Mukoviszidose Patienten erhalten in der Regel eine Pflegestufe und haben damit Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Mukoviszidose
- erblich bedingte Stoffwechselerkrankung
- verursacht durch einen Gendefekt
- Kinder und junge Erwachsene sind betroffen
- Mukoviszidose ist nicht heilbar
- die Patienten haben eine geringe Lebenserwartung
- im schlimmsten Fall ist eine Lungentransplantation notwendig
- Mukoviszidose erfordert eine aufwendige und strenge Therapie
Pflegestufe für Kinder mit Mukoviszidose
- Einstufung von Kindern unterscheidet sich von der Einstufung von Erwachsenen
- zur Einstufung in eine Pflegestufe wird nur der über den Pflegebedarf eines gleichaltrigen gesunden Kindes hinausgehende Pflegebedarf berücksichtigt
- Anspruch auf mindestens Pflegestufe I durch das Bundessozialgericht bestätigt
Pflegesachleistungen und Pflegegeld
- abhängig von der Pflegestufe besteht ein Anspruch auf Pflegesachleistungen und Pflegegeld durch die gesetzliche Pflegeversicherung
- Pflegesachleistungen erfolgen durch einen Pflegedienst
- Pflegesachleistungen werden für Mukoviszidose Kinder nur selten beansprucht
- Pflegegeld in Pflegestufe I – 305 Euro
- Pflegegeld in Pflegestufe II – 525 Euro
- Pflegegeld in Pflegestufe III – 700 Euro
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Um eine große finanzielle Belastung im Pflegefall zu vermeiden, ist der Abschluss einer Zusatzpflegeversicherung ratsam, denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten. Berechnen Sie mit unserem Tarifrechner die besten Pflegeversicherungstarife. Nach dem Tarifvergleich können Sie direkt eine Pflegezusatzversicherung online abschließen. Auf den Tarifrechner gelangen Sie durch einen Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.
Mukoviszidose Patienten erhalten in der Regel eine Pflegestufe und haben damit Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
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- erblich bedingte Stoffwechselerkrankung
- verursacht durch einen Gendefekt
- Kinder und junge Erwachsene sind betroffen
- Mukoviszidose ist nicht heilbar
- die Patienten haben eine geringe Lebenserwartung
- im schlimmsten Fall ist eine Lungentransplantation notwendig
- Mukoviszidose erfordert eine aufwendige und strenge Therapie
Pflegestufe für Kinder mit Mukoviszidose
- Einstufung von Kindern unterscheidet sich von der Einstufung von Erwachsenen
- zur Einstufung in eine Pflegestufe wird nur der über den Pflegebedarf eines gleichaltrigen gesunden Kindes hinausgehende Pflegebedarf berücksichtigt
- Anspruch auf mindestens Pflegestufe I durch das Bundessozialgericht bestätigt
Pflegesachleistungen und Pflegegeld
- abhängig von der Pflegestufe besteht ein Anspruch auf Pflegesachleistungen und Pflegegeld durch die gesetzliche Pflegeversicherung
- Pflegesachleistungen erfolgen durch einen Pflegedienst
- Pflegesachleistungen werden für Mukoviszidose Kinder nur selten beansprucht
- Pflegegeld in Pflegestufe I – 305 Euro
- Pflegegeld in Pflegestufe II – 525 Euro
- Pflegegeld in Pflegestufe III – 700 Euro
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Mukoviszidose ist die häufigste erbliche Stoffwechselerkrankung. Das normale Alltagsleben der betroffenen Kinder und jungen Erwachsenen ist durch die Erkrankung sehr stark beeinträchtigt. Sie bedürfen der ständigen Hilfe und Pflege durch die Eltern. Daher wurde der Anspruch auf Einstufung in eine Pflegestufe bei Mukoviszidose schon vor einigen Jahren bestätigt, sodass Pflegegeld für Mukoviszidose Patienten beantragt werden kann.
Mukoviszidose – eine unheilbare Stoffwechselerkrankung
In der Bundesrepublik leben zwischen 8000 und 10000 Kinder und junge Erwachsene mit einer Mukoviszidose. Die Mukoviszidose ist eine erblich bedingte Stoffwechselerkrankung, die bis heute unheilbar ist. Die Überlebensprognosen für die Betroffenen sind eher schlecht. Mukoviszidose verursacht Symptome, ähnlich den Symptomen von Keuchhusten, Asthma oder einer schweren Bronchitis. Durch den dauernden Husten treten häufig Lungenentzündungen auf. Im Verlauf der Krankheit wird die Lunge immer mehr geschädigt, sodass eine Lungentransplantation oft der letzte Ausweg ist. Es wird geschätzt, dass circa 4 Millionen Menschen den Gendefekt der Mukoviszidose in sich tragen und unter Umständen weiter vererben können. Da die Mukoviszidose bereits im frühen Kindheitsalter auftritt und die Lebenserwartung der Betroffen recht gering ist, sind von der Krankheit ausschließlich Kinder und junge Erwachsene betroffen. Für die Eltern dieser Kinder heißt das nicht nur einen erträglichen Umgang mit der ausweglosen Situation zu finden. Mukoviszidose Kinder bedürfen einer intensiven Pflege unter strenger Einhaltung der verordneten Therapie. Durch die Pflege eines kranken Kindes sind die Eltern emotional, finanziell und in ihrem Zeitmanagement stark gefordert. Daher bestätigte bereits vor einigen Jahren das Bundessozialgericht den Anspruch auf eine Pflegestufe bei Mukoviszidose und damit auch indirekt den Anspruch auf Pflegegeld bei Mukoviszidose.
Beantragung einer Pflegestufe für Mukoviszidose Kinder
Die Einstufung in eine der Pflegestufen ist die Grundvoraussetzung, um überhaupt Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt durch die gesetzliche Pflegeversicherung unter Zuhilfenahme eines Gutachtens über die Schwere der Pflegebedürftigkeit durch den MDK. Bei Kindern gelten jedoch zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit andere Maßstäbe als dies bei Erwachsenen der Fall ist. Da Kinder generell ein gewisses Maß an Hilfe und Pflege bedürfen, wird zur Einstufung in eine Pflegestufe bei Mukoviszidose oder auch anderen Erkrankungen oder Behinderungen nur der Pflegebedarf zugrunde gelegt, der über den normalen Pflegebedarf eines gleichaltrigen gesunden Kindes hinausgeht. Da bei Mukoviszidose Kindern in der Regel ein erheblicher Therapieaufwand erforderlich ist, erfolgt meist die Einstufung mindestens in die Pflegestufe I. Selbstverständlich hängt die genaue Pflegestufe bei Mukoviszidose in erster Linie immer vom individuellen Einzelfall und der Schwere der Erkrankung ab.
Pflegesachleistungen und Pflegegeld bei Mukoviszidose
Bei der Pflege von Mukoviszidose Kindern scheidet die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen durch ambulante Pflegedienste in den meisten Fällen aus. Die meisten betroffenen Eltern versuchen das Kind rund um die Uhr selbst zu betreuen und zu pflegen. Wurde das Kind jedoch in eine Pflegestufe eingestuft, besteht bei Bedarf nicht nur der Anspruch auf Pflegegeld bei Mukoviszidose, sondern bei Bedarf auch auf Pflegesachleistungen. Wie hoch das Pflegegeld für Mukoviszidose Kinder letztendlich ausfällt, hängt von der Pflegestufe der Mukoviszidose Kinder ab. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt derzeit ein Pflegegeld für Mukoviszidose Kinder von 305 Euro in der Pflegestufe I. In Pflegestufe II 525 Euro und in Pflegestufe III 700 Euro.
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