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Pflegegeld GEZ

Pflegegeld und GEZ Gebührenbefreiung: Was heißt das?

  • Seit 2013 neue GEZ: Rundfunkbeitrag bzw. Haushaltsgebühr
  • Alte Befreiungen kamen auf den Prüfstand
  • Pflegestufe und GEZ: Früher Befreiung möglich
  • GEZ Befreiung bei Pflegegeld besteht prinzipiell fort

Pflegegeld und GEZ: Generelle Befreiung von den Gebühren

  • Pflegestufe und GEZ: Generelle Befreiung für Bezieher von Pflegegeld nach § 61 SGB XII
  • Gleiche Regelungen für Begünstigte der Kriegsopferfürsorge nach BVG
  • Gleiche Regelungen für Bezieher von Pflegegeld nach speziellen Landesvorschriften
  • Es muss sich um den Haushalt des zu Pflegenden handeln
  • Aktueller Nachweis muss eingereicht werden, um die Befreiungen von den GEZ-Gebühren zu erhalten

Pflegestufe und GEZ: Die Regelungen für Pflege-Zuschuss-Empfänger

  • Regelungen für Zuschüsse gemäß § 267 LAG
  • Keine generelle Befreiung
  • Aber Anspruch auf einen Freibetrag
  • Aktueller Nachweis muss beigebracht werden, um den Freibetrag zu erhalten

Pflege in stationären Einrichtungen: Keine GEZ-Gebühren

  • Pflegestufe und GEZ in stationären Einrichtungen: Generelle Befreiung
  • Pflegegeld und GEZ Befreiung für Volljährige in Einrichtungen nach § 45 SGB VIII: Umstand muss erwähnt werden
  • Der Umstand, dass man sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen kann, bleibt aber bestehen.
  • Aktueller Nachweis muss beigebracht werden

Pflegestufe und GEZ: Jetzt die mögliche GEZ Berechnung befreien

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, sich dafür interessieren, ob Sie sich befreien lassen können oder den Umfang der GEZ Befreiung berechnen möchten, können wir Ihnen helfen. Klicken Sie einfach den unten folgenden Button und ermitteln Sie so, ob Sie diese Form der finanziellen Entlastung in Anspruch nehmen können. Und wenn ja, welchen Umfang diese erreichen kann.

Pflegegeld und GEZ Gebührenbefreiung: Was heißt das?

  • Seit 2013 neue GEZ: Rundfunkbeitrag bzw. Haushaltsgebühr
  • Alte Befreiungen kamen auf den Prüfstand
  • Pflegestufe und GEZ: Früher Befreiung möglich
  • GEZ Befreiung bei Pflegegeld besteht prinzipiell fort

Pflegegeld und GEZ: Generelle Befreiung von den Gebühren

  • Pflegestufe und GEZ: Generelle Befreiung für Bezieher von Pflegegeld nach § 61 SGB XII
  • Gleiche Regelungen für Begünstigte der Kriegsopferfürsorge nach BVG
  • Gleiche Regelungen für Bezieher von Pflegegeld nach speziellen Landesvorschriften
  • Es muss sich um den Haushalt des zu Pflegenden handeln
  • Aktueller Nachweis muss eingereicht werden, um die Befreiungen von den GEZ-Gebühren zu erhalten

Pflegestufe und GEZ: Die Regelungen für Pflege-Zuschuss-Empfänger

  • Regelungen für Zuschüsse gemäß § 267 LAG
  • Keine generelle Befreiung
  • Aber Anspruch auf einen Freibetrag
  • Aktueller Nachweis muss beigebracht werden, um den Freibetrag zu erhalten

Pflege in stationären Einrichtungen: Keine GEZ-Gebühren

  • Pflegestufe und GEZ in stationären Einrichtungen: Generelle Befreiung
  • Pflegegeld und GEZ Befreiung für Volljährige in Einrichtungen nach § 45 SGB VIII: Umstand muss erwähnt werden
  • Der Umstand, dass man sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen kann, bleibt aber bestehen.
  • Aktueller Nachweis muss beigebracht werden

Pflegestufe und GEZ: Jetzt die mögliche GEZ Berechnung befreien

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, sich dafür interessieren, ob Sie sich befreien lassen können oder den Umfang der GEZ Befreiung berechnen möchten, können wir Ihnen helfen. Klicken Sie einfach den unten folgenden Button und ermitteln Sie so, ob Sie diese Form der finanziellen Entlastung in Anspruch nehmen können. Und wenn ja, welchen Umfang diese erreichen kann.

 


 

Mit dem Beginn des Jahres 2013 wurde die klassische GEZ-Gebühr durch den neuen Rundfunkbeitrag ersetzt. Generell müssen nun alle Haushalte die Gebühr bezahlen. Auf den Prüfstand gesetzt worden sind damit auch zugleich alle Befreiungen. Wer vor 2013 Pflegegeld bezog und damit als gesetzlich pflegebedürftig anerkannt worden ist, musste keine GEZ-Gebühr bezahlen. Dies hat sich in aller Regel nicht verändert.

Pflegegeld und GEZ: Generelle Befreiung von den Gebühren

Die meisten Bezieher von Pflegegeld werden von § 61 SGB XII erfasst. Diese können eine generelle Befreiung von den GEZ-Gebühren erhalten. Einzureichen ist hierfür ein aktueller Bewilligungsbescheid der jeweils zuständigen Institution. Die gleichen Regelungen gelten im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG oder für die Bezieher von Pflegegeld nach speziellen Landesvorschriften des jeweiligen Bundeslands. Wichtig ist allerdings, dass es sich um den Haushalt des Empfängers des Pflegegelds lebt. Wohnt dieser beispielsweise bei seinen Kindern, so gibt es keinen Befreiunganspruch.

Pflegestufe und GEZ: Die Regelungen für Pflege-Zuschuss-Empfänger

Beschäftigt man sich mit dem Thema Pflegegeld und GEZ, weil man Zuschüsse erhält, die gemäß § 267 LAG gegeben werden, kann man einen Freibetrag bei der GEZ erhalten – nicht jedoch eine generelle Befreiung von der Gebühr. Die gleiche gesetzliche Norm erläutert, wie der Freibetrag erreicht werden kann. Einzureichen ist ein aktueller Bescheid darüber, dass Leistungen nach § 267 LAG bezogen werden.

Pflege in stationären Einrichtungen: Keine GEZ-Gebühren

Pflegegeld und GEZ können auch zum Thema werden, wenn man sich in einer stationären Einrichtung befindet. Generell besteht die Möglichkeit, sich von Gebühren befreien zu lassen. Wie in den anderen Fällen auch ist ein entsprechender Bescheid einzureichen. Ein Sonderfall ergibt sich, wenn man als Erwachsener nach § 45 SGB VIII in einer stationären Einrichtung untergebracht ist, die eigentlich der Kinder- und Jugendhilfe dient. Für die GEZ muss dieser Umstand allerdings gesondert auf dem Formular erwähnt werden. Der Anspruch auf Befreiung bleibt davon unberührt.

Pflegestufe und GEZ: Jetzt die mögliche GEZ Berechnung befreien

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihnen eine GEZ Befreiung zusteht und welchen Umfang diese erreichen kann, nutzen Sie hierfür unseren integrierten Rechner. Klicken Sie hierfür einfach auf den folgenden Button, um schnell alle wichtigen Informationen und Zahlen auf einen Blick recherchieren zu können.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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