Um die Leistungen der Pflegeversicherung dauerhaft im erforderlichen Maß erbringen zu können, mussten die Beiträge in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht werden. Trotzdem ist die Pflege-Pflichtversicherung im Vergleich zur Kranken- und Rentenversicherung deutlich günstiger, ihre Beiträge sind niedriger. Im Januar 2013 wurden die Beiträge erneut erhöht, gleichzeitig wurden die Leistungen verbessert.
Entwicklung der Beitragssätze
- Seit Einführung in 1995 kontinuierliche Erhöhung
- Zusatzbeitrag für Kinderlose seit 2005
Neue Beiträge im Jahr 2013
- Beitragserhöhung aus Kostengründen erforderlich
- Kosten sind bei gleichen Beiträgen nicht zu decken
Weitere wichtige Neuerungen
- Einführung Pflegestufe 0 für Demenzkranke
- Erhöhung des Pflegegeldes
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung sollte unbedingt um eine private Absicherung ergänzt werden. Welche Tarife eine gute und günstige individuelle Vorsorge für den Pflegefall bieten, zeigt der Online-Rechner unter „Zum Versicherungsvergleich“.
Um die Leistungen der Pflegeversicherung dauerhaft im erforderlichen Maß erbringen zu können, mussten die Beiträge in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht werden. Trotzdem ist die Pflege-Pflichtversicherung im Vergleich zur Kranken- und Rentenversicherung deutlich günstiger, ihre Beiträge sind niedriger. Im Januar 2013 wurden die Beiträge erneut erhöht, gleichzeitig wurden die Leistungen verbessert.
Entwicklung der Beitragssätze
- Seit Einführung in 1995 kontinuierliche Erhöhung
- Zusatzbeitrag für Kinderlose seit 2005
Neue Beiträge im Jahr 2013
- Beitragserhöhung aus Kostengründen erforderlich
- Kosten sind bei gleichen Beiträgen nicht zu decken
Weitere wichtige Neuerungen
- Einführung Pflegestufe 0 für Demenzkranke
- Erhöhung des Pflegegeldes
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Die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung sollte unbedingt um eine private Absicherung ergänzt werden. Welche Tarife eine gute und günstige individuelle Vorsorge für den Pflegefall bieten, zeigt der Online-Rechner unter „Zum Versicherungsvergleich“.
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Seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 ist der Beitrag kontinuierlich gestiegen. Zwar ist die Höhe des Beitragssatzes für die Pflege-Pflichtversicherung noch immer nicht vergleichbar mit der Renten- oder Krankenversicherung, dennoch besteht eine steigende Tendenz. Ein erhöhter Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird auch in den nächsten Jahren erforderlich sein, da die Ausgaben zur Pflegeversicherung unaufhörlich steigen werden. Wollte man für den Beitrag zur Pflegeversicherung eine Erhöhung auf Dauer vermeiden, könnte der zunehmende Pflegebedarf bei alten Menschen auf Dauer nicht mehr gewährleistet werden. Im Herbst 2012 wurde der Beitrag zur Pflegeversicherung 2013 veröffentlicht. Wie zu erwarten war, entschied sich der Gesetzgeber, den Beitrag zur Pflegeversicherung ab 2013 anzuheben. Ob der Beitragssatz zur Pflegeversicherung 2013 dauerhaft konstant bleibt, muss die Zukunft zeigen. In jedem Fall steht den Versicherten mit einem erhöhten Beitragssatz zur Pflegeversicherung ab 2013 ein geringeres Nettoeinkommen zur Verfügung. Außerdem sollten Versicherte wissen, welche weiteren Neuerungen in der Pflegeversicherung zum Jahresbeginn zu verzeichnen waren. Weil durch die Erhöhung der Beitrag zur Pflegeversicherung 2013 angestiegen ist, sind andere wesentliche Änderungen eher in den Hintergrund geraten.
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Weil durch eine gesetzliche Erhöhung der Beitragssatz zur Pflegeversicherung 2013 gestiegen ist, haben Versicherte seit Januar höhere Beiträge abzuführen. Der Gesetzgeber ist berechtigt, eine Erhöhung beim Pflegeversicherungsbeitrag vorzunehmen, wenn die Einnahmen- und Ausgabensituation der gesetzlichen Pflegekassen dies notwendig erscheinen lässt. Gleichzeitig hat er die Möglichkeit, neben einer geplanten Erhöhung für den Pflegeversicherungsbeitrag 2013 auch über die Pflegestufensätze 2013 nachzudenken. Damit wird nicht nur der Pflegeversicherung Beitrag 2013 angehoben, sondern gleichzeitig eine verbesserte Leistung im Pflegefall erwirkt. Für die Versicherten, die einen steigenden Pflegeversicherung Beitrag ab 2013 akzeptieren mussten, ist es häufig unerheblich, dass auch die Leistungen der Pflegeversicherung besser werden. Wenn der Pflegeversicherung Beitrag steigt, müssen die Versicherten unmittelbar einen höheren Anteil ihres Einkommens an die Pflegekassen abführen. Leistungen im Pflegefall beziehen sie aber erst viele Jahre später, deshalb ist die Erhöhung des Beitrags allein für den Versicherten meist nicht akzeptabel. Anders als bei einer privaten Pflegeversicherung hat er allerdings keine Möglichkeit, die Höhe der Beiträge zu beeinflussen. Sie werden von der Bundesregierung für alle Kassen einheitlich festgelegt, anders als bei den privaten Zusatzversicherungen besteht hier kein Mitspracherecht für den Versicherten.
Entwicklung der Beitragssätze
Eine Pflegeversicherung Beitragserhöhung ist für den Versicherten keine Seltenheit. Zwar ist der Pflegeversicherung Beitragssatz für 2013 von 1,95 Prozent auf 2,05 Prozent für Versicherte mit Kind gestiegen, doch auch in der Zeit von 1995 bis 2012 war immer wieder eine Pflegeversicherung Beitragssatz Erhöhung festzustellen. Begann die Pflegeversicherung im Jahr 1995 mit einem Beitragssatz von einem Prozent des sozialversicherungspflichtigen Entgelts, stiegen die Sätze im Jahr 1996 bereits auf 1,7 Prozent, im Jahr 2005 kam dann ein Pflegeversicherung Beitragssatz mit Zuschlag für Kinderlose hinzu. Er wirkt wie ein Pflegeversicherung Beitragssatz Zusatzbeitrag, denn Versicherte ohne Kinder zahlen seit 2005 einen Zuschlag in Höhe von 0,25 Prozent. Wenn in der Pflegeversicherung ein erhöhter Beitrag fällig wird, ist dieser vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber zu gleichen Teilen zu zahlen. Lediglich der Beitragszuschlag für Kinderlose ist vom Versicherten allein zu zahlen. Somit gilt für den Pflegeversicherung Beitragssatz ab 2013 in Höhe von 2,05 Prozent eine Aufteilung von 1,025 Prozent für den Arbeitgeber und für den Arbeitnehmer, wenn der Versicherte Kinder hat. Kinderlose haben einen Beitragssatz von insgesamt 2,3 Prozent zu zahlen.
Neue Beiträge im Jahr 2013
Mit dem erhöhten Pflegeversicherungsbeitrag 2013 setzt sich eine konsequente Entwicklung fort. Der Gesetzgeber hat das Recht und die Pflicht, die Einnahmen aus der Sozialversicherung an die zu erwartenden Ausgaben anzupassen. Damit sollen Kosten und Leistungen in einem ausgeglichenen Verhältnis gehalten werden. Wird der Pflegeversicherungsbeitrag erhöht, besteht auch die Möglichkeit, die Auszahlungen aufzustocken. Doch insbesondere der zunehmenden Anzahl der Pflegebedürftigen sollte mit dem höheren Pflegeversicherungsbeitrag ab 2013 Rechnung getragen werden. Nimmt die Menge der Pflegefälle in Deutschland zu, die ein staatliches Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beantragen müssen, müssen auch die Einnahmen aufgestockt werden. Deshalb war es erforderlich, zum Jahreswechsel 2013 einen Pflegeversicherungsbeitrag Zuschlag zu erheben. Einen ähnlichen Effekt hat auch der Pflegeversicherungsbeitrag Zusatzbeitrag für kinderlose Versicherte. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass Versicherte ohne Kinder im Alter staatliche Versorgungsleistungen beantragen müssen, wenn der Pflegefall eintritt. Mit einem Zusatzbeitrag soll diesem Umstand Rechnung getragen werden. Somit werden kinderlose Versicherte schon frühzeitig an den voraussichtlich höheren Kosten beteiligt, die sie bei Eintritt des Pflegefalls verursachen könnten.
Weitere wichtige Neuerungen
Zum Jahreswechsel 2013 wurden nicht nur die Beiträge in der Pflegeversicherung erhöht. Im Zuge einer konsequenten Pflegereform wurden weitere Neuerungen eingeführt, die für den Versicherten von Vorteil sind. So wurden die drei Pflegestufen um eine Pflegestufe Null ergänzt. Sie sieht Leistungen bei Pflegefällen vor, deren Pflegebedürftigkeit aufgrund einer beginnenden Demenz noch unterhalb der Pflegestufe 1 liegen. Stellt ein Arzt also bei alten Menschen fest, dass sie an Demenz erkrankt sind und Hilfe im Alltag benötigen, kann dafür je nach Krankheitsgeschichte eine Einstufung in Pflegestufe 0 in Frage kommen. Auch wurde die Höhe des Pflegetagegeldes angepasst. Dadurch erhalten Pflegebedürftige seit Anfang 2013 höhere Zahlungen.
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Die Leistungen der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung machen einen wichtigen Bestandteil der Versorgung im Pflegefall aus. Allerdings reichen sie nicht aus, um die Kosten einer ambulanten oder einer stationären Betreuung in vollem Umfang abzudecken. Deshalb ist der Abschluss einer ergänzenden privaten Pflegeversicherung dringend zu empfehlen. Sie kann staatlich gefördert sein, der Versicherte kann aber auch unter vielen individuellen Versicherungslösungen wählen, die nicht gefördert sind. Welche Absicherung für den Pflegefall am besten geeignet ist, ergibt sich aus dem persönlichen Bedarf. Ein Blick auf den Online-Vergleichsrechner unter „Zum Versicherungsvergleich“ zeigt schnell, welche Kosten für eine passende private Pflegeversicherung zu erwarten sind.