Die Grundpflege übernimmt eine zentrale Rolle bei der Vergabe der Pflegestufen und die Höhe der Versicherungsleistungen im Pflegefall.
zur Grundpflege gehören
- Ernährung: mundgerechte Zubereitung und Aufnahme der Nahrung
- Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Blasen- und Darmentleerung
- Mobilität: Aufstehen, Zu-Bett-Gehen, An- und Ausziehen der Kleidung, Sitzen, Stehen, Laufen, Aufsuchen und Verlassen der Wohnung
Zeitaufwand für die Grundpflege
- Pflegestufe 1 – täglicher Zeitaufwand 90 Minuten für Grundpflege und hauswirtschaftliche Hilfe, mindestens 45 Minuten für Grundpflege
- Pflegestufe 2 – täglicher Zeitaufwand 3 Stunden für Grundpflege und hauswirtschaftliche Hilfe, mindestens dreimal täglich Hilfe bei der Grundpflege
- Pflegestufe 3 – täglicher Zeitaufwand 5 Stunden für Grundpflege und hauswirtschaftliche Hilfe, davon 4 Stunden für Grundpflege, Hilfebedarf rund um die Uhr
- Pflegestufe 0 – Hilfebedarf bei der Grundpflege, zeitliche Bedingungen zum Erhalt von Pflegestufe 1 sind noch nicht erfüllt
Hilfebedarf in der Grundpflege
- bestimmt die Einstufung in eine der Pflegestufen
- bestimmt die Höhe der Versicherungsleistungen
Pflegetagebuch
- zur zeitgenauen Erfassung des Hilfebedarfs in der Grundpflege
- unter http://www.lpfa-nrw.de/tl_files/Landesstelle/02%20die%20Landesstelle/Veroeffentlichungen/Fachartikel%20der%20Landesstelle/Pflegetagebuch.pdf Vordruck erhältlich
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Eine Pflegezusatzversicherung ist ratsam, um die realen Pflegekosten optimal abzudecken. Berechnen Sie daher mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner die besten Tarife zur Pflegezusatzversicherung und schließen Sie anschließend für die Versicherung Ihrer Wahl einen Onlinevertrag ab. Auf den Tarifrechner gelangen Sie über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.
Die Grundpflege übernimmt eine zentrale Rolle bei der Vergabe der Pflegestufen und die Höhe der Versicherungsleistungen im Pflegefall.
zur Grundpflege gehören
- Ernährung: mundgerechte Zubereitung und Aufnahme der Nahrung
- Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Blasen- und Darmentleerung
- Mobilität: Aufstehen, Zu-Bett-Gehen, An- und Ausziehen der Kleidung, Sitzen, Stehen, Laufen, Aufsuchen und Verlassen der Wohnung
Zeitaufwand für die Grundpflege
- Pflegestufe 1 – täglicher Zeitaufwand 90 Minuten für Grundpflege und hauswirtschaftliche Hilfe, mindestens 45 Minuten für Grundpflege
- Pflegestufe 2 – täglicher Zeitaufwand 3 Stunden für Grundpflege und hauswirtschaftliche Hilfe, mindestens dreimal täglich Hilfe bei der Grundpflege
- Pflegestufe 3 – täglicher Zeitaufwand 5 Stunden für Grundpflege und hauswirtschaftliche Hilfe, davon 4 Stunden für Grundpflege, Hilfebedarf rund um die Uhr
- Pflegestufe 0 – Hilfebedarf bei der Grundpflege, zeitliche Bedingungen zum Erhalt von Pflegestufe 1 sind noch nicht erfüllt
Hilfebedarf in der Grundpflege
- bestimmt die Einstufung in eine der Pflegestufen
- bestimmt die Höhe der Versicherungsleistungen
Pflegetagebuch
- zur zeitgenauen Erfassung des Hilfebedarfs in der Grundpflege
- unter http://www.lpfa-nrw.de/tl_files/Landesstelle/02%20die%20Landesstelle/Veroeffentlichungen/Fachartikel%20der%20Landesstelle/Pflegetagebuch.pdf Vordruck erhältlich
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Um Leistungen aus gesetzlicher Pflegeversicherung und Pflegezusatzversicherung zu erhalten, ist die Einstufung in eine der Pflegestufen in mehrfacher Hinsicht von großer Bedeutung. Für die Vergabe einer Pflegestufe ist der Pflegebedarf in der Grundpflege entscheidend.
Was bedeutet Grundpflege?
Pflegestufen wurden eingeführt, um den Hilfebedarf pflegebedürftiger Menschen entsprechend der Schwere und Intensität zu klassifizieren und so bedarfsgerechte Leistungen aus der Pflegeversicherung möglich zu machen. Das entscheidende Kriterium zur Bestimmung des Pflegebedarfs ist für alle Pflegestufen die Grundpflege. Unter die Grundpflege fallen eine Vielzahl von Alltagsverrichtungen aus den Kategorien Ernährung, Körperpflege und Mobilität. Entscheidungskriterien im Bereich der Ernährung sind die mundgerechte Zubereitung sowie die Aufnahme der Nahrung. Waschen, Duschen, Baden und Zahnpflege sowie Kämmen, Rasieren und die Blasen- und Darmentleerung gehören zur Körperpflege. Der Bereich Mobilität umfasst das Zu-Bett-Gehen und Aufstehen, das Anziehen und Ausziehen der Kleidung, das Verlassen und Aufsuchen der Wohnung sowie Sitzen, Stehen und Laufen im Allgemeinen. Für die Einstufung in eine Pflegestufe ist Grundpflege insofern von Bedeutung, dass der Pflegebedürftige bei mehreren Verrichtungen der Grundpflege täglich Hilfe benötigen muss.
Der zeitliche Aufwand für die Grundpflege
Für die Einstufung in eine Pflegestufe sind Grundpflege und der dafür benötigte Zeitaufwand entscheidend. So wird zur Einstufung in eine Pflegestufe die Grundpflege in Minuten genau festgehalten, um letztendlich den täglichen Zeitaufwand der Pflege zu ermitteln. Die Einstufung in eine der Pflegestufen erfolgt durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Als Grundlage dient dazu ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Wird ein Antrag auf Einstufung gestellt, überprüft der MDK daher die Pflegesituation vor Ort, zu Hause beim Pflegebedürftigen. Es ist daher sinnvoll, rechtzeitig vor der Beantragung in Einstufung in eine der Pflegestufen die Minuten der Grundpflege genau in einem Pflegetagebuch festzuhalten.
Pflegetagebuch – zur Einstufung in eine Pflegestufe die Grundpflege in Minuten festhalten
Die meisten gesetzlichen Pflegeversicherungen raten dazu, für mindestens eine Woche ein Pflegetagebuch zu führen und darin als Hilfe zur Einstufung in eine der Pflegestufen die Minuten der Grundpflege genau festzuhalten. Die Pflege eines hilfebedürftigen Menschen umfasst täglich viele kleine und unterschiedliche Handgriffe, sodass es manchmal selbst für Pflegebedürftige und Pfleger schwierig ist, den tatsächlichen zeitlichen Aufwand für die einzelnen Hilfsmaßnahmen zu benennen. In einem Pflegetagebuch wird jede Verrichtung einzeln mit Uhrzeit und Dauer aufgelistet, sodass ein Pflegetagebuch einen genauen Einblick in den täglichen Pflegeaufwand gewährt, wenn dieses über einen längeren Zeitraum wirklich akribisch geführt wird. Die Landesstelle Pflegender Angehörige Nordrhein-Westfalen stellt unter http://www.lpfa-nrw.de/tl_files/Landesstelle/02%20die%20Landesstelle/Veroeffentlichungen/Fachartikel%20der%20Landesstelle/Pflegetagebuch.pdf ausführliche Informationen zu Pflegestufen, Pflegeversicherung und Grundpflege sowie einen Vordruck eines Pflegetagebuches zur Verfügung.
Pflegegeld und Grundpflege – der Zeitaufwand bestimmt die Leistungshöhe
Zum Erhalt von Pflegegeld sind Grundpflege und der Zeitaufwand zur Hilfe bei den einzelnen Verrichtungen entscheidend, denn die Höhe des Pflegegeldes orientiert sich an der Schwere der Pflegebedürftigkeit. Die Höhe der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung und auch aus der privaten Pflegezusatzversicherung ergibt sich aus der zugeteilten Pflegestufe. Je höher die Einstufung, desto höher wird auch die Leistung aus Pflegeversicherung. Zur Einstufung in eine Pflegestufe und damit auch zum Erhalt von Leistungen aus der Pflegeversicherung sind Grundpflege und die benötigte Hilfe bei der Haushaltsführung die entscheidenden Kriterien.
Die Voraussetzungen zum Erhalt einer Pflegestufe
Die Pflegestufe 1 gilt für Menschen mit einer erhebliche Pflegebedürftigkeit. Dazu muss mindestens einmal täglich Hilfe bei mindestens zwei Verrichtungen aus der Grundpflege benötigt werden sowie mehrmals pro Woche Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung notwendig sein. Der Zeitaufwand muss täglich mindestens 90 Minuten betragen, wobei mindesten 45 Minuten für die Grundpflege verwendet werden müssen. Pflegestufe 2 wird bei einer schweren Pflegebedürftigkeit vergeben. Dazu müssen in Pflegestufe 2 für Grundpflege mindestens 2 Stunden täglich verwendet werden. Insgesamt erfordert die Pflegestufe 2 für Grundpflege und hauswirtschaftliche Hilfe einen Zeitaufwand von 3 Stunden am Tag. Auf den Tag verteilt muss für die Grundpflege mindestens dreimal täglich Hilfe benötigt werden. Pflegestufe 3 ist für schwerst pflegebedürftige Menschen gedacht, die täglich 24 Stunden Hilfe benötigen. Der Zeitaufwand für Grundpflege und hauswirtschaftliche Hilfe muss mindestens 5 Stunden pro Tag umfassen, davon müssen mindestens 4 Stunden in die Grundpflege fallen. Die Pflegestufe 0 nimmt als sogenannte Pflegestufe ohne Grundpflege eine Sonderstellung ein. Sie gilt als Voreinstufung zu den eigentlichen Pflegestufen 1 bis 3 und wird als Pflegestufe ohne Grundpflege vergeben, wenn der Pflegebedarf den Voraussetzungen für Pflegestufe 1 noch nicht entspricht, aber dennoch ein täglicher Hilfebedarf besteht.
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Eine Pflegezusatzversicherung ist sinnvoll, denn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Mit unserem seiteninternen Tarifrechner ermitteln Sie die besten Tarife zur Pflegezusatzversicherung und haben anschließend die Gelegenheit, eine Pflegezusatzversicherung direkt online abzuschließen. Klicken Sie auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“, um auf den Tarifrechner zu gelangen.“