- Geld fĂĽr die Betreuung Zuhause
- Keine Betreuung durch einen Pflegedienst
Pflegegeld: Ein wichtiges Unterscheidungskriterium
- Wichtiges Unterscheidungskriterium: Eingeschränkte Alltagskompetenz ja oder nein?
- Gutachter hat Fragenkatalog mit 13 Punkten hierfĂĽr
- Bei eingeschränkter Alltagskompetenz: Höheres Pflegegeld – außer in Pflegestufe 3
Die Leistungen fĂĽr die ambulante Pflege ohne Pflegedienst
- Pflegestufe 0: Kein Geld sowie 120 Euro pro Monat (eingeschränkte Alltagskompetenz)
- Pflegestufe 1: 235 Euro und 305 Euro monatlich
- Pflegestufe 2: 450 Euro und 665 Euro monatlich
- Pflegestufe 3: 700 Euro monatlich – sowohl bei eingeschränkter wie nicht eingeschränkter Pflegekompetenz
Anspruch auf Sachleistungen wird nicht aufgehoben
- Auch bei häuslicher Pflege können Sachleistungen in Anspruch genommen werden
- Ebenfalls Unterscheidung zwischen eingeschränkter und nicht eingeschränkter Alltagskompetenz
- Pflegestufe 0: Kein Geld und 225 Euro monatlich
- Pflegestufe 1: 450 und 665 Euro monatlich
- Pflegestufe 2: 1100 und 1250 Euro monatlich
- Pflegestufe 3: 1550 Euro monatlich in beiden Fällen
Jetzt das Pflegegeld fĂĽr die ambulante Betreuung berechnen
Wenn Sie Anspruch auf Pflegegeld bei einer Pflegestufe ohne Pflegedienst Betreuung haben und die exakte Höhe berechnen möchten, so klicken Sie einfach auf den unten folgenden Button. Dieser führt Sie zu unserem Rechner und hilft Ihnen dabei.
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Pflegegeld: Ein wichtiges Unterscheidungskriterium
- Wichtiges Unterscheidungskriterium: Eingeschränkte Alltagskompetenz ja oder nein?
- Gutachter hat Fragenkatalog mit 13 Punkten hierfĂĽr
- Bei eingeschränkter Alltagskompetenz: Höheres Pflegegeld – außer in Pflegestufe 3
Die Leistungen fĂĽr die ambulante Pflege ohne Pflegedienst
- Pflegestufe 0: Kein Geld sowie 120 Euro pro Monat (eingeschränkte Alltagskompetenz)
- Pflegestufe 1: 235 Euro und 305 Euro monatlich
- Pflegestufe 2: 450 Euro und 665 Euro monatlich
- Pflegestufe 3: 700 Euro monatlich – sowohl bei eingeschränkter wie nicht eingeschränkter Pflegekompetenz
Anspruch auf Sachleistungen wird nicht aufgehoben
- Auch bei häuslicher Pflege können Sachleistungen in Anspruch genommen werden
- Ebenfalls Unterscheidung zwischen eingeschränkter und nicht eingeschränkter Alltagskompetenz
- Pflegestufe 0: Kein Geld und 225 Euro monatlich
- Pflegestufe 1: 450 und 665 Euro monatlich
- Pflegestufe 2: 1100 und 1250 Euro monatlich
- Pflegestufe 3: 1550 Euro monatlich in beiden Fällen
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Wer in eine Pflegestufe durch einen dafür bestellten Gutachter eingestuft wurde und damit einen Anspruch auf Pflegegeld erworben hat, kann sowohl ambulant als auch stationär behandelt werden. Vereinfacht ausgedrückt: Das Pflegegeld, das in den Pflegestufen 1, 2 und 3 gezahlt wird, fließt entweder für die häusliche Pflege oder aber für eine Betreuung in einer entsprechenden Einrichtung. Zu diesen zählen beispielsweise Pflegeheime oder Krankenhäuser. Allerdings gibt es einen Sonderfall: Die ambulante Pflege kann durch einen Pflegedienst durchgeführt werden. Hierfür gewährt die die Pflegeversicherung allerdings kein Pflegegeld, sondern bezahlt den Dienst aus dem Pool für Sachleistungen. Es handelt sich also um ein Pflegegeld, dass bei einer Pflegestufe ohne Pflegedienst Betreuung gezahlt wird.
Pflegegeld: Ein wichtiges Unterscheidungskriterium
Wenn Pflegegeld bei einer Pflegestufe ohne Pflegedienst Betreuung gezahlt wird, gibt es ein wichtiges Unterscheidungskriterium, das unbedingt zu berücksichtigen ist. Dabei geht es um die Alltagskompetenz der zu pflegenden Person: Ist diese eingeschränkt oder nicht eingeschränkt? Bei einer eingeschränkten Alltagskompetenz ist das Pflegegeld höher – und zwar grundsätzlich in jeder der Pflegestufen mit Ausnahme der Pflegestufe 3. Die Rechtsgrundlage für diese Regelung bezüglich der Betreuung bei einer Pflegestufe ohne Pflegedienst ist § 37 SGB XI. Um festzustellen, ob eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt, hat der Gutachter einen Fragenkatalog mit 13 Punkten. Diese enthalten beispielsweise Themen wie eine mögliche Weglauftendenz oder ein Verkennen von Alltagssituationen. Diese Punkte müssen vom Gutachter eindeutig mit ja oder nein beantwortet werden.
Die Leistungen fĂĽr die ambulante Pflege ohne Pflegedienst
Das Pflegegeld bei einer Pflegestufe ohne Pflegedienst Betreuung beträgt in der Stufe 1 235 Euro monatlich, wenn keine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt. Ist dies der Fall, so klettert es auf 305 Euro monatlich. Bei eingeschränkter Alltagskompetenz wird zudem auch in der Pflegestufe 0 ein Pflegegeld gezahlt. Es beträgt in diesem Fall 120 Euro monatlich. In der Stufe 2 liegen die Leistungen bei 440 und 525 Euro. In der Pflegestufe 3 werden ohne eingeschränkte Alltagskompetenz 700 Euro gezahlt. Die gleiche Summe fließt auch bei einer eingeschränkten Alltagskompetenz.
Anspruch auf Sachleistungen wird nicht aufgehoben
Zu berücksichtigen ist, dass durch eine häusliche Betreuung und die Zahlung von Pflegegeld der Anspruch auf Sachleistungen zudem nicht aufgehoben wird. Das Geld fließt zwar nicht an den Pflegedienst, aber wenn beispielsweise notwendige Anschaffungen gemacht werden müssen, zahlt die Versicherung. In der Pflegestufe 0 fließen bei eingeschränkter Alltagskompetenz bis zu 225 Euro. Ansonsten gibt es kein Geld. In der Pflegestufe 1 werden bis zu 450 bzw. bis zu 665 Euro gezahlt. In der Pflegestufe 2 betragen die Leistungen bis zu 1100 sowie bis zu 1250 Euro. In der Pflegestufe 3 werden in beiden Fällen bis zu 1550 Euro pro Monat gezahlt.
Jetzt das Pflegegeld fĂĽr die ambulante Betreuung berechnen
Wenn Sie Pflegegeld bei einer Pflegestufe ohne Pflegedienst Betreuung erhalten möchten und sich für die genaue Höhe interessieren, die Sie bekommen können, nutzen Sie unseren Rechner. Mit diesem können Sie problemlos die exakten Bezüge berechnen.