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Pflege Bahr ohne Wartezeit

Die Pflege Bahr ohne Wartezeit ist momentan noch Utopie. Es gibt zu viele Versicherte, die Aufgrund von Vorerkrankungen in der Versicherung sind. Zudem würde dies die Menschen dazu animieren, die Versicherung erst sehr spät abzuschließen.

Wartezeit

  • immer mit Wartezeit
  • beträgt maximal 60 Monate
  • Wartezeit kann von Tarif zu Tarif unterschiedlich sein

Wartezeit ermitteln und Leistungen berechnen

Wenn Sie sich genau über die einzelnen Wartezeiten der Versicherungen informieren möchten, dann nutzen Sie bitte unseren Vergleichsrechner. Sie erreichen ihn über den Button „Zum Vergleichsrechner“.

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Die Pflege Bahr Versicherung ist die einzige private Pflegeversicherung, die auf staatlicher Förderung basiert und jeden Versicherten aufnimmt. So erhält man 5 Euro staatliche Förderung im Monat, wenn man sich für einen Mindestbeitrag von 10 Euro pro Monat für die Versicherung entscheidet. Da auch kranke und ältere Menschen die Pflege Bahr abschließen können, hat der Gesetzgeber beschlossen, dass die Versicherungsgesellschaften eine Wartezeit einrichten können.

Die Dauer der Wartezeit

Die Wartezeit darf maximal 60 Monate – also 5 Jahre – betragen. Damit soll verhindert werden, dass besonders chronisch kranke Menschen sofort nach Eintritt in die Versicherung die ersten Leistungen abrufen können. Die Wartezeit beträgt bei den meisten Versicherungsgesellschaften 3 Jahre. Lediglich die Versicherungen mit sehr hohen Leistungen nutzen die vollen 5 Jahre aus. Damit soll erreicht werden, dass die Menschen so zeitig wie möglich den privaten Schutz für den Pflegefall abschließen. Gibt es daher keine Pflege Bahr ohne Wartezeit?

Keine Pflege Bahr ohne Wartezeit

Da es sich bei der Pflege Bahr um eine staatlich geförderte Versicherung handelt, sind die Versicherungsgesellschaften an die staatlichen Vorgaben gebunden und bieten momentan keine Pflege Bahr ohne Wartezeit an. Allein die Zusammensetzung der Versicherten macht dies nicht möglich. Denn wenn man einmal bedenkt, dass vor allen Dingen chronisch Kranke wie auch ältere Menschen die Chance auf diesen Versicherungsschutz nutzen, kann man sich schnell ausrechnen, dass eine Pflege Bahr ohne Wartezeit nicht funktionieren würde. Die Versicherung, die so etwas anbietet, würde zu wenig Beiträge einnehmen, um allen pflegebedürftigen Versicherten akzeptable Leistungen anbieten zu können. Die Versicherung zahlt deshalb erst nach Ablauf der Wartezeit. Und das auch nicht rückwirkend.

Wie kann man vorsorgen?

Um nicht Aufgrund der Wartezeit auf Leistungen verzichten zu müssen, sollte die Versicherung in jungen Jahren abgeschlossen werden. Wenn es einem noch gut geht, spielt die Wartezeit keine Rolle. Fakt ist, dass es die Pflege Bahr ohne Wartezeit nicht geben wird. Und selbst wenn es einmal eine Pflege Bahr ohne Wartezeit gibt, dann müssten die Beiträge so hoch sein, dass sich das kaum ein Versicherter leisten kann und leisten würde, da es genügend Alternativen gibt.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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