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Pflegestufen Leistungen

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt bei Pflegebedürftigkeit einen Teil der Kosten. Umfang und Höhe der Leistungen hängen von der Pflegestufe und der Pflegeart ab.

gesetzliche Pflegeversicherung

  • gewährleistet im Pflegefall eine Grundabsicherung</p>
  • Leistungshöhe hängt von der Pflegestufe und der Pflegeart ab

Neuerungen seit 2013

  • Demenzkranke mit einem allgemeinen Pflegebedarf erhalten erstmals Pflegeleistungen durch Zuweisung der Pflegestufe 0

Pflegestufen

  • Pflegestufe 0 – bei einem allgemeinen Pflegebedarf, wenn die Bedingungen zum Erhalt der Pflegestufe 1 noch nicht erreicht sein
  • Pflegestufe 1 – bei einem erheblichen Pflegebedarf in der Grundpflege
  • Pflegestufe 2 – bei einem schweren Pflegebedarf in der Grundpflege
  • Pflegestufe 3 – bei schwerstem Pflegebedarf in der Grundpflege

Pflegearten

  • häusliche Pflege durch Angehörige
  • ambulante Pflege durch Pflegedienst
  • teilstationäre Pflege
  • vollstationäre Pflege
  • Kurzzeitpflege

Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige

  • Pflegestufe 1 – 235 Euro
  • Pflegestufe 2 – 440 Euro
  • Pflegestufe 3 – 700 Euro

Sachleistung bei ambulanter Pflege

  • Pflegestufe 1 – 450 Euro
  • Pflegestufe 2 – 1100 Euro
  • Pflegestufe 3 – 1550 Euro

teilstationäre Pflege

  • Pflegestufe 1 – 450 Euro
  • Pflegestufe 2 – 1100 Euro
  • Pflegestufe 3 – 1550 Euro

stationäre Pflege

  • Pflegestufe 1 – 1023 Euro
  • Pflegestufe 2 – 1279 Euro
  • Pflegestufe 3 – 1550 Euro

Kurzzeitpflege

  • 1550 Euro fĂĽr 28 Tage in allen Pflegestufen
  • das reguläre Pflegegeld wird fĂĽr den Zeitraum der Kurzzeitpflege nur zur Hälfte gezahlt

Leistungen Pflegezusatzversicherung

  • Leistungshöhe abhängig von der Pflegestufe
  • prozentualer Anteil der vollen Leistungshöhe je nach Pflegestufe
  • genaue Leistungsmodalitäten hängen von Versicherungsart und Tarif ab

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine Pflegezusatzversicherung finden Sie mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner. Klicken Sie auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ und beginnen Sie mit dem Tarifvergleich. Im Anschluss an die Berechnung der besten Tarife haben Sie Gelegenheit, die Versicherung Ihrer Wahl gleich online abzuschließen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt bei Pflegebedürftigkeit einen Teil der Kosten. Umfang und Höhe der Leistungen hängen von der Pflegestufe und der Pflegeart ab.

gesetzliche Pflegeversicherung

  • gewährleistet im Pflegefall eine Grundabsicherung</p>
  • Leistungshöhe hängt von der Pflegestufe und der Pflegeart ab

Neuerungen seit 2013

  • Demenzkranke mit einem allgemeinen Pflegebedarf erhalten erstmals Pflegeleistungen durch Zuweisung der Pflegestufe 0

Pflegestufen

  • Pflegestufe 0 – bei einem allgemeinen Pflegebedarf, wenn die Bedingungen zum Erhalt der Pflegestufe 1 noch nicht erreicht sein
  • Pflegestufe 1 – bei einem erheblichen Pflegebedarf in der Grundpflege
  • Pflegestufe 2 – bei einem schweren Pflegebedarf in der Grundpflege
  • Pflegestufe 3 – bei schwerstem Pflegebedarf in der Grundpflege

Pflegearten

  • häusliche Pflege durch Angehörige
  • ambulante Pflege durch Pflegedienst
  • teilstationäre Pflege
  • vollstationäre Pflege
  • Kurzzeitpflege

Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige

  • Pflegestufe 1 – 235 Euro
  • Pflegestufe 2 – 440 Euro
  • Pflegestufe 3 – 700 Euro

Sachleistung bei ambulanter Pflege

  • Pflegestufe 1 – 450 Euro
  • Pflegestufe 2 – 1100 Euro
  • Pflegestufe 3 – 1550 Euro

teilstationäre Pflege

  • Pflegestufe 1 – 450 Euro
  • Pflegestufe 2 – 1100 Euro
  • Pflegestufe 3 – 1550 Euro

stationäre Pflege

  • Pflegestufe 1 – 1023 Euro
  • Pflegestufe 2 – 1279 Euro
  • Pflegestufe 3 – 1550 Euro

Kurzzeitpflege

  • 1550 Euro fĂĽr 28 Tage in allen Pflegestufen
  • das reguläre Pflegegeld wird fĂĽr den Zeitraum der Kurzzeitpflege nur zur Hälfte gezahlt

Leistungen Pflegezusatzversicherung

  • Leistungshöhe abhängig von der Pflegestufe
  • prozentualer Anteil der vollen Leistungshöhe je nach Pflegestufe
  • genaue Leistungsmodalitäten hängen von Versicherungsart und Tarif ab

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Um im Pflegefall Leistungen aus gesetzlicher und privater Pflegeversicherung zu erhalten, sind die Pflegestufen von entscheidender Bedeutung. Ohne Pflegestufe besteht kein Leistungsanspruch und die Höhe der Pflegestufe bestimmt letztendlich auch die Leistungshöhe beim Pflegegeld oder anderen Versicherungsleistungen.

Pflegefall – wer trägt die Kosten?

Schon seit vielen Jahren steigt die Zahl der Pflegebedürftigen stetig an. Nicht nur im Alter kann jeder jederzeit zum Pflegefall werden. Pflegekosten sind teuer und es ist zu erwarten, dass sie weiter steigen. Seit 1995 übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung zumindest einen Teil dieser Kosten. Als weitere Absicherung bietet sich eine private Pflegezusatzversicherung an. Doch zum Erhalt von Leistungen ist in beiden Versicherungsvarianten zunächst der Nachweis einer Pflegestufe notwendig, denn gesetzliche und private Pflegeversicherung übernehmen ohne Nachweis einer Pflegestufe keine Leistungen. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse sind immer nur als eine Art von Grundabsicherung zu verstehen – sie decken allenfalls einen Teil der realen Pflegekosten. Darüber hinaus bestimmen nicht nur die Pflegestufen die Leistungen der Pflegekasse. Auch die Art der Pflege spielt eine große Rolle. Daher gibt es für jede Pflegestufe einen Leistungskatalog, durch den, je nach Pflegeart die unterschiedlichen Leistungen und deren Höhe festgelegt sind.

Leistungsverbesserungen seit 2013

Sinn und Zweck der gesetzlichen Pflegeversicherung ist Grundabsicherung im Pflegefall. Dementsprechend waren seit Einführung der Pflegeversicherung im Rahmen der Sozialversicherungen die Leistungen der Pflegekasse nie als Vollversicherung ausgelegt. Sie tragen immer nur dazu bei, einen Teil der Pflegekosten zu decken. Ende 2012 wurden im Pflege-Neuausrichtungsgetz nach Pflegestufen die Leistungen ab 2013 angepasst. Allerdings bringt die Leistungsanpassung vor allem Vorteile für Demenzkranke, die zu Hause gepflegt werden. Für sie gibt es erstmalig auch ohne Pflegestufe Leistungen ab 2013. Ein Leistungsanspruch für Demenzkranke besteht, sofern ein allgemeiner erheblicher Betreuungsbedarf anerkannt wurde. Für diese Fälle wurde eigens die Pflegestufe 0 als sogenannte Vorstufe zu den herkömmlichen Pflegestufen 1 bis 3 eingeführt, welche zu einem Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 120 Euro führt.

Aufspaltung der Leistungen der Pflegeversicherung nach Pflegestufen und Pflegeart

Es gibt für alle Pflegestufen einen Leistungskatalog, denn in der Pflegeversicherung sind Leistungen nach Pflegestufen und Pflegeart unterteilt. So werden in allen Pflegestufen die Leistungen nach Sachleistungen bei häuslicher Pflege, Pflegegeld bei der häuslichen Pflege durch Angehörige, teilstationäre oder Kurzzeitpflege sowie der vollstationären Pflege unterschieden. Die wesentlichen Leistungen bestehen aus Geldleistungen in Form von Pflegegeld bei der häuslichen Pflege durch Angehörige oder in Form von Sachleistungen. Als Sachleistungen werden Leistungen der Pflegeversicherung für ambulant durchführte Pflegemaßnahmen durch einen Pflegedienst bezeichnet. Sowohl Pflegegeld, als auch Sachleistungen zählen für die Pflegeversicherung zu Leistungen für ambulante Pflege. Teilstationäre Pflege kann tagsüber oder nur nachts in einer professionellen Pflegeeinrichtung erfolgen. Als Kurzzeitpflege wird die vorübergehende stationäre Pflege bezeichnet, wenn eine häusliche Pflege für eine Übergangszeit von maximal 28 Tagen pro Jahr nicht möglich ist. Stationäre Pflege ist bei einer dauerhaften Unterbringung des Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim gegeben. Darüber hinaus können die Leistungen der Pflegeversicherung bei ambulant durchgeführter Pflege durch verschiedene Sonderleistungen ergänzt werden. So werden etwa bestimmte pflegegerechte Umbauten zu Hause bezuschusst. Medizinische Leistungen der Pflegeversicherung beziehen sich im Wesentlichen auf Hilfs- und Verbrauchsmittel zu häuslichen Pflege, wie etwa Gehmittel oder Hilfsmittel gegen Druckgeschwüre.

Die Leistungen je Pflegestufe

Die Höhe der Leistungen wird im Wesentlichen von der Pflegestufe bestimmt. Zur Festlegung der Pflegestufen sind Tätigkeiten im Bereich der Grundpflege von besonderer Bedeutung. Neben dem Hilfebedarf bei der Grundpflege spielen der allgemeine Hilfebedarf sowie der hauswirtschaftliche Hilfebedarf ebenfalls eine Rolle. Entscheidend zur Einstufung ist der benötigte Zeitaufwand für die einzelnen Verrichtungen. Pflegestufe 1 wird bei einem erheblichen Pflegebedarf vergeben, die Pflegestufe 2 bei schwerem Pflegebedarf und Pflegestufe 3 erhalten schwerst Pflegebedürftige. Das Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige beträgt in Pflegestufe 1 235 Euro, in Pflegestufe 2 440 Euro und in Pflegestufe 3 700 Euro. Sachleistungen nach Pflegestufen für ambulant durchgeführte Pflege durch einen Pflegedienst betragen 450 Euro in Pflegestufe 1, 1100 Euro in Pflegestufe 2 und 1550 Euro in Pflegestufe 3. Für teilstationäre Pflege entsprechen in allen Pflegestufen die Leistungen für 2013 denen der Sachleistungen bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst. Für vollstationäre Pflege zahlt die Pflegeversicherung in Pflegestufe 1 1023 Euro. In Pflegestufe 2 gibt es 1279 Euro und in der Pflegestufe 3 sind es 1550 Euro. Im Falle einer Kurzzeitpflege zahlt die Pflegeversicherung unabhängig von der Pflegestufe 1550 Euro für 28 Tage. Allerdings kürzt die Pflegeversicherung die Leistungen für ambulant durchgeführte Pflege für diesen Zeitraum um die Hälfte. Die Leistungshöhe ist in den einzelnen Pflegestufen und für die verschiedenen Pflegearten bei allen gesetzlichen Pflegekassen gleich. Bei den meisten Krankenkassen, über die auch die Pflegeversicherung im Rahmen der Sozialversicherungen besteht, können die wichtigsten Informationen zu Pflegestufen und Leistungen als Tabelle online eingesehen werden. Doch auch die örtlichen Geschäftsstellen bieten eine entsprechende Beratung und Informationen direkt vor Ort an.

Pflegestufen und Leistungen in der Pflegezusatzversicherung

Auch bei einer zusätzlichen Pflegeversicherung sind Pflegestufen und Leistungen eng miteinander verbunden. Pflegezusatzversicherung gibt es in unterschiedlichen Varianten als Pflegetagegeld-, Pflegerenten- oder als Pflegekostenversicherung. Bei allen Varianten orientiert sich die Leistungshöhe an der vorhandenen Pflegestufe. Dabei wird je nach Art und Tarif Pflegeversicherung die volle Leistungshöhe, abhängig von der vorhandenen Pflegestufe, zu einem gewissen Prozentsatz gezahlt.

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine Pflegezusatzversicherung schützt im Pflegefall vor einer hohen finanziellen Belastung durch die Pflegekosten, denn die gesetzliche Pflegekasse trägt nur einen Teil der Kosten. Mit unserem seiteninternen Tarifrechner ermitteln Sie die besten und günstigsten Pflegezusatzversicherungen Ihrem Bedarf entsprechend. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um mit dem Tarifvergleich zu beginnen und anschließend eine Pflegezusatzversicherung online abzuschließen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich