Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung, die schon in jungen Jahren und bis ins hohe Alter greift. Allerdings genießen Auszubildende und Studierende ebenso wie Pflegebedürftige einige wenige Vorteile, um ihrem niedrigen finanziellen Spielraum Rechnung zu tragen.
Versicherungspflicht für junge Leute
- Auszubildende sind versicherungspflichtig
- Bei Geringverdienern zahlt der Arbeitgeber den Beitrag
- Für Kinderlose ab 23 greift ein Zuschlag
- Auch Studierende sind versicherungspflichtig
Versicherungspflicht im Alter
- Rentner zahlen ihre Beiträge allein
- Pflichtversicherung bleibt im Alter bestehen
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Bei einer privaten Zusatzversicherung kann der Versicherte eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall vereinbaren. Dann entfällt die Zahlungspflicht, wenn der Pflegefall eintritt. Ein Versicherungsvergleich weist den Weg zu den passenden Tarifen. Er wird mit einem Klick auf den Button „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung, die schon in jungen Jahren und bis ins hohe Alter greift. Allerdings genießen Auszubildende und Studierende ebenso wie Pflegebedürftige einige wenige Vorteile, um ihrem niedrigen finanziellen Spielraum Rechnung zu tragen.
Versicherungspflicht für junge Leute
- Auszubildende sind versicherungspflichtig
- Bei Geringverdienern zahlt der Arbeitgeber den Beitrag
- Für Kinderlose ab 23 greift ein Zuschlag
- Auch Studierende sind versicherungspflichtig
Versicherungspflicht im Alter
- Rentner zahlen ihre Beiträge allein
- Pflichtversicherung bleibt im Alter bestehen
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Bei einer privaten Zusatzversicherung kann der Versicherte eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall vereinbaren. Dann entfällt die Zahlungspflicht, wenn der Pflegefall eintritt. Ein Versicherungsvergleich weist den Weg zu den passenden Tarifen. Er wird mit einem Klick auf den Button „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.
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Die Pflegeversicherung gehört in Deutschland zu den Pflichtversicherungen. Somit besteht für jeden Menschen die Pflicht, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Kinder und Jugendliche sind in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern beitragsfrei mitversichert, privat Versicherte müssen eine eigene Krankenversicherung auch für die Kinder abschließen. Betrachtet man den Pflegeversicherungsbeitrag und ab wann dieser zu zahlen ist, ist der Einzelfall genau zu beleuchten. Schon junge Auszubildende sind nämlich in der Pflegeversicherung versichert, während Studenten lange bei den Eltern versichert sein können. Trotzdem sollten auch junge Leute informiert sein und den Pflegeversicherungsbeitrag und ab wann er zu tragen ist genau beleuchten, um rechtzeitig ausreichend abgesichert zu sein. Im Alter ist es etwas einfacher, denn die Pflegeversicherung greift als Pflichtversicherung ein Leben lang.
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Bei der Frage nach der Unter- und Obergrenze für die Pflegeversicherung ist genau nach der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung und einer privaten Zusatzversicherung zu unterscheiden. Dies gilt insbesondere für die Beitragsbefreiung im Leistungsfall, die bei vielen privaten Zusatzversicherungen zur Anwendung kommt. Diese Beitragsbefreiung besagt, dass der Versicherte keine Beiträge mehr zu zahlen hat, wenn der Leistungsfall eintritt. Wird also ein Versicherter zum Pflegefall und beantragt er Leistungen aus der Pflegeversicherung, kann er in der privaten Zusatzversicherung je nach Tarif eine Befreiung von der Zahlungspflicht vereinbaren. In der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung hält die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen auch im Rentenalter an, somit ist diese Absicherung ein ständiger Begleiter während der Ausbildung, im Studium, in der Berufstätigkeit und in der späteren Rentenphase.
Versicherungspflicht für junge Leute
Schon Auszubildende müssen Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen. Gelten sie als Geringverdiener mit einem Einkommen von unter 325 Euro pro Monat, trägt der Arbeitgeber den Beitrag in Höhe von 2,05 Prozent des Einkommens allein, anderenfalls kommt die übliche hälftige Trennung in einen Arbeitgeberanteil und in einen Arbeitnehmeranteil zum Ansatz. Auch der Zuschlag für Kinderlose greift ab dem vollendeten 23. Lebensjahr. Insofern steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung ab 23 noch einmal, wenn man keine Kinder hat. Der Pflegeversicherung Beitragssatz ab 23 liegt dann für Kinderlose bei 2,3 Prozent, während der Pflegeversicherungsbeitrag ab 23 nur 2,05 Prozent ausmacht, wenn man Kinder hat. Für Studenten gelten ähnliche Regelungen. Sie können sich beitragsfrei in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ihrer Eltern mitversichern. Greift diese Möglichkeit nicht mehr oder sind die Eltern privat versichert, steht den Studierenden die Wahl der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung offen. Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung recht einheitlich gehalten, größere Preisunterschiede gibt es für Studenten nicht. Trotzdem greift auch für sie der erhöhte Beitrag zur Pflegeversicherung ab 23, wenn sie keine Kinder haben und selbst versichert sind. Welcher Pflegeversicherung Beitragssatz ab 23 für Studierende in Frage kommt, hängt also sehr von ihrer individuellen familiären Situation ab. In jedem Fall fällt für Auszubildende und für Studierende ein Pflegeversicherungsbeitrag ab 23 an, damit zahlen auch junge Leute schon sehr frühzeitig in die Pflege-Pflichtversicherung ein.
Versicherungspflicht im Alter
Der Pflegeversicherung Beitrag im Alter beträgt zunächst wie bei Berufstätigen 2,05 Prozent oder 2,3 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Entgelts, wenn der Versicherte keine Kinder hat. Ob für den Beitrag zur Pflegeversicherung eine Altersgrenze zur Anwendung kommt, kann also pauschal nicht beantwortet werden. Ganz im Gegenteil haben Rentner Beiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen, und anders als Berufstätige müssen sie diese allein tragen. Der Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung kommt nämlich bei Rentnern nicht mehr zur Anwendung. Allerdings ist das Einkommen eines Rentners in der Regel deutlich niedriger als die Einkünfte eines Berufstätigen. Deshalb bleibt auf die Frage, ob für den Beitrag zur Pflegeversicherung eine Altersgrenze gilt, nur die Feststellung, dass die Beiträge im Alter zwar sinken werden, doch die Pflicht, eine Pflegeversicherung abzuschließen und Beiträge zu zahlen, bleibt weiterhin bestehen. Damit greift auch der Pflegeversicherung Beitrag im Alter unverändert, er ist sogar vollständig aus eigener Tasche zu zahlen.
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Eine private Pflegeversicherung kann man als Ergänzung zur Pflege-Pflichtversicherung schon in jungen Jahren abschließen. Auch im Alter kann sie fortgeführt werden, wenn der Versicherte dies wünscht. Allerdings greift in der privaten Pflegeversicherung eine Beitragsbefreiung, wenn der Leistungsfall eintritt. Wird also der Versicherte zum Pflegefall und bezieht er Leistungen aus der zusätzlichen Pflegeversicherung, werden keine Beitragszahlungen mehr fällig. Damit entlastet man den Versicherten finanziell, dennoch erhält der die volle Leistung, wenn der Versicherungsfall eintritt. Welche Tarife eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall vorsehen, zeigt ein Blick auf den Tarifrechner. Er stellt interessante Tarife für eine zusätzliche Pflegeversicherung mit einem Klick auf den Button „Zum Versicherungsvergleich“ zusammen.