Das Gesetz zur Pflegeversicherung: Eine Einführung
- Die soziale Pflegeversicherung ist die fünfte Säule der deutschen Sozialversicherungen
- Sie wurde 1995 ins Leben gerufen
- Maßgebliche Rechtsgrundlage ist SGB XI
- Es gibt allerdings noch andere Bundesgesetze sowie landesrechtliche Vorschriften, die eine wichtige Rolle spielen
Die wichtigsten Vorschriften aus dem SGB XI
- Die Eingangsparagraphen von SGB XI begründen die Versicherungspflicht in einer Pflegeversicherung
- In den Paragraphen 40 bis 43 geht es um die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung
- Paragraph 45 regelt die Bezahlungen von Betreuungsleistungen
- In Paragraph 87b wird definiert, wie und wann man zusätzliche Betreuungskräfte einstellen darf
Die sonstigen wichtigen Bundesgesetze
- Weitere Bundesgesetze drehen sich um die Pflegeversicherung
- Bundesozialhilfegesetz (BSGH) dabei besonders wichtig
- Paragraph 69 BSGH bestimmt beispielsweise, dass es ein Pflegegeld geben muss
Die Rolle des landesrechtlichen Vorschriften: Entscheidend für das Pflegegeld
- Landesrechtliche Vorschriften definieren das Pflegegeld
- Dies bedeutet, dass die Bundesgesetze den Rahmen setzen. Die konkrete Ausgestaltung von der Art der Auszahlung etc. unterliegt den Landesgesetzen
Die Höhe des Pflegegelds berechnen
Wenn Sie die Höhe des Pflegegelds berechnen möchten, das Ihnen zusteht, so können wir Ihnen dabei problemlos helfen. Im Anschluss an diesen Text finden Sie einen Link, der Sie zu unserem internen Rechner bringt. Dort können Sie kostenlos ermitteln, wie viel Pflegegeld Ihnen zusteht. Wir bieten Ihnen übrigens für private Versicherungen auch noch die Möglichkeit, kostenfrei die gängigen Anbieter zu vergleichen und die Kosten zu berechnen. Testen Sie es jetzt!
Das Gesetz zur Pflegeversicherung: Eine Einführung
- Die soziale Pflegeversicherung ist die fünfte Säule der deutschen Sozialversicherungen
- Sie wurde 1995 ins Leben gerufen
- Maßgebliche Rechtsgrundlage ist SGB XI
- Es gibt allerdings noch andere Bundesgesetze sowie landesrechtliche Vorschriften, die eine wichtige Rolle spielen
Die wichtigsten Vorschriften aus dem SGB XI
- Die Eingangsparagraphen von SGB XI begründen die Versicherungspflicht in einer Pflegeversicherung
- In den Paragraphen 40 bis 43 geht es um die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung
- Paragraph 45 regelt die Bezahlungen von Betreuungsleistungen
- In Paragraph 87b wird definiert, wie und wann man zusätzliche Betreuungskräfte einstellen darf
Die sonstigen wichtigen Bundesgesetze
- Weitere Bundesgesetze drehen sich um die Pflegeversicherung
- Bundesozialhilfegesetz (BSGH) dabei besonders wichtig
- Paragraph 69 BSGH bestimmt beispielsweise, dass es ein Pflegegeld geben muss
Die Rolle des landesrechtlichen Vorschriften: Entscheidend für das Pflegegeld
- Landesrechtliche Vorschriften definieren das Pflegegeld
- Dies bedeutet, dass die Bundesgesetze den Rahmen setzen. Die konkrete Ausgestaltung von der Art der Auszahlung etc. unterliegt den Landesgesetzen
Die Höhe des Pflegegelds berechnen
Wenn Sie die Höhe des Pflegegelds berechnen möchten, das Ihnen zusteht, so können wir Ihnen dabei problemlos helfen. Im Anschluss an diesen Text finden Sie einen Link, der Sie zu unserem internen Rechner bringt. Dort können Sie kostenlos ermitteln, wie viel Pflegegeld Ihnen zusteht. Wir bieten Ihnen übrigens für private Versicherungen auch noch die Möglichkeit, kostenfrei die gängigen Anbieter zu vergleichen und die Kosten zu berechnen. Testen Sie es jetzt!
5
Die gesetzliche bzw. soziale Pflegeversicherung bildet die sogenannte fünfte Säule der deutschen Sozialversicherungen. Sie wurde im Jahr 1995 verpflichtend. Seit damals kann man recht häufig die Kombination aus Pflegeversicherung und XI lesen. Die römische Zahl für „elf“ bezieht sich in diesem Fall auf das elfte Sozialgesetzbuch (SGB XI), das extra für die Pflegeversicherung geschrieben worden ist. Es ist damit das maßgebliche Pflegeversicherung Gesetz. Einige Regelungen, die beispielsweise die Pflegeversicherung Pflicht begründen, sind dabei von besonderer Bedeutung und begründen den rechtlichen Kern des Systems. Weitere zentrale Normen für die Pflegeversicherung finden sich in anderen Gesetzen. Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe landesrechtlicher Vorschriften, die unbedingt berücksichtigt werden müssen. Diese beziehen sich vor allem auf das Pflegegeld.
Die wichtigsten Vorschriften aus dem SGB XI
SGB XI Paragraph 45 zur Pflegeversicherung ist das erste Gesetz, das man kennen sollte, wenn man damit beginnt, sich mit den Rechtsvorschriften des System zu beschäftigen. Der Paragraph gliedert sich neben dem eigentlichen Abschnitt 45 noch in die Teile a bis d und beschreibt die rechtlichen Vorgaben für Betreuungsleistungen. Hier wird insbesondere geregelt, wer wann welchen Anspruch auf Kostenersatz durch die Pflegeversicherung hat. Für diese Frage bei der Pflegeversicherung ist 45b SGB XI ganz besonders wichtig. Hier wird festgelegt, dass für zusätzliche Betreuungsleistungen monatlich gewöhnlich nicht mehr als 100 Euro (Grundbetrag) oder aber 200 Euro (Erweitere Leistungen) ausgegeben werden dürfen. Ebenfall für die Betreuung in der Pflegeversicherung ist 87b SGB XI wichtig. Hier wird festgelegt, wann und unter welchen Umständen neue Betreuungskräfte eingestellt werden dürfen. Die Paragraphen 40 bis 43 sind für alle Personen von zentraler Bedeutung, die sich mit der Leistungshöhe in den unterschiedlichen Pflegestufen weitergehend beschäftigen möchten. Hier kann man sich auch mit der sogenannten Pflegeversicherung 75 Regel näher beschäftigen. Damit ist gemeint, dass es zu einer Kappung der Kosten kommen muss, wenn die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung 75 Prozent der Gesamtkosten einer vollstationären Betreuung übersteigen würden. Die ersten Paragraphen von SGB XI begründen zudem die allgemeine Pflegeversicherung Versicherungspflicht.
Die sonstigen wichtigen Bundesgesetze
Es gibt einige weitere Bundesgesetze, die sich um die Pflegeversicherung drehen. Herausragend ist dabei das Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Gewöhnlich werden hier die Beihilfen für die Mitglieder der Gesellschaft definiert, welche eine Unterstützung durch die Gemeinschaft benötigen. Eine Ausnahme bildet dabei § 69 BSHG. Wer sich mit dieser Rechtsvorschrift befasst, wird recht häufig die Kombination Pflegeld 69 BSHG lesen können. In diesem Gesetz wird erst einmal generell festgelegt, dass es so etwas wie ein Pflegegeld geben soll.
Die Rolle des landesrechtlichen Vorschriften: Entscheidend für das Pflegegeld
An dieser Stelle kommen die landesgesetzlichen Vorschriften ins Spiel. Es ist die Regel, dass das Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften berechnet und genehmigt wird. Dies bedeutet, dass es zwar allgemeine Höchstbeträge gibt, die durch Bundesgesetze festgelegt werden, doch immer dann, wenn das Pflegeld ausgezahlt werden soll, muss das Pflegegeld und landesgesetzliche Vorschriften in Kombination betrachten. Denn es wird für das Pflegegeld nach landesrechtlichen Vorschriften bestimmt, wann man den Höchstbetrag bekommen kann bzw. wie viel man im individuellen Fall tatsächlich erhält. Zudem legen diese Regelungen fest, welche Anträge wie gestellt werden und wie die Auszahlung verläuft. Es wird also die Höhe der Pflegestufen vom Ministerium des Bundes festgelegt, praktisch alles andere regeln die Länder.
Die Höhe des Pflegegelds berechnen
Wenn Sie sich für die Rechtsvorschriften zum Thema Pflegeversicherung bzw. Pflegegeld befassen, dann ist dies für Sie vermutlich deshalb relevant, weil Sie oder ein Verwandter Ihrer Meinung nach einen entsprechenden Anspruch auf Pflegegeld haben. Wir möchten Ihnen dabei helfen herauszufinden, ob dies wirklich so ist. Mit einem einfachen Klick auf den im Anschluss folgenden Button können Sie die Höhe des Pflegegelds berechnen, dass Ihnen oder Ihrem Verwandten zusteht. Das Ganze ist natürlich vollkommen unverbindlich und kostenlos. Probieren Sie es einfach einmal aus und lassen Sie sich so von uns helfen.