Die Pflegestufe 2 erhalten Pflegebedürftige mit einem schweren Pflegebedarf. Die Höhe der Leistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung hängen unter anderem von der Art der Pflege ab.
Pflegestufen
- sind Grundvoraussetzung, um überhaupt Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten
- regeln die Höhe der Versicherungsleistung – je höher die Pflegestufe, desto höher die Leistungen
Pflegestufe 2 – allgemeine Voraussetzungen
- dauerhafter Pflegebedarf für mindestens 6 Monate
- wird bei einer schweren Pflegebedürftigkeit vergeben
- Hilfebedarf bei der Grundpflege – Mobilität, Ernährung, Körperpflege
Pflegestufe 2 – spezifische Voraussetzungen
- Hilfebedarf täglich im Durchschnitt für mindestens 3 Stunden
- mindestens 2 Stunden bei der Grundpflege-Versorgung
- Hilfebedarf bei der Grundpflege-Versorgung zu drei verschiedenen Tageszeiten
- mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Hilfe
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Pflegestufe 2
- häusliche Pflege durch eine selbst bestimmte Pflegeperson – 440 Euro pro Monat
- häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst – 1100 Euro pro Monat
- teilstätionäre Pflege – 1100 Euro pro Monat
- stationäre Pflege – 1650 Euro pro Monat
- Aufstockung der Leistungen bis zu 150 % des maximalen Höchstsatzes möglich
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Pflegestufen
- sind Grundvoraussetzung, um überhaupt Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten
- regeln die Höhe der Versicherungsleistung – je höher die Pflegestufe, desto höher die Leistungen
Pflegestufe 2 – allgemeine Voraussetzungen
- dauerhafter Pflegebedarf für mindestens 6 Monate
- wird bei einer schweren Pflegebedürftigkeit vergeben
- Hilfebedarf bei der Grundpflege – Mobilität, Ernährung, Körperpflege
Pflegestufe 2 – spezifische Voraussetzungen
- Hilfebedarf täglich im Durchschnitt für mindestens 3 Stunden
- mindestens 2 Stunden bei der Grundpflege-Versorgung
- Hilfebedarf bei der Grundpflege-Versorgung zu drei verschiedenen Tageszeiten
- mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Hilfe
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Pflegestufe 2
- häusliche Pflege durch eine selbst bestimmte Pflegeperson – 440 Euro pro Monat
- häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst – 1100 Euro pro Monat
- teilstätionäre Pflege – 1100 Euro pro Monat
- stationäre Pflege – 1650 Euro pro Monat
- Aufstockung der Leistungen bis zu 150 % des maximalen Höchstsatzes möglich
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Pflegestufen sind ein wichtiger Faktor für die Ermittlung der Höhe des Pflegegeldes. Derzeit erfolgt die Einstufung in drei Pflegestufen. Die Pflegestufe II wird als die mittlere Pflegestufe laut gesetzlicher Definition bei einer schweren Pflegebedürftigkeit vergeben. Was dies im Einzelnen bedeutet und welche Leistungen der Pflegeversicherung in Stufe 2 zu erwarten sind, soll im nachfolgenden geklärt werden.
Aufgaben und Bedeutung von Pflegestufen
Pflegestufen sind zum Erhalt von Pflegegeld in mehrfacher Hinsicht überaus wichtig. Ohne eine bescheinigte Pflegestufe besteht kein Anspruch auf Pflegegeld. Sowohl in der gesetzlichen Pflegekasse, als auch bei der Pflegezusatzversicherung ist die Einstufung in eine Pflegestufe die Grundvoraussetzung, um überhaupt einen Leistungsanspruch zu haben. Darüber hinaus bestimmt die Pflegestufe die Höhe der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse und aus einer privaten Pflegezusatzversicherung. Mit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 1995 wurden auch die Pflegestufen als Kriterium zur Festlegung der Leistungshöhe eingeführt. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Sozialversicherung. Dementsprechend muss gewährleistet sein, dass wirklich nur Bedürftige Leistungen erhalten und die Leistungshöhe von der Bedürftigkeit abhängt. So sorgt die Einstufung in eine Pflegestufe dafür, dass Pflegegeld nur abhängig von der Schwere der Pflegebedürftigkeit gezahlt wird.
Pflegestufe 2 – allgemeine Voraussetzungen
Derzeit hat der Gesetzgeber zur Einstufung Pflegebedürftiger die Einteilung in drei unterschiedliche Pflegestufe sowie einer Vorstufe zu den eigentlichen Pflegestufen – die Pflegestufe 0 – vorgesehen. Für die Zukunft gibt es Gesetzentwürfe, die die Einstufung in insgesamt fünf unterschiedliche Stufen vorsehen. Derzeit aber ist die Pflegestufe 2 für 2013 die mittlere aller Pflegestufen. Allgemein ist sie als die Pflegestufe für einen schweren Pflegebedarf definiert. Um den Schwergrad eine vorliegenden Pflegebedürftigkeit allgemeingültig festzulegen, müssen zum Erhalt der Pflegestufe zwei bestimmte Voraussetzungen ganz genau erfüllt werden. Diese speziellen Voraussetzungen werden in zweierlei Hinsicht überprüft. Zum einen ist wichtig, bei welchen Tätigkeiten oder Tagesabläufen ein konkreter Pflegebedarf besteht. Zum anderen ist der Zeitumfang der benötigten Pflege oder Hilfe ein wesentlicher Aspekt zur Festlegung einer Pflegestufe. Für alle Pflegestufen gilt gleichermaßen, dass ein dauerhafter Pflegebedarf für den Zeitraum von mindestens 6 Monaten bestehen muss.
Pflegestufe 2 – spezifische Voraussetzungen
Zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit sind Verrichtungen aus der sogenannten Grundpflege von Bedeutung. Als Grundpflege-Versorgung werden Hilfeleistungen in den Bereichen Mobilität, Ernährung und Körperpflege bezeichnet. Aktuell sehen die Voraussetzungen zum Erhalt der Pflegestufe II in 2013 vor, dass täglich im Durchschnitt für mindestens 3 Stunden Hilfe benötigt werden muss. Davon müssen mindestens 2 Stunden auf die Grundpflege-Versorgung entfallen. Zudem muss die Grundpflege-Versorgung zu drei verschiedenen Tageszeiten stattfinden. Zusätzlich ist mehrmals in der Woche eine hauswirtschaftliche Hilfe notwendig. Die Einstufung in die Pflegestufen 2, 3 oder 1 nimmt die gesetzliche Pflegeversicherung vor. Als Grundlage dient ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Der MDK begutachtet den Pflegebedarf vor Ort und überprüft dabei genau, bei welchen Verrichtungen Hilfe benötigt wird und wie hoch der Zeitaufwand für die benötigte Pflege ist. Damit die Einstufung möglichst reibungslos erfolgt und der MDK problemlos ein Gutachten erstellen kann, ist es sinnvoll für mindestens eine Woche ein Pflegetagebuch zu führen und darin jede Hilfe mit Uhrzeit und Dauer genau festzuhalten. Unterstützung und Mithilfe zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit liegt insofern im eigenen Interesse des Pflegebedürftigen, als dass die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung durch Pflegestufe 2 oder eine der anderen Pflegestufen bestimmt wird.
Pflegestufe 2 wieviel Geld gibt es?
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegekassen und die Leistungen der Pflegezusatzversicherungen werden je nach Pflegestufe gestaffelt. Das Pflegegeld in Stufe 2 unterscheidet sich von dem der anderen Pflegestufen, denn je höher die Pflegestufe, desto höher fällt auch das Pflegegeld aus. Die Leistungen der Pflegeversicherung in Pflegestufe 2 richten sich in erster Linie danach, ob die Pflege ambulant oder stationär durchgeführt wird. Für die häusliche Pflege durch eine selbst bestimmte Pflegeperson, wie etwa nahe Angehörige, beträgt das Pflegegeld bei Pflegestufe 2 440 Euro im Monat. Erfolgt die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst, zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 1100 Euro Pflegegeld bei Pflegestufe 2 für 2013. Wird die Pflege von einem ambulanten Pflegedienst geleistet, ist das Pflegegeld der Pflegestufe II keine Geldleistung , die direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird. Stattdessen rechnen die ambulanten Pflegedienste die Leistungen mit der Pflegeversicherung direkt ab. Ebenfalls 1100 Euro betragen die Leistungen der Pflegeversicherung bei Stufe 2 für die teilstationäre Pflege. Als teilstationäre Pflege wird eine stationäre Pflege bezeichnet, die nur tags oder nur nachts erfolgt. Bei einer vollstationären Pflege, zum Beispiel in einem Pflegeheim, gibt es monatlich 1650 Euro Pflegegeld in Pflegestufe 2. Zusammen mit weiteren Sachleistungen können in besonderen Fällen die Leistungen der Pflegeversicherung in Stufe 2 bis maximal auf 150 % des maximalen Höchstsatzes aufgestockt werden. Auch im Falle einer stationären Pflege zahlt die Pflegeversicherung die Leistungen für Pflegestufe 2 nicht direkt an den Pflegebedürftigen aus, sondern rechnet entsprechend der Pflegestufe 2 das Geld direkt mit dem Pflegeheim ab. Eine 50 %-ige Erhöhung beim Pflegegeld für Pflegestufe 2 erfolgt nur gegen Nachweis der Erbringung entsprechender Sachleistungen. Unabhängig von der Pflegeart reicht das Pflegegeld für Stufe 2 in 2013 genau wie in den Jahren zuvor bei weitem nicht aus, um die gesamten Pflegekosten zu decken. Daher ist es ratsam durch eine private Pflegeversicherung die Leistungen für Stufe 2 aufzustocken. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegekassen werden zwar regelmäßig angepasst. Dennoch müssen die Leistungen in allen Pflegestufen und der Pflegestufen 2 in 2013 lediglich als Grundabsicherung betrachtet werden, auch wenn das Pflegegeld in Stufe 2 in 2013 angehoben wurde.
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Eine Pflegezusatzversicherung ist sinnvoll, denn die Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse reichen nur als Grundabsicherung im Pflegefall. Mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner können Sie die besten und günstigsten Pflegezusatzversicherungen schnell und einfach berechnen. Nutzen Sie das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um mit dem Tarifvergleich zu beginnen. Anschließend kann ein Onlineabschluss getätigt werden.