Um bei der gesetzlichen Pflegeversicherung Pflegegeld für Stufe 1 zu beantragen, ist vorab die Einstufung in die Pflegestufe 1 notwendig. Auch bei der privaten Pflegezusatzversicherung ist es nur möglich, Pflegegeld zu beantragen für Stufe 1, wenn diese Pflegestufe zuvor zugeteilt wurde.
Pflegestufe 1 – Voraussetzungen
- tägliche Pflegezeit mindestens 90 Minuten
- davon mindestens 45 Minuten Pflegeaufwand im Bereich der Grundpflege
- Pflegebedarf in der Grundpflege bei mindestens zwei verschiedenen Verrichtungen
- Grundpflege eingeteilt in Ernährung, Köperpflege und Mobilität
Pflegestufe 1 beantragen
- muss bei der gesetzlichen Pflegeversicherung beantragt werden
- Einstufung erfolgt auf der Grundlage eines Gutachtens durch den MDK
- Einstufung nimmt die gesetzliche Pflegeversicherung vor
- Einstufung ist auch für die Beantragung von Leistungen bei der privaten Zusatzversicherung gültig
- Antragsformulare bei den Geschäftsstellen oder online erhältlich
Leistungen in Pflegestufe 1
- Geldleistung bei häuslicher Pflege durch Angehörige – 205 Euro, bei Demenz 305 Euro
- Sachleistungen bei Pflege durch Pflegedienst – 450 Euro, bei Demenz 665 Euro
- Kombination Pflege durch Angehörige und Pflegedienst – Leistungen je nach prozentualer Aufteilung beider Pflegearten
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Um bei der gesetzlichen Pflegeversicherung Pflegegeld für Stufe 1 zu beantragen, ist vorab die Einstufung in die Pflegestufe 1 notwendig. Auch bei der privaten Pflegezusatzversicherung ist es nur möglich, Pflegegeld zu beantragen für Stufe 1, wenn diese Pflegestufe zuvor zugeteilt wurde.
Pflegestufe 1 – Voraussetzungen
- tägliche Pflegezeit mindestens 90 Minuten
- davon mindestens 45 Minuten Pflegeaufwand im Bereich der Grundpflege
- Pflegebedarf in der Grundpflege bei mindestens zwei verschiedenen Verrichtungen
- Grundpflege eingeteilt in Ernährung, Köperpflege und Mobilität
Pflegestufe 1 beantragen
- muss bei der gesetzlichen Pflegeversicherung beantragt werden
- Einstufung erfolgt auf der Grundlage eines Gutachtens durch den MDK
- Einstufung nimmt die gesetzliche Pflegeversicherung vor
- Einstufung ist auch für die Beantragung von Leistungen bei der privaten Zusatzversicherung gültig
- Antragsformulare bei den Geschäftsstellen oder online erhältlich
Leistungen in Pflegestufe 1
- Geldleistung bei häuslicher Pflege durch Angehörige – 205 Euro, bei Demenz 305 Euro
- Sachleistungen bei Pflege durch Pflegedienst – 450 Euro, bei Demenz 665 Euro
- Kombination Pflege durch Angehörige und Pflegedienst – Leistungen je nach prozentualer Aufteilung beider Pflegearten
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Im Pflegefall sorgt die gesetzliche Pflegeversicherung für eine Grundabsicherung der Pflegekosten. Eine Pflegezusatzversicherung verringert die Eigenleistungen im Falle der Pflegebedürftigkeit. Um Leistungen aus gesetzlicher und privater Pflegeversicherung zu erhalten ist die Einstufung in eine Pflegestufe notwendig. Die Pflegestufe 1 wird bei einer erheblichen Pflegebedürftigkeit vergeben.
Pflegestufe 1 beantragen – Voraussetzungen
Damit die Leistungen aus der Pflegeversicherung der Schwere der Pflegebedürftigkeit angepasst und angemessen ausfällt, wird der Pflegebedarf anhand von Pflegestufen beurteilt und kategorisiert. Die Pflegestufe 1 wird für eine erhebliche Pflegebedürftigkeit vergeben. Um die Pflegestufe 1 zu erhalten, ist zunächst ein Antrag auf Einstufung notwendig. Ohne die Pflegestufe 1 zu beantragen, besteht kein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Eine erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die gesamte Pflegezeit täglich mindestens 90 Minuten beträgt. Davon müssen mindestens 45 Minuten für die sogenannte Grundpflege aufgewendet werden. Darüber hinaus muss sich der Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege auf mindestens zwei unterschiedliche Verrichtungen beziehen. Zur Grundpflege zählen die drei Kategorien Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Zur Körperpflege gehören Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen und Rasieren sowie die Darm- und Blasenentleerung. In die Kategorie Ernährung fallen die mundgerechte Zubereitung und Aufnahme der Nahrung. Unter dem Oberbegriff Mobilität werden das Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, das An- und Ausziehen der Bekleidung, Gehen, Stehen und Treppensteigen sowie der Hilfebedarf beim Aufsuchen und Verlassen der Wohnung beurteilt.
Antragsformulare und Antragsverfahren
Ein Antrag auf Einstufung in eine Pflegestufe muss bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden, denn dort besteht automatisch auch die gesetzliche Pflegeversicherung. Dabei ist es nicht möglich, explizit Pflegestufe 1 zu beantragen. Stattdessen kann ein Antrag auf Ersteinstufung oder sofern bereits eine Pflegestufe vorhanden ist, auf Höherstufung erfolgen. Entsprechende Antragsformulare sind bei den örtlichen Geschäftsstellen der GKV oder auf deren Homepage als PDF-Formular erhältlich. Zeitnah nach der Antragstellung erstellt der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) im Auftrag der Pflegeversicherung ein Gutachten über die Schwere der Pflegebedürftigkeit. Anhand dieses Gutachtens nimmt die gesetzliche Pflegeversicherung dann die Einstufung vor. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten reicht es nicht aus, die Pflegestufe 1 zu beantragen. Dazu muss zusätzlich ein Antrag auf Pflegegeld für Stufe 1 gestellt werden.
Pflegegeld in Stufe 1 beantragen
Um Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, muss grundsätzlich ein Antrag auf Pflegegeld in Stufe 1 oder in einer der anderen Pflegestufen gestellt werden. Die entsprechenden Antragsformulare gibt es bei der örtlichen Geschäftsstelle oder online als Download auf der Internetseite der zuständigen gesetzlichen Krankenkassen. Pflegegeld für Stufe 1 beantragen können der Pflegebedürftige selbst oder dessen gesetzlicher Vertreter. Ebenso können Angehörige Pflegegeld beantragen für Stufe 1, sofern eine entsprechende Vollmacht des Pflegebedürftigen vorgelegt wird. Wer eine private Zusatzpflegeversicherung hat, muss auch dort einen Antrag auf Pflegegeld für Stufe 1 stellen, um Leistungen aus der Zusatzversicherung zu erhalten. Auch die privaten Zusatzversicherungen erbringen nur Leistungen, wenn der Antragssteller eine Pflegestufe nachweisen kann. Es reicht aber völlig aus, bei der gesetzlichen Pflegeversicherung die Pflegestufe 1 zu beantragen, denn die Zusatzversicherung akzeptiert die von der gesetzlichen Versicherung zugewiesene Pflegestufe. Um bei der privaten Zusatzversicherung Pflegegeld zu beantragen bei Stufe 1 oder einer der anderen Pflegestufen, muss auch bei der Pflegezusatzversicherung ein Antrag mit Nachweis der Pflegestufe gestellt werden.
Leistungen in der Pflegestufe 1
Wird ein Antrag auf Pflegegeld in Stufe 1 bewilligt, können die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aus Geld- oder Sachleistungen sowie einer Kombination aus beidem bestehen. Wird die Pflege beispielsweise von Angehörigen übernommen, zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung derzeit monatlich 235 Euro. Wurde ein Antrag auf Pflegegeld für Stufe 1 von Personen mit einer zusätzlichen erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz aufgrund von Demenz gestellt, erhöht sich das Pflegegeld auf monatlich 305 Euro. Pflegegeld beantragen für Stufe 1 ist selbstverständliche auch dann möglich, wenn die Pflege von einem Pflegedienst übernommen wird. Pflegedienstleistungen zählen bei der gesetzlichen Pflegeversicherung als Sachleistungen und werden mit 450 Euro im Monat bezuschusst. Bei Demenzkranken erhöht sich der Zuschuss auf 665 Euro. Wird die Pflege von Angehörigen und einem Pflegedienst übernommen werden beide Pflegearten prozentual in der Höhe des Pflegegeldes berücksichtig. Um Pflegegeld für Stufe 1 zu beantragen ist bei der privaten Pflegeversicherung der Nachweis zur Einstufung in die Pflegestufe 1 zu erbringen. Die Höhe der Leistung hängt der Art der privaten Zusatzversicherung sowie vom Tarif ab.
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Eine private Pflegeversicherung ist sinnvoll, um die Leistungen der gesetzlichen Versicherung zu ergänzen. Mit unserem seiteninternen Tarifrechner haben Sie die Möglichkeit, die besten und günstigsten Tarife zu ermitteln und gleich im Anschluss einen Onlinevertrag abzuschließen. Auf den Tarifrechner gelangen Sie über den Button „Zum Versicherungsvergleich“.