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Pflegeversicherung Kurzzeitpflege

In Krisensituationen kann es passieren, dass die kurzzeitige Unterbringung des Pflegebedürftigen in einer stationären Einrichtung notwendig ist. Unter bestimmten Voraussetzungen erbringt die gesetzliche Pflegeversicherung Sonderleistungen für die Kurzzeitpflege.

Bedingungen zum Erhalt von Sonderleistungen bei Kurzzeitpflege

  • wenn in Krisensituationen die häusliche Pflege nicht erfolgen kann
  • wenn für eine Übergangszeit zwischen Krankenhausaufenthalt und häuslicher Pflege eine stationäre Unterbringung notwendig ist
  • mindesten Pflegestufe 1 muss nachgewiesen werden
  • die Kurzzeitpflege muss stationär erfolgen

Kurzzeitpflege und Pflegestufe

  • bei Beantragung von Leistungen zur Kurzzeitpflege muss noch keine Pflegestufe vorhanden sein
  • auch eine nachträgliche Bewilligung ist möglich
  • bei Pflegestufe 0 gibt es keine Leistungen

Leistungen

  • für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr Leistungen möglich
  • für 28 Tage – 1550 Euro
  • Zeitraum und Leistungen können aufgesplittet werden
  • Leistungen für Kurzzeitpflege gelten ausschließlich für Pflegetätigkeiten
  • Unterkunft und Verpflegung müssen vom Pflegebedürftigen selbst gezahlt werden

Unterschied Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

  • Verhinderungspflege – zum Erhalt von Leistungen ist eine Vorauspflege von mindestens 6 Monaten notwendig, Pflegestufe muss bereits bei der Antragstellung vorhanden sein, meist ambulante Pflege
  • Kurzzeitpflege – Pflegestufe kann auch nachträglich noch zugewiesen werden, keine Vorauspflege notwendig, stationäre Pflege zwingend erforderlich

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine gute und günstige Pflegezusatzversicherung finden Sie mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner. Auf diesen gelangen Sie über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“. Im Anschluss an den Tarifvergleich kann eine Pflegezusatzversicherung online abgeschlossen werden.

In Krisensituationen kann es passieren, dass die kurzzeitige Unterbringung des Pflegebedürftigen in einer stationären Einrichtung notwendig ist. Unter bestimmten Voraussetzungen erbringt die gesetzliche Pflegeversicherung Sonderleistungen für die Kurzzeitpflege.

Bedingungen zum Erhalt von Sonderleistungen bei Kurzzeitpflege

  • wenn in Krisensituationen die häusliche Pflege nicht erfolgen kann
  • wenn für eine Übergangszeit zwischen Krankenhausaufenthalt und häuslicher Pflege eine stationäre Unterbringung notwendig ist
  • mindesten Pflegestufe 1 muss nachgewiesen werden
  • die Kurzzeitpflege muss stationär erfolgen

Kurzzeitpflege und Pflegestufe

  • bei Beantragung von Leistungen zur Kurzzeitpflege muss noch keine Pflegestufe vorhanden sein
  • auch eine nachträgliche Bewilligung ist möglich
  • bei Pflegestufe 0 gibt es keine Leistungen

Leistungen

  • für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr Leistungen möglich
  • für 28 Tage – 1550 Euro
  • Zeitraum und Leistungen können aufgesplittet werden
  • Leistungen für Kurzzeitpflege gelten ausschließlich für Pflegetätigkeiten
  • Unterkunft und Verpflegung müssen vom Pflegebedürftigen selbst gezahlt werden

Unterschied Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

  • Verhinderungspflege – zum Erhalt von Leistungen ist eine Vorauspflege von mindestens 6 Monaten notwendig, Pflegestufe muss bereits bei der Antragstellung vorhanden sein, meist ambulante Pflege
  • Kurzzeitpflege – Pflegestufe kann auch nachträglich noch zugewiesen werden, keine Vorauspflege notwendig, stationäre Pflege zwingend erforderlich

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Mit dem Begriff Kurzzeitpflege wird eine vorübergehende stationäre Pflege bezeichnet. Dient die Kurzzeitpflege zur Entlastung der pflegenden Angehörigen oder als Überbrückung zwischen Krankenhausaufenthalt und der Pflege zuhause, übernimmt die Pflegeversicherung auch Leistungen bei Kurzzeitpflege.

Pflegende Angehörige brauchen manchmal Entlastung

Der größte Teil der pflegebedürftigen Menschen wird zuhause von Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen gepflegt. Die Pflege eines kranken oder behinderten Menschen erfordert sehr viel Zeit und vor allem innere Kraft. Um pflegenden Angehörigen mitunter ein wenig Entlastung und Zeit zu ermöglichen für einen Urlaub, zum Auftanken der seelischen Kräfte oder bei einer Erkrankung des Pflegenden, gibt es die sogenannte Kurzzeitpflege. Das bedeutet, der Pflegebedürftige wird für einen kurzen Zeitraum aufgrund der besonderen Umstände nicht wie gewohnt zuhause gepflegt. Stattdessen erfolgt für diese Zeit die Pflege in einem Pflegeheim. Eine weitere Option zur Kurzzeitpflege ist der Übergang vom Krankenhausaufenthalt hin zur häuslichen Pflege. Manchmal müssen noch einige Dinge erledigt oder geändert werden, bevor die Angehörigen die Pflege übernehmen können. Auch in diesen Fällen unterstützt die Pflegeversicherung die Kurzzeitpflege mit Leistungen.

Bedingungen – wann besteht ein Anspruch auf Pflegegeld bei Kurzzeitpflege?

Ein allgemeiner Anspruch auf Leistungen aus Pflegeversicherung für Kurzzeitpflege besteht immer dann, wenn die häusliche Pflege für einen gewissen Zeitraum nicht oder noch nicht stattfinden kann. Ebenfalls gibt es Leistungen aus Pflegeversicherung bei Kurzzeitpflege, wenn eine teilstationäre Pflege, also eine Tages- oder Nachtpflege, für einen bestimmten Zeitraum nicht ausreicht. Für die gesetzliche Pflegeversicherung ist Kurzzeitpflege nur dann leistungsrelevant, wenn diese in Krisensituationen oder für eine Übergangszeit notwendig ist. Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bei Kurzzeitpflege hat nur, wer mindestens in Pflegestufe 1 eingestuft ist. Leistungen aus der Pflegeversicherung für Kurzzeitpflege gibt es maximal für 4 Wochen (28 Tage) pro Kalenderjahr. Dies gilt jedoch nur dann, wenn in einer stationären Einrichtung erfolgt.

Pflegestufen und Kurzzeitpflege

Damit die Pflegeversicherung Leistungen bei Kurzzeitpflege erbringt, muss mindestens die Pflegestufe 1 vorhanden sein. Entsprechend gibt es mit Pflegestufe 0 für Kurzzeitpflege keine Leistungen aus der Pflegeversicherung. Besteht noch keine Pflegestufe oder aber die Pflegestufe 0 wenn Kurzzeitpflege notwendig wird, kann kurzfristig ein Antrag auf Einstufung oder Höherstufung gestellt werden. Da die gesetzliche Pflegeversicherung die Einstufung in eine Pflegestufe immer auf der Basis eines Gutachtens durch den MDK vornimmt, sollte das Gutachten möglichst zeitnah nach der Antragstellung erfolgen. Schafft der MDK es innerhalb von 4 Wochen nach der Antragstellung nicht einen Begutachtungstermin wahrzunehmen, haben die Antragsteller das Recht einen alternativen Gutachter über die gesetzliche Pflegeversicherung anzufordern. Da es mit Pflegestufe 0 für Kurzzeitpflege keine Leistungen von der Pflegekasse gibt, lohnt es sich über einen Antrag auf Höherstufung nachzudenken, sofern die Bedingungen zur Einstufung in die Pflegestufe 1 erreicht werden können.

Leistungen der Pflegeversicherung bei Kurzzeitpflege

Sind alle Bedingungen erfüllt, um von der gesetzlichen Pflegeversicherung Leistungen bei Kurzzeitpflege zu erhalten, zahlt die Pflegekasse für maximal 28 Tage im Kalenderjahr 1550 Euro. Dieser Höchstbetrag beim Pflegegeld für Kurzzeitpflege kann auch aufgesplittet werden. Wenn beispielsweise 2mal im Jahr eine Kurzzeitpflege von jeweils 14 Tage benötigt wird, würde für jede der 14-tägigen Kurzzeitpflege 775 Euro gezahlt. Die Höhe der Pflegestufe ist für Kurzzeitpflege Leistungen nicht relevant. Den Maximalbetrag von 1550 Euro für 28 Tage gibt es in jeder Pflegestufe für die Kurzzeitpflege. Ausgenommen ist nur die Pflegestufe 0. Das laufende monatliche Pflegegeld wird für die Zeit der Kurzzeitpflege nur zur Hälfte gezahlt. Das spezielle Pflegegeld während der Kurzzeitpflege wird nur dann gezahlt, wenn die Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung stattfindet und gilt ausschließlich für Pflegetätigkeiten. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind nicht im Pflegegeld während der Kurzzeitpflege enthalten und müssen vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden.

Der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Um in Krisensituationen den Wegfall der häuslichen Pflege zu überbrücken, gibt es neben der Kurzzeitpflege die Verhinderungspflege. Auch in diesem Fall erbringt die Pflegekasse Sonderleistungen. Anders als die Kurzzeitpflege erfolgt die Verhinderungspflege meist ambulant. Der wichtigste Unterschied besteht jedoch darin, dass zum Erhalt von Leistungen bei Verhinderungspflege eine Vorauspflege von mindestens 6 Monaten erfolgt sein muss. Das bedeutet, der Pflegebedürftige muss seit mindestens 6 Monaten in eine Pflegestufe eingestuft sein, um Leistungen zur Verhinderungspflege zu erhalten. Dagegen ist die Vergabe einer der Pflegestufen vor der Kurzzeitpflege nicht zwingend notwendig. Eine Pflegestufe kann sogar noch nachträglich nach der Kurzzeitpflege vergeben werden. Entsprechend ist auch der Erhalt von Pflegegeld vor der Kurzzeitpflege nicht zwingend notwendig.

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Eine Pflegezusatzversicherung ist ratsam, denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten im Pflegefall. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt Sie direkt auf den seiteninternen Vergleichsrechner. Er berechnet die besten Tarife zur Pflegezusatzversicherung für Sie. Anschließend können Sie die Versicherung Ihrer Wahl online abschließen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich