Wer ein Pflegekind aufnehmen möchte, muss dazu einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Jugendamt stellen. Das Jugendamt unterstützt die Pflegeeltern unter bestimmten Voraussetzungen mit der Auszahlung eines Pflegegeldes für den Unterhalt und die Erziehung des Kindes.
Leistungen
- Pflegegeld für Unterhalt und Erziehung
- Einmalige Zuschüsse oder Beihilfen
- Erhöhung des Pflegegeldbetrages bei Mehraufwand
Voraussetzungen
- Vollzeitpflege
- Besuchsrecht für die leiblichen Eltern
- Mögliche Rückkehr zu den leiblichen Eltern
Antrag und Ablauf
- Antragstellung beim Jugendamt
- Überprüfung der Pflegeltern
- Ermittlung des Hilfebedarfs
- Erstellung eines Hilfeplans
- Auszahlung des Pflegegeldes
Hinweise für Pflegeeltern
- Anerkennung der Kindererziehungszeiten
- Anspruch auf Elternzeit
- Keine Zahlung von Elterngeld
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Die Höhe des Pflegegeldes bei der Aufnahme eines Pflegekindes ist abhängig von den Aufwendungen für Unterhalt und Erziehung sowie vom Alter des Kindes. Bei Bedarf kann ein erhöhtes Pflegegld beantragt werden, sofern ein nachweislicher Mehraufwand besteht. Den jeweiligen Pflegegeldbetrag, der je nach Stadt, Kreis oder Bundesland variiert, kann man vorab mit dem online Tarifrechner ermitteln. Die Pflegegeldberechnung starten Sie mit einem Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.
Wer ein Pflegekind aufnehmen möchte, muss dazu einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Jugendamt stellen. Das Jugendamt unterstützt die Pflegeeltern unter bestimmten Voraussetzungen mit der Auszahlung eines Pflegegeldes für den Unterhalt und die Erziehung des Kindes.
Leistungen
- Pflegegeld für Unterhalt und Erziehung
- Einmalige Zuschüsse oder Beihilfen
- Erhöhung des Pflegegeldbetrages bei Mehraufwand
Voraussetzungen
- Vollzeitpflege
- Besuchsrecht für die leiblichen Eltern
- Mögliche Rückkehr zu den leiblichen Eltern
Antrag und Ablauf
- Antragstellung beim Jugendamt
- Überprüfung der Pflegeltern
- Ermittlung des Hilfebedarfs
- Erstellung eines Hilfeplans
- Auszahlung des Pflegegeldes
Hinweise für Pflegeeltern
- Anerkennung der Kindererziehungszeiten
- Anspruch auf Elternzeit
- Keine Zahlung von Elterngeld
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Die Höhe des Pflegegeldes bei der Aufnahme eines Pflegekindes ist abhängig von den Aufwendungen für Unterhalt und Erziehung sowie vom Alter des Kindes. Bei Bedarf kann ein erhöhtes Pflegegld beantragt werden, sofern ein nachweislicher Mehraufwand besteht. Den jeweiligen Pflegegeldbetrag, der je nach Stadt, Kreis oder Bundesland variiert, kann man vorab mit dem online Tarifrechner ermitteln. Die Pflegegeldberechnung starten Sie mit einem Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.
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Oftmals geraten gerade Kinder in Notsituationen, wenn die familiären Verhältnisse zu Hause besonders schwierig sind. Sie leiden darunter und werden häufig durch die familiären Probleme in ihrer Entwicklung gestört. In solchen Situationen ist es manchmal für das Wohl der Kinder besser, wenn sie in einer Pflegefamilie aufwachsen, die ihnen ein sicheres Umfeld bietet. Die leiblichen Eltern behalten üblicherweise zwar das Sorgerecht und können weiterhin wichtige Entscheidungen für ihre Kinder treffen, belasten die Kinder aber nicht mit ihren eigenen familiären Problemen. Je nach Entscheidung des Jugendamtes können die leiblichen Eltern auch Besuchstermine wahrnehmen, um ihre Kinder zu sehen und den Kontakt aufrecht zu erhalten. Haben sich die Familienverhältnisse irgendwann wieder geklärt und zum Positiven entwickelt, können die Kinder wieder zu ihren leiblichen Eltern zurückkehren. Familien, die ein Pflegekind aufnehmen, können zur finanziellen Unterstützung Pflegegeld vom Jugendamt beziehen und müssen dazu nur einen Antrag auf Pflegegeld beim Jugendamt stellen. Neben den materiellen Unterhaltsleistungen beinhaltet das Pflegegeld vom Jugendamt auch einen Betrag für die Erziehungskosten, die als Aufwandsentschädigung für die erbrachten Erziehungsleitungen der Pflegeltern anzusehen sind. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Alter des Kindes, den monatlichen Kosten und materiellen Aufwendungen, die für die Erziehung erforderlich sind. Die Pflegegeldbeträge differieren aber je nach Stadt, Kreis oder Bundesland. Daher empfiehlt es sich je nachdem, ob sie Pflegegeld beim Jugendamt in Bayern, Pflegegeld beim Jugendamt in NRW oder beispielsweise Pflegegeld beim Jugendamt in Stuttgart oder in einer anderen Stadt beantragen, den jeweiligen „Pflegegeldtarif“ vorab „online“ zu berechnen. Wenn Sie das monatliche Pflegegeld, dass Sie für die Aufnahme eines Pflegekindes erhalten, berechnen möchten, reicht ein Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um den stets aktuellen „online Tarifrechner“ der Betreiber dieser Internetseite zu starten.
Leistungen
Wenn Sie einen Antrag auf Pflegegeld beim Jugendamt gestellt haben und dieser auch bewilligt wurde, erhalten Sie sowohl Unterhaltsleistungen für das Pflegekind als auch einen Betrag für die Erziehungskosten, der als Aufwandsentschädigung für die Pflegeeltern dient. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich aber nicht nur nach den materiellen Aufwendungen und Erziehungskosten, die jeden Monat anfallen, sondern auch nach dem Alter des Pflegekindes. Je nachdem, ob Sie Pflegegeld beim Jugendamt in Bayern oder Pflegegeld beim Jugendamt in NRW beantragen, kann die Höhe der Beträge unterschiedlich sein. Auch wenn Sie beispielsweise Pflegegeld beim Jugendamt in Stuttgart oder in einer anderen Stadt beantragen, differieren die Beträge, da diese von den Jugendämtern in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich individuell festgelegt werden. Daher kann das Pflegegeld in den verschiedenen Bundesländern aber auch je nach Stadt oder Kreis unterschiedlich hoch ausfallen. Man kann aber nicht nur beim Jugendamt Pflegegeld beantragen, sondern auch einmalige Zuschüsse oder Beihilfen wie beispielsweise für die Erstausstattung der Pflegefamilie, für wichtige Anlässe wie Taufe, Kommunion, Einschulung oder für Ferienfahrten des Pflegekindes. Im Bedarfsfall ist es auch möglich, beim Jugendamt ein Pflegegeld zu beantragen, das einen höheren Betrag beinhaltet. Dazu muss der Mehraufwand, der beispielsweise durch die Kosten für eine Unfall- oder Rentenversicherung oder für eine besondere Betreuung wie etwa Nachhilfe entstehen kann, belegt werden. In solchen Fällen ist es durchaus möglich, ein höheres Pflegegeld beim Jugendamt für 2013 zu beantragen. Dazu sollte man aber vorab eine Beratung beim zuständigen Jugendamt in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen
Für die Beantragung von Pflegegeld beim Jugendamt für 2013 müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss das Kind oder der Jugendliche auf Grund einer Entscheidung des Jugendamtes als Pflegekind bei den Antragstellern leben. Das Pflegegeld wird vom Jugendamt nur dann gezahlt, wenn das Kind oder der Jugendliche sich bei den Pflegeeltern in Vollzeitpflege befindet. Ziel der Vollzeitpflege ist die Rückkehr des Kindes zu den leiblichen Eltern, vorausgesetzt, die familiäre Situation hat sich dort innerhalb eines für das Kind vertretbaren Zeitraumes erheblich gebessert. Wird Pflegegeld von der Jugendhilfe gezahlt, wird im Rahmen dieser Leistung geprüft, ob die leiblichen Eltern an den entstehenden Kosten beteiligt werden müssen und wenn ja, in welchem Umfang das je nach finanzieller Situation möglich ist. Ist der Antrag bewilligt und das Pflegegeld der Jugendhilfe gesichert, kann beispielsweise auch festgelegt werden, dass die leiblichen Eltern ihr Kind während der Dauer des Pflegeverhältnisses zu vereinbarten Terminen besuchen oder sich beispielsweise am Wochenende selbst um das Kind kümmern können.
Antragstellung und Verfahrensablauf
Zunächst müssen die Pflegeeltern beim Jugendamt die Aufnahme eines Pflegekindes beantragen. Je nach Wohnsitz müssen sich die Antragsteller in einer kreisfreien Stadt an die Stadtverwaltung oder in einem Landkreis an das Landratsamt wenden. Das zuständige Jugendamt überprüft zunächst, inwieweit eine Vollzeitpflege für das Kind tatsächlich hilfreich ist und ob die Pflegefamilie für das Kind ein geeignetes soziales Umfeld darstellt. Wird dem Antrag zur Aufnahme eines Pflegekindes stattgegeben, zahlt das Jugendamt das Pflegegeld aus. Die genaue Gestaltung des Pflegeverhältnisses vereinbaren die leiblichen Eltern, Pflegeeltern und das Jugendamt gemeinsam in einem Hilfeplan, der die Art der Hilfe, den Hilfebedarf und die Ziele der Hilfsmaßnahmen festlegt. Neben den unmittelbar beteiligten Personen können beispielsweise auch Ärzte, Lehrer des Kindes oder ein psychologischer Dienst an der Erstellung des Plans mitwirken. Das Antragsformular zur Bewerbung für die Aufnahme eines Pflegekindes erfordert neben der Angabe persönlicher Daten der Pflegeeltern auch Angaben zu deren Weltanschauung, Lebensweg, Erziehungsstil, beruflicher Situation sowie zur aktuellen Lebens- und Wohnsituation, Art der gewünschten Pflegeform und zum sozialen Umfeld, in dem das Pflegekind leben soll.
Wichtige Hinweise
Pflegeeltern sind hinsichtlich der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten den leiblichen Eltern gleichgestellt. Wer also ein Pflegekind in den ersten 36 Monaten nach der Geburt erzieht, hat Anspruch auf eine Anrechnung der Kindererziehungszeiten für die Rentenversicherung, sofern das Kind sich für einen längeren Zeitraum bei den Pflegeeltern in Vollzeitpflege befindet. Darüber hinaus besteht für die Pflegeltern ein rechtlicher Anspruch auf Elternzeit, die sie rechtzeitig beim Arbeitgeber beantragen müssen. Elterngeld wird nicht gezahlt, da das Jugendamt den Unterhalt des Pflegekindes durch das Pflegegeld finanziert.