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Antrag auf Pflegegeld

Pflegegeld wird bei der gesetzlichen Krankenkasse oder bei der privaten Krankenversicherung beantragt. Das Antragsverfahren läuft je nach Versicherer unterschiedlich, häufig stehen alle Unterlagen als Download auf der Internetseite zur Verfügung. Eine telefonische Hotline leistet Unterstützung, ebenso ist die Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich und im Zweifel auch erforderlich.

Das Antragsverfahren in der GKV

  • Antrag meist als Download verfügbar
  • Telefonische Hotline bei Rückfragen
  • Antragsprüfung durch Medizinischen Dienst

Das Antragsverfahren in der PKV

  • Internetpräsenz informiert über Antragsverfahren
  • Antrag häufig online verfügbar
  • Medizinischer Dienst prüft Antrag

Anträge für private Pflegeversicherungen

  • Antragsverfahren entsprechend PKV-Vorgaben
  • Formular häufig online erhältlich
  • Medizinischer Dienst prüft Antrag

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Möchte man die gesetzliche Pflegeversicherung mit einer privaten Absicherung ergänzen, empfiehlt sich ein Tarifvergleich. Er wird mit dem Feld „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.

Pflegegeld wird bei der gesetzlichen Krankenkasse oder bei der privaten Krankenversicherung beantragt. Das Antragsverfahren läuft je nach Versicherer unterschiedlich, häufig stehen alle Unterlagen als Download auf der Internetseite zur Verfügung. Eine telefonische Hotline leistet Unterstützung, ebenso ist die Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich und im Zweifel auch erforderlich.

Das Antragsverfahren in der GKV

  • Antrag meist als Download verfügbar
  • Telefonische Hotline bei Rückfragen
  • Antragsprüfung durch Medizinischen Dienst

Das Antragsverfahren in der PKV

  • Internetpräsenz informiert über Antragsverfahren
  • Antrag häufig online verfügbar
  • Medizinischer Dienst prüft Antrag

Anträge für private Pflegeversicherungen

  • Antragsverfahren entsprechend PKV-Vorgaben
  • Formular häufig online erhältlich
  • Medizinischer Dienst prüft Antrag

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Möchte man die gesetzliche Pflegeversicherung mit einer privaten Absicherung ergänzen, empfiehlt sich ein Tarifvergleich. Er wird mit dem Feld „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.

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Wer Pflegegeld beantragen muss, sollte sich zuvor eingehend informieren, wie das Antragsverfahren abläuft. Das erspart unnötige Fehler und einen größeren Zeitverlust, denn tritt der Pflegefall erst einmal ein, ist meist keine Zeit für aufwändige Rückfragen und Telefonate mit der Pflegekasse. Deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig zu informieren, wie das Antragsverfahren genau abläuft. Insbesondere die großen gesetzlichen Krankenkassen stellen einen informativen Online-Auftritt zur Verfügung. Hier kann man genau nachlesen, wie ein Antrag auf Pflegegeld als Muster aussieht. Auch ein Antrag auf Pflegegeld Formular steht auf der Homepage der großen Krankenkassen meist bereit. Im besten Fall gibt es sogar einen Antrag auf Pflegegeld Download. Dann lädt man sich das Formular im Internet herunter, füllt es aus und reicht es bei der Kasse ein. Dennoch liegt die Tücke häufig im Detail, wenn es um das komplexe und langwierige Beantragungsverfahren geht.

Anbieter

Bei der Beantragung von Pflegegeld ist nach den gesetzlichen und nach den privaten Krankenkassen und nach den ihnen angeschlossenen Pflegekassen zu unterscheiden. Das Pflegegeld wird jeweils bei den Kranken- und Pflegekassen beantragt, doch je nach Kasse kann es kleinere Unterschiede geben. Geht es um Leistungen aus einer zusätzlichen privaten Pflegeversicherung, greift wiederum ein anderes Verfahren zur Leistungsbeantragung. Immer aber muss die versicherte Person ebenso wie der Antragsteller wissen, wie das Formular korrekt auszufüllen ist, welche Unterlagen erforderlich sind und wie lange das Antragsverfahren bis zu Genehmigung dauert. Je nach Kasse oder Versicherer findet man erste Hinweise auf der Internetpräsenz, alternativ steht die telefonische Hotline für Rückfragen zur Verfügung. Natürlich ist es für den Antragsteller sehr bequem, einen Antrag auf Pflegegeld online zu stellen und ein Antrag auf Pflegegeld als Pdf im Internet herunterzuladen. Ein solcher Antrag auf Pflegegeld Vordruck wird dann nur noch ausgefüllt und eingereicht. Ob der jeweilige Versicherer ein so vereinfachtes Verfahren zur Verfügung stellt, ist im Einzelfall zu prüfen.

Das Antragsverfahren in der GKV

Gesetzlich Krankenversicherte stellen ihren Pflegegeldantrag bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Große Kassen wie die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) oder die Deutsche Angestellten Krankenkasse stellen den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung als Download zur Verfügung. Der Antragsteller oder sein Angehöriger drucken diesen Antrag aus und füllen ihn aus. Mit den erforderlichen Unterlagen geht der Antrag an die Kasse. Zwar sagen insbesondere die Allgemeinen Ortskrankenkassen eine schnelle Bearbeitung bis zur Genehmigung zu, doch es wird regelmäßig einige Zeit ins Land gehen, bis diese Genehmigung tatsächlich erfolgt ist und bis das erste Pflegegeld bezahlt wird. Das liegt auch daran, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen eine Einschätzung der Pflegestufe abgeben muss. Schließlich hängen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung vor allem von der festgestellten Pflegestufe ab. Die Einschätzung des behandelnden Allgemein- oder Facharztes ist nicht ausreichend, vielmehr muss explizit eine medizinisch fundierte Meinung der Kasse eingeholt werden. Ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Formular sollte deshalb schon beim Einreichen sorgfältig ausgefüllt sein und keine Fehler enthalten. So hat der Antragsteller eine gewisse Sicherheit, dass die Bearbeitung zügig erfolgt. Ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Muster kann im Internet häufig eingesehen werden. So erleichtert man sich das Ausfüllen und vermeidet unnötige Fehler. Auch kann man einen persönlichen Termin bei der zuständigen Krankenkasse ausmachen, wenn Hilfestellung nötig ist. Letztlich hilft jede Maßnahme, durch die der Antragsteller Fehler vermeiden kann, bei der beschleunigten Bearbeitung und Genehmigung des Pflegegeldantrags.

Das Antragsverfahren in der PKV

Die Beantragung von Pflegegeld für privat Versicherte läuft ähnlich wie das Antragsverfahren in der gesetzlichen Pflegekasse. Ob ein Antrag auf Pflegegeld zum Ausdrucken zur Verfügung steht, sollte man auf der Internetseite des Versicherers prüfen. Nicht alle Versicherer bieten einen gut durchdachten Online-Auftritt an, und auch an unterstützenden Informationen zum Ausfüllen kann es fehlen. Wer mit dem Antragsformular Pflegegeld in der PKV Schwierigkeiten hat, nimmt umgehend Kontakt zu seinem Krankenversicherer auf. Er ist der erste Ansprechpartner für das Pflegegeld-Antragsverfahren und kann beim Beantragen von Pflegegeld schnell weiterhelfen. Auch in der PKV gilt, dass Antragsformulare für Leistungen der Pflegeversicherung mit ergänzenden Unterlagen versehen werden müssen und bei dem Versicherer eingereicht werden. Dann greift der Medizinische Dienst zur Beurteilung der Pflegestufe ein. Bis die erste Zahlung von Pflegegeld fließt, werden also auch in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung einige Tage ins Land gehen.

Anträge für private Pflegeversicherungen

Wer neben dem gesetzlichen Pflegegeld noch eine private Pflegerente oder ein Pflegetagegeld bezieht, muss auch diese Leistungen bei seiner Pflegekasse beantragen. Ob ein Pflegegeld Formular als Download zur Verfügung steht oder ob ein Pflegestufe Antragsformular auf dem Postweg einzureichen ist, zeigt häufig ein Blick auf die Internetpräsenz des Versicherers. Wie bei der Beantragung des gesetzlichen Pflegegeldes gilt, dass das Formular für den Antrag auf Pflegegeld mit weiteren Unterlagen zu ergänzen ist. Wie bei gesetzlicher Leistung wird bei der Beantragung von Leistungen aus privaten Versicherungen der medizinische Dienst des Versicherers eingeschaltet. Deshalb geht vom Pflegegeld beantragen als Formular bis zur Zahlung der ersten Leistung einige Zeit ins Land. Als Versicherter muss man sich bei Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ebenso wie bei Zahlungen der privaten Versicherung darauf einstellen, dass es etwas dauert, bis die erste Auszahlung erfolgt.

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Wer sich ungeachtet der gesetzlichen Pflegegeldleistungen für eine zusätzliche private Absicherung entscheidet, sollte vor der Vertragsunterschrift auf einem Vergleich von Preisen und Leistungen bestehen. So hat der Versicherte die Gewissheit, eine Versicherung abzuschließen, die auf seinen Bedarf abgestimmt ist, die aber gleichzeitig nicht unnötig teuer ist. Eine private Pflegeversicherung ist gut mit einem Online-Tarifrechner zu berechnen und zu vergleichen. Der Online-Tarifrechner wird mit dem Feld „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen. Er bietet mit wenigen Eingaben einen unabhängigen und vollständigen Überblick über alle in Frage kommenden Tarife.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich