Pflegegeld und GEZ Gebührenbefreiung: Was heißt das?
- Seit 2013 neue GEZ: Rundfunkbeitrag bzw. Haushaltsgebühr
- Alte Befreiungen kamen auf den Prüfstand
- Pflegestufe und GEZ: Früher Befreiung möglich
- GEZ Befreiung bei Pflegegeld besteht prinzipiell fort
Pflegegeld und GEZ: Generelle Befreiung von den Gebühren
- Pflegestufe und GEZ: Generelle Befreiung für Bezieher von Pflegegeld nach § 61 SGB XII
- Gleiche Regelungen für Begünstigte der Kriegsopferfürsorge nach BVG
- Gleiche Regelungen für Bezieher von Pflegegeld nach speziellen Landesvorschriften
- Es muss sich um den Haushalt des zu Pflegenden handeln
- Aktueller Nachweis muss eingereicht werden, um die Befreiungen von den GEZ-Gebühren zu erhalten
Pflegestufe und GEZ: Die Regelungen für Pflege-Zuschuss-Empfänger
- Regelungen für Zuschüsse gemäß § 267 LAG
- Keine generelle Befreiung
- Aber Anspruch auf einen Freibetrag
- Aktueller Nachweis muss beigebracht werden, um den Freibetrag zu erhalten
Pflege in stationären Einrichtungen: Keine GEZ-Gebühren
- Pflegestufe und GEZ in stationären Einrichtungen: Generelle Befreiung
- Pflegegeld und GEZ Befreiung für Volljährige in Einrichtungen nach § 45 SGB VIII: Umstand muss erwähnt werden
- Der Umstand, dass man sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen kann, bleibt aber bestehen.
- Aktueller Nachweis muss beigebracht werden
Pflegestufe und GEZ: Jetzt die mögliche GEZ Berechnung befreien
Wenn Sie weitere Informationen wünschen, sich dafür interessieren, ob Sie sich befreien lassen können oder den Umfang der GEZ Befreiung berechnen möchten, können wir Ihnen helfen. Klicken Sie einfach den unten folgenden Button und ermitteln Sie so, ob Sie diese Form der finanziellen Entlastung in Anspruch nehmen können. Und wenn ja, welchen Umfang diese erreichen kann.
Pflegegeld und GEZ Gebührenbefreiung: Was heißt das?
- Seit 2013 neue GEZ: Rundfunkbeitrag bzw. Haushaltsgebühr
- Alte Befreiungen kamen auf den Prüfstand
- Pflegestufe und GEZ: Früher Befreiung möglich
- GEZ Befreiung bei Pflegegeld besteht prinzipiell fort
Pflegegeld und GEZ: Generelle Befreiung von den Gebühren
- Pflegestufe und GEZ: Generelle Befreiung für Bezieher von Pflegegeld nach § 61 SGB XII
- Gleiche Regelungen für Begünstigte der Kriegsopferfürsorge nach BVG
- Gleiche Regelungen für Bezieher von Pflegegeld nach speziellen Landesvorschriften
- Es muss sich um den Haushalt des zu Pflegenden handeln
- Aktueller Nachweis muss eingereicht werden, um die Befreiungen von den GEZ-Gebühren zu erhalten
Pflegestufe und GEZ: Die Regelungen für Pflege-Zuschuss-Empfänger
- Regelungen für Zuschüsse gemäß § 267 LAG
- Keine generelle Befreiung
- Aber Anspruch auf einen Freibetrag
- Aktueller Nachweis muss beigebracht werden, um den Freibetrag zu erhalten
Pflege in stationären Einrichtungen: Keine GEZ-Gebühren
- Pflegestufe und GEZ in stationären Einrichtungen: Generelle Befreiung
- Pflegegeld und GEZ Befreiung für Volljährige in Einrichtungen nach § 45 SGB VIII: Umstand muss erwähnt werden
- Der Umstand, dass man sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen kann, bleibt aber bestehen.
- Aktueller Nachweis muss beigebracht werden
Pflegestufe und GEZ: Jetzt die mögliche GEZ Berechnung befreien
Wenn Sie weitere Informationen wünschen, sich dafür interessieren, ob Sie sich befreien lassen können oder den Umfang der GEZ Befreiung berechnen möchten, können wir Ihnen helfen. Klicken Sie einfach den unten folgenden Button und ermitteln Sie so, ob Sie diese Form der finanziellen Entlastung in Anspruch nehmen können. Und wenn ja, welchen Umfang diese erreichen kann.
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Mit dem Beginn des Jahres 2013 wurde die klassische GEZ-Gebühr durch den neuen Rundfunkbeitrag ersetzt. Generell müssen nun alle Haushalte die Gebühr bezahlen. Auf den Prüfstand gesetzt worden sind damit auch zugleich alle Befreiungen. Wer vor 2013 Pflegegeld bezog und damit als gesetzlich pflegebedürftig anerkannt worden ist, musste keine GEZ-Gebühr bezahlen. Dies hat sich in aller Regel nicht verändert.
Pflegegeld und GEZ: Generelle Befreiung von den Gebühren
Die meisten Bezieher von Pflegegeld werden von § 61 SGB XII erfasst. Diese können eine generelle Befreiung von den GEZ-Gebühren erhalten. Einzureichen ist hierfür ein aktueller Bewilligungsbescheid der jeweils zuständigen Institution. Die gleichen Regelungen gelten im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG oder für die Bezieher von Pflegegeld nach speziellen Landesvorschriften des jeweiligen Bundeslands. Wichtig ist allerdings, dass es sich um den Haushalt des Empfängers des Pflegegelds lebt. Wohnt dieser beispielsweise bei seinen Kindern, so gibt es keinen Befreiunganspruch.
Pflegestufe und GEZ: Die Regelungen für Pflege-Zuschuss-Empfänger
Beschäftigt man sich mit dem Thema Pflegegeld und GEZ, weil man Zuschüsse erhält, die gemäß § 267 LAG gegeben werden, kann man einen Freibetrag bei der GEZ erhalten – nicht jedoch eine generelle Befreiung von der Gebühr. Die gleiche gesetzliche Norm erläutert, wie der Freibetrag erreicht werden kann. Einzureichen ist ein aktueller Bescheid darüber, dass Leistungen nach § 267 LAG bezogen werden.
Pflege in stationären Einrichtungen: Keine GEZ-Gebühren
Pflegegeld und GEZ können auch zum Thema werden, wenn man sich in einer stationären Einrichtung befindet. Generell besteht die Möglichkeit, sich von Gebühren befreien zu lassen. Wie in den anderen Fällen auch ist ein entsprechender Bescheid einzureichen. Ein Sonderfall ergibt sich, wenn man als Erwachsener nach § 45 SGB VIII in einer stationären Einrichtung untergebracht ist, die eigentlich der Kinder- und Jugendhilfe dient. Für die GEZ muss dieser Umstand allerdings gesondert auf dem Formular erwähnt werden. Der Anspruch auf Befreiung bleibt davon unberührt.
Pflegestufe und GEZ: Jetzt die mögliche GEZ Berechnung befreien
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihnen eine GEZ Befreiung zusteht und welchen Umfang diese erreichen kann, nutzen Sie hierfür unseren integrierten Rechner. Klicken Sie hierfür einfach auf den folgenden Button, um schnell alle wichtigen Informationen und Zahlen auf einen Blick recherchieren zu können.