Theoretisch sind auch bestehende Verträge zur Pflegezusatzversicherung nach dem Pflege Bahr förderfähig. Dazu müssen sie allerdings dieselben Voraussetzungen erfüllen wie die neuen Tarife mit Pflege-Bahr-Förderung.
Pflege-Bahr-Förderung
- staatliche Förderung von monatlich 5 Euro
- nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Voraussetzungen zur Pflege-Bahr-Förderung
- gefördert werden ausschließlich Pflegetagegeldversicherungen
- abschließbar für alle Versicherten der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 18 Jahren
- keine Gesundheitsprüfung
- Mindestbeitrag von 10 Euro pro Monat
- Versicherung muss ab Pflegestufe 0 leisten
- in Pflegestufe 3 Mindestleistung von 600 Euro monatlich
- Wartezeit vor erstmaligem Erhalt von Leistungen maximal 5 Jahre
Fördermöglichkeiten mit nicht-förderfähigen Altverträgen
- Tarifwechsel in einen Tarif mit Pflege-Bahr-Förderung
- zusätzlicher Abschluss einer Pflege-Bahr-Versicherung
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Leistungen und Versicherungsbeiträge können auch bei Pflege-Bahr-Versicherungen unterschiedlich sein. Ein Versicherungsvergleich mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner hilft Ihnen, die besten und günstigsten Tarife zu finden. Klicken Sie auf den Button „Zum Versicherungsvergleich“ und starten Sie mit der Tarifberechnung. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, eine Pflege-Bahr-Versicherung online abzuschließen.
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Seit dem 1. Januar 2013 sind die ersten Tarife zur Pflegezusatzversicherung mit Pflege-Bahr-Förderung auf dem Markt. Doch die staatliche Förderung nach Pflege Bahr auch für Altverträge und wie wirkt sich die neue Förderung nach Pflege Bahr auf bestehende Verträge aus?
Förderung nach Pflege Bahr
Pflege Bahr ist die Bezeichnung für eine ganz bestimmte Form der staatlichen Förderung für Pflegezusatzversicherungen. Aufgrund der schon heute angespannten Situation im Pflegebereich hat sich der Staat entschlossen die private Vorsorge ab dem 1. Januar 2013 entsprechend zu fördern. Unter ganz bestimmten Voraussetzungen gibt es seitdem eine Förderung von 5 Euro monatlich für eine zusätzliche private Pflegeversicherung. Hintergrund dieser Fördermaßnahme sind die schon jetzt hohen Pflegekosten und die Zukunftsprognosen, dass die Kosten weiter ansteigen werden und gleichzeitig auch die Zahl der Pflegebedürftigen steigen wird. Grundsätzlich können vom Zuschuss nach Pflege Bahr auch Altverträge profitieren. Allerdings ist die staatliche Förderung an bestimmte Bedingungen geknüpft, sodass ein Zuschuss nach Pflege Bahr für bestehende Verträge genau wie für Neuverträge nur unter gewissen Voraussetzungen gewährt wird.
Die Voraussetzungen zur Pflege-Bahr-Förderung
Der Staat gewährt eine Förderung nach Pflege Bahr für Altverträge und Neuverträge nur dann, wenn der Versicherungsvertrag bestimmte Voraussetzungen erfüllt. So muss der Vertrag für alle Personen ab 18 Jahren, die gesetzlich pflegeversichert sind, zugänglich sein. Dieser sogenannte Kontrahierungszwang schließt eine Gesundheitsprüfung vor Abschluss der Versicherung aus. Die Versicherung kann nur dann verwehrt werden, wenn vor oder zum Zeitpunkt des Abschlusses bereits eine Demenz oder eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Ebenfalls zwingend notwendig zum Erhalt der Förderprämie ist ein Mindestbeitrag von 10 Euro monatlich. Eine Förderprämie nach Pflege Bahr ist für Altverträge und Neuverträge nur dann möglich, wenn es sich um eine Pflegetagegeldversicherung handelt. Bei Pflegerentenversicherungen und Pflegekostenversicherungen kann Pflege Bahr auf bestehende Verträge und Neuverträge nicht angewandt werden. Des Weiteren muss der Tarif zum Erhalt von staatlichen Zuschüssen bereits Leistungen für die Pflegestufe 0 erbringen und das Pflegegeld in der Pflegestufe 3 mindestens 600 Euro betragen. Wartezeiten vor dem erstmaligen Erhalt von Leistungen sind grundsätzlich erlaubt, dürfen aber nicht mehr als 5 Jahre betragen.
Ist der bestehende Vertrag förderfähig?
Grundsätzlich ist die Förderung nach Pflege Bahr auch für Altverträge möglich. Sie müssen dazu nur dieselben Voraussetzungen erfüllen wie die neuen Tarife mit Pflege Bahr. Die Versicherung kann überprüfen, ob Pflege Bahr für bestehende Verträge angewandt werden kann. Sollte der Altvertrag nicht förderfähig sein, kann bei der Versicherung nachgefragt werden, ob sie eine Wechselmöglichkeit in einen staatlich geförderten Tarif für ihre Bestandskunden anbietet. Sofern Pflege Bahr auf Altverträge nicht anwendbar ist, besteht zudem die Möglichkeit, zusätzlich zur bestehenden Versicherung den kleinstmöglichen Pflege-Bahr-Tarif abzuschließen und so doch noch die staatliche Förderung zu kassieren.
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Auf die zusätzliche Absicherung durch eine Pflegezusatzversicherung sollte nicht verzichtet werden. Wird eine Pflege-Bahr-Versicherung abgeschlossen, kann zusätzlich auch die staatliche Förderung in Anspruch genommen werden. Die besten und günstigsten Tarife finden Sie mit unserem seiteninternen Tarifrechner. Auf den Tarifrechner gelangen Sie über das Feld „Zum Versicherungsvergleich“.