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Pflegestufe Mukoviszidose

Mukoviszidose Patienten erhalten in der Regel eine Pflegestufe und haben damit Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Mukoviszidose

  • erblich bedingte Stoffwechselerkrankung
  • verursacht durch einen Gendefekt
  • Kinder und junge Erwachsene sind betroffen
  • Mukoviszidose ist nicht heilbar
  • die Patienten haben eine geringe Lebenserwartung
  • im schlimmsten Fall ist eine Lungentransplantation notwendig
  • Mukoviszidose erfordert eine aufwendige und strenge Therapie

Pflegestufe für Kinder mit Mukoviszidose

  • Einstufung von Kindern unterscheidet sich von der Einstufung von Erwachsenen
  • zur Einstufung in eine Pflegestufe wird nur der über den Pflegebedarf eines gleichaltrigen gesunden Kindes hinausgehende Pflegebedarf berücksichtigt
  • Anspruch auf mindestens Pflegestufe I durch das Bundessozialgericht bestätigt

Pflegesachleistungen und Pflegegeld

  • abhängig von der Pflegestufe besteht ein Anspruch auf Pflegesachleistungen und Pflegegeld durch die gesetzliche Pflegeversicherung
  • Pflegesachleistungen erfolgen durch einen Pflegedienst
  • Pflegesachleistungen werden für Mukoviszidose Kinder nur selten beansprucht
  • Pflegegeld in Pflegestufe I – 305 Euro
  • Pflegegeld in Pflegestufe II – 525 Euro
  • Pflegegeld in Pflegestufe III – 700 Euro

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Um eine große finanzielle Belastung im Pflegefall zu vermeiden, ist der Abschluss einer Zusatzpflegeversicherung ratsam, denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten. Berechnen Sie mit unserem Tarifrechner die besten Pflegeversicherungstarife. Nach dem Tarifvergleich können Sie direkt eine Pflegezusatzversicherung online abschließen. Auf den Tarifrechner gelangen Sie durch einen Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.

Mukoviszidose Patienten erhalten in der Regel eine Pflegestufe und haben damit Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Mukoviszidose

  • erblich bedingte Stoffwechselerkrankung
  • verursacht durch einen Gendefekt
  • Kinder und junge Erwachsene sind betroffen
  • Mukoviszidose ist nicht heilbar
  • die Patienten haben eine geringe Lebenserwartung
  • im schlimmsten Fall ist eine Lungentransplantation notwendig
  • Mukoviszidose erfordert eine aufwendige und strenge Therapie

Pflegestufe für Kinder mit Mukoviszidose

  • Einstufung von Kindern unterscheidet sich von der Einstufung von Erwachsenen
  • zur Einstufung in eine Pflegestufe wird nur der über den Pflegebedarf eines gleichaltrigen gesunden Kindes hinausgehende Pflegebedarf berücksichtigt
  • Anspruch auf mindestens Pflegestufe I durch das Bundessozialgericht bestätigt

Pflegesachleistungen und Pflegegeld

  • abhängig von der Pflegestufe besteht ein Anspruch auf Pflegesachleistungen und Pflegegeld durch die gesetzliche Pflegeversicherung
  • Pflegesachleistungen erfolgen durch einen Pflegedienst
  • Pflegesachleistungen werden für Mukoviszidose Kinder nur selten beansprucht
  • Pflegegeld in Pflegestufe I – 305 Euro
  • Pflegegeld in Pflegestufe II – 525 Euro
  • Pflegegeld in Pflegestufe III – 700 Euro

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Mukoviszidose ist die häufigste erbliche Stoffwechselerkrankung. Das normale Alltagsleben der betroffenen Kinder und jungen Erwachsenen ist durch die Erkrankung sehr stark beeinträchtigt. Sie bedürfen der ständigen Hilfe und Pflege durch die Eltern. Daher wurde der Anspruch auf Einstufung in eine Pflegestufe bei Mukoviszidose schon vor einigen Jahren bestätigt, sodass Pflegegeld für Mukoviszidose Patienten beantragt werden kann.

Mukoviszidose – eine unheilbare Stoffwechselerkrankung

In der Bundesrepublik leben zwischen 8000 und 10000 Kinder und junge Erwachsene mit einer Mukoviszidose. Die Mukoviszidose ist eine erblich bedingte Stoffwechselerkrankung, die bis heute unheilbar ist. Die Überlebensprognosen für die Betroffenen sind eher schlecht. Mukoviszidose verursacht Symptome, ähnlich den Symptomen von Keuchhusten, Asthma oder einer schweren Bronchitis. Durch den dauernden Husten treten häufig Lungenentzündungen auf. Im Verlauf der Krankheit wird die Lunge immer mehr geschädigt, sodass eine Lungentransplantation oft der letzte Ausweg ist. Es wird geschätzt, dass circa 4 Millionen Menschen den Gendefekt der Mukoviszidose in sich tragen und unter Umständen weiter vererben können. Da die Mukoviszidose bereits im frühen Kindheitsalter auftritt und die Lebenserwartung der Betroffen recht gering ist, sind von der Krankheit ausschließlich Kinder und junge Erwachsene betroffen. Für die Eltern dieser Kinder heißt das nicht nur einen erträglichen Umgang mit der ausweglosen Situation zu finden. Mukoviszidose Kinder bedürfen einer intensiven Pflege unter strenger Einhaltung der verordneten Therapie. Durch die Pflege eines kranken Kindes sind die Eltern emotional, finanziell und in ihrem Zeitmanagement stark gefordert. Daher bestätigte bereits vor einigen Jahren das Bundessozialgericht den Anspruch auf eine Pflegestufe bei Mukoviszidose und damit auch indirekt den Anspruch auf Pflegegeld bei Mukoviszidose.

Beantragung einer Pflegestufe für Mukoviszidose Kinder

Die Einstufung in eine der Pflegestufen ist die Grundvoraussetzung, um überhaupt Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt durch die gesetzliche Pflegeversicherung unter Zuhilfenahme eines Gutachtens über die Schwere der Pflegebedürftigkeit durch den MDK. Bei Kindern gelten jedoch zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit andere Maßstäbe als dies bei Erwachsenen der Fall ist. Da Kinder generell ein gewisses Maß an Hilfe und Pflege bedürfen, wird zur Einstufung in eine Pflegestufe bei Mukoviszidose oder auch anderen Erkrankungen oder Behinderungen nur der Pflegebedarf zugrunde gelegt, der über den normalen Pflegebedarf eines gleichaltrigen gesunden Kindes hinausgeht. Da bei Mukoviszidose Kindern in der Regel ein erheblicher Therapieaufwand erforderlich ist, erfolgt meist die Einstufung mindestens in die Pflegestufe I. Selbstverständlich hängt die genaue Pflegestufe bei Mukoviszidose in erster Linie immer vom individuellen Einzelfall und der Schwere der Erkrankung ab.

Pflegesachleistungen und Pflegegeld bei Mukoviszidose

Bei der Pflege von Mukoviszidose Kindern scheidet die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen durch ambulante Pflegedienste in den meisten Fällen aus. Die meisten betroffenen Eltern versuchen das Kind rund um die Uhr selbst zu betreuen und zu pflegen. Wurde das Kind jedoch in eine Pflegestufe eingestuft, besteht bei Bedarf nicht nur der Anspruch auf Pflegegeld bei Mukoviszidose, sondern bei Bedarf auch auf Pflegesachleistungen. Wie hoch das Pflegegeld für Mukoviszidose Kinder letztendlich ausfällt, hängt von der Pflegestufe der Mukoviszidose Kinder ab. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt derzeit ein Pflegegeld für Mukoviszidose Kinder von 305 Euro in der Pflegestufe I. In Pflegestufe II 525 Euro und in Pflegestufe III 700 Euro.

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Eine Zusatzpflegeversicherung schließt die Kostenlücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Pflegekosten. Nutzen Sie daher den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ und berechnen Sie mit unserem Vergleichsrechner die besten Tarife.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich