Menschen mit einer Pflegestufe dürfen rein rechtlich trotz Pflegebedürftigkeit ihren Führerschein weiterhin nutzen. Im Einzelfall muss jedoch genau überlegt werden, ob dies sinnvoll ist.
Rechtsgrundlage Führerschein
- mit bestandener Führerscheinprüfung wird eine lebenslang gültige Fahrerlaubnis erteilt
- Führerschein Probezeit – nur strengere Auflagen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung
Führerschein und Pflegestufe
- es gibt keine Verpflichtung dazu. den Führerschein beim Erhalt einer Pflegestufe abzugeben
- Eigen- und Fremdverantwortung sollten für den Zeitpunkt der Führerscheinabgabe entscheidend sein
- Problematik des Fahrens, wenn der Gesundheitszustand dies eigentlich nicht mehr erlaubt ist unabhängig von der Einstufung in eine Pflegestufe vorhanden
- die Einstufungsvoraussetzungen machen es unwahrscheinlich bis unmöglich, dass Pflegebedürftige mit Pflegestufe II oder III ihre Fahrerlaubnis noch nutzen können
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Menschen mit einer Pflegestufe dürfen rein rechtlich trotz Pflegebedürftigkeit ihren Führerschein weiterhin nutzen. Im Einzelfall muss jedoch genau überlegt werden, ob dies sinnvoll ist.
Rechtsgrundlage Führerschein
- mit bestandener Führerscheinprüfung wird eine lebenslang gültige Fahrerlaubnis erteilt
- Führerschein Probezeit – nur strengere Auflagen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung
Führerschein und Pflegestufe
- es gibt keine Verpflichtung dazu. den Führerschein beim Erhalt einer Pflegestufe abzugeben
- Eigen- und Fremdverantwortung sollten für den Zeitpunkt der Führerscheinabgabe entscheidend sein
- Problematik des Fahrens, wenn der Gesundheitszustand dies eigentlich nicht mehr erlaubt ist unabhängig von der Einstufung in eine Pflegestufe vorhanden
- die Einstufungsvoraussetzungen machen es unwahrscheinlich bis unmöglich, dass Pflegebedürftige mit Pflegestufe II oder III ihre Fahrerlaubnis noch nutzen können
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Das Leben Pflegebedürftiger ist je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit mit vielen Einschränkungen verbunden. Viele Kleinigkeiten im Alltag sind nicht mehr ohne fremde Hilfe möglich. Die Einstufung in eine der Pflegestufen ist wichtig, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Doch häufig tritt die Frage auf, ob die Einstufung in eine Pflegestufe auf den Führerschein in irgendeiner Form Einfluss nimmt?
Der Führerschein wird dauerhaft erteilt
Wer in Deutschland den Führerschein macht, erhält diesen grundsätzlich auf Dauer und damit lebenslang. Für Fahranfänger gilt zwar zunächst die sogenannte Probezeit, jedoch muss der Führerschein nicht nach Ablauf der Probezeit erneuert werden. Während der Probezeit gelten nur strengere Regelungen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Verursacht der Fahranfänger während der Probezeit beispielsweise einen Unfall oder begeht eine Ordnungswidrigkeit kann es sein, dass er eine Nachschulung besuchen muss. Nach Ablauf der Probezeit darf jeder Führerscheinbesitzer die Fahrerlaubnis lebenslang nutzen. Zum Führerscheinentzug kommt es nur nach schweren Verstößen gegen die Verkehrsordnung. Dementsprechend haben Pflegestufe und Führerschein prinzipiell nichts miteinander zu tun. Das bedeutet, die Einstufung in eine Pflegestufe hat auf Führerschein und damit auf die grundsätzliche Berechtigung auch als Pflegebedürftiger ein Fahrzeug zu fahren, keinen Einfluss. Anders sieht es natürlich mit der Sinnhaftigkeit und der Eigen- und Fremdverantwortung aus, wenn trotz Pflegestufe auf den Führerschein nicht verzichtet wird.
Freiwillige Abgabe des Führerscheins
Das deutsche Gesetz sieht eine Zwangsabgabe des Führerscheins nur bei schweren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung vor. Ansonsten ist die Abgabe des Führerscheins eine freiwillige Angelegenheit, die jeder selbst entscheiden kann und muss. Immer wieder gibt es öffentliche Diskussionen über die Themen „Führerschein im Alter“ oder auch „Pflegestufe und Führerschein“. Wenn auch viele Argumente für eine kontrollierte Abgabe des Führerscheins ab einem gewissen Alter oder bei bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen sprechen, derzeit obliegt es der Eigenverantwortung und der eigenen Entscheidung jedes einzelnen, unter bestimmten Voraussetzungen den Führerschein freiwillig abzugeben. Allgemein kann nicht in jedem Fall davon ausgegangen werden, dass sich Pflegestufe und Führerschein immer und in jedem Fall ausschließen.
Pflegestufe und Führerschein – es kommt auf den Einzelfall an
Pflegestufe und Führerschein muss sich nicht in jedem Fall von vornherein ausschließen. Für fast alle Pflegebedürftige ist es äußerst wichtig, ihre Selbstständigkeit in allen Bereichen, in denen es noch möglich ist, so lange es geht zu erhalten. Dazu kann nach der Einstufung in eine Pflegestufe auch der Führerschein gehören. Es gibt durchaus pflegebedürftige Menschen, die trotz Pflegestufe den Führerschein problem- und gefahrlos behalten und nutzen können. Leider ist jedoch auch das Gegenteil gängige Praxis. Immer wieder gibt es Menschen, die eigentlich nicht mehr mit dem Auto fahren sollten, um sich selbst und andere nicht zu gefährden. Nichtsdestotrotz nutzen sie den Führerschein weiterhin, weil die persönliche Einsicht zur Abgabe des Führerscheins nicht vorhanden oder ignoriert wird und es keine gesetzliche Grundlage gibt, andere und diese Menschen durch eine Zwangsabgabe der Fahrerlaubnis vor sich selbst zu schützen. Allerdings handelt es sich dabei nicht zwangsläufig um Menschen mit Pflegestufe. Letztendlich ist die Fragen nach Pflegestufe und Führerschein ein sehr sensibles Thema, das im Einzelfall hoffentlich immer richtig entschieden wird.
Spielt die Höhe der Pflegestufe für die Führerschein Nutzung eine Rolle
Es gibt keinen allgemeinen Maßstab, nach dem eine gefahrlose Nutzung des Führerscheins bis zur Einstufung in eine bestimmte Pflegestufe möglich ist. Pflegebedürftige mit der Pflegestufe III werden ausnahmslos nicht mehr in der Lage sein, selbstständig zu fahren. Zum Erhalt Pflegestufe III ist eine rundum Pflegebedürftigkeit, tags und nachts, Grundvoraussetzung. Unter diesen Bedingungen ist kaum davon auszugehen, dass der Pflegebedürftige noch dazu in der Lage ist, selbstständig das Haus zu verlassen und mit seinem Auto zu fahren. Die Problematik, trotz Pflegestufe den Führerschein auch weiterhin zu nutzen, tritt wohl eher bei Menschen mit Pflegestufe 0 oder maximal I auf, da in diesen beiden Pflegestufen die Einstufungsbedingungen noch eine weitgehende Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen voraussetzen.
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Eine Pflegezusatzversicherung ist für jeden wichtig, denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten. Daher lohnt sich ein Versicherungsvergleich mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner. Nutzen Sie das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um mit der Berechnung zu beginnen. Auf Wunsch kann anschließend eine Pflegezusatzversicherung online abgeschlossen werden.