Pflegegeld erhalten Pflegeltern, die ein Pflegekind bei sich in Vollzeitpflege aufgenommen haben, zur Abdeckung ihrer wiederkehrenden Leistungen.
Pflegegeldanspruch
- bei dauerhafter Aufnahme in eine Pflegefamilie
- teilweise Anrechnung des Kindergeldes auf das Pflegegeld
- Pflegegeld schließt Elterngeld aus
Entscheidungsbefugnisse
- Jugendamt: Erlaubnis zur Kindespflege nach § 44 SGB VIII und Gewährung Pflegegeld
- Pflegeeltern: Alltagsentscheidungen
- Sorgeberechtigte: Grundsatzentscheidungen (z. B. Operationen und Schulbesuch)
Höhe und Bestandteile des Pflegegeldes
- Bestandteile des Pflegegeldes: Kosten für Sachaufwand sowie für Pflege und Erziehung
- Staffelung der Sachaufwandsleistung nach Altersgruppen
- altersunabhängige Erziehungskostenzahlung
- einmalige Hilfen für Erstausstattung und Mobiliar
- Entscheidung der Bundesländer über Pflegegeldhöhe
- Empfehlungen 2013 des „Deutschen Vereins“ zum monatlichen Pflegegeld: Sachaufwand: 727 Euro (bis 6-Jährige), 805 Euro (bis 12-Jährige), 891 Euro (bis zum vollendetem 18. Lebensjahr)
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Wer eine Ausbildungs-, Unfall-, Risiko-, Renten- oder Pflegeversicherung abschließen möchte, der sollte sich einen genauen Überblick über die verschiedenen Versicherungsangebote verschaffen. Zu unserem Tarifrechner gelangen Sie über den Button „Zum Versicherungsvergleich“.
www.pan-ev.de/tagessaetze-fuer-nordrhein-westfaelische-pflegefamilien www.kostenbeitrag.de/hze-pflegegeld.htm www.jugendamt.nuernberg.de/pflege/finanzielles.html
Pflegegeld erhalten Pflegeltern, die ein Pflegekind bei sich in Vollzeitpflege aufgenommen haben, zur Abdeckung ihrer wiederkehrenden Leistungen.
Pflegegeldanspruch
- bei dauerhafter Aufnahme in eine Pflegefamilie
- teilweise Anrechnung des Kindergeldes auf das Pflegegeld
- Pflegegeld schließt Elterngeld aus
Entscheidungsbefugnisse
- Jugendamt: Erlaubnis zur Kindespflege nach § 44 SGB VIII und Gewährung Pflegegeld
- Pflegeeltern: Alltagsentscheidungen
- Sorgeberechtigte: Grundsatzentscheidungen (z. B. Operationen und Schulbesuch)
Höhe und Bestandteile des Pflegegeldes
- Bestandteile des Pflegegeldes: Kosten für Sachaufwand sowie für Pflege und Erziehung
- Staffelung der Sachaufwandsleistung nach Altersgruppen
- altersunabhängige Erziehungskostenzahlung
- einmalige Hilfen für Erstausstattung und Mobiliar
- Entscheidung der Bundesländer über Pflegegeldhöhe
- Empfehlungen 2013 des „Deutschen Vereins“ zum monatlichen Pflegegeld: Sachaufwand: 727 Euro (bis 6-Jährige), 805 Euro (bis 12-Jährige), 891 Euro (bis zum vollendetem 18. Lebensjahr)
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Pflegegeld für Pflegekinder erhalten Pflegeeltern, die ein Pflegekind bei sich in Vollzeitpflege aufgenommen haben, zur Abdeckung ihrer wiederkehrenden Leistungen. Vollzeitpflege stellt gemäß § 33 SGB VIII eine befristete oder auf Dauer angelegte Erziehungshilfe dar. Bei dauerhafter Aufnahme eines Kindes in eine Pflegefamilie haben die Pflegeeltern einen Anspruch auf das Kindergeld und auf damit verbundene Vergünstigungen.
Entscheidungskompetenzen und Unterhaltsverpflichtungen
Wer ein Pflegekind „über Tag und Nacht in seinem Haushalt aufnehmen“ will, bedarf gemäß § 44 SGB VIII der Erlaubnis. Ausnahmen sind u. a. bis zu achtwöchige Aufenthalte, Aufnahmen durch Verwandte bis zum dritten Grad, ein Schüler- und Jugendaustausch sowie eine Adoptionspflege. Die leiblichen Eltern bleiben zwar unterhaltsverpflichtet, doch erfolgt eine Pflegegeldzahlung durch das Jugendamt, das sich die Geldleistung von den Herkunftseltern erstatten lässt, soweit diese hierzu finanziell nicht in der Lage sind. Rechtlich gehört das Pflegekind anders als ein Adoptivkind weiterhin zu seiner Herkunftsfamilie, doch sind die Pflegeeltern gemäß § 1688 BGB berechtigt, über die „Angelegenheiten des täglichen Lebens“ zu entscheiden. Die Sorgeberechtigten treffen dagegen Grundsatzentscheidungen z. B. zu erforderlichen Operationen oder zum Schulbesuch.
Die Höhe von Pflegekinder Pflegegeld
Über das Pflegegeld, das regional variiert, entscheiden die Bundesländer. Das Pflegekind Pflegegeld setzt sich zusammen aus Unterhaltszahlungen (Kosten für Sachaufwendungen) und den „Kosten der Pflege und Erziehung“. Außerdem können im Rahmen von Pflegekind Pflegegeld einmalige Hilfen für Erstausstattungen von Mobiliar und Kleidung oder für persönliche Anlässe (beispielsweise Schulanfang) gewährt werden. Der gemeinnützige „Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge“, dem u. a. Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Sozialhilfeträger, Bundesministerien, Landesbehörden, Landkreise, Kommunen, Hochschulen und sozialwirtschaftliche Unternehmen angehören, erarbeitet Empfehlungen zur Höhe des Pflegegeldes. Für 2013 hat der Deutsche Verein empfohlen, für Kinder im Alter bis zu sechs Jahren eine Sachaufwandszahlung von 496 Euro, für bis zu 12 Jahre alte Kinder 574 Euro und für Jugendliche bis zum vollendeten 18 Lebensjahr 660 Euro monatlich zu zahlen. Für alle Altersstufen wird ferner die Berücksichtigung von Kosten für Pflege und Erziehung in Höhe von 231 Euro vorgeschlagen. Außerdem sollen nachgewiesene Unfallversicherungsbeiträge (jährlich 137,13 Euro je Pflegeelternteil) und Altersvorsorgekosten für einen Pflegeelternteil in Höhe von monatlich 40 Euro je Pflegekind erstattet werden. Davon abweichend beträgt der Sachaufwandsanteil des Pflegegeldes z. B. in Nordrhein-Westfalen 467 Euro (bis 6-jährige Pflegekinder), 535 Euro (bis 14 Jahre) bzw. 651 Euro (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr). Pflegegeld für Pflegekinder in NRW enthält einen Erziehungskostenanteil von einheitlich 223 Euro für alle Altersstufen. Allerdings erfolgt auch beim Pflegegeld für Pflegekinder in NRW eine teilweise Anrechnung des Kindergeldes auf das Pflegegeld: Das Kindergeld wird bei einem Pflegekind hälftig und bei weiteren Pflegekindern zu einem Viertel auf das Erstkindergeld angerechnet. Die Zahlung von Pflegekinder Pflegegeld schließt den Erhalt von Elterngeld aus. Erfolgt eine Pflege ausnahmsweise nicht durch Einschaltung des Jugendamtes, so wird zwar kein Pflegegeld, wohl aber ggf. Elterngeld gezahlt. Ferner werden Einkünfte des Pflegekindes (z. B. Waisenrente) auf das Pflegegeld angerechnet.
Pflegegeld bei Tagespflege
Auch für eine Tagespflege erfolgen Pflegegeldzahlungen, die nach Pflegeeignung der Eltern differenziert werden. So erhalten „Pflegeeltern mit besonderer Eignung“ z. B. in Westfalen je nach Alter des Kindes nach dem Pflegegeld Pflegekind Beantragen einen Sachaufwendungsersatz von täglich 15,35 Euro, 17,59 Euro bzw. 21,40 Euro zuzüglich von Tageserziehungskosten von 15,95 Euro. „Pflegeeltern mit professioneller Qualifikation“ beziehen eine identische Sachaufwands-, aber eine erhöhte Erziehungskostenzahlung von 27,32 Euro.
Pflegegeld für ein Pflegekind beantragen
Für den Antrag auf Pflegegeld für Pflegekinder sind die Jugendämter zuständig, die in den Stadtverwaltungen kreisfreier Städte bzw. in Landkreisen bei den Landratsämtern angesiedelt sind. Das Pflegegeld Beantragen für ein Pflegekind muss in der Regel nicht separat erfolgen, da das Pflegegeld für ein Pflegekind gewöhnlich gemeinsam mit einer Vollzeitpflege bewilligt wird, wobei beim Antrag auf Pflegegeld für Pflegekinder die Formulare des jeweiligen Jugendamtes bzw. Bundeslandes zu verwenden sind. Die Sorgeberechtigten müssen beim Pflegegeld Pflegekind Beantragen Einkommens- und Ausgabennachweise vorlegen, wenn die Pflegeeltern Pflegegeld für ein Pflegekind beantragen, damit das Jugendamt beim Pflegegeld Beantragen für ein Pflegekind ihre Beteiligung an den Unterhaltsleistungen für das Pflegekind festsetzen kann.
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Wer eine Ausbildungs-, Unfall-, Risiko-, Renten- oder Pflegeversicherung abschließen möchte, der sollte sich anhand eines Tarifrechners einen genauen Überblick über die Prämien und Leistungen der verschiedenen Versicherungsangebote verschaffen. Zu unserem Tarifrechner gelangen Sie über den Button „Zum Versicherungsvergleich“.
www.pan-ev.de/tagessaetze-fuer-nordrhein-westfaelische-pflegefamilien www.kostenbeitrag.de/hze-pflegegeld.htm www.jugendamt.nuernberg.de/pflege/finanzielles.html