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Pflegestufe nach Aktenlage?

Die Pflegestufe ist maßgeblich für die Höhe der Leistungen verantwortlich, die die Pflegekasse nach Beantragung an eine zu pflegende Person auszahlt. In welche Pflegestufe der Betroffene eingestuft wird, hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab.

Feststellung Pflegestufe

  • Feststellung erfolgt immer nach Beantragung
  • Anhand der Begutachtung und der Aktenlage
  • nur so kann der tatsächliche Pflegebedarf ermittelt werden

Feststellung nur nach Aktenlage

  • nur dann möglich, wenn bereits eine Pflegestufe festgestellt wurde
  • Bei Widerspruch zur nachträglichen Überprüfung
  • bei Beantragung von Sachleistungen oder Verhinderungspflege

Möglichkeiten herausfinden & vergleichen

Die passenden Antworten auf all Ihre Fragen zur Pflegeversicherung und zum Pflegegeld finden Sie mit Hilfe unseres Vergleichsrechners, den Sie über den Button „Zum Vergleichsrechner“ erreichen. So können Sie schnell klären, welche Rechte und auch Pflichten Sie haben und wie viel Geld und Sachleistungen Ihnen oder der zu pflegenden Person zustehen.

Die Pflegestufe ist maßgeblich für die Höhe der Leistungen verantwortlich, die die Pflegekasse nach Beantragung an eine zu pflegende Person auszahlt. In welche Pflegestufe der Betroffene eingestuft wird, hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab.

Feststellung Pflegestufe

  • Feststellung erfolgt immer nach Beantragung
  • Anhand der Begutachtung und der Aktenlage
  • nur so kann der tatsächliche Pflegebedarf ermittelt werden

Feststellung nur nach Aktenlage

  • nur dann möglich, wenn bereits eine Pflegestufe festgestellt wurde
  • Bei Widerspruch zur nachträglichen Überprüfung
  • bei Beantragung von Sachleistungen oder Verhinderungspflege

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Um alle pflegebedürftigen Menschen optimal unterstützen zu können, wurden die Pflegestufen eingeführt. Sie ermöglichen es, die Betroffenen Anhand ihrer Einschränkungen mit Geldleistungen oder mit Sachleistungen zu versorgen. Momentan gibt es 4 Pflegestufen. Je höher der Betroffene eingestuft wird, umso höher fallen auch die Leistungen aus, die jeden Monat gewährt werden.

Die Feststellung der Pflegestufe

Zur Feststellung der Pflegestufe werden immer zwei Aspekte benötigt. Zum einen werden Informationen zum Betroffenen bei der Begutachtung gesammelt, die vom MDK durchgeführt wird und einen Einblick in das Leben des Pflegebedürftigen geben soll. Hier wird geprüft, welche Hilfe vom Pflegebedürftigen benötigt wird und in welchem Umfang diese zu gewähren ist. Zudem wird die persönliche Lebenssituation bewertet und Vorschläge rund um die Pflege gegeben.

Zudem wird die Pflegestufe nach Aktenlage festgelegt. Hier wird geschaut, welche Erkrankungen vorhanden sind und in welchem Stadium diese sich befinden. Sollte es bereits einmal Unterstützung von der Krankenkasse oder der Pflegekasse für die Pflege gegeben haben, wird dies in den Akten vermerkt sein. Beides zusammen ergibt dann die Einstufung in die entsprechende Pflegestufe.

Kann allein nach Aktenlage entschieden werden?

Die Pflegekassen sind dazu verpflichtet, bei der ersten Einstufung immer eine Begutachtung vor Ort vorzunehmen. Eine alleinige Einstufung in eine Pflegestufe nach Aktenlage ist in solch einem Fall also nicht möglich und auch nicht zulässig, da immer der persönliche Kontakt zu Betroffenen hergestellt werden muss.

Anders sieht es aus, wenn gegen die Einstufung ein Widerspruch eingelegt wurde. Hier kann es als ausreichend angesehen werden, wenn die Pflegestufe nach Aktenlage noch einmal überprüft und gegebenenfalls korrigiert wird.

Warum keine Pflegestufe nach Aktenlage bei der Ersteinstufung funktioniert

Eine Pflegestufe nach Aktenlage kann für die Ersteinstufung nicht ausreichen, da die persönliche Begutachtung immer über den Pflegeaufwand entscheidet. Die Zeit, die für jede Tätigkeit benötigt wird, muss ebenso festgelegt werden wie die Tätigkeiten, die von der pflegenden Person verrichtet werden müssen. Getestet werden kann dies nur, wenn der MDK den Betroffenen und die pflegende Person kennenlernt und deren Zusammenspiel einschätzen und beurteilen kann.

Wann eine Pflegestufe nach Aktenlage erlaubt ist

Es gibt Ausnahmen, die eine Pflegestufe nach Aktenlage erlauben. So kann bei einem Widerspruch die Pflegestufe nach Aktenlage noch einmal überprüft werden. Und auch bei der Hinzunahme von Sachleistungen oder bei der Beantragung von Verhinderungspflege ist es ausreichend, wenn nach Aktenlage entschieden wird. Hier muss meist schnell eine Entscheidung getroffen werden, sodass eine zeitaufwendige Begutachtung den Genehmigungsprozess behindern würde. Zudem ändert sich in solch einem Fall nichts am Gesundheitszustand oder am Pflegeaufwand. Die Pflege soll lediglich erleichtert oder verlagert werden.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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