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Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen im Pflegefall bis zu einem festgelegten Höchstbetrag auch die Kosten für Umbaumaßnahmen in der Wohnumgebung des Pflegebedürftigen.

Leistungen

  • Kostenübernahme für Umbaumaßnahmen im Flur- und Wohnbereich
  • Kostenübernahme für Umbaumaßnahmen im sanitären Bereich
  • Gegebenenfalls Übernahme der Umzugskosten

Voraussetzungen zur Bewilligung

  • Erfüllung der Vorversicherungszeit
  • Feststellung der Pflegebedürftigkeit
  • Erleichterung der Pflegetätigkeiten des Pflegepersonals
  • Wiederherstellung der selbständigen Lebensführung
  • Langfristige Nutzungsdauer

Antragsmodalitäten

  • Beantragung der Umbaumaßnahme
  • Einreichen eines Kostenvoranschlages
  • Bewilligungsbescheid
  • Beauftragung der Umbaumaßnahmen

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Bevor ein Pflegebedürftiger die beantragten Umbaumaßnahmen in seinem Wohnumfeld in Auftrag geben kann, sollte er seiner Pflegeversicherung einen Kostenvoranschlag vorlegen und die endgültige Bewilligung abwarten. Der Leistungsumfang ist abhängig von der Art der beantragten Umbaumaßnahme und dem individuell ausgewählten Tarif, der mit dem online Tarifrechner ermittelt werden kann. Die Berechnung erfolgt über einen Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.

Die Pflegeversicherung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen im Pflegefall bis zu einem festgelegten Höchstbetrag auch die Kosten für Umbaumaßnahmen in der Wohnumgebung des Pflegebedürftigen.

Leistungen

  • Kostenübernahme für Umbaumaßnahmen im Flur- und Wohnbereich
  • Kostenübernahme für Umbaumaßnahmen im sanitären Bereich
  • Gegebenenfalls Übernahme der Umzugskosten

Voraussetzungen zur Bewilligung

  • Erfüllung der Vorversicherungszeit
  • Feststellung der Pflegebedürftigkeit
  • Erleichterung der Pflegetätigkeiten des Pflegepersonals
  • Wiederherstellung der selbständigen Lebensführung
  • Langfristige Nutzungsdauer

Antragsmodalitäten

  • Beantragung der Umbaumaßnahme
  • Einreichen eines Kostenvoranschlages
  • Bewilligungsbescheid
  • Beauftragung der Umbaumaßnahmen

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Bevor ein Pflegebedürftiger die beantragten Umbaumaßnahmen in seinem Wohnumfeld in Auftrag geben kann, sollte er seiner Pflegeversicherung einen Kostenvoranschlag vorlegen und die endgültige Bewilligung abwarten. Der Leistungsumfang ist abhängig von der Art der beantragten Umbaumaßnahme und dem individuell ausgewählten Tarif, der mit dem online Tarifrechner ermittelt werden kann. Die Berechnung erfolgt über einen Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.

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Pflegebedürftige, die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz erhalten, können bei ihrer Pflegekasse auch einen Zuschuss für Umbaumaßnahmen in der Wohnung beantragen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen der Behinderung erforderlich sind. Doch die gesetzlichen Pflegeleistungen decken in der Regel nur den Grundbedarf des Betroffenen ab, so dass die tatsächlich anfallenden Kosten oft weitaus höher sind, als die von der Pflegekasse gezahlten Beträge. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer zusätzlichen Pflegeversicherung unbedingt zu empfehlen, denn die Erhaltung der Lebensqualität ist für den Pflegebedürftigen nur dann gewährleistet, wenn die erbrachten Versicherungsleistungen über die reine Grundversorgung hinausgehen. Die Differenz zwischen den Kosten, die von der Pflegekasse übernommen werden, und den tatsächlich anfallenden Beträgen kann nämlich in den meisten Fällen weder vom Pflegebedürftigen selbst noch von seinen Angehörigen getragen werden. Nur eine zusätzliche Pflegeversicherung für erweiterte Leistungen – vor allem Umbaumaßnahmen gehen dabei schnell mal in die Tausende – schützt den Betroffenen vor bösen Überraschungen. Da sich die Tarife und Leistungen der Anbieter von Pflegeversicherungen aber oftmals sehr voneinander unterscheiden, ist die Durchführung eines „Versicherungsvergleichs“ empfehlenswert. Der für die eigenen Bedürfnisse optimale Tarif lässt sich auf unkomplizierte Weise mit dem regelmäßig aktualisierten „online Tarifrechner“ der Betreiber dieser Internetseite ermitteln. Wenn Sie das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ anklicken, wird die Berechnung Ihres persönlichen Tarifs gestartet.

Leistungen

Der Leistungsumfang der Pflegeversicherung richtet sich sowohl nach dem gewählten Tarif, als auch nach der Art der beantragten Pflege und der Pflegestufe. So werden je nach Situation des Pflegebedürftigen die Kosten für eine teil- oder vollstationäre Pflege, eine ambulante Betreuung durch einen Pflegedienst oder die Pflege zu Hause durch Angehörige übernommen. Die Betreuung durch einen Pflegedienst kann auch mit der Pflege durch Angehörige kombiniert werden, wenn der Bedürftige entsprechend Geld- und Sachleistungen beantragt hat. Ebenso übernimmt die Pflegeversicherung Kosten für alltägliche Verbrauchsmaterialien, technische Hilfsmittel und zahlt bei Bedarf auch die Pflegekurse für die Angehörigen. Darüber hinaus kann der Pflegebedürftige Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes beantragen. Das heißt, er erhält gegebenenfalls einen Zuschuss für erforderliche Umbaumaßnahmen in seiner Wohnung.

Pflegeversicherung Leistungen – Umbaumaßnahmen

Ist zur Anpassung von Wohnungen an bestimmte Behinderungen der Pflegebedürftigen eine Umbaumaßnahme erforderlich, wird diese mit maximal 2.557 € von der Pflegeversicherung bezuschusst. Sind mehrere Umbaumaßnahmen nötig, damit der Pflegebedürftige überhaupt seinen Alltag bestreiten kann, erhält er für jede weitere Maßnahme ebenfalls maximal 2.557 €. Leben mehrere Pflegebedürftige beispielsweise in einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft zusammen, erbringt die Pflegeversicherung Leistungen für den Umbau, die mit maximal 2.557 € pro pflegebedürftiger Person bezuschusst werden. Dabei ist der Gesamtbetrag, den die Pflegeversicherung bei Leistungen für den Umbau der Wohnung zahlt, auf 10.228 € begrenzt. Beispielsweise erbringt die Pflegeversicherung Leistungen für einen Badumbau, den Einbau eines Treppenliftes, die Verlegung von rutschfesten Bodenbelägen, die Absenkung von Fenstergriffen, Küchenschränken oder Arbeitsplatten sowie Türverbreiterungen für Rollstuhlfahrer und die Anbringung von Stufenmarkierungen oder Handläufen an Treppen. Übernimmt die Pflegeversicherung Leistungen für einen Badumbau, können diese beispielweise den Einbau von Badewanneneinstiegshilfen, rutschhemmenden Bodenbelägen, eines höhenverstellbaren Waschtisches oder WC’s oder, falls der Pflegebedürftige auf Grund seiner Einschränkungen die Badewanne nicht mehr nutzen kann, die Installation einer Dusche umfassen. In manchen Fällen beteiligt sich die Pflegekasse auch an den Umzugskosten, wenn der Pflegebedürftige beispielsweise von einer Wohnung in einer höher gelegenen Etage ins Erdgeschoss ziehen muss, um dadurch seine selbständige Lebensführung wiederherzustellen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind bei der Pflegeversicherung Leistungen für den Umbau, die beispielsweise reine Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen betreffen.

Voraussetzungen

Damit die Pflegeversicherung Leistungen für einen Badumbau oder sonstige Umbaumaßnahmen erbringt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So bezuschusst die Pflegeversicherung Leistungen für den Umbau einer Wohnung nur dann, wenn die häusliche Pflege durch die Umbaumaßnahmen für die Pflegekräfte überhaupt erst möglich oder zumindest erheblich erleichtert wird. Ebenso erbringt die Pflegeversicherung solche Leistungen – die Umbaumaßnahmen können dabei sämtliche Wohnbereiche wie Küche, Bad oder sonstigen Wohnraum betreffen – wenn die selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen dadurch wieder weitgehend hergestellt wird. Voraussetzungen für die Bewilligung von Umbaumaßnahmen sind vor allem die Erfüllung der Vorversicherungszeit des Antragstellers, die Feststellung seiner Pflegebedürftigkeit und die Ausrichtung des Umbauvorhabens auf seine individuellen Anforderungen. Darüber hinaus muss die Umbaumaßnahme auf Dauer angelegt sein und den direkten Lebensmittelpunkt des Pflegebedürftigen betreffen.

Wichtige Hinweise

Bevor der Pflegebedürftige Umbaumaßnahmen durchführen lässt, sollte er bei einem Unternehmen seines Vertrauens einen entsprechenden Kostenvoranschlag erstellen lassen. Diesen sollte er bei der Pflegekasse einreichen und die Genehmigung für den geplanten Umbau abwarten. Unabhängig davon, ob die Pflegeversicherung Leistungen für einen Badumbau oder Umbaumaßnahmen in anderen Wohnungsbereichen genehmigt hat, sollte der Pflegebedürftige die geplanten Umbauaktionen zuvor mit dem Vermieter absprechen, sofern er in einer Mietwohnung lebt. Macht er dies nicht, kann der Vermieter bei einem späteren Auszug aus der Wohnung einen Rückbau in den ursprünglichen Zustand verlangen, für den die Pflegekasse in der Regel nicht zahlt. Ist eine Maßnahme wie beispielsweise die behindertengerechte Ausstattung des Bades komplett abgeschlossen, kann im Falle einer veränderten Pflegesituation eine weitere Maßnahme beantragt werden.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich