Die gesetzliche Pflegeversicherung erbringt ebenso wie die private Pflegeversicherung Leistungen, wenn sich ein Pflegebedürftiger aufgrund einer Wohnsitzverlagerung im Ausland befindet. Allerdings wird meist nur ein Pflegegeld gezahlt, und die Leistung wird nur bei einem Wohnsitz im EU-Ausland gewährt.
Diese Ansprüche bestehen im Ausland
- Anspruch auf Pflegegeld
- Wohnsitz im EU-Ausland ist Voraussetzung
Diese Einschränkungen sind zu erwarten
- Keine Pflegesachleistung
- Keine Zahlung außerhalb EU-Grenzen
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Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlagern will, sollte rechtzeitig über eine zusätzliche private Absicherung für den Pflegefall nachdenken. Ein Blick auf den Online-Rechner unter „Zum Tarifvergleich“ hilft, den passenden Tarif zu identifizieren.
Die gesetzliche Pflegeversicherung erbringt ebenso wie die private Pflegeversicherung Leistungen, wenn sich ein Pflegebedürftiger aufgrund einer Wohnsitzverlagerung im Ausland befindet. Allerdings wird meist nur ein Pflegegeld gezahlt, und die Leistung wird nur bei einem Wohnsitz im EU-Ausland gewährt.
Diese Ansprüche bestehen im Ausland
- Anspruch auf Pflegegeld
- Wohnsitz im EU-Ausland ist Voraussetzung
Diese Einschränkungen sind zu erwarten
- Keine Pflegesachleistung
- Keine Zahlung außerhalb EU-Grenzen
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Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlagern will, sollte rechtzeitig über eine zusätzliche private Absicherung für den Pflegefall nachdenken. Ein Blick auf den Online-Rechner unter „Zum Tarifvergleich“ hilft, den passenden Tarif zu identifizieren.
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Viele Berufstätige wünschen sich, ihren Lebensabend in warmen Gefilden zu verbringen. Gerne möchte man mit dem Eintritt in den Ruhestand ins Ausland auswandern. Dort sind die Lebenshaltungskosten günstiger, die klimatischen Bedingungen sind besser, und letztlich scheint das ganze Leben im warmen Süden lebenswerter. Doch bevor man sich zu diesem Schritt entscheidet, lohnt es sich, über die Betreuung im Pflegefall nachzudenken. Zwar ist auch im Ausland eine Betreuung durch erfahrene Pflegekräfte möglich, doch ihre Ausbildung ist häufig nicht vergleichbar mit der Expertise erfahrener deutscher Pfleger. Außerdem gelten in der Pflegeversicherung einige wichtige Besonderheiten, wenn man den Wohnsitz ins Ausland verlagert. Welche gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung im Ausland gelten und welche privaten Leistungen eine Pflegeversicherung ins Ausland erbringt, ist vorab genau zu klären. Als Versicherter muss man wissen, dass manche Leistungen einer Pflegeversicherung im Ausland nicht in der gewohnten Höhe erbracht werden, die man aus Deutschland kennt. Damit es nicht zu unerwünschten Reduzierungen der Leistungen der Pflegeversicherung im Ausland kommt und damit alle erwarteten Leistungen einer Pflegeversicherung ins Ausland erbracht werden, sollte man sich noch vor dem Wechsel des Standorts genau informieren. Dann steht den Leistungen einer Pflegeversicherung im Ausland nichts mehr im Weg.
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Ein Pflegegeld ins Ausland kann von jeder Versicherung gezahlt werden. Sowohl die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung als auch die Pflege-Pflichtversicherung der Privatversicherten und die zusätzliche Pflegeversicherung zahlen ein Pflegegeld im Ausland, wenn der Versicherte einige Voraussetzungen erfüllt. Dabei ist von großer Bedeutung, dass der Pflegebedürftige seinen Wohnsitz ins EU-Ausland verlegt hat. Pflegegeld im EU Ausland wird von den Versicherern als Geldleistung gezahlt. Wer Pflegegeld im Ausland außerhalb der EU-Grenzen beziehen will, ist allerdings schlecht beraten, denn ein solches Pflegegeld ins Ausland wird in der Regel von den Versicherern nicht gezahlt. Wer also seinen Wohnsitz ins Ausland verlagern will, sollte darauf achten, dass später ein Pflegegeld im EU Ausland erforderlich ist. Anderenfalls ist sowohl bei der gesetzlichen Pflichtversicherung als auch bei den privaten Versicherern mit Ablehnungen der Leistung zu rechnen.
Diese Ansprüche bestehen im Ausland
Bei der Frage, ob eine Pflegeversicherung im Ausland greift, ist genau nach dem Land des Aufenthalts zu differenzieren. Innerhalb der Grenzen der Europäischen Union zahlen die gesetzlichen Pflegekassen ebenso wie die privaten Pflegeversicherer ein Pflegegeld. Den Leistungen aus der Pflegeversicherung ins Ausland steht somit nichts entgegen. Für alte Menschen bedeutet das, dass sie auch im Süden Europas oder in einem anderen europäischen Land gut betreut sind und finanzielle Unterstützung erhalten, wenn eine Pflegeversicherung ins Ausland Zahlungen erbringen soll. Damit stehen der Entscheidung, ins Ausland auszuwandern, unter dem Aspekt der Pflegebedürftigkeit wenige Argumente entgegen. Allerdings muss man wissen, dass viele Pflegekräfte im Ausland weniger gut ausgebildet sind als in Deutschland. Häufig wird die Pflegeversicherung im Ausland noch von den Familien erbracht, dann unterstützen sich die Angehörigen gegenseitig bei der Betreuung alter Menschen. Eine professionelle Hilfe ist deshalb nicht immer nötig. Aus diesem Grund kann die Unterstützung im Pflegefall im Ausland anders geartet sein als in Deutschland. Ungeachtet dessen greift eine Pflegeversicherung im Ausland dann, wenn man sich im EU-Ausland befindet.
Diese Einschränkungen sind zu erwarten
Obwohl die Pflegeversicherung Leistungen ins Ausland erbringt, muss man wissen, mit welchen Einschränkungen zu rechnen sind. Will man Pflegeversicherung Leistungen im Ausland anfordern, ist es von großer Bedeutung, dass sich der Wohnsitz im EU-Ausland befindet. Außerhalb der Grenzen der Europäischen Union werden keine Pflegeversicherung Leistungen ins Ausland erbracht. Auch gewährt der Versicherer keine Pflegeversicherung Leistungen im Ausland in Form von Sachleistungen. Alle Pflegeversicherung Leistungen ins Ausland werden von den gesetzlichen und von den privaten Pflegekassen nur als Pflegegeld gezahlt. Für den Betroffenen bedeutet das, dass er Pflegeversicherung Leistungen im Ausland entsprechend seiner festgestellten Pflegestufe erhält. Dieses Pflegegeld steht ihm selbst zur Verfügung, er kann davon eine ambulante oder eine stationäre Betreuung bezahlen, oder er kann sogar Familienangehörige unterstützen, die seine Pflege sicherstellen. Lediglich auf die Gewährung von Sachleistungen muss man im Ausland also verzichten.
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Wer die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ergänzen will, entscheidet sich für eine zusätzliche private Absicherung. Sie ist insbesondere von Bedeutung, wenn man beschließt, den Wohnsitz im Alter ins Ausland zu verlegen. Zwar sind die Lebenshaltungskosten dann häufig günstiger, doch anders als bei in Deutschland ansässigen Versicherten werden von den privaten und den gesetzlichen Pflegeversicherungen keine Sachleistungen erbracht. Deshalb muss der Versicherte alle Leistungen aus dem Pflegegeld tragen. Wer eine private Zusatzversicherung für ein Pflegegeld abschließt, muss wissen, dass die Versicherer in der Regel nur Leistungen ins EU-Ausland erbringen. Ein Blick auf die Versicherungsbedingungen ist deshalb sehr wichtig, sie enthalten detaillierte Angaben zur Zahlung der Leistung ins Ausland. Ein Blick auf den Tarifrechner unter „Zum Versicherungsvergleich“ zeigt, wie es um den passenden Versicherungsschutz bestellt ist.