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Pflegestufe bei Krebs

Krebspatienten erhalten nicht automatisch eine Pflegestufe und damit Leistungen aus der Pflegeversicherung. Zum Erhalt einer Pflegestufe und von Pflegeleistungen müssen die allgemein gültigen Kriterien erfüllt sein.

Krebs – eine Erkrankung mit vielen Varianten

  • rund 500000 Menschen erkranken jährlich erstmalig an Krebs
  • jede Art von menschlichem Gewebe kann von Krebs befallen werden
  • Pflegebedürftigkeit ist nicht zwangsläufig die Folge einer Krebserkrankung

Erhalt einer Pflegestufe

  • eine Pflegestufe wird nicht krankheitsspezifisch vergeben
  • ausschlaggebend für die Vergabe ist ausschließlich der Schweregrad der Pflegebedürftigkeit
  • allgemeine Voraussetzung – dauerhafter Pflegebedarf für mindestens 6 Monate

Pflegestufe 0

  • dauerhafter Pflegebedarf, Bedingungen zum Erhalt der Pflegestufe 1 sind aber noch nicht erfüllt

Pflegestufe 1

  • Pflegebedarf mindestens 90 Minuten täglich
  • Pflegebedarf in der Grundpflege mindestens 45 Minuten täglich</i>

Pflegestufe 2

  • täglicher Pflegebedarf von mindestens 3 Stunden Dauer

Pflegestufe 3

  • mindesten 5 Stunden täglicher Pflegebedarf
  • 4 Stunden Grundpflege täglich

Pflegegeld für Krebspatienten

  • nur nach Zuteilung einer Pflegestufe
  • Höhe der Leistungen richtet sich nach der Höhe der Pflegestufe

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine Pflegezusatzversicherung sollte zur finanziellen Absicherung im Pflegefall vorhanden sein. Berechnen Sie deshalb die besten Pflegezusatzversicherungen mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner. Nach der Berechnung der besten Tarife kann ein Onlineabschluss für eine Pflegeversicherung getätigt werden. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ leitet Sie direkt auf den Vergleichsrechner.

Krebspatienten erhalten nicht automatisch eine Pflegestufe und damit Leistungen aus der Pflegeversicherung. Zum Erhalt einer Pflegestufe und von Pflegeleistungen müssen die allgemein gültigen Kriterien erfüllt sein.

Krebs – eine Erkrankung mit vielen Varianten

  • rund 500000 Menschen erkranken jährlich erstmalig an Krebs
  • jede Art von menschlichem Gewebe kann von Krebs befallen werden
  • Pflegebedürftigkeit ist nicht zwangsläufig die Folge einer Krebserkrankung

Erhalt einer Pflegestufe

  • eine Pflegestufe wird nicht krankheitsspezifisch vergeben
  • ausschlaggebend für die Vergabe ist ausschließlich der Schweregrad der Pflegebedürftigkeit
  • allgemeine Voraussetzung – dauerhafter Pflegebedarf für mindestens 6 Monate

Pflegestufe 0

  • dauerhafter Pflegebedarf, Bedingungen zum Erhalt der Pflegestufe 1 sind aber noch nicht erfüllt

Pflegestufe 1

  • Pflegebedarf mindestens 90 Minuten täglich
  • Pflegebedarf in der Grundpflege mindestens 45 Minuten täglich</i>

Pflegestufe 2

  • täglicher Pflegebedarf von mindestens 3 Stunden Dauer

Pflegestufe 3

  • mindesten 5 Stunden täglicher Pflegebedarf
  • 4 Stunden Grundpflege täglich

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  • nur nach Zuteilung einer Pflegestufe
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Die Diagnose Krebs ist für die Betroffenen und deren Angehörige immer eine schockierende Nachricht – wird Krebs doch oftmals als unheilbare Erkrankung ohne Hoffnung angesehen. Dennoch bedeutet eine Krebserkrankung nicht zwangsläufig, dass die Betroffenen zum Pflegefall werden und damit automatisch ein Anspruch auf eine Pflegestufe bei Krebs besteht.

Krebs hat viele Gesichter

Krebs ist eine Erkrankung, die großen Schrecken und große Hoffnungslosigkeit bei Betroffenen und Angehörigen verbreitet und ist wohl die Erkrankung, vor der die meisten Menschen die größte Angst haben. Jährlich erkranken knapp unter 500000 Menschen in Deutschland an Krebs. Dennoch sterben mehr Menschen an Herz-Kreislauf-Erkrankungen als an Krebs. Krebs kann in den unterschiedlichsten Formen auftreten. Lungenkrebs, Brustkrebs und Hautkrebs sind dabei die bekanntesten Varianten der Erkrankung. Doch jedes Gewebe im menschlichen Körper kann von der Krankheit befallen werden und noch längst nicht immer bedeutet die Diagnose Krebs für die Patienten den sicheren Tod oder in absehbarer Zeit zum Pflegefall zu werden. Dementsprechend kann nicht zwangsläufig davon ausgegangen werden, dass ein Anspruch auf eine der Pflegestufen bei Krebserkrankung besteht. Ob ein Krebspatient eine Pflegestufe erhält und damit auch Pflegegeld beantragen kann, hängt immer vom Einzelfall ab.

Die Schwere der Pflegebedürftigkeit bestimmt die Pflegestufe

Pflegestufen werden nicht explizit für bestimmte Erkrankungen vergeben. Rein theoretisch kann jede schwere Erkrankung dazu führen, dass die Betroffenen zum Pflegefall werden und damit eine Pflegestufe beantragen können. Für den Erhalt einer Pflegestufe ist allein das Ausmaß des Pflegebedarfs entscheidend. Nicht jeder Krebspatient wird automatisch zum dauerhaften Pflegefall. Auch eine Chemotherapie muss nicht immer dazu führen, dass eine Pflegestufe vergeben und damit Pflegegeld nach der Chemo gezahlt wird. Ebenso verhält es sich mit den unterschiedlichen Krebserkrankungen. Der Erhalt einer Pflegestufe bei Lungenkrebs ist daher nicht wahrscheinlicher als der Erhalt einer Pflegestufe bei einer anderen Krebserkrankung. Dennoch geht es vielen krebskranken Patienten so schlecht, dass sie über kurz oder lang Hilfe und Pflege benötigen. Wird für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten dauerhaft Hilfe benötigt und wird die Pflege in dem, für die einzelnen Pflegestufen geforderten Umfang benötigt, sollte eine Pflegestufe bei Krebs beantragt werden.

Die allgemeinen Voraussetzungen zum Erhalt einer Pflegestufe

Gerade bei Krebserkrankungen kann sich der Zustand der Patienten zeitweise dramatisch verschlechtern und anschließend wieder eine relativ gute Gesundheitsphase eintreten. Aggressive Behandlungsmethoden wie etwa eine Chemotherapie verursachen häufig Zeiten, in denen es den Patienten sehr schlecht geht. Dennoch gibt es nicht automatisch eine Pflegestufe bei Chemotherapie. Pflegestufen werden generell nur dann bewillig, wenn für mindestens 6 Monate ein dauerhafter Pflegebedarf besteht. Ist dies nicht gegeben, gibt es auch keine Pflegestufe für eine Chemo. Grundsätzlich muss in allen Pflegestufen ein Pflegebedarf in der Grundpflege nachgewiesen werden. Zur Grundpflege gehören alle alltäglichen Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Mobilität und Ernährung. Darüber hinaus muss auch im Haushalt Hilfe benötigt werden.

Pflegestufe 0,1,2 oder 3

Zur Einstufung in eine Pflegestufe von Krebs Patienten stehen die allgemeinen Pflegestufen 0 bis 3 zur Verfügung. Die Pflegestufe 0 wird oftmals nicht als eine richtige Pflegestufe bezeichnet, denn sie wird vergeben, wenn der Pflegebedarf noch nicht den Einstufungsbedingungen für die Pflegestufe 1 entspricht. Zum Erhalt der Pflegestufe 1 ist ein 90-minütiger Pflege- und Hilfebedarf pro Tag erforderlich. Davon müssen wenigstens 45 Minuten für mindestens zwei Verrichtungen aus der Grundpflege verwandt werden. In der Pflegestufe 2 erhöht sich der Zeitaufwand auf täglich 3 Stunden, während für die Pflegestufe 3 ein Pflegeaufwand von mindestens 5 Stunden am Tag notwendig ist. Die Voraussetzungen für eine Pflegestufe bei Lungenkrebs oder irgendeiner anderen Krebserkrankung sind die gleichen wie für jede andere Erkrankung. Es wird nicht explizit eine Pflegestufe für Krebs vergeben, sondern immer nur für die Schwere der Pflegebedürftigkeit. Ebenso wird nicht zwangsläufig eine Pflegestufe nach einer Chemotherapie vergeben. Nur wenn der Gesundheitszustand des Krebspatienten nach der Therapie dauerhaft schlecht bleibt und ein regelmäßiger und dauerhafter Pflegebedarf entsteht, wird eine Pflegestufe vergeben und damit auch Pflegegeld nach der Chemo gezahlt.

Ohne Pflegestufe gibt es kein Pflegegeld

Nur Krebspatienten, die der dauerhaften Pflege bedürfen, erhalten Pflegegeld aus gesetzlicher und privater Pflegeversicherung. Die Versicherungsleistungen sind immer an den Nachweis einer vorhandenen Pflegestufe gebunden. Pflegegeld nach einer Chemotherapie wird dann gezahlt, wenn zuvor eine Pflegestufe für den Chemo Patienten vergeben wurden. Die Höhe des Pflegegeldes orientiert sich ebenfalls an den Pflegestufen bei Krebserkrankung. Je höher die Einstufung, desto höher fallen auch die Versicherungsleistungen aus. Dieses System gilt gleichermaßen für die gesetzliche Pflegeversicherung und für Pflegezusatzversicherungen. Auch bei den Pflegezusatzversicherungen ist der Nachweis einer Pflegestufe zum Erhalt von Leistungen notwendig. Genau wie bei der gesetzlichen Pflegekasse orientiert sich das Pflegegeld nach einer Chemotherapie oder allgemein bei Krebserkrankungen an der Höhe der vorhandenen Pflegestufe.

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Eine Pflegezusatzversicherung ist für jeden wichtig. Um die besten Pflegeversicherungstarife zu ermitteln, nutzen Sie unseren seiteninternen Vergleichsrechner. Auf diesen gelangen Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“. Nach der Tarifberechnung können Sie eine Pflegezusatzversicherung online abschließen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich