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Pflegegeld und Hartz4

Für viele Pflegebedürftige reichen die Leistungen der Pflegekassen nicht aus, um eine akzeptable Pflege sicherstellen zu können. Sie beantragen deshalb zusätzliche Leistungen beim Sozialamt. Um beim Sozialamt Pflegegeld beantragen zu können, muss zuerst bei der Pflegekasse das gesetzlich vorgesehene Geld abgerufen werden. Nur wenn dieses nicht ausreicht, kann auf die Unterstützung des Sozialamtes zurückgegriffen werden.

Die Beantragung

  • muss immer schriftlich erfolgen
  • ist erst dann möglich, wenn die Leistungen von der Pflegekasse abgerufen wurden
  • Leistungen werden nur dann gewährt, wenn die Pflegebedürftigkeit und die fehlenden eigenen finanziellen Mittel nachgewiesen werden können

Pflegegeld anrechenbar?

  • Pflegebedürftige müssen keine Anrechnung des Pflegegeldes auf andere Sozialleistungen befürchten
  • Pflegegeld wird immer zusätzlich gewährt
  • bei pflegenden Personen findet eine Anrechnung statt
  • Ämter sehen das verdiente Pflegegeld als Einkommen an und gewähren nur den gesetzlich vorgesehenen Selbstbehalt

Pflegeversicherung und Hartz 4

  • Ämter zahlen in die Pflegeversicherung ein, damit keine Versorgungslücke entstehen kann
  • im Gegenzug kann jeder von der Pflegeversicherung profitieren

Leistungen berechnen und vergleichen

Damit Sie als pflegende Person die Ihnen zustehenden Einnahmen berechnen können, empfehlen wir Ihnen, unseren Vergleichsrechner zu nutzen. Diesen erreichen Sie über den Button „Zum Vergleichsrechner“. So berechnen Sie recht schnell, welches Geld Ihnen zusteht und wie hoch die Abgaben ausfallen werden.

Für viele Pflegebedürftige reichen die Leistungen der Pflegekassen nicht aus, um eine akzeptable Pflege sicherstellen zu können. Sie beantragen deshalb zusätzliche Leistungen beim Sozialamt. Um beim Sozialamt Pflegegeld beantragen zu können, muss zuerst bei der Pflegekasse das gesetzlich vorgesehene Geld abgerufen werden. Nur wenn dieses nicht ausreicht, kann auf die Unterstützung des Sozialamtes zurückgegriffen werden.

Die Beantragung

  • muss immer schriftlich erfolgen
  • ist erst dann möglich, wenn die Leistungen von der Pflegekasse abgerufen wurden
  • Leistungen werden nur dann gewährt, wenn die Pflegebedürftigkeit und die fehlenden eigenen finanziellen Mittel nachgewiesen werden können

Pflegegeld anrechenbar?

  • Pflegebedürftige müssen keine Anrechnung des Pflegegeldes auf andere Sozialleistungen befürchten
  • Pflegegeld wird immer zusätzlich gewährt
  • bei pflegenden Personen findet eine Anrechnung statt
  • Ämter sehen das verdiente Pflegegeld als Einkommen an und gewähren nur den gesetzlich vorgesehenen Selbstbehalt

Pflegeversicherung und Hartz 4

  • Ämter zahlen in die Pflegeversicherung ein, damit keine Versorgungslücke entstehen kann
  • im Gegenzug kann jeder von der Pflegeversicherung profitieren

Leistungen berechnen und vergleichen

Damit Sie als pflegende Person die Ihnen zustehenden Einnahmen berechnen können, empfehlen wir Ihnen, unseren Vergleichsrechner zu nutzen. Diesen erreichen Sie über den Button „Zum Vergleichsrechner“. So berechnen Sie recht schnell, welches Geld Ihnen zusteht und wie hoch die Abgaben ausfallen werden.

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Pflegegeld gilt als staatliche Leistung, welche all jenen Menschen zugute kommt, die gesundheitlich so eingeschränkt sind, dass sie sich nicht mehr aus eigener Kraft pflegen und versorgen können. Momentan betrifft dies über zwei Millionen Menschen in Deutschland, die aus allen sozialen Schichten stammen. Sie beziehen eine Rente, Hartz 4 oder Sozialhilfe. Das Pflegegeld muss zusätzlich beantragt werden. Wie dies funktioniert und ob das Pflegegeld und Sozialhilfe gegeneinander angerechnet werden kann, soll an dieser Stelle näher betrachtet werden.

Wie das Pflegegeld beantragt werden muss

Erhält man bereits Sozialleistungen wie beispielsweise Hartz 4 oder Sozialhilfe, kann man trotz alledem zusätzlich Pflegegeld beim Sozialamt beantragen. Zu beachten gilt hier, dass der Antrag auf Pflegegeld beim Sozialamt nur abgegeben werden kann, wenn die Pflegekasse nicht ausreichend zahlt und die Pflege sonst nicht sichergestellt werden kann. Das Sozialamt zahlt das Pflegegeld als Hilfe zur Pflege. Es muss immer zweitrangig beantragt werden und gilt nur als Auffüllung. Unter Umständen ist es auch möglich, den Antrag auf Pflegegeld vom Sozialamt dann abzugeben, wenn man eine herkömmliche Rente bezieht, die zu gering ist, um selbst Leistungen für die Pflege bezahlen zu können. Auch hier würden die Pflegekosten vom Sozialamt teilweise übernommen werden.

Der Antrag auf Pflegegeld vom Sozialamt muss immer schriftlich gestellt werden. Das Amt hält entsprechende Anträge bereit, welche ordnungsgemäß ausgefüllt und mit den entsprechenden Unterlagen versehen werden müssen. Ein formloser Antrag, wie dieser beispielsweise bei der Pflegekasse gestellt werden kann, ist leider nicht erwünscht. Die Sozialämter verlangen ausführliche und strukturierte Unterlagen, um das fehlende Pflegegeld berechnen zu können. Zudem muss man regelmäßig nachweisen, dass die finanzielle Unterstützung noch benötigt wird.

Zahlt das Amt in die Pflegeversicherung ein?

Wer Hartz 4 bezieht, muss sich keine Gedanken bezüglich der Pflegeversicherung Hartz 4 machen. Das Amt zahlt einen monatlichen Beitrag mit der Krankenversicherung an die Pflegekasse. Hartz 4 und Pflegeversicherung schließen sich also nicht gegenseitig aus, sondern laufen parallel. Und das nicht ohne Grund. Der Gesetzgeber hat die Pflegeversicherung als Pflichtversicherung eingerichtet. Jeder Erwachsene zahlt in diese Versicherung ein und kann dadurch auch von ihr profitieren. Die gilt auch für Hartz 4 Empfänger und Sozialhilfeempfänger.

Wird das Pflegegeld und Hartz 4 auf das Hartz 4 angerechnet?

Ist man pflegebedürftig und hat deshalb Pflegegeld beantragt, dann darf dies nicht auf Hartz 4 angerechnet werden. Es gilt immer als zusätzliche Leistung und ist daher nicht anrechenbar. Wäre das Pflegegeld auf Hartz 4 anrechenbar, dann wäre die Pflege wie auch im Vorfeld nicht sichergestellt und dem Betroffenen könnte nicht geholfen werden. Eine Tatsache, die der Gesetzgeber von vorne herein ausschließen wollte und deshalb festgelegt hat, dass eine Pflegegeld Hartz IV Anrechnung nicht stattfindet.

Das Pflegegeld und das Jobcenter

Doch wie sieht es bei der pflegenden Person aus, die das Geld für die Pflege erhält? Kann hier das Pflegegeld vom Jobcenter angerechnet werden? Oder ist es eine Einnahme, die auch in diesem Fall nicht anrechenbar ist?

Bezieht man Hartz 4 oder Geld vom Jobcenter und pflegt eine pflegebedürftige Person, so ist das dort erzielte Einkommen auf das Geld vom Amt anrechenbar. Zwar besteht immer ein Selbstbehalt. Doch das darüber liegende Einkommen wird auf die Zahlungen vom Jobcenter angerechnet, die entsprechend gekürzt werden. Somit wird das Pflegegeld vom Jobcenter angerechnet und kann nicht in vollem Umfang als zusätzliches Einkommen angesehen werden.

Tipp: Wenn Sie eine Anrechnung des Pflegegeldes auf die Sozialleistungen vermeiden wollen, dann lassen Sie sich nur innerhalb der Zuverdienstmöglichkeiten bezahlen und empfehlen Sie der zu pflegenden Person, einen Teil des Pflegegeldes in Sachleistungen umzuwandeln. So hat man kein Problem mit Pflegegeld und Hartz IV und kann dem Betroffenen helfen und gleichzeitig auch das wichtige Geld für den Lebensunterhalt beziehen.

Welche Pflegestufe bei Hartz 4?

Für die Pflegestufe und Hartz 4 gibt es keine festen Regeln, da sich die Pflegestufe nicht am Hartz 4 orientiert, sondern immer am Gesundheitszustand des Betroffenen. So ist es möglich, dass Pflegestufe 0 vorliegt, weil der Betroffene an Demenz leidet. Und auch Pflegestufe I bis III sind ohne weiteres möglich.

Auch das Jobcenter bestimmt nicht die Pflegestufe. Jedoch kann man davon ausgehen, dass die Pflegestufe und das Jobcenter relativ parallel laufen. Wer beim Jobcenter gemeldet ist, ist in der Regel arbeitsfähig. Eine Pflegestufe schließt jedoch meist eine Arbeit aus, da der Betroffene nur sehr bedingt dazu in der Lage sein dürfte. Somit dürfte es selten vorkommen, dass eine hohe Pflegestufe auf das Jobcenter trifft und man sich dort damit auseinandersetzen muss.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich