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Staatliche Förderung der Pflegeversicherung

Das Besondere an der Pflege Bahr Versicherung ist die staatliche Förderung, die jeden Monat zusätzliche 5 Euro für die Versicherung bringt. Damit dies auch wirklich zur Realität wird, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden.

Der Zuschuss

  • beträgt 5 Euro pro Monat
  • wird gewährt, wenn mindestens 10 Euro pro Monat eingezahlt werden
  • zudem muss eine Mindestsumme ausgezahlt werden

Warum Pflege Bahr mit Zuschuss

  • Versorgungslücke schließen
  • auch im fortgeschrittenen Alter noch abschließbar
  • keine Gesundheitsfragen
  • feste Regeln durch den Staat

Beitrag und Leistungen vergleichen und berechnen

Wenn Sie sich nun auch etwas ausführlicher rund um das Thema „Zuschuss für die Pflege Bahr Versicherung“ informieren möchten, können Sie dafür unseren Vergleichsrechner nutzen. Sie erreichen ihn über den Button „Zum Vergleichsrechner“.

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Die Pflege Bahr Versicherung ist die einzige Pflegeversicherungsform, bei der eine staatliche Förderung angeboten wird. Der Staat hat sich zu dieser Maßnahme entschieden, um auch den Menschen eine Möglichkeit zum Schließen der Versorgungslücke zwischen gesetzlicher Pflegeversicherung und der wirklichen Kosten zu bieten, die Aufgrund von Vorerkrankungen keine Möglichkeit auf den Abschluss einer privaten Vorsorge haben. Doch wann und in welchem Umfang kann mit einem Pflege Bahr Zuschuss gerechnet werden?und wie kann die Pflege Bahr Zulage beantragt werden?

Die staatliche Förderung Pflegeversicherung

Die staatliche Förderung Pflegeversicherung wurde nötig, damit die Versorgungslücke in der Pflege geschlossen werden kann. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet zwar schon eine gute Vorsorge. Doch trotz alledem muss man als Betroffener noch viele Euro pro Monat draufzahlen, wenn eine aufwendige Pflege mit einer möglichen Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung irgendwann nötig wird. Viele Menschen können dieses Geld nicht aufbringen, weil ihre Rente zu gering ist. Mit der Pflege Bahr Versicherung kann diese Lücke geschlossen und die Kosten für die Pflege optimal aufgefangen werden. Und das auch dann, wenn bereits eine Vorerkrankung bekannt ist. Diese verhindert nämlich den Abschluss einer privaten Zusatzpflegeversicherung ohne staatliche Förderung. Durch die staatliche Pflege Bahr Zulage fließt zudem mehr Geld in die Versicherung ein, als man selbst einzahlt. Doch wie hoch ist der Bahr Pflege Zuschuss?

Der Pflege Bahr Zuschuss

Der Bahr Pflege Zuschuss wird jeden Monat gewährt. Er beträgt momentan 5 Euro. Pro Jahr sammeln sich so satte 60 Euro an, die zusätzlich in die Versicherung einfließen. Die Pflege Bahr Förderung wird von staatlicher Seite gelenkt und überwacht. Damit der Bahr Pflege Zuschuss in Anspruch genommen werden kann, muss die Versicherung einige Voraussetzungen erfüllen.

So muss man als Versicherter mindestens 10 Euro pro Monat in die Versicherung einzahlen. Nur wenn man diese Summe erreicht, gibt es auch die 5 Euro Pflege Bahr Förderung pro Monat dazu. Zudem muss die Versicherung am Ende eine Mindestsumme ausschütten. Bei Pflegestufe III wären dies beispielsweise 600 Euro. Hinzu kommt, dass die Versicherung keine Gesundheitsfragen stellen darf und keinem Versicherten die Aufnahme verweigern darf.

Die Vorteile durch die staatliche Förderung

Neben dem staatlichen Zuschlag von 5 Euro gibt es weitere Vorteile, die mit dieser Versicherung einhergehen. So ermöglicht der Zuschlag es auch Menschen mit geringem Einkommen, eine Vorsorge für den möglichen Pflegefall zu treffen. Denn ein Leistungsanspruch durch die Versicherung besteht immer. Zudem finden dort auch die Menschen eine Absicherung, die bereits erkrankt sind und bei denen man davon ausgehen muss, dass sie innerhalb der nächsten Jahre schwer erkranken. Weiterhin muss man keine Altersbegrenzungen erfüllen, um in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen. Lediglich eventuelle Wartezeiten sollten vor dem Abschluss bedacht werden.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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