Wenn die Pflegekasse den Antrag auf Pflegestufe und Pflegegeld nicht anerkennt, dann ist es immer gut, wenn man erst einmal in Widerspruch geht. So wird das verfahren noch einmal aufgerollt und von der Kasse überprüft. Immer mit der Hoffnung verbunden, dass im Anschluss ein positiveres Ergebnis herauskommt. Damit der Widerspruch auch vor Gericht bestehen kann, muss dieser klaren Regeln folgen.
Allgemein
- Widerspruch muss schriftlich erfolgen
- muss innerhalb einer Frist eingereicht werden, die dem Bescheid zu entnehmen ist
- sollte per Einschreiben geschickt werden, damit man einen Beleg hat
Inhalt
- muss alle Fakten genau aufzählen, die den Widerspruch nach Meinung des Betroffenen oder der Angehörigen rechtfertigen
- eine genaue Beschreibung der Fakten sollte immer schriftlich nachgereicht werden
- Anschrift, Aktenzeichen und Datum müssen korrekt sein
- der Widerspruch muss unterschrieben sein
Möglichkeiten checken & Leistungen berechnen
Wenn auch Sie einen Widerspruch gegen einen Bescheid von der Pflegekasse einlegen möchten, dann schauen Sie bitte einmal bei unserem Vergleichsrechner vorbei. Er hilft Ihnen, alle Möglichkeiten auszutesten und die möglichen Leistungen zu berechnen. Den Rechner erreichen Sie über den Button „Zum Vergleichsrechner“.
Wenn die Pflegekasse den Antrag auf Pflegestufe und Pflegegeld nicht anerkennt, dann ist es immer gut, wenn man erst einmal in Widerspruch geht. So wird das verfahren noch einmal aufgerollt und von der Kasse überprüft. Immer mit der Hoffnung verbunden, dass im Anschluss ein positiveres Ergebnis herauskommt. Damit der Widerspruch auch vor Gericht bestehen kann, muss dieser klaren Regeln folgen.
Allgemein
- Widerspruch muss schriftlich erfolgen
- muss innerhalb einer Frist eingereicht werden, die dem Bescheid zu entnehmen ist
- sollte per Einschreiben geschickt werden, damit man einen Beleg hat
Inhalt
- muss alle Fakten genau aufzählen, die den Widerspruch nach Meinung des Betroffenen oder der Angehörigen rechtfertigen
- eine genaue Beschreibung der Fakten sollte immer schriftlich nachgereicht werden
- Anschrift, Aktenzeichen und Datum müssen korrekt sein
- der Widerspruch muss unterschrieben sein
Möglichkeiten checken & Leistungen berechnen
Wenn auch Sie einen Widerspruch gegen einen Bescheid von der Pflegekasse einlegen möchten, dann schauen Sie bitte einmal bei unserem Vergleichsrechner vorbei. Er hilft Ihnen, alle Möglichkeiten auszutesten und die möglichen Leistungen zu berechnen. Den Rechner erreichen Sie über den Button „Zum Vergleichsrechner“.
5
Wenn man als Pflegebedürftiger einen Antrag auf Unterstützung durch die Pflegeversicherung stellt, dann geht man davon aus, dass dieser Antrag auch angenommen und entsprechend bewertet wird. In der Regel wird nach der Beantragung ein Gutachter durch die Pflegekasse bestellt, der die Pflegebedürftigkeit überprüft und entsprechend einstuft. Sollte das Ergebnis sein, dass die Pflegebedürftigkeit für eine Pflegestufe ausreichend ist, wird die Pflegekasse die Pflegestufe genehmigen.
Mitunter kommt es aber auch vor, dass die Einschätzung der Pflegeversicherung von den Vorstellungen der Pflegebedürftigen und Angehörigen abweicht. Entweder, weil ihrer Meinung nach eine zu niedrige Pflegestufe genehmigt wurde oder weil diese ganz und gar verweigert wurde. In solch einem Fall ist es immer möglich, einen Pflegeversicherung Leistungen Widerspruch einzulegen, um eine nochmalige Überprüfung der Sachlage zu veranlassen. Wie ein solcher Widerspruch funktioniert und gegen was widersprochen werden kann, soll nun etwas näher betrachtet werden.
Die Grundvoraussetzungen für einen ordentlichen Widerspruch
Wer wegen Leistungen der Pflegeversicherung Widerspruch einlegen möchte, muss dies generell schriftlich tun. Ein mündlicher Widerspruch ist nicht rechtens, da dieser weder im Streitfall nachgewiesen werden kann, noch da dieser im genauen Wortlaut im Nachhinein nicht wiedergegeben werden kann. Der Widerspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung muss fristgerecht erfolgen und bei der Pflegekasse eingereicht werden. Hier sollte man den Weg zur Post nicht scheuen und den Widerspruch per Einschreiben an die Pflegekasse schicken. So hat man einen Beleg und kann kann die Einreichung immer genau datieren.
Das muss im Widerspruch stehen
Um einen Pflegegeld Widerspruch oder einen Pflegestufe Widerspruch sachgerecht stellen zu können, muss dieser unbedingt alle Unzulänglichkeiten enthalten, die im MDK Gutachten zu finden sind. Nur wenn man diese genau benennt und beschreibt und auch gut dagegen argumentieren kann, hat man eine Chance, dass der Pflegestufen Widerspruch angenommen wird und sich die Pflegekasse noch einmal mit dem Thema auseinandersetzt. Alle Punkte müssen klar gegliedert aufgezählt werden. Das Datum muss im Widerspruch ebenso vorhanden sein wie das Aktenzeichen des Gutachtens, gegen das man widerspricht und das Datum, wann das Gutachten erstellt wurde. Folgende Punkte könnten als Begründung für den Widerspruch angeführt werden:
- der Gutachter hat einem Gespräch mit einem Angehörigen nicht zugestimmt
- der Gutachter hatte zu wenig Zeit, um das genaue Ausmaß der Einschränkungen beurteilen zu können
- der Gutachter ging nicht ausreichend auf den Pflegebedürftigen ein und stellte nur oberflächliche Fragen
- der Gutachter konnte das Krankheitsbild des Betroffenen nicht richtig erfassen und kam daher zu einer Fehleinschätzung
- der Gutachter konnte seine Einschätzung nicht vor einem Angehörigen begründen
Zudem sollte immer erwähnt werden, dass noch eine detaillierte Aufstellung und persönliche Einschätzung der Situation durch den Betroffenen oder einen Angehörigen erfolgt. Dies sollte man immer in Ruhe schreiben und nicht unbedingt innerhalb der Frist für den Widerspruch, damit man sich voll und ganz auf das Schreiben konzentrieren und wirklich alle Gründe für den Widerspruch genau erfassen kann.
Tipps für den Widerspruch bei Pflegegeld und Pflegestufe
Wenn man einen Widerspruch zum Antrag auf Pflegegeld oder einer Pflegestufe schreibt, dann sollte man immer die emotionale Seite aus dem Spiel lassen. Die Pflegekassen interessiert es nur bedingt, wie sehr „Mutti oder Vati“ unter der Situation leiden. Sie interessiert nur, wie hoch der Pflegebedarf ist und welches Geld dafür in die Hand genommen werden muss. Deshalb sollte man immer sachlich argumentieren. Die Pflegekasse wird sich so am ehesten dazu berufen fühlen, den Vorgang noch einmal zu überprüfen. In der Regel erfolgt dann eine Überprüfung nach Aktenlage. Das bedeutet, dass nicht noch einmal ein Mitarbeiter des MDK kommt, sondern dass die Pflegekasse anhand der vorhandenen Unterlagen selbst eine neue Einschätzung vornimmt. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass man der Kasse so viele aussagekräftige Unterlagen wie nur möglich zur Verfügung stellt, um doch noch einen positiveren Bescheid zu erhalten.
Wenn der Widerspruch nicht klappt
Doch was tun, wenn der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung im Widerspruch gelandet ist und dieser Widerspruch nicht anerkannt wird? Dann kann man als Betroffener oder Angehöriger nur noch eine Pflegegeld Klage anstreben. Diese ist beim Sozialgericht einzureichen und kann dort in einer Verhandlung oder auch außerhalb einer Verhandlung entschieden werden.
Als Betroffener sollte man sich aber darauf einstellen, dass die Pflegekasse immer auf Zeit spielen wird. Ein Medium, welches man in der Regel als Pflegebedürftiger nicht hat, da die Pflegebedürftigkeit nur sehr selten besser wird. Deshalb sollte man versuchen, eine möglichst schnelle Einigung herbeizuholen und es nicht auf einen langwierigen Gerichtsstreit anlegen.