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Pflegeversicherung Berlin 2013

Wer plant, ein Pflegegeld zu beantragen für Berlin, wendet sich dazu an seinen Krankenversicherer. Er ist nach der Einführung der Pflege-Pflichtversicherung im Jahr 1995 der erste Ansprechpartner, wenn Leistungen aus der Pflegeversicherung anzufordern sind, da die Pflegekassen an die Krankenkassen angebunden sind. Die Beiträge und die Leistungen sind in der Pflege-Pflichtversicherung deutschlandweit einheitlich festgelegt.

Pflichtversicherung neben Zusatzvorsorge

  • Leistungen der Pflichtversicherung nicht ausreichend
  • Private Zusatzvorsorge erforderlich

Gesetze für Pflichtversicherung

  • Pflege-Pflichtversicherung gesetzlich geregelt
  • Beitragssatz und Leistungen deutschlandweit einheitlich

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Wer neben der Pflege-Pflichtversicherung eine private Zusatzabsicherung abschließt, führt zuvor einen Tarifvergleich durch, um den passenden Versicherer zu finden. Der Online-Vergleich ist unter dem Feld „Zum Versicherungsvergleich“ zugänglich.

Wer plant, ein Pflegegeld zu beantragen für Berlin, wendet sich dazu an seinen Krankenversicherer. Er ist nach der Einführung der Pflege-Pflichtversicherung im Jahr 1995 der erste Ansprechpartner, wenn Leistungen aus der Pflegeversicherung anzufordern sind, da die Pflegekassen an die Krankenkassen angebunden sind. Die Beiträge und die Leistungen sind in der Pflege-Pflichtversicherung deutschlandweit einheitlich festgelegt.

Pflichtversicherung neben Zusatzvorsorge

  • Leistungen der Pflichtversicherung nicht ausreichend
  • Private Zusatzvorsorge erforderlich

Gesetze für Pflichtversicherung

  • Pflege-Pflichtversicherung gesetzlich geregelt
  • Beitragssatz und Leistungen deutschlandweit einheitlich

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Wer neben der Pflege-Pflichtversicherung eine private Zusatzabsicherung abschließt, führt zuvor einen Tarifvergleich durch, um den passenden Versicherer zu finden. Der Online-Vergleich ist unter dem Feld „Zum Versicherungsvergleich“ zugänglich.

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Die Pflege-Pflichtversicherung ist für Versicherte mit Wohnsitz in Berlin und in Brandenburg nach den gleichen gesetzlichen Vorgaben geregelt, die auch in allen anderen Bundesländern zur Anwendung kommen. Somit gibt es keine nennenswerten Abweichungen zwischen der Festlegung der Beiträge und der Leistungen und dem Ablauf des Genehmigungsverfahrens. Für Versicherte sorgt diese Vereinheitlichung für eine gewisse Sicherheit. Wer vorhat, ein Pflegegeld zu beantragen in Berlin, wendet sich an seine Kranken- und Pflegekasse. Dort erfährt der Versicherte alle wesentlichen Details, die man rund um das Pflegegeld Berlin wissen muss. Anders sieht es dagegen mit dem Pflegeversicherung Beitragssatz Berlin und den Pflegeversicherung Beitragssatz Brandenburg aus, wenn man eine private Zusatzversicherung abschließt. Hier legt jeder Versicherer seine eigenen Tarife fest, somit unterscheiden sich auch die Versicherungsprämien.

Anbieter

Die wichtigsten Träger für das Pflegegeld Berlin sind die gesetzlichen Pflegekassen. Sie wurden mit der Pflegeversicherung im Jahr 1995 ins Leben gerufen und sind an die gesetzlichen Krankenkassen angebunden. In der privaten Krankenversicherung gehören die Pflegekassen zu den Krankenversicherungen. Die Leistungen und die Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung sind vom Gesetzgeber einheitlich festgelegt. Der Pflegeversicherung Beitragssatz für Berlin beträgt ebenso wie der Pflegeversicherung Beitragssatz für Brandenburg 2,05 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Entgelts, Kinderlose zahlen einen Zuschlag in Höhe von 0,25 Prozent. Wer beabsichtigt, ein Pflegegeld zu beantragen für Berlin, stößt neben dem Pflegegeld Berlin auch auf die Pflegesachleistung als Leistung der Pflege-Pflichtversicherung. Damit sind Leistungen und Beiträge in der Pflichtversicherung deutschlandweit vereinheitlicht und für den Versicherten recht transparent. Abzugrenzen ist die Pflichtversicherung von der privaten Zusatzversicherung.

Pflichtversicherung neben Zusatzvorsorge

Muss ein Versicherter ein Pflegegeld beantragen für Berlin, wird er schnell feststellen, dass die Leistungen der Pflichtversicherung kaum ausreichen, um eine ambulante oder eine stationäre Pflege zu zahlen. Wenn im Alter der Pflegefall eintritt, muss man also eine eigene Rente oder privates Vermögen aufbringen, um die anfallenden Kosten zu zahlen. Neben der gesetzlichen Pflichtversicherung ist deshalb eine zusätzliche private Absicherung dringend erforderlich. Für den Versicherten bedeutet das, dass neben seinem geltenden Pflegeversicherung Beitragssatz Berlin oder dem Pflegeversicherung Beitragssatz für Brandenburg noch der individuelle Tarif zur Anwendung kommt, den der Versicherte mit einem privaten Kranken- und Pflegeversicherer abschließt. Da die tariflichen Leistungen individuell festgelegt werden, kann auch der Beitrag für das private Pflegegeld Berlin sehr unterschiedlich sein.

Gesetze für Pflichtversicherung

Die Vorschriften zur Pflege-Pflichtversicherung sind vom Gesetzgeber vorgegeben. Er legt den Pflegeversicherung Beitragssatz für Berlin ebenso fest wie den Pflegeversicherung Beitragssatz für Brandenburg. Erst zu Beginn des Jahres 2013 wurde der Beitrag auf 2,05 Prozent für Eltern und auf 2,3 Prozent für Kinderlose festgelegt, die Bezugsgröße ist dabei das sozialversicherungspflichtige Entgelt. Auch bei den Leistungen gibt es keine regionalen Unterschiede. Das Pflegegeld Berlin unterscheidet sich deutschlandweit nach vier Pflegestufen, neben dem Pflegegeld kann eine Pflege-Sachleistung für die ambulante oder die stationäre Pflege beantragt werden. Die Leistungen in allen Pflegestufen sind flächendeckend festgesetzt, regionale Unterschiede gibt es wiederum nicht. Und schließlich ist auch das Beantragungsverfahren in der Pflichtversicherung überall sehr ähnlich. Wer sich entschließt, ein Pflegegeld zu beantragen für Berlin, wendet sich dazu an seine Krankenkasse. Meist stehen die Anträge online zur Verfügung, für Rückfragen wendet man sich an die telefonische Hotline oder an die nächste Filiale der Kasse vor Ort. Nach der Beantragung steht ein Besuch eines Gutachters des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen an, er wird eine Einschätzung der Pflegestufe vornehmen. Erst danach wird dem Antrag auf Zahlung eines Pflegegeldes stattgegeben.

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Während die Vorgaben für die Pflege-Pflichtversicherung vom Gesetzgeber vorgegeben sind, gelten in der privaten Zusatzversicherung die Tarife der Versicherer. Sie bringen jeweils eigene Versicherungsbedingungen zur Anwendung. Während also der Pflegeversicherung Beitragssatz Berlin und der Pflegeversicherung Beitragssatz Brandenburg flächendeckend einheitlich festgelegt sind, gestalten die Versicherer die Prämien für ihre Zusatztarife weitgehend selbst. Somit hat aber auch der Versicherte die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen auf die Höhe der zu zahlenden Beiträge. Diese richten sich nach dem Eintrittsalter des Versicherten und nach den gewünschten tariflichen Leistungen. Das breite Angebot am Markt macht einen Tarifvergleich empfehlenswert, bevor man sich für eine private Absicherung entscheidet. Der Versicherungsvergleich ist schnell und komfortabel mit einem Online-Tarifrechner durchzuführen, wie er unter dem Feld „Zum Versicherungsvergleich“ zu finden ist.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich