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Pflegeversicherung privat oder gesetzlich?

Die gesetzliche Pflegeversicherung sichert lediglich die Grundversorgung des Pflegebedürftigen ab, während sich die private Pflegeversicherung hinsichtlich ihrer Leistungen am tatsächlichen Bedarf orientiert.

Nachteile der gesetzlichen Pflegeversicherung

  • Absicherung der reinen Grundversorgung
  • verminderte Lebensqualität
  • keine Rücklagenbildung

Vorteile der privaten Pflegeversicherung

  • erweiterte Leistungen
  • Orientierung am tatsächlichen Bedarf
  • Rücklagenbildung
  • steuerlich absetzbar
  • einkommensunabhängig

Beitragsberechnung

  • nach Alter und Geschlecht
  • Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss
  • Tarif
  • Pflegestufe
  • Art der beantragten Leistungen

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Der Beitrag für eine private Pflegeversicherung wird unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht und dem Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen bei Vertragsabschluss berechnet. Pflegestufe, Tarif und die Art der beantragten Pflege bestimmen den Leistungsumfang. Die Ermittlung des individuellen Tarifs kann mit einem Klick auf die blaue Markierung „Zum Versicherungsvergleich“ gestartet werden.

Die gesetzliche Pflegeversicherung sichert lediglich die Grundversorgung des Pflegebedürftigen ab, während sich die private Pflegeversicherung hinsichtlich ihrer Leistungen am tatsächlichen Bedarf orientiert.

Nachteile der gesetzlichen Pflegeversicherung

  • Absicherung der reinen Grundversorgung
  • verminderte Lebensqualität
  • keine Rücklagenbildung

Vorteile der privaten Pflegeversicherung

  • erweiterte Leistungen
  • Orientierung am tatsächlichen Bedarf
  • Rücklagenbildung
  • steuerlich absetzbar
  • einkommensunabhängig

Beitragsberechnung

  • nach Alter und Geschlecht
  • Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss
  • Tarif
  • Pflegestufe
  • Art der beantragten Leistungen

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Der Beitrag für eine private Pflegeversicherung wird unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht und dem Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen bei Vertragsabschluss berechnet. Pflegestufe, Tarif und die Art der beantragten Pflege bestimmen den Leistungsumfang. Die Ermittlung des individuellen Tarifs kann mit einem Klick auf die blaue Markierung „Zum Versicherungsvergleich“ gestartet werden.

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Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist auch automatisch pflegeversichert. Doch sobald ein Mensch pflegebedürftig wird, stellt sich meist heraus, dass die gesetzliche Pflegeversicherung längst nicht alle Kosten abdeckt, die im Pflegefall tatsächlich entstehen. Daher sollte man sich rechtzeitig mit dem Thema „Pflegezusatzversicherung“ befassen, um die finanziellen Lücken im Ernstfall schließen zu können. Das Risiko, ein Pflegefall zur werden, wird oftmals unterschätzt. Denn nicht nur die ältere Generation ist in dieser Hinsicht gefährdet, sondern es können auch junge Menschen durch Krankheit oder Unfallfolgen pflegebedürftig werden. Die private Pflegeversicherung und gesetzliche Pflegeversicherung unterscheiden sich dahingehend, dass die erweiterten Leistungen einer Pflegezusatzversicherung Situationen verhindern, in denen der Pflegebedürftige durch seine schwierige Lebenslage finanziell in Not gerät, während die gesetzliche Pflegeversicherung nur die reine Grundversorgung gewährleistet. Der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ist also in jedem Fall empfehlenswert. Damit Sie einen Überblick über die verschiedenen Tarife und Leistungen der Versicherer erhalten, sollten sie einen „online Versicherungsvergleich“ durchführen. Ihren persönlichen Tarif können Sie mit dem regelmäßig aktualisierten „online Tarifrechner“ der Betreiber dieser Internetseite berechnen. Mit einem einem Klick auf die blaue Markierung „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie zum Tarifrechner.

Pflegeversicherung gesetzlich oder privat?

Nimmt man bei einem Vergleich die gesetzliche und private Pflegeversicherung genauer unter die Lupe, stellt sich schnell heraus, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur die Grundbedürfnisse des Patienten abdeckt und im Hinblick auf die tatsächlichen Kosten oft große Lücken hinterlässt. Die Kostendifferenz, die im Pflegefall entsteht, hat der Pflegebedürftige dann in der Regel selbst zu tragen. Das ist den meisten Menschen aber gar nicht möglich, so dass der Gang zum Sozialamt unausweichlich ist. Sozialämter übernehmen die Pflegekosten aber auch erst dann, wenn die Betroffenen tatsächlich über keinerlei eigene Mittel mehr verfügen. Das heißt, es ist für den Pflegebedürftigen kaum noch möglich, seine Lebensqualität zu erhalten. Nur eine private Pflegezusatzversicherung kann hier Abhilfe schaffen und die entstandenen finanziellen Lücken schließen.

Vergleich gesetzliche und private Pflegeversicherung

Hinsichtlich der Versicherungsmerkmale weist die Pflegeversicherung einen Unterschied zwischen privat und gesetzlich auf. So ist die private Pflegeversicherung im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung einkommensunabhängig. Ausschlaggebend für die Berechnung des Beitrages sind Geschlecht, Lebensalter und der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss. Je nachdem, ob die Pflegeversicherung gesetzlich oder privat abgeschlossen wurde, werden Rückstellungen für das mit zunehmendem Alter steigende Pflegerisiko gebildet. Daher ist die zunehmende Verlagerung der Altersstruktur in unserer Gesellschaft für die Anbieter von privaten Pflegeversicherungen nicht so problematisch wie für die Pflegekassen, die diese Rücklagen für die Versicherten nicht bilden können. Hat der Pflegebedürftige also zusätzlich eine Pflegeversicherung privat statt nur gesetzlich abgeschlossen, kann er die tatsächlich erforderliche Pflegeleistung beanspruchen und so seine Lebensqualität erhalten. Vor allem für Menschen, die sich schon in jungen Jahren für eine private Pflegeversicherung entscheiden, bieten die Versicherer ihre Produkte zu günstigen Konditionen an.

Vorteile der privaten Pflegeversicherung

Es bedeutet im Pflegefall einen großen Unterschied, ob eine private oder gesetzliche Pflegeversicherung abgeschlossen wurde. Denn die von den Pflegekassen gewährte Grundversorgung liegt weit unter dem Leistungsumfang der privaten Pflegeversicherung. Die Durchschnittkalkulationen gehen inzwischen von einer monatlichen Kostenbelastung von etwa 3.300 € für einen Pflegebedürftigen aus, wobei die Aufwendungen je nach Pflegestufe und erforderlichem Leistungsumfang noch wesentlich höher anzusetzen sind. Vor allem die Unterbringung in einem Pflegeheim kann schnell mal um die 4.000 € im Monat kosten, wobei der größte Teil der Kosten allein für Unterbringung und Verpflegung anfällt. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt aber nur die reinen Pflegekosten, so dass der Patient den Restbetrag selbst aufbringen muss. Damit ist also klar, dass die gesetzliche Pflegeversicherung die erforderlichen Gesamtkosten längst nicht mehr abdecken kann, so dass zusätzliche Vorsorgemaßnahmen unerlässlich sind. Je nachdem, ob man eine Pflegeversicherung privat oder gesetzlich abgeschlossen hat, ergeben sich daraus aber auch noch weitere Vor- oder Nachteile. So ist der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung schon deshalb von Vorteil, weil der Pflegebedürftige damit nicht nur sein Einkommen, sondern auch seine Angehörigen schützt. Denn je nach Situation müssen diese für die finanziellen Lücken aufkommen, die dem Pflegebedürftigen entstehen. Zur Deckung der Kostendifferenz werden neben dem Einkommen auch bestehende Vermögenswerte wie etwa Sparbücher, Geldanlagen und Immobilienwerte des Pflegebedürftigen herangezogen. Verfügt der Pflegebedürftige selbst nicht über die erforderlichen Mittel, um die Restkosten zu decken, werden Einkommen und Vermögenswerte der nächsten Angehörigen überprüft. Erst, wenn klar ist, dass weder der Betroffene selbst noch seine Angehörigen über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, springt das Sozialamt ein. Dies kann jedoch Nachteile wie etwa den Umzug des Patienten in ein günstigeres Pflegeheim mit sich bringen. Die Beiträge für eine private Pflegezusatzversicherung können übrigens während der gesamten Laufzeit steuerlich geltend gemacht werden, da es sich hierbei um eine Vorsorgemaßnahme handelt. Mit einer Pflegeversicherung, die gesetzlich und privat ergänzend als Zusatzversicherung abgeschlossen wird, ist man letztlich auf der sicheren Seite, wenn es um den Erhalt der Lebensqualität im Pflegefall geht.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich