Pflege-Versicherungen vergleichen
und bis zu 86,4% sparen

 Deutschlands großer Preisvergleich

 Jetzt Marktführer + Testsieger vergleichen

100% Weiterempfehlung

Anleiter GmbH hat 4,97 von 5 Sternen 13 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Pflegeversicherung NRW 2013

Die Pflegeversicherung ist deutschlandweit einheitlich geregelt, sie ist vom Gesetzgeber als Pflichtversicherung vorgegeben. Beiträge, Leistungen und die Beantragung entsprechen in Nordrhein-Westfalen den Vorschriften im gesamten Bundesgebiet. Erster Ansprechpartner für den Versicherten ist seine Krankenkasse, die Pflegekasse ist als Träger der Pflegeversicherung an die Krankenkasse angebunden.

So berechnet sich der Beitrag

  • Versicherte ohne Kinder zahlen einen Beitrag von 2,3 Prozent
  • Für Eltern beträgt der Beitragssatz 2,05 Prozent
  • Die Basis ist das sozialversicherungspflichtige Entgelt

Diese Leistungen sind möglich

  • Pflegegeld je nach Pflegestufe
  • Pflegesachleistung bei ambulanter oder stationärer Pflege

So läuft das Antragsverfahren

  • Antrag der Pflegekasse meist online verfügbar
  • Medizinischer Dienst prüft Einstufung in Pflegestufe

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Eine private Zusatzvorsorge ist nötig, wenn man im Pflegefall ausreichend abgesichert sein will. Nur dann bleiben die Kosten einer ambulanten oder gar einer stationären Versorgung tragbar. Mit einem Online-Tarifrechner ermittelt man die passende Versicherung für den persönlichen Bedarf. Der Tarifrechner wird mit einem Klick auf „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.

Die Pflegeversicherung ist deutschlandweit einheitlich geregelt, sie ist vom Gesetzgeber als Pflichtversicherung vorgegeben. Beiträge, Leistungen und die Beantragung entsprechen in Nordrhein-Westfalen den Vorschriften im gesamten Bundesgebiet. Erster Ansprechpartner für den Versicherten ist seine Krankenkasse, die Pflegekasse ist als Träger der Pflegeversicherung an die Krankenkasse angebunden.

So berechnet sich der Beitrag

  • Versicherte ohne Kinder zahlen einen Beitrag von 2,3 Prozent
  • Für Eltern beträgt der Beitragssatz 2,05 Prozent
  • Die Basis ist das sozialversicherungspflichtige Entgelt

Diese Leistungen sind möglich

  • Pflegegeld je nach Pflegestufe
  • Pflegesachleistung bei ambulanter oder stationärer Pflege

So läuft das Antragsverfahren

  • Antrag der Pflegekasse meist online verfügbar
  • Medizinischer Dienst prüft Einstufung in Pflegestufe

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Eine private Zusatzvorsorge ist nötig, wenn man im Pflegefall ausreichend abgesichert sein will. Nur dann bleiben die Kosten einer ambulanten oder gar einer stationären Versorgung tragbar. Mit einem Online-Tarifrechner ermittelt man die passende Versicherung für den persönlichen Bedarf. Der Tarifrechner wird mit einem Klick auf „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.

5

 


 

Die Pflegeversicherung gehört seit 1995 zum deutschen Sozialversicherungssystem. Sie ist eine Pflichtversicherung und als solche an die Krankenversicherung gekoppelt. Rund 90 Prozent der Deutschen sind Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse und deshalb in der ihr angeschlossenen Pflegekasse versichert. Die Regelungen zur Pflege-Pflichtversicherung, die Höhe der Beiträge, die Leistungen und das Antragsverfahren sind deutschlandweit einheitlich festgelegt. Der Gesetzgeber hat Vorschriften erlassen, die eine individuelle Auslegung nicht erlauben. Auch das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen macht hier keinen Unterschied. Die Pflegeversicherung in NRW unterliegt den gleichen Bedingungen wie die Pflegeversicherung im restlichen Bundesgebiet.

Anbieter

Die Träger der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung sind die Pflegekassen, sie gehören zu den gesetzlichen Krankenkassen. Die Koppelung der Pflegekasse an die Krankenkasse wurde vom Gesetzgeber mit der Einführung der Pflege-Pflichtversicherung im Jahr 1995 festgelegt. Diese Regelung gilt auch für die private Krankenversicherung, deshalb sind privat Versicherte bei der ihrem Krankenversicherer angeschlossenen Pflegeversicherung unter Vertrag. Rund 90 Prozent der Deutschen gehören der gesetzlichen Krankenkasse und der gesetzlichen Pflegekasse an. In der Regel ist die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) der größte Versicherer in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Doch auch andere große gesetzliche Krankenkassen haben ihren Platz in den vergangenen Jahren auf dem Markt gefunden. Grundsätzlich besteht heute Wahlfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet, dass jeder Versicherte seine Krankenkasse nach Belieben selbst aussuchen darf. Mindestens die großen Kassen bieten einen aussagekräftigen Online-Auftritt an. Hier können sich Versicherte zu allen Fragen rund um die Pflegeversicherung informieren. Bei Bedarf steht eine persönliche Betreuung in den Filialen vor Ort zur Verfügung, sofern die Kasse diese anbietet. Einige Krankenkassen fungieren ausnahmslos als Direktversicherer und halten keinen Filialservice mehr vor. Die AOK ist allerdings weiterhin vor Ort vertreten und deshalb häufig der erste Ansprechpartner bei Rückfragen zur Pflegeversicherung in NRW.

So berechnet sich der Beitrag

Der Beitrag zur Pflegeversicherung in NRW hängt maßgeblich vom Entgelt des Arbeitnehmers ab, soweit dieses der Sozialversicherung unterliegt. Auf dieses Entgelt kommt der Pflegeversicherung Beitragssatz NRW zur Anwendung. Der Pflegeversicherung Beitragssatz für NRW liegt derzeit wie überall in Deutschland bei 2,05 Prozent. Die Pflegeversicherung in NRW wird vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte getragen. Allerdings gilt für kinderlose Versicherte ein erhöhter Beitrag zur Pflegeversicherung für NRW. Deshalb zahlen Versicherte ohne Kinder in Nordrhein-Westfalen einen Zuschlag von 0,25 Prozent, dieser wird vom Arbeitgeber nicht übernommen. Dieser erhöhte Pflegeversicherung Beitragssatz für NRW entspricht wiederum der einheitlichen bundesdeutschen Regelung, nach der Versicherte ohne leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder oder Pflegekinder einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen.

Diese Leistungen sind möglich

Wer Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung benötigt, muss zunächst die einzelnen Pflegestufen für NRW unterscheiden. Diese Pflegestufen entsprechen selbstverständlich der bundesdeuten Regelung, sie unterscheidet insgesamt vier Pflegestufen. Das Pflegegeld NRW richtet sich nach den Pflegestufen für NRW. Die Höhe des Pflegegeldes kann vom Gesetzgeber angepasst werden. In der höchsten Pflegestufe wird auch das höchste Pflegegeld NRW geleistet. Das liegt daran, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass in der höchsten Pflegestufe auch die umfangreichste ambulante oder stationäre Leistung erforderlich ist. Grundsätzlich unterscheidet man das Pflegegeld von der Pflegesachleistung. Das Pflegegeld wird als Geldleistung in Abhängigkeit von den Pflegestufen für NRW gezahlt. Die Pflegesachleistung konzentriert sich dagegen auf eine ambulante oder eine stationäre Betreuung im Pflegefall. Welche Leistung jeweils angebracht und zu beantragen ist, bleibt der Prüfung des Einzelfalls vorbehalten.

So läuft das Antragsverfahren

Der Antrag auf Pflegegeld für NRW wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt, die auch den Beitrag zur Pflegeversicherung in NRW erhebt. Bei den großen Kassen kann dieser Antrag auf Pflegegeld NRW im Online-Portal heruntergeladen und ausgedruckt werden. Mit den erforderlichen Unterlagen geht der Antrag auf Pflegegeld NRW an den Versicherer. Dort wird der Medizinische Dienst den Antrag auf Pflegegeld sorgfältig prüfen. Er wird insbesondere eine Einstufung in die Pflegestufe vornehmen. Aus der Festlegung der Pflegestufe resultiert unmittelbar die Höhe des Pflegegeldes. Die Kassen sagen in der Regel eine zügige Bearbeitung des Antrags zu. Dennoch muss man eine gewisse Zeit einrechnen, bis der Pflegegeldantrag genehmigt ist.

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Da die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen, um eine Rundum-Versorgung im Pflegefall sicher abzudecken, ist eine zusätzliche private Vorsorge wichtig. Hier haben Versicherte in Nordrhein-Westfalen das ganze Angebot an privaten Zusatzversicherungen zur Auswahl. Bevor man einen Vertrag für eine zusätzliche Pflegeversicherung abschließt, lohnt sich ein Versicherungsvergleich. Er wird mit dem Vergleichsrechner durchgeführt und ermittelt mit wenigen Eingaben die individuell passende Absicherung für den Pflegefall. Der Online-Tarifrechner wird mit einem Klick auf das Feld „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich