Wenn der Pflegefall eintritt, dann ist der erste Schritt der Weg zur Krankenkasse, um eine Überprüfung und Einstufung der Pflegestufe vornehmen zu lassen. Diese Einstufung sorgt dafür, dass der Betroffene finanzielle oder sachbezogene Unterstützung erhält und so genügend Mittel da sind, um eine menschenwürdige und allumfassende Pflege zu ermöglichen.
Die Pflegestufen
- es gibt vier unterschiedliche Pflegestufen
- die Einstufung richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit
- liegt eine Demenz vor, erhöht dies die Leistungen der Pflegeversicherung
- die Überprüfung der Pflegestufe muss schriftlich beantragt werden
- eine Überprüfung der Einstufung erfolgt alle zwei Jahre
Anbieter vergleichen & Kosten sowie Leistungen berechnen
Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich immer nach der vorliegenden Pflegestufe. Wenn Sie bereits im Vorfeld die möglichen Leistungen berechnen wollen, dann nutzen Sie bitte unseren Vergleichsrechner. Sie finden ihn über den Button „Zum Vergleichsrechner“.
Wenn der Pflegefall eintritt, dann ist der erste Schritt der Weg zur Krankenkasse, um eine Überprüfung und Einstufung der Pflegestufe vornehmen zu lassen. Diese Einstufung sorgt dafür, dass der Betroffene finanzielle oder sachbezogene Unterstützung erhält und so genügend Mittel da sind, um eine menschenwürdige und allumfassende Pflege zu ermöglichen.
Die Pflegestufen
- es gibt vier unterschiedliche Pflegestufen
- die Einstufung richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit
- liegt eine Demenz vor, erhöht dies die Leistungen der Pflegeversicherung
- die Überprüfung der Pflegestufe muss schriftlich beantragt werden
- eine Überprüfung der Einstufung erfolgt alle zwei Jahre
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Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich immer nach der vorliegenden Pflegestufe. Wenn Sie bereits im Vorfeld die möglichen Leistungen berechnen wollen, dann nutzen Sie bitte unseren Vergleichsrechner. Sie finden ihn über den Button „Zum Vergleichsrechner“.
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Die Höhe des Pflegegeldes oder der Sachleistungen aus der Pflegeversicherung richtet sich generell nach der Einstufung in die unterschiedlichen Pflegestufen. Je höher die Pflegestufe, umso höher auch die Leistungen der Pflegeversicherung. Somit kann man sagen, dass die Pflegestufe die Mobilität misst und diese in die entsprechenden Leistungen umrechnet.
Pflegestufe und Mobilität – Pflegestufe 0
Die Pflegestufe 0 kommt dann zum Tragen, wenn der Pflegebedürftige keinen regulären Anspruch auf eine Pflegestufe hat, da er keinen erheblichen Pflegebedarf nachweisen kann. Jedoch kann eine eingeschränkte Alterskompetenz sowie psychische Erkrankungen zur Einstufung in diese Pflegestufe führen.
Folgende Kriterien werden berücksichtigt:
- der Betroffene zeigt Tendenzen zum Weglaufen
- der Betroffene kann seine eigene Situation nicht einschätzen
- der Betroffene erkennt keine gefährlichen Gegenstände und geht mit diesen unsachgemäß um
- der Betroffene nimmt keine therapeutischen Maßnahmen an
- der Betroffene kann seinen Tagesablauf nicht eigenständig und verantwortungsvoll planen
Pflegestufe und Mobilität – Pflegestufe I
Pflegebedürftige, die in die Pflegestufe I eingestuft werden, benötigen einen erheblichen Pflegeaufwand. Sie benötigen Unterstützung bei der Körperpflege und bei der Zubereitung sowie der Aufnahme der einzelnen Mahlzeiten. Die Mobilität ist soweit eingeschränkt, dass die Pflegebedürftigen der Pflegestufe I für zwei Verrichtungen pro Tag mindestens einmal Hilfe und Unterstützung benötigen. Zudem müssen Pflegebedürftige, die in diese Pflegestufe eingestuft wurden, mehrmals pro Woche eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen.
Der Pflegeaufwand, der für alle Tätigkeiten anfällt, muss mindestens 90 Minuten pro Woche betragen. Von diesen 90 Minuten müssen 45 Minuten für die Grundpflege genutzt werden. Die Pflege kann von einer Pflegekraft oder von einem Familienangehörigen durchgeführt werden.
Pflegestufe und Mobilität – Pflegestufe II
Alle Pflegebedürftigen in der Pflegestufe II haben einen sehr hohen Pflegeaufwand und gelten als schwer pflegebedürftig. Die Betroffenen benötigen Unterstützung bei der Pflege, bei der Ernährung und sind in ihrer Mobilität so eingeschränkt, dass sie sich nicht eigenständig bewegen und behelfen können. Unterstützung in mehreren Bereichen ist mindestens dreimal pro Tag nötig. Zudem muss der Pflegebedürftige mehrmals pro Woche die Hilfe einer Haushaltskraft in Anspruch nehmen.
Familienangehörige oder Pflegekräfte müssen sich mindestens drei Stunden pro Tag um die zu pflegende Person kümmern. Allein auf die Grundpflege müssen zwei Stunden pro Tag entfallen.
Pflegestufe und Mobilität – Pflegestufe III
Um in der Pflegestufe III aufgenommen werden zu können, muss der Betroffene schwerstpflegebedürftig sein. Die zu pflegende Person muss rund um die Uhr Hilfe in Anspruch nehmen. Weder das Essen, noch das Ankleiden und Bewegen kann aus eigener Kraft geschehen. Die Mobilität ist komplett eingeschränkt. Zudem muss mehrmals pro Woche die Hilfe einer Haushaltskraft in Anspruch genommen werden.
Der Zeitaufwand für die Pflege und die Betreuung, um in Pflegestufe III eingestuft zu werden, muss mindestens fünf Stunden pro Tag betragen. Davon müssen für die Grundpflege 4 Stunden eingeplant werden.
Pflegestufe und Mobilität – Tipps und Hinweise
Eine vorliegende Demenz spielt in allen Pflegestufen einen Rolle. Sie sorgt dafür, dass die Pflegeleistungen erhöht werden. Welche Pflegestufe dabei in Betracht gezogen werden kann, hängt von der sonstigen Pflegebedürftigkeit des Betroffenen ab.
Die Feststellung der Pflegestufe erfolgt durch eine Begutachtung der betroffenen Person und wird immer nach einer Einzelfallentscheidung festgelegt. Die Begutachtung wird in der Regel alle zwei Jahre wiederholt.