Dialysepatienten erhalten nur dann Pflegegeld, wenn eine Pflegestufe anerkannt wurde. Zum Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ist zusätzlich zum Nachweis einer Pflegestufe ein Antrag notwendig.
Dialyse
- bei schweren Nierenschädigungen notwendig
- künstliche Blutwäsche
- Behandlung muss lebenslang mehrmals in der Woche durchgeführt werden
- eine Dialysebehandlung kann nur durch eine Spenderniere ersetzt werden
Pflegestufe für Dialysepatienten
- wird nur vergeben, wenn zusätzlich zur Dialysebehandlung eine Pflegebedürftigkeit vorliegt
Einstufung in eine Pflegestufe
- Einstufung erfolgt durch die gesetzliche Pflegeversicherung
- Grundlage für die Einstufung ist ein Gutachten des MDK
Kriterien zur Einstufung
- drei Alltagsbereiche werden berücksichtigt – Mobilität, Körperpflege, Ernährung
- Pflegestufe I – bei mindestens zwei Verrichtungen aus mindestens einem der Alltagsbereiche tägliche Hilfe notwendig, mehrfach pro Woche hauswirtschaftliche Hilfe erforderlich
- Pflegestufe II – mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten bei Verrichtungen aus den drei Alltagsbereichen Hilfe notwendig, mehrfach pro Woche hauswirtschaftliche Hilfe erforderlich
- Pflegestufe III – täglich rund um die Uhr (auch nachts) Hilfe notwendig, mehrfach pro Woche hauswirtschaftliche Hilfe erforderlich
Antrag auf Pflegeleistungen
- Antragsformulare bei der örtlichen Geschäftsstelle der gesetzlichen Krankenkasse oder online
Höhe der Leistungen für häusliche Pflege
- Pflegestufe I – 305 Euro
- Pflegestufe II – 525 Euro
- Pflegestufe III – 700 Euro
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Um eine gute und günstige Pflegezusatzversicherung zu finden, klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“. Sie werden direkt auf unseren seiteninternen Tarifrechner geleitet. Nach dem Tarifvergleich kann eine Pflegezusatzversicherung online abgeschlossen werden.
Dialysepatienten erhalten nur dann Pflegegeld, wenn eine Pflegestufe anerkannt wurde. Zum Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ist zusätzlich zum Nachweis einer Pflegestufe ein Antrag notwendig.
Dialyse
- bei schweren Nierenschädigungen notwendig
- künstliche Blutwäsche
- Behandlung muss lebenslang mehrmals in der Woche durchgeführt werden
- eine Dialysebehandlung kann nur durch eine Spenderniere ersetzt werden
Pflegestufe für Dialysepatienten
- wird nur vergeben, wenn zusätzlich zur Dialysebehandlung eine Pflegebedürftigkeit vorliegt
Einstufung in eine Pflegestufe
- Einstufung erfolgt durch die gesetzliche Pflegeversicherung
- Grundlage für die Einstufung ist ein Gutachten des MDK
Kriterien zur Einstufung
- drei Alltagsbereiche werden berücksichtigt – Mobilität, Körperpflege, Ernährung
- Pflegestufe I – bei mindestens zwei Verrichtungen aus mindestens einem der Alltagsbereiche tägliche Hilfe notwendig, mehrfach pro Woche hauswirtschaftliche Hilfe erforderlich
- Pflegestufe II – mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten bei Verrichtungen aus den drei Alltagsbereichen Hilfe notwendig, mehrfach pro Woche hauswirtschaftliche Hilfe erforderlich
- Pflegestufe III – täglich rund um die Uhr (auch nachts) Hilfe notwendig, mehrfach pro Woche hauswirtschaftliche Hilfe erforderlich
Antrag auf Pflegeleistungen
- Antragsformulare bei der örtlichen Geschäftsstelle der gesetzlichen Krankenkasse oder online
Höhe der Leistungen für häusliche Pflege
- Pflegestufe I – 305 Euro
- Pflegestufe II – 525 Euro
- Pflegestufe III – 700 Euro
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Dialysepatienten müssen sich in der Regel lebenslang der Dialysebehandlung unterziehen, es sei denn, ihr Leiden kann durch eine Nierentransplantation behoben werden. Zwar wird bei Dialysepatienten immer der Behindertenstatus anerkannt, eine Garantie dafür, auch Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, ist dies jedoch nicht. Die Pflegestufe ist beim Dialysepatient genau wie für alle anderen Pflegebedürftigen entscheidend für eine Leistungsbewilligung.
Dialyse – lebenslange Blutwäsche
Die Nieren übernehmen im menschlichen Körper eine lebenswichtige Funktion. Sie befreien den Körper von überflüssigem Wasser und schädlichen Substanzen und reinigen auf diese Weise das Blut. Wenn die Nieren nicht mehr diese Funktion nicht mehr übernehmen können, weil eine schwere Nierenschädigung vorliegt, müssen sich die Betroffenen einer künstlichen Blutwäsche – der Dialyse – unterziehen. Eine Dialysebehandlung muss mehrmals pro Woche durchgeführt werden und dauert jedes Mal mehrere Stunden. Die einzige Möglichkeit, eine lebenslange Dialysebehandlung zu verhindern, ist der Erhalt einer Spenderniere. Durch die aufwendige und zeitintensive Behandlung ist das alltägliche Leben von Dialysepatienten sehr stark beeinträchtigt. Menschen, die regelmäßig zur Dialyse müssen bekommen daher problemlos einen Behindertenstatus anerkannt. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sie damit auch Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Die Pflegeversicherung tritt nur dann ein, wenn zuvor eine Pflegestufe für den Dialysepatient bewilligt wurde.
Eine Pflegestufe als Dialysepatient erhalten
Eine Pflegestufe als Dialysepatient erhält nur, wer tatsächlich pflegebedürftig ist. Die Pflegebedürftigkeit wird vor der Bewilligung einer Pflegestufe als Dialysepatient vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) begutachtet. Dazu überprüft der MDK den Pflegebedarf in den drei Alltagsbereichen Mobilität, Körperpflege und Ernährung. Um die Pflegestufe I zu erhalten, muss der Pflegebedürftige bei mindestens zwei Verrichtungen aus mindestens einem der genannten Alltagsbereiche tägliche Hilfe benötigen. Pflegestufe II erhalten Menschen, die mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten bei Tätigkeiten aus den drei Alltagsbereichen Hilfe benötigen. Pflegestufe III wird nur dann vergeben, wenn der Patient rund um die Uhr, also auch nachts Hilfe und Betreuung benötigt. Zusätzlich muss für die Einstufung in alle Pflegestufen mehrfach in der Woche eine hauswirtschaftliche Unterstützung notwendig sein. Nach der Überprüfung des Pflegebedarfs durch den MDK vergibt die gesetzliche Pflegeversicherung dem Gutachten entsprechend eine Pflegestufe. Um letztendlich Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss der Pflegebedürftige einen Antrag stellen.
Einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen
Wer eine Pflegestufe als Dialysepatient erhält, kann einen Antrag auf Leistungen bei der gesetzlichen Pflegeversicherung stellen. Entsprechende Antragsformulare gibt es bei der örtlichen Niederlassung der Krankenkasse. Viele gesetzliche Krankenversicherungen halten Antragsformulare für die Pflegeversicherung auch online auf ihrer Website bereit. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung können auch Sach- oder Geldleistungen bestehen. In bestimmten Fällen ist auch eine Kombination aus Sach- und Geldleistungen möglich. Derzeit liegt der Leistungssatz für die häusliche Pflege in Pflegestufe I bei 305 Euro. Bei Pflegestufe II erhöht sich der Betrag auf 525 Euro und in Pflegestufe III gibt es 700 Euro. Allein aufgrund der Tatsache, dass eine regelmäßige Dialysebehandlung durchgeführt werden muss, wird keine Pflegeleistung bewilligt. Daher kommt es immer auf den individuellen Einzelfall an, ob Dialysepatienten Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten.
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Im Pflegefall ersetzt die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Pflegekosten. Daher ist eine zusätzliche Absicherung durch eine Pflegezusatzversicherung notwendig. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ leitet Sie automatisch auf unseren seiteninternen Tarifrechner. Damit können Sie die besten und günstigsten Tarife berechnen. Im Anschluss an den Tarifvergleich haben Sie Gelegenheit, die Pflegezusatzversicherung Ihrer Wahl online abzuschließen.