Für viele Pflegebedürftige reichen die Leistungen der Pflegekassen nicht aus, um eine akzeptable Pflege sicherstellen zu können. Sie beantragen deshalb zusätzliche Leistungen beim Sozialamt. Um beim Sozialamt Pflegegeld beantragen zu können, muss zuerst bei der Pflegekasse das gesetzlich vorgesehene Geld abgerufen werden. Nur wenn dieses nicht ausreicht, kann auf die Unterstützung des Sozialamtes zurückgegriffen werden.
Die Beantragung
- muss immer schriftlich erfolgen
- ist erst dann möglich, wenn die Leistungen von der Pflegekasse abgerufen wurden
- Leistungen werden nur dann gewährt, wenn die Pflegebedürftigkeit und die fehlenden eigenen finanziellen Mittel nachgewiesen werden können
Pflegegeld anrechenbar?
- Pflegebedürftige müssen keine Anrechnung des Pflegegeldes auf andere Sozialleistungen befürchten
- Pflegegeld wird immer zusätzlich gewährt
- bei pflegenden Personen findet eine Anrechnung statt
- Ämter sehen das verdiente Pflegegeld als Einkommen an und gewähren nur den gesetzlich vorgesehenen Selbstbehalt
Pflegeversicherung und Hartz 4
- Ämter zahlen in die Pflegeversicherung ein, damit keine Versorgungslücke entstehen kann
- im Gegenzug kann jeder von der Pflegeversicherung profitieren
Leistungen berechnen und vergleichen
Damit Sie als pflegende Person die Ihnen zustehenden Einnahmen berechnen können, empfehlen wir Ihnen, unseren Vergleichsrechner zu nutzen. Diesen erreichen Sie über den Button „Zum Vergleichsrechner“. So berechnen Sie recht schnell, welches Geld Ihnen zusteht und wie hoch die Abgaben ausfallen werden.
Für viele Pflegebedürftige reichen die Leistungen der Pflegekassen nicht aus, um eine akzeptable Pflege sicherstellen zu können. Sie beantragen deshalb zusätzliche Leistungen beim Sozialamt. Um beim Sozialamt Pflegegeld beantragen zu können, muss zuerst bei der Pflegekasse das gesetzlich vorgesehene Geld abgerufen werden. Nur wenn dieses nicht ausreicht, kann auf die Unterstützung des Sozialamtes zurückgegriffen werden.
Die Beantragung
- muss immer schriftlich erfolgen
- ist erst dann möglich, wenn die Leistungen von der Pflegekasse abgerufen wurden
- Leistungen werden nur dann gewährt, wenn die Pflegebedürftigkeit und die fehlenden eigenen finanziellen Mittel nachgewiesen werden können
Pflegegeld anrechenbar?
- Pflegebedürftige müssen keine Anrechnung des Pflegegeldes auf andere Sozialleistungen befürchten
- Pflegegeld wird immer zusätzlich gewährt
- bei pflegenden Personen findet eine Anrechnung statt
- Ämter sehen das verdiente Pflegegeld als Einkommen an und gewähren nur den gesetzlich vorgesehenen Selbstbehalt
Pflegeversicherung und Hartz 4
- Ämter zahlen in die Pflegeversicherung ein, damit keine Versorgungslücke entstehen kann
- im Gegenzug kann jeder von der Pflegeversicherung profitieren
Leistungen berechnen und vergleichen
Damit Sie als pflegende Person die Ihnen zustehenden Einnahmen berechnen können, empfehlen wir Ihnen, unseren Vergleichsrechner zu nutzen. Diesen erreichen Sie über den Button „Zum Vergleichsrechner“. So berechnen Sie recht schnell, welches Geld Ihnen zusteht und wie hoch die Abgaben ausfallen werden.
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Pflegegeld gilt als staatliche Leistung, welche all jenen Menschen zugute kommt, die gesundheitlich so eingeschränkt sind, dass sie sich nicht mehr aus eigener Kraft pflegen und versorgen können. Momentan betrifft dies über zwei Millionen Menschen in Deutschland, die aus allen sozialen Schichten stammen. Sie beziehen eine Rente, Hartz 4 oder Sozialhilfe. Das Pflegegeld muss zusätzlich beantragt werden. Wie dies funktioniert und ob das Pflegegeld und Sozialhilfe gegeneinander angerechnet werden kann, soll an dieser Stelle näher betrachtet werden.
Wie das Pflegegeld beantragt werden muss
Erhält man bereits Sozialleistungen wie beispielsweise Hartz 4 oder Sozialhilfe, kann man trotz alledem zusätzlich Pflegegeld beim Sozialamt beantragen. Zu beachten gilt hier, dass der Antrag auf Pflegegeld beim Sozialamt nur abgegeben werden kann, wenn die Pflegekasse nicht ausreichend zahlt und die Pflege sonst nicht sichergestellt werden kann. Das Sozialamt zahlt das Pflegegeld als Hilfe zur Pflege. Es muss immer zweitrangig beantragt werden und gilt nur als Auffüllung. Unter Umständen ist es auch möglich, den Antrag auf Pflegegeld vom Sozialamt dann abzugeben, wenn man eine herkömmliche Rente bezieht, die zu gering ist, um selbst Leistungen für die Pflege bezahlen zu können. Auch hier würden die Pflegekosten vom Sozialamt teilweise übernommen werden.
Der Antrag auf Pflegegeld vom Sozialamt muss immer schriftlich gestellt werden. Das Amt hält entsprechende Anträge bereit, welche ordnungsgemäß ausgefüllt und mit den entsprechenden Unterlagen versehen werden müssen. Ein formloser Antrag, wie dieser beispielsweise bei der Pflegekasse gestellt werden kann, ist leider nicht erwünscht. Die Sozialämter verlangen ausführliche und strukturierte Unterlagen, um das fehlende Pflegegeld berechnen zu können. Zudem muss man regelmäßig nachweisen, dass die finanzielle Unterstützung noch benötigt wird.
Zahlt das Amt in die Pflegeversicherung ein?
Wer Hartz 4 bezieht, muss sich keine Gedanken bezüglich der Pflegeversicherung Hartz 4 machen. Das Amt zahlt einen monatlichen Beitrag mit der Krankenversicherung an die Pflegekasse. Hartz 4 und Pflegeversicherung schließen sich also nicht gegenseitig aus, sondern laufen parallel. Und das nicht ohne Grund. Der Gesetzgeber hat die Pflegeversicherung als Pflichtversicherung eingerichtet. Jeder Erwachsene zahlt in diese Versicherung ein und kann dadurch auch von ihr profitieren. Die gilt auch für Hartz 4 Empfänger und Sozialhilfeempfänger.
Wird das Pflegegeld und Hartz 4 auf das Hartz 4 angerechnet?
Ist man pflegebedürftig und hat deshalb Pflegegeld beantragt, dann darf dies nicht auf Hartz 4 angerechnet werden. Es gilt immer als zusätzliche Leistung und ist daher nicht anrechenbar. Wäre das Pflegegeld auf Hartz 4 anrechenbar, dann wäre die Pflege wie auch im Vorfeld nicht sichergestellt und dem Betroffenen könnte nicht geholfen werden. Eine Tatsache, die der Gesetzgeber von vorne herein ausschließen wollte und deshalb festgelegt hat, dass eine Pflegegeld Hartz IV Anrechnung nicht stattfindet.
Das Pflegegeld und das Jobcenter
Doch wie sieht es bei der pflegenden Person aus, die das Geld für die Pflege erhält? Kann hier das Pflegegeld vom Jobcenter angerechnet werden? Oder ist es eine Einnahme, die auch in diesem Fall nicht anrechenbar ist?
Bezieht man Hartz 4 oder Geld vom Jobcenter und pflegt eine pflegebedürftige Person, so ist das dort erzielte Einkommen auf das Geld vom Amt anrechenbar. Zwar besteht immer ein Selbstbehalt. Doch das darüber liegende Einkommen wird auf die Zahlungen vom Jobcenter angerechnet, die entsprechend gekürzt werden. Somit wird das Pflegegeld vom Jobcenter angerechnet und kann nicht in vollem Umfang als zusätzliches Einkommen angesehen werden.
Tipp: Wenn Sie eine Anrechnung des Pflegegeldes auf die Sozialleistungen vermeiden wollen, dann lassen Sie sich nur innerhalb der Zuverdienstmöglichkeiten bezahlen und empfehlen Sie der zu pflegenden Person, einen Teil des Pflegegeldes in Sachleistungen umzuwandeln. So hat man kein Problem mit Pflegegeld und Hartz IV und kann dem Betroffenen helfen und gleichzeitig auch das wichtige Geld für den Lebensunterhalt beziehen.
Welche Pflegestufe bei Hartz 4?
Für die Pflegestufe und Hartz 4 gibt es keine festen Regeln, da sich die Pflegestufe nicht am Hartz 4 orientiert, sondern immer am Gesundheitszustand des Betroffenen. So ist es möglich, dass Pflegestufe 0 vorliegt, weil der Betroffene an Demenz leidet. Und auch Pflegestufe I bis III sind ohne weiteres möglich.
Auch das Jobcenter bestimmt nicht die Pflegestufe. Jedoch kann man davon ausgehen, dass die Pflegestufe und das Jobcenter relativ parallel laufen. Wer beim Jobcenter gemeldet ist, ist in der Regel arbeitsfähig. Eine Pflegestufe schließt jedoch meist eine Arbeit aus, da der Betroffene nur sehr bedingt dazu in der Lage sein dürfte. Somit dürfte es selten vorkommen, dass eine hohe Pflegestufe auf das Jobcenter trifft und man sich dort damit auseinandersetzen muss.