Pflege-Versicherungen vergleichen
und bis zu 86,4% sparen

 Deutschlands großer Preisvergleich

 Jetzt Marktführer + Testsieger vergleichen

100% Weiterempfehlung

Anleiter GmbH hat 4,97 von 5 Sternen 13 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Pflegeversicherung Abrechnung 2013

Bei der Abrechnung der Pflegeleistungen muss man zwischen dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung unterscheiden. Beide werden grundlegend unterschiedlich abgerechnet, um dem Bedürfnis des Versicherten zielgerichtet Rechnung zu tragen.

Die Pflegegeld-Abrechnung

  • Leistung bei Betreuung durch Angehörige
  • Zahlung an den Versicherten
  • Freie Verfügbarkeit

Die Abrechnung von Pflegesachleistungen

  • Für ambulante und stationäre Betreuung
  • Abrechnung mit der Pflegeeinrichtung

Abrechnung des Heimentgelts

  • Für Verpflegung und Unterbringung
  • Abrechnung mit dem Versicherten

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Die perfekte private Absicherung im Pflegefall muss genau auf den persönlichen Bedarf abgestimmt sein. Der Online-Vergleichsrechner zeigt, welcher Tarif diesen Bedarf kostengünstig absichert. Er wird unter dem Link „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.

Bei der Abrechnung der Pflegeleistungen muss man zwischen dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung unterscheiden. Beide werden grundlegend unterschiedlich abgerechnet, um dem Bedürfnis des Versicherten zielgerichtet Rechnung zu tragen.

Die Pflegegeld-Abrechnung

  • Leistung bei Betreuung durch Angehörige
  • Zahlung an den Versicherten
  • Freie Verfügbarkeit

Die Abrechnung von Pflegesachleistungen

  • Für ambulante und stationäre Betreuung
  • Abrechnung mit der Pflegeeinrichtung

Abrechnung des Heimentgelts

  • Für Verpflegung und Unterbringung
  • Abrechnung mit dem Versicherten

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Die perfekte private Absicherung im Pflegefall muss genau auf den persönlichen Bedarf abgestimmt sein. Der Online-Vergleichsrechner zeigt, welcher Tarif diesen Bedarf kostengünstig absichert. Er wird unter dem Link „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.

 


 

Im Pflegefall übernimmt die Pflege-Pflichtversicherung nur einen Anteil der anfallenden Pflegekosten. Jeder Versicherte muss wissen, dass ein Teil der Kosten aus eigener Tasche zu zahlen ist. Wer sich mit dem Eintritt des Pflegefalls konfrontiert sieht, hat eine Reihe von Fragen zu klären. Wenn Pflegeversicherung Leistungen zur Abrechnung kommen, muss man genau informiert sein, wie das Abrechnungsverfahren abläuft. Damit der Versicherte oder seine Angehörigen nicht mit langwierigen Recherchen konfrontiert sind, lohnt es sich, sich rechtzeitig über die Pflegeversicherung Leistungen Abrechnung zu informieren. Zu unterscheiden sind dabei die Leistungen Pflegegeld und Pflegesachleistungen.

Anbieter

Die Pflegekassen übernehmen im Pflegefall zwei Arten von Leistungen. Das Pflegegeld erhält der Versicherte, er kann damit einen Angehörigen entschädigen, der seine Betreuung im heimischen Haushalt übernimmt. Pflegesachleistungen fallen dagegen an, wenn ein ambulanter Pflegedienst eingeschaltet wird oder wenn eine vollstationäre Pflege erforderlich ist. Die Art der Pflegeleistung bestimmt die Pflegeversicherung Leistungen Abrechnung. Ungeachtet der Pflegeversicherung Leistungen Abrechnung muss sich der Versicherte mit seinen Angehörigen darauf einstellen, dass die Beantragung der Leistungen bis zur Freigabe und zur ersten Zahlung längere Zeit in Anspruch nimmt. Bis die ersten Zahlungen geleistet werden, muss man also mit einem angemessenen Bearbeitungszeitraum rechnen.

Die Pflegegeld-Abrechnung

Wird im Rahmen der Pflegegeldversicherung Leistungen Abrechnung ein Pflegegeld an den Versicherten gezahlt, weil die Angehörigen selbst eine Betreuung im Pflegefall übernehmen, erhält der Versicherte diese Leistung selbst ausgezahlt. Er hat sie in diesem Fall zur freien Verwendung und kann sie den Angehörigen als Entschädigung zahlen. Ein Gutachter hat vor der Freigabe des Antrags sicherzustellen, dass die erforderliche heimische Pflege in geeigneter Weise geleistet wird, und er wird in regelmäßigen Abständen eine Qualitätssicherung durchführen. Dieses Verfahren ist im Interesse des Pflegebedürftigen, aber auch im Interesse der Angehörigen, die nur dann eine Pflegeleistung selbst erbringen sollen, wenn sie dies fachgerecht und bei vertretbarer Belastung leisten können.

Die Abrechnung von Pflegesachleistungen

Unter den Begriff der Pflegesachleistungen fällt die Betreuung durch einen ambulanten Pflegeservice, und auch eine teilstationäre oder eine stationäre Pflege wird unter dieser Definition erfasst. Die Pflegeversicherung Leistungen Abrechnung erfolgt bei einem Bezug von Sachleistungen immer zwischen dem gewählten Erbringer der Leistung und der Pflegekasse. Der Umweg der Zahlung über den Versicherten ist also bei Pflegesachleistungen nicht vorgesehen. Allerdings ist der Begriff der Pflegesachleistung im Zusammenhang mit der Pflegeversicherung Leistungen Abrechnung durchaus missverständlich, denn letztlich handelt es sich bei diesen Sachleistungen um die Betreuung eines professionellen Pflegedienstes, die abgerechnet wird. Die direkte Abrechnung der Leistungen zwischen der Pflegekasse und dem Erbringer der Unterstützung folgt gemäß dem geltenden Verfahren bei der Krankenversicherung, denn auch hier werden die Leistungen direkt zwischen der Krankenkasse und dem Arzt oder der Klinik abgerechnet.

Abrechnung des Heimentgelts

Die Pflegesachleistung umfasst nur den eigentlichen Pflegeaufwand und die soziale Betreuung in der Pflegeeinrichtung. Kosten für die Unterbringung und Verpflegung, mögliche Investitionskosten oder eine besondere Komfortleistung werden nicht von den Pflegesachleistungen abgedeckt. Der Versicherte hat für solche Positionen, die auch als Heimentgelt bezeichnet werden, selbst aufzukommen. Entsprechend werden diese Heimentgelte monatlich mit dem Versicherten direkt abgerechnet. Benötigt der Pflegebedürftige Pflegemittel oder Pflegehilfsmittel, sind auch diese direkt mit der Institution abzurechnen, die diese Mittel zur Verfügung stellt. Somit bleibt ein erheblicher Teil der Pflegeleistungen von jedem Pflegebedürftigen aus eigener Tasche zu zahlen, wenn der Pflegefall eintritt. Für diese Lücke ist eine private Absicherung dringend zu empfehlen.

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Wer sich für eine private Absicherung im Pflegefall entscheidet, führt vor dem Vertragsabschluss einen Tarifvergleich durch. Er muss zeigen, welche private Pflegeversicherung die besten Leistungen für die bestehende Versorgungslücke erbringt. Der Tarifvergleich wird online durchgeführt, der Vergleichsrechner wird mit dem Link „Zum Versicherungsvergleich“ bedient.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich