigkeit mindestens sechs Monate andauert
- wenn ein schriftlicher Antrag auf Pflegegeld gestellt wurde
Anspruch auf Sachleistungen
- werden dann geleistet, wenn die Pflege teilstationär oder stationär durchgeführt wird
- kann mit dem Pflegegeld kombiniert werden
Antrag stellen
- alle Anträge müssen schriftlich gestellt werden
- können bei der Krankenkasse oder bei der Pflegekasse eingereicht werden
- können formlos oder mit Hilfe von einem Formular gestellt werden
- Fristen einhalten
- Auszahlungen erfolgen nicht rückwirkend sondern immer erst ab dem Tag der Antragstellung
- Antrag kann auch online gestellt werden
- alle Angaben im Antrag müssen korrekt sein
Leistungen berechnen & Antrag stellen
Damit auch Sie einen Antrag auf eine Pflegestufe oder Pflegegeld stellen können, stellen wir Ihnen unseren Vergleichsrechner zur Verfügung. Er hilft Ihnen beim Ausfüllen und gibt Ihnen wichtige Tipps für die Beantragung.Zudem ist er bei der Ermittlung der möglichen Leistungen behilflich und zeigt Ihnen so schon im Vorfeld auf, welche Geldleistungen oder Sachleistungen bei der jeweiligen Pflegestufe möglich sind. Sie erreichen den Rechner über den Button „Zum Vergleichsrechner“.
Die Pflegestufe und das damit verbundene Pflegegeld sind schon immer ein Thema, über das es noch viele Unklarheiten bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen gibt. Zu unübersichtlich scheint auf den ersten Blick die Beantragung und das weitere Vorgehen, bis es dann wirklich zur Auszahlung des Geldes kommt. Kein Wunder, dass sich in diesem Zusammenhang viele Fragen auftun, die es zu klären gibt, damit das Pflegeversicherung und Pflegegeld beantragen reibungslos und zeitnah funktioniert.
Die größte Unsicherheit existiert bei der Frage, wie die Pflegestufen wo beantragen und das Pflegegeld beantragen wo werden kann.
Anspruch auf Pflegestufe
- wenn mindestens zwei Jahre lang in die Pflegekasse eingezahlt wurde
- wenn eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde
- wenn der Betroffene in eine der folgenden Pflegestufen eingestuft werden kann
- wenn ein Antrag auf Pflegestufe gestellt wurde
- Pflegestufe 0 – bei stark eingeschränkter Alltagskompetenz
- Pflegestufe I – bei einem durchschnittlichen Aufwand für Hilfe von 90 Minuten pro Tag
- Pflegestufe II – bei einem durchschnittlichen Aufwand für Hilfe von 180 Minuten pro Tag
- Pflegestufe III – bei einem durchschnittlichen Aufwand für Hilfe von fünf Stunden pro Tag
Leistungen der Pflegeversicherung – Voraussetzungen
- Antrag auf Leistungen muss schriftlich gestellt werden
- Pflegebedürftigkeit muss deutlich erkennbar sein
- einer Begutachtung durch den MDK muss zugestimmt werden
Tipp: Für den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung kann Hilfe in Anspruch genommen werden. Diese erhält man in der Regel direkt bei der Pflegekasse.
Anspruch auf Pflegegeld
- wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt
- wenn der Betreuungs- und Pflegeaufwand in häuslicher Umgebung stattfindet und mindestens 60 Stunden pro Monat beträgt
- wenn der Pflegebedürftige in Deutschland lebt und auch hier gepflegt wird
- wenn die Pflegebedürftigkeit mindestens sechs Monate andauert
- wenn ein schriftlicher Antrag auf Pflegegeld gestellt wurde
Anspruch auf Sachleistungen
- werden dann geleistet, wenn die Pflege teilstationär oder stationär durchgeführt wird
- kann mit dem Pflegegeld kombiniert werden
Antrag stellen
- alle Anträge müssen schriftlich gestellt werden
- können bei der Krankenkasse oder bei der Pflegekasse eingereicht werden
- können formlos oder mit Hilfe von einem Formular gestellt werden
- Fristen einhalten
- Auszahlungen erfolgen nicht rückwirkend sondern immer erst ab dem Tag der Antragstellung
- Antrag kann auch online gestellt werden
- alle Angaben im Antrag müssen korrekt sein
Leistungen berechnen & Antrag stellen
Damit auch Sie einen Antrag auf eine Pflegestufe oder Pflegegeld stellen können, stellen wir Ihnen unseren Vergleichsrechner zur Verfügung. Er hilft Ihnen beim Ausfüllen und gibt Ihnen wichtige Tipps für die Beantragung.Zudem ist er bei der Ermittlung der möglichen Leistungen behilflich und zeigt Ihnen so schon im Vorfeld auf, welche Geldleistungen oder Sachleistungen bei der jeweiligen Pflegestufe möglich sind. Sie erreichen den Rechner über den Button „Zum Vergleichsrechner“.
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Momentan sind mehr als 2,5 Millionen Bundesbürger auf die Unterstützung der Pflegekassen angewiesen. Sie erhalten entweder Pflegegeld oder Sachleistungen, die ihre eigene Pflege unterstützen und diese für die Betroffenen selbst bezahlbar machen. Damit dies alles funktioniert und niemand auf die dringend benötigte Pflege im Falle einer Pflegebedürftigkeit verzichten muss, hat die Bundesregierung im Jahr 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung ins Leben gerufen. Sie gilt als 5. Säule der Sozialversicherung und ist ein Aushängeschild unseres Sozialstaates. Die Pflegeversicherung versteht sich als Pflichtversicherung, in die alle in Deutschland lebenden Bürger einzahlen sollen. Ist man gesetzlich krankenversichert, so wird der Beitrag zur Pflegeversicherung automatisch mit dem Beitrag zur Krankenversicherung vom monatlichen Einkommen abgezogen. Ist man privat krankenversichert, so muss man sich selbst um eine entsprechende Pflegeversicherung kümmern.
Oftmals treten viele Fragen vor der Beantragung der Pflegestufe auf. Wer kann die Pflegeversicherung beantragen? Wo und wie muss der Pflegeversicherung Antrag abgegeben werden und wer erhält Pflegegeld und in welcher Höhe? All diese Fragen und noch einige mehr sollen hier geklärt werden. Zudem soll eine Pflegegeld Checkliste alle wichtigen Punkte für die Beantragung zusammenfassen.
Die Pflegeversicherung
Der demografische Wandel in Deutschland hat bereits vor Jahren dazu geführt, dass sich die Bundesregierung Gedanken darüber machen musste, wie die Pflege und Versorgung von hauptsächlich älteren Menschen in Zukunft finanziert werden kann. Dass die Krankenkassen dazu nur in einem geringen Umfang in der Lage sein werden, war recht schnell klar. Und auch die Renten und Gehälter waren nicht so konzipiert, dass eine umfassende Pflege bei allen Menschen sichergestellt werden konnte. Eine faire Lösung musste her, die auf der einen Seite alle Menschen zur Kasse bittet, auf der anderen Seite aber auch allen Pflegebedürftigen eine qualitativ hohe Pflege zusichert. Und dies unabhängig vom gesellschaftlichen Stand der Betroffenen.
Mit der Pflegeversicherung konnte dies erreicht werden. In sie zahlt jeder einen prozentualen Teil seines Einkommens ein, sodass niemand finanziell benachteiligt wird. Bei der Abrufung der Leistungen wird hingegen nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit geschaut und die Leistungen werden entsprechend angepasst. Doch wie kann man eigentlich die Leistungen der Pflegeversicherung beantragen und wer bekommt Leistungen der Pflegeversicherung?
Wer erhält Leistungen der Pflegeversicherung?
Die Voraussetzungen für Leistungen der Pflegeversicherung sind recht einfach. So hat derjenige Anspruch auf die regulären Leistungen der Pflegeversicherung, der im erheblichen Maße auf Unterstützung bei der Pflege und bei der Versorgung angewiesen ist. Zudem erhält man die Leistungen nur dann in vollem Umfang, wenn man im Vorfeld in eine Pflegestufe eingestuft wurde. Bei der Einstufung ist der zeitliche Aufwand, der für die Pflege des Pflegebedürftigen benötigt wird ausschlaggebend. Ferner muss der Pflegebedürftige in der Pflegeversicherung versichert sein.
Somit sind die Voraussetzungen für Leistungen der Pflegeversicherung sehr klar benannt und jeder Betroffene weiß, wann und in welchem Umfang ihm ein Anspruch zusteht.
Pflegeversicherung – wer ist versichert
Pflegeversicherung Versicherte sind alle krankenversicherten Personen, die als Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse erfasst sind. Sie müssen auch keinen separaten Antrag auf die Aufnahme in die Pflegeversicherung stellen. Bei freiwillig Versicherten kann entschieden werden, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern lassen. Ebenso alle Mitglieder privater Krankenkassen. Sie können auch eine Pflegeversicherung abschließen, die abseits der Krankenkassen angeboten wird.
Pflegeversicherung Checkliste
Damit es bei der Pflegeversicherung keine Unstimmigkeiten gibt, soll diese kurze Checkliste genau aufzeigen, woran man erkennt, ob und wie man pflegeversichert ist und ob man alle Pflegeversicherung Leistungen Voraussetzungen erfüllt.
- man ist in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert
- man ist familienversichert bei einem Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse
- man ist freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und hat sich für das komplette Leistungspaket entschieden
- man ist privat krankenversichert und hat auch privat für den Pflegefall vorgesorgt
Pflegestufen Voraussetzungen
Um Pflegegeld beantragen zu können, muss im ersten Schritt eine Pflegestufe beantragt werden. Das Pflegestufen beantragen erfolgt nach einem fest vorgeschriebenen Ablauf. So müssen dafür nicht nur die Pflegestufe Kriterien erfüllt werden, sondern es muss ein Pflegestufe Formular für das Pflegestufe beantragen ausgefüllt werden.
Pflegestufe beantragen – Tipps
Um eine Pflegestufe richtig beantragen zu können, müssen alle Pflegestufe Voraussetzungen erfüllt werden. Das gilt auch, wenn es um das Pflegestufe neu beantragen geht. So muss der Pflegestufe Antrag immer in schriftlicher Form erfolgen. Dabei kann für den Pflegestufenantrag ein formloses Blatt verwendet werden, oder aber auch das Pflegestufen Formular, dass neben allen relevanten Fragen zum Antrag auch noch einmal die Pflegestufen Kriterien bereithält.
Damit man eine Pflegestufe erhalten kann, muss der Antrag auf Pflegestufe der jeweiligen Pflegekasse zugesandt werden. Bei einem Erstantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung kann der Antrag auch bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden. Sie wird den Antrag zur Pflegeversicherung weiterleiten und so dafür sorgen, dass dieser bearbeitet wird.
Damit dem Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung auch stattgegeben werden kann, müssen dem Antrag aussagekräftige Unterlagen über den Gesundheitszustand der zu pflegenden Person beigelegt werden. Zwar wird nach jedem Antrag eine Begutachtung durch den MDK durchgeführt. Doch kann man bereits Unterlagen vorlegen, die die Pflegebedürftigkeit aufzeigen, erleichtert dies die Antragstellung und kann die Entscheidung der Pflegekasse positiv beeinflussen.
Das Ausfüllen des Antrages für eine Pflegestufe
Der Antrag für eine Pflegestufe muss immer korrekt und sachlich richtig ausgefüllt werden. Es sollte dabei nicht verschwiegen oder übertrieben dargestellt werden, da der MDK bei seiner Begutachtung sowieso die tatsächlichen Gegebenheiten sieht. Sollte der Pflegebedürftige selbst nicht in der Lage dazu sein, den Antrag auf eine Pflegestufe auszufüllen, so können dies auch die Angehörigen oder ein gesetzlicher Vertreter übernehmen.
Pflegestufe – wer bekommt das Geld?
Ist die Pflegestufe beantragt und genehmigt wurden, wird das mögliche Pflegegeld immer an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Er ist es, der auch darüber bestimmt, wie und wo das Geld zum Einsatz kommt. Meist erhält es die Person, die die Pflege durchführt. Es dient dann als Aufwandsentschädigung und kleiner Lohn.
Der Pflegegeldantrag
Ist die Pflegestufe genehmigt, kann bei einer häuslichen Pflege der Pflegegeld Antrag gestellt werden. Das Pflegegeld beantragen in Deutschland kann auf verschiedenen Wegen geschehen. So kann das Pflegegeld beantragen online oder direkt bei der Pflegekasse erfolgen. Damit nichts schief geht, hier unsere Pflegegeld beantragen Anleitung:
Pflegegeld beantragen – Tipps
Um einen Antrag auf Pflegegeld stellen zu können, muss im Vorfeld die Pflegestufe beantragt und genehmigt wurden sein. Die Beantragung vom Pflegegeld kann dann schriftlich erfolgen. Den Antrag auf Pflegegeld stellen tut man bei der zuständigen Pflegekasse, die auch die Pflegestufe genehmigt hat. Der Antrag auf Pflegegeld aus Deutschland kann nur in Deutschland gestellt werden. Pflegebedürftige Personen, die außerhalb von Deutschland leben und dort gepflegt werden, können keinen Antrag auf Pflegegeld in Deutschland stellen. Auch dann nicht, wenn sie in die Pflegeversicherung eingezahlt haben.
Wer Pflegegeld richtig beantragen will, der sollte auch auf die Form und die Fristen achten. So wird das Pflegegeld erst ab dem Tag der Antragstellung gestellt. Eine Rückwirkende Auszahlung über diesen Termin hinaus ist leider nicht möglich. Deshalb sollte man niemals zu lange mit der Beantragung warten, da es sonst passieren kann, dass Geld verloren geht, dass dem Betroffenen eigentlich zugestanden hätte.
Antrag auf Pflegegeld wo stellen
Der Antrag kann bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Ist man sich bezüglich der Anschrift nicht sicher, so kann er im Zweifel auch bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden, die den Antrag dann an die Pflegekasse weiterreicht. Wichtig ist, dass der Antrag richtig ausgefüllt ist und die Pflegekasse erkennt, um welchen Versicherten es sich handelt. Hilfe bei Antrag auf Pflegegeld und beim Antrag auf Pflegegeld richtig ausfüllen erhält man bei der Pflegekasse.
Wer beim Antrag auf Pflegegeld ausfüllen nicht auf ein Formular zurückgreifen möchte und dies dann per Post oder persönlich bei der Pflegekasse einreichen will, der kann das Pflegegeld auch online beantragen. Das gilt nicht nur beim Pflegegeld neu beantragen, sondern auch bei der Verlängerung oder nach einem Widerspruch.
Pflegegeld Kriterien
Pflegegeld kann nur dann beantragt werden, wenn alle Pflegegeld Voraussetzungen erfüllt werden. So muss nicht nur die zuständige Pflegeversicherung gefunden, sondern es muss auch bereits eine Pflegestufe beantragt und genehmigt wurden sein. Nur dann können auch die entsprechenden Leistungen abgerufen werden.
Checkliste für die Pflegegeld Beantragung
Folgende kleine Checkliste soll bei der Beantragung des Pflegegeldes helfen und den Anspruch auf Pflegegeld klären:
- in welcher Pflegeversicherung ist man versichert und erfüllt man alle Pflegeversicherung Voraussetzungen?
- wurde eine Pflegestufe beantragt und welche Pflegestufen haben welche Voraussetzungen für Pflegegeld?
- Pflegestufe wo beantragen? Ist das bekannt?
- Wer bekommt Pflegegeld und gibt es ein Konto, auf das das Geld überweisen werden kann?
- Pflegegeld wo beantragen? Ist das bekannt?
- sind alle Pflegegeld beantragen Voraussetzungen erfüllt?
Eine zusätzliche private Pflegeversicherung für die optimale Absicherung?
Viele Versicherte überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, neben der gesetzlichen Vorsorge für den Pflegefall auch noch privat vorzusorgen. Mit einer zusätzlichen privaten Pflegeversicherung wäre dies ohne weiteres möglich. Dafür müsste lediglich eine Versicherung abgeschlossen werden, bei der im Bedarfsfall einfach ein Pflegeversicherung Leistungen Antrag gestellt werden muss.
Doch was so einfach klingt, funktioniert in der Praxis etwas anders als bei den gesetzlichen Versicherungen. So kann man bei den privaten Pflegeversicherungen zwischen verschiedenen Modellen wählen. Ist man bereits in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert und sucht lediglich eine Ergänzung zum bestehenden Versicherungsschutz, lohnt sich die Pflegetagegeldversicherung. Sie ist mit einem einfachen Ablauf ausgestattet und kann ohne großen aufwand im Pflegefall abgerufen werden. Bei dieser Art des Versicherungsschutzes erhält man ein festes monatliches Pflegegeld, welches sich weder an der Pflegestufe noch an der Art der Pflege orientiert. Einzig die im Vertrag festgelegte Summe ist hierfür relevant.
Das Besondere an dieser zusätzlichen Versicherung ist die Tatsache, dass man als gesetzlich versicherter dafür nicht allzu viel Geld in die Hand nehmen muss. Da man im Pflegefall auch von der gesetzlichen Pflegeversicherung Unterstützung erhält, muss die private Vorsorge lediglich mögliche Lücken ausfüllen, das bedeutet, dass die Versicherungssumme nicht sehr hoch sein muss. Schließt man eine solche Versicherung bereits in jungen Jahren ab, kann man bereits für 5 bis 10 Euro im Monat einen sehr guten zusätzlichen Schutz erhalten.