- Es gibt drei Pflegestufen
- Pflegestufen dienen dazu, um Leistungen der Versicherung zu ermitteln
- Pflegestufen-Einstufung erfolgt durch einen Gutachter
- Je höher die Pflegestufe, desto mehr Leistungen werden gezahlt
Was zählt zur Grundpflege
- Körperpflege
- Ernährung
- Mobilität
- An- und Entkleiden
Pflegeversicherung Leistungen als Beispiele: Die Pflegestufe 1
- Pflegegeld: 235 Euro monatlich oder Sachleistungen 400 Euro monatlich
- Pflegevertretung: Professionell: 1550 Euro monatlich, nahe Angehörige: 235 Euro monatlich
- Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege: 450 Euro monatlich
- Vollstationäre Kurzzeitpflege (höchstens vier Wochen pro Jahr): 1550 Euro
- Vollstationäre Langzeitpflege: 1023 Euro monatlich
Pflegeversicherung Leistungen als Beispiele: Die Pflegestufe 2
- Pflegegeld: 440 Euro monatlich oder Sachleistungen 1100 Euro monatlich
- Pflegevertretung: Professionell: 1550 Euro monatlich, nahe Angehörige:440 Euro monatlich
- Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege: 1100 Euro monatlich
- Vollstationäre Kurzzeitpflege (höchstens vier Wochen pro Jahr): 1550 Euro
- Vollstationäre Langzeitpflege: 1279 Euro monatlich
Pflegeversicherung Leistungen als Beispiele: Die Pflegestufe 3
- Pflegegeld: 700 Euro monatlich oder Sachleistungen 1550 Euro (3+ 1918 Euro) monatlich
- Pflegevertretung: Professionell: 1550 Euro monatlich, nahe Angehörige:700 Euro monatlich
- Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege: 1550 Euro monatlich
- Vollstationäre Kurzzeitpflege (höchstens vier Wochen pro Jahr): 1550 Euro
- Vollstationäre Langzeitpflege: 1550 Euro monatlich
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- Es gibt drei Pflegestufen
- Pflegestufen dienen dazu, um Leistungen der Versicherung zu ermitteln
- Pflegestufen-Einstufung erfolgt durch einen Gutachter
- Je höher die Pflegestufe, desto mehr Leistungen werden gezahlt
Was zählt zur Grundpflege
- Körperpflege
- Ernährung
- Mobilität
- An- und Entkleiden
Pflegeversicherung Leistungen als Beispiele: Die Pflegestufe 1
- Pflegegeld: 235 Euro monatlich oder Sachleistungen 400 Euro monatlich
- Pflegevertretung: Professionell: 1550 Euro monatlich, nahe Angehörige: 235 Euro monatlich
- Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege: 450 Euro monatlich
- Vollstationäre Kurzzeitpflege (höchstens vier Wochen pro Jahr): 1550 Euro
- Vollstationäre Langzeitpflege: 1023 Euro monatlich
Pflegeversicherung Leistungen als Beispiele: Die Pflegestufe 2
- Pflegegeld: 440 Euro monatlich oder Sachleistungen 1100 Euro monatlich
- Pflegevertretung: Professionell: 1550 Euro monatlich, nahe Angehörige:440 Euro monatlich
- Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege: 1100 Euro monatlich
- Vollstationäre Kurzzeitpflege (höchstens vier Wochen pro Jahr): 1550 Euro
- Vollstationäre Langzeitpflege: 1279 Euro monatlich
Pflegeversicherung Leistungen als Beispiele: Die Pflegestufe 3
- Pflegegeld: 700 Euro monatlich oder Sachleistungen 1550 Euro (3+ 1918 Euro) monatlich
- Pflegevertretung: Professionell: 1550 Euro monatlich, nahe Angehörige:700 Euro monatlich
- Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege: 1550 Euro monatlich
- Vollstationäre Kurzzeitpflege (höchstens vier Wochen pro Jahr): 1550 Euro
- Vollstationäre Langzeitpflege: 1550 Euro monatlich
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Um ermessen zu können, wie viele Leistungen eine Person von der Pflegeversicherung zu bekommen hat, wird ein Gutachter damit beauftragt, diese in eine der drei Pflegestufen einzuordnen. Je mehr Pflege man benötigt, desto mehr Geld als Pflegeversicherung Leistung. Für die Pflegestufe 1 muss die Grundpflege mindestens 46 Minuten betragen und die Gesamtpflege zumindest 90 Minuten. Zudem müssen mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege täglich durchgeführt werden. Man gilt in diesem Fall auch als „erheblich pflegebedürftig“. Für die Pflegestufe 2, in der man als „schwer pflegebedürfig“ bezeichnet wird, beträgt die Zeit für die Grundpflege wenigstens 120 Minuten. Für die Gesamtpflege müssen zumindest 180 Minuten aufgewendet werden. Es sind mindestens drei Verrichtungen täglich durchzuführen. In der Pflegestufe 3 ist man „schwerstpflegebedürftig“. Für die Grundpflege sind wenigstens 240 Minuten aufzuwenden. Die Gesamtpflege beträgt zumindest 300 Minuten. Es besteht zudem ein Hilfebedarf rund um die Uhr.
Was zählt zur Grundpflege
Um selbst einschätzen zu können, welche Pflegeversicherung Leistungen man in welchem Umstand bekommen kann, ist die Grundpflege also von entscheidender Bedeutung. Zu dieser zählen die Körperpflege, die Ernährung sowie die Mobilität (z.B. das Umlagern oder das zu Bett bringen). Hinzu kommen das An- und Entkleiden sowie das Treppensteigen. Je nach dem Umfang der Hilfe, die bei den einzelnen Tätigkeiten gewährt werden muss, entscheidet der Gutachter darüber, wie viele Minuten Pflegezeit er berechnet. Muss man beispielsweise nur beim Jackeanziehen helfen, so wird hierfür eine Minute Grundpflege für das An- und Entkleiden berechnet.
Pflegeversicherung Leistungen als Beispiele: Die Pflegestufe 1
In der Pflegestufe 1 kann man ein Pflegegeld in der Höhe von monatlich 235 Euro oder Pflegesachleistungen in der Höhe von monatlich 435 Euro erhalten. Für die Pflegevertretung durch einen Pflegedienst werden monatlich 1550 Euro gezahlt. Stammt die Pflege von nahen Angehörigen, zahlt die Pflegeversicherung Leistungen in der Höhe von 235 Euro. Für eine teilstationäre Tages- und Nachtpflege werden 450 Euro gezahlt. Für eine vollstationäre Kurzzeitpflege (höchstens vier Wochen pro Jahr) zahlt die Pflegeversicherung 1550 Euro. Für eine Langzeitpflege zahlt sie 1023 Euro monatlich. Um in der Stufe 1 die Pflegeversicherung Leistungen als Beispiele zu verdeutlichen, empfehlen sich folgende Szenarien: Ein pflegebedürftiger Mann lebt zu Hause: Er kann über ein Pflegegeld in Höhe von 235 Euro selbst entscheiden, wie er gepflegt werden soll. Übernehmen Angehörige die Pflege, erhalten sie den Betrag. Macht den Job ein Pflegedienst, so bekommt er 1550 Euro. Muss der Mann jedoch in einer professionellen Einrichtung (z.B. Pflegeheim, Krankenhaus) teilweise oder ganz versorgt werden, fließt das Geld an die Einrichtung. Die Höhe des Geldes bemisst sich nach dem Umfang der Pflege sowie der Länge des Aufenthalts. Für eine kurze Intensivpflege wird dabei mehr gezahlt als für eine dauerhafte vollstationäre Pflege.
Pflegeversicherung Leistungen als Beispiele: Die Pflegestufe 2
In der Pflegestufe 2 beträgt das monatliche Pflegegeld 440 Euro monatlich. Alternativ können Pflegesachleistungen in Höhe von 1100 Euro monatlich in Anspruch genommen werden. Bei einer professionellen Pflegevertretung fließen 1550 Euro, nahe Angehörige erhalten das Pflegegeld. Für die teilstationäre Tages- oder Nachtpflege werden 1100 Euro gezahlt. Für eine vollstationäre Kurzzeitpflege fließen 1550 Euro. Für eine Langzeitpflege werden 1279 Euro monatlich gezahlt. Die beispielhaften Szenarien bleiben identisch wie in der Pflegestufe 1 erläutert.
Pflegeversicherung Leistungen als Beispiele: Die Pflegestufe 3
Das Pflegegeld in der Pflegestufe 3 beträgt monatlich 700 Euro. Diesen Betrag erhalten auch nahe Angehörige, sollten sie die Pflegevertretung übernehmen. Die alternativen Sachleistungen werden bis zu einer Summe von 1550 Euro monatlich bezahlt. Im Härtefall (3+) belaufen sie sich auf 1918 Euro. Für eine professionelle Pflegevertretung durch einen Pflegedienst werden 1550 Euro monatlich gezahlt. Für eine teilstationäre Tages- oder Nachtpflege fließen 1550 Euro. Für eine vollstationäre Kurzzeitpflege wird der gleiche Betrag gezahlt. Dies gilt auch für eine dauerhafte vollstationäre Pflege. Die beispielhaften Szenarien bleiben identisch wie bei der Pflegestufe 1.
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