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Pflegeversicherung Tarife 2013

Tarife für die Pflegeversicherung 2013: Definition

  • Tarife für die Pflegekasse sind zweigeteilt
  • Damit werden die Beiträge für die Pflegekasse beschrieben
  • Außerdem umfasst der Ausdruck die Leistungen, die im Bedarfsfall ausgezahlt werden
  • Auf beiden Feldern gab es im Jahr 2013 einige Neuerungen

Tarife für die Pflegeversicherungen: Die Beitragssätze 2013

  • Gesamt liegen die Beitragssätze 2013 bei 2,05 Prozent des Gehalts
  • Im Vergleich: 2012 lagen die Tarife noch bei 1,95 Prozent
  • Die Beiträge werden gleichmäßig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt
  • Beide Seiten zahlen also je 1,025 Prozent
  • Ausnahme: Kinderlose über 24 Jahren zahlen 1,275 Prozent (gesamt also 2,30 Prozent)
  • Ausnahme: Sächsische Arbeitnehmer zahlen 1,525 Prozent

Die Pflegestufen Tarife 2013

  • Erhebliche Änderungen bei den Leistungen der Pflegestufen seit dem 1. Januar 2013
  • Pflegegeld in Pflegestufe 0 jetzt bei 120 Euro monatlich
  • Pflegegeld in Pflegestufe 1 bei 235 Euro. Neu: Bei erheblichem Bedarf 305 Euro
  • Pflegegeld in Pflegestufe 2 bei 440 Euro. Neu: Bei erheblichem Bedarf 525 Euro
  • Pflegegeld in Pflegestufe 3 bei 700 Euro.

Tarife berechnen und Aufschluss über die Kosten gewinnen

Wir können Ihnen dabei helfen, wenn Sie die genaue Höhe Ihrer Beiträge berechnen möchten. Unserer Rechner hilft Ihnen dabei, in kurzer Zeit konkreten Aufschluss über Ihre finanziellen Belastungen zu gewinnen. Wenn Sie wissen möchten, ob Sie noch genügend Spielraum haben, um eine private Zusatzversicherung abzuschließen, können wir so helfen. Klicken Sie einfach auf den nachfolgenden Button.

Tarife für die Pflegeversicherung 2013: Definition

  • Tarife für die Pflegekasse sind zweigeteilt
  • Damit werden die Beiträge für die Pflegekasse beschrieben
  • Außerdem umfasst der Ausdruck die Leistungen, die im Bedarfsfall ausgezahlt werden
  • Auf beiden Feldern gab es im Jahr 2013 einige Neuerungen

Tarife für die Pflegeversicherungen: Die Beitragssätze 2013

  • Gesamt liegen die Beitragssätze 2013 bei 2,05 Prozent des Gehalts
  • Im Vergleich: 2012 lagen die Tarife noch bei 1,95 Prozent
  • Die Beiträge werden gleichmäßig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt
  • Beide Seiten zahlen also je 1,025 Prozent
  • Ausnahme: Kinderlose über 24 Jahren zahlen 1,275 Prozent (gesamt also 2,30 Prozent)
  • Ausnahme: Sächsische Arbeitnehmer zahlen 1,525 Prozent

Die Pflegestufen Tarife 2013

  • Erhebliche Änderungen bei den Leistungen der Pflegestufen seit dem 1. Januar 2013
  • Pflegegeld in Pflegestufe 0 jetzt bei 120 Euro monatlich
  • Pflegegeld in Pflegestufe 1 bei 235 Euro. Neu: Bei erheblichem Bedarf 305 Euro
  • Pflegegeld in Pflegestufe 2 bei 440 Euro. Neu: Bei erheblichem Bedarf 525 Euro
  • Pflegegeld in Pflegestufe 3 bei 700 Euro.

Tarife berechnen und Aufschluss über die Kosten gewinnen

Wir können Ihnen dabei helfen, wenn Sie die genaue Höhe Ihrer Beiträge berechnen möchten. Unserer Rechner hilft Ihnen dabei, in kurzer Zeit konkreten Aufschluss über Ihre finanziellen Belastungen zu gewinnen. Wenn Sie wissen möchten, ob Sie noch genügend Spielraum haben, um eine private Zusatzversicherung abzuschließen, können wir so helfen. Klicken Sie einfach auf den nachfolgenden Button.

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In jedem Jahr werden die Pflegeversicherung Tarife neu durch den Gesetzgeber festgelegt. Es handelt sich also um die Tarife für die gesetzlichen Pflegeversicherungen. Dabei unterscheidet man zwischen zwei Punkten: Zum einen beschreiben die Tarife für die Pflegeversicherungen die Höhe der Beiträge, die Sie zahlen müssen, um sich zu versichern. Zum anderen meinen die Pflegeversicherung Tarife allerdings auch die Pflegestufen Tarife. Der Begriff definiert auf diese Weise also auch auch, wie viel Geld Sie aus der Pflegeversicherung erhalten, wenn Sie sich in einer Pflegestufe befinden sollten.

Tarife für die Pflegeversicherungen: Die Beitragssätze 2013

Die Pflegeversicherung Tarife im Sinne der Beitragssätze sind im Jahr 2013 angehoben worden. Lagen Sie im Jahr 2012 noch bei 1,95 Prozent, liegen Sie nunmehr bei 2,05 Prozent. Wie immer sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils genau die Hälfte. Sie zahlen also vermutlich 1,025 Prozent Ihres Gehalts. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie in Sachsen leben. Hier zahlen Sie 1,525 Prozent. Darüber hinaus steigen die Pflegeversicherung Tarife für Kinderlose, die 24 oder älter sind, an: Die Beitragssätze liegen dann bei 2,30 Prozent. Die zusätzlichen 0,25 Prozent übernimmt der Arbeitnehmer. Sie zahlen in diesem Fall also 1,275 Prozent. Eine vergleichbare Regelung gab es aber schon 2012 (und in den Jahren zuvor). Im Vergleich bedeutet dieser Wert also keine weitere Steigerung bezüglich der Tarife für die Pflegeversicherung.

Die Pflegestufen Tarife 2013

Die Pflegestufen Tarife haben sich 2013 erheblich verändert. In Pflegestufe 0 kann jetzt ein Pflegegeld in der Höhe von 120 Euro bezogen werden. In der ersten Pflegestufe liegt der Wert nach wie vor bei 235 Euro. Allerdings wurde das Kriterium des erheblichen Pflegeaufwands eingeführt. Der Betrag steigt in diesem Fall auf 305 Euro an. In der Pflegestufe 2 liegen die beiden Werte bei 440 sowie 525 Euro. In der Pflegestufe 3 bekommt man 700 Euro Pflegegeld monatlich.

Tarife berechnen und Aufschluss über die Kosten gewinnen

Wenn Sie nicht genau wissen, wie viel Geld Sie tatsächlich von Ihrem Gehalt für die Tarife für die Pflegeversicherungen aufwenden müssen, können wir Ihnen helfen. Mit unserem Rechner können Sie die entsprechende Summe kinderleicht innerhalb weniger Minuten ermitteln. Dabei sind Ihre Daten natürlich auch sicher. Klicken Sie einfach auf den folgenden Button und recherchieren Sie so, wie viel Geld Sie die Pflegeversicherung kostet. Auf diese Weise können Sie ganz einfach herausfinden, ob Sie beispielsweise noch genügend finanziellen Spielraum haben, um sich privat zusätzlich abzusichern.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich