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Pflegestufe Kriterien für Einstufung

Wenn der Pflegefall eintritt, dann ist der erste Schritt der Weg zur Krankenkasse, um eine Überprüfung und Einstufung der Pflegestufe vornehmen zu lassen. Diese Einstufung sorgt dafür, dass der Betroffene finanzielle oder sachbezogene Unterstützung erhält und so genügend Mittel da sind, um eine menschenwürdige und allumfassende Pflege zu ermöglichen.

Die Pflegestufen

  • es gibt vier unterschiedliche Pflegestufen
  • die Einstufung richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit
  • liegt eine Demenz vor, erhöht dies die Leistungen der Pflegeversicherung
  • die Überprüfung der Pflegestufe muss schriftlich beantragt werden
  • eine Überprüfung der Einstufung erfolgt alle zwei Jahre

Anbieter vergleichen & Kosten sowie Leistungen berechnen

Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich immer nach der vorliegenden Pflegestufe. Wenn Sie bereits im Vorfeld die möglichen Leistungen berechnen wollen, dann nutzen Sie bitte unseren Vergleichsrechner. Sie finden ihn über den Button „Zum Vergleichsrechner“.

Wenn der Pflegefall eintritt, dann ist der erste Schritt der Weg zur Krankenkasse, um eine Überprüfung und Einstufung der Pflegestufe vornehmen zu lassen. Diese Einstufung sorgt dafür, dass der Betroffene finanzielle oder sachbezogene Unterstützung erhält und so genügend Mittel da sind, um eine menschenwürdige und allumfassende Pflege zu ermöglichen.

Die Pflegestufen

  • es gibt vier unterschiedliche Pflegestufen
  • die Einstufung richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit
  • liegt eine Demenz vor, erhöht dies die Leistungen der Pflegeversicherung
  • die Überprüfung der Pflegestufe muss schriftlich beantragt werden
  • eine Überprüfung der Einstufung erfolgt alle zwei Jahre

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Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich immer nach der vorliegenden Pflegestufe. Wenn Sie bereits im Vorfeld die möglichen Leistungen berechnen wollen, dann nutzen Sie bitte unseren Vergleichsrechner. Sie finden ihn über den Button „Zum Vergleichsrechner“.

 


 

Die Höhe des Pflegegeldes oder der Sachleistungen aus der Pflegeversicherung richtet sich generell nach der Einstufung in die unterschiedlichen Pflegestufen. Je höher die Pflegestufe, umso höher auch die Leistungen der Pflegeversicherung. Somit kann man sagen, dass die Pflegestufe die Mobilität misst und diese in die entsprechenden Leistungen umrechnet.

Pflegestufe und Mobilität – Pflegestufe 0

Die Pflegestufe 0 kommt dann zum Tragen, wenn der Pflegebedürftige keinen regulären Anspruch auf eine Pflegestufe hat, da er keinen erheblichen Pflegebedarf nachweisen kann. Jedoch kann eine eingeschränkte Alterskompetenz sowie psychische Erkrankungen zur Einstufung in diese Pflegestufe führen.

Folgende Kriterien werden berücksichtigt:

  • der Betroffene zeigt Tendenzen zum Weglaufen
  • der Betroffene kann seine eigene Situation nicht einschätzen
  • der Betroffene erkennt keine gefährlichen Gegenstände und geht mit diesen unsachgemäß um
  • der Betroffene nimmt keine therapeutischen Maßnahmen an
  • der Betroffene kann seinen Tagesablauf nicht eigenständig und verantwortungsvoll planen

Pflegestufe und Mobilität – Pflegestufe I

Pflegebedürftige, die in die Pflegestufe I eingestuft werden, benötigen einen erheblichen Pflegeaufwand. Sie benötigen Unterstützung bei der Körperpflege und bei der Zubereitung sowie der Aufnahme der einzelnen Mahlzeiten. Die Mobilität ist soweit eingeschränkt, dass die Pflegebedürftigen der Pflegestufe I für zwei Verrichtungen pro Tag mindestens einmal Hilfe und Unterstützung benötigen. Zudem müssen Pflegebedürftige, die in diese Pflegestufe eingestuft wurden, mehrmals pro Woche eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen.

Der Pflegeaufwand, der für alle Tätigkeiten anfällt, muss mindestens 90 Minuten pro Woche betragen. Von diesen 90 Minuten müssen 45 Minuten für die Grundpflege genutzt werden. Die Pflege kann von einer Pflegekraft oder von einem Familienangehörigen durchgeführt werden.

Pflegestufe und Mobilität – Pflegestufe II

Alle Pflegebedürftigen in der Pflegestufe II haben einen sehr hohen Pflegeaufwand und gelten als schwer pflegebedürftig. Die Betroffenen benötigen Unterstützung bei der Pflege, bei der Ernährung und sind in ihrer Mobilität so eingeschränkt, dass sie sich nicht eigenständig bewegen und behelfen können. Unterstützung in mehreren Bereichen ist mindestens dreimal pro Tag nötig. Zudem muss der Pflegebedürftige mehrmals pro Woche die Hilfe einer Haushaltskraft in Anspruch nehmen.

Familienangehörige oder Pflegekräfte müssen sich mindestens drei Stunden pro Tag um die zu pflegende Person kümmern. Allein auf die Grundpflege müssen zwei Stunden pro Tag entfallen.

Pflegestufe und Mobilität – Pflegestufe III

Um in der Pflegestufe III aufgenommen werden zu können, muss der Betroffene schwerstpflegebedürftig sein. Die zu pflegende Person muss rund um die Uhr Hilfe in Anspruch nehmen. Weder das Essen, noch das Ankleiden und Bewegen kann aus eigener Kraft geschehen. Die Mobilität ist komplett eingeschränkt. Zudem muss mehrmals pro Woche die Hilfe einer Haushaltskraft in Anspruch genommen werden.

Der Zeitaufwand für die Pflege und die Betreuung, um in Pflegestufe III eingestuft zu werden, muss mindestens fünf Stunden pro Tag betragen. Davon müssen für die Grundpflege 4 Stunden eingeplant werden.

Pflegestufe und Mobilität – Tipps und Hinweise

Eine vorliegende Demenz spielt in allen Pflegestufen einen Rolle. Sie sorgt dafür, dass die Pflegeleistungen erhöht werden. Welche Pflegestufe dabei in Betracht gezogen werden kann, hängt von der sonstigen Pflegebedürftigkeit des Betroffenen ab.

Die Feststellung der Pflegestufe erfolgt durch eine Begutachtung der betroffenen Person und wird immer nach einer Einzelfallentscheidung festgelegt. Die Begutachtung wird in der Regel alle zwei Jahre wiederholt.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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