Altersbedingte Makuladegeneration gehört zu den häufigsten Augenerkrankungen bei älteren Menschen. Da die Erkrankung aber nicht zur vollständigen Erblindung führt, erhalten AMD Patienten in der Regel nur die Pflegestufe I.
Altersbedingte Makuladegeneration (AMD)
- tritt nach dem 60. Lebensjahr auf
- führt fast nie zur vollständigen Erblindung
- betroffen ist der zentrale Sehbereich
- die räumliche Orientierung bleibt erhalten
- trockene AMD – 85 % aller AMD Erkrankungen, langsamer Krankheitsverlauf
- feuchte AMD – 15 % aller AMD Erkrankungen, schneller Krankheitsverlauf
Pflegestufen und Einstufung
- Pflegestufe 0 – Vorstufe zu den eigentlichen Pflegestufen
- Pflegestufen I bis III – je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit
- Pflegestufe muss beantragt werden
- gesetzliche Pflegeversicherung nimmt die Einstufung vor
- Grundlage zur Einstufung – MDK Gutachten
- Gutachten ermittelt den Pflegebedarf bei der Grundversorgung und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
- bei AMD erfolgt in der Regel maximal die Einstufung in Pflegestufe I
Bedingungen zum Erhalt der Pflegestufe I
- erheblicher Pflegebedarf
- Hilfebedarf von mindestens 90 Minuten pro Tag
- mindestens 45 Minuten müssen auf die Grundversorgung entfallen
- zur Grundversorgung zählen die Teilbereiche Mobilität, Ernährung und Körperpflege
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Eine Pflegezusatzversicherung ist ratsam, denn Pflege ist teuer. Die Kosten übersteigen bei Weiten die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ leitet Sie direkt auf unseren seiteninternen Tarifrechner. Er berechnet die besten und günstigen Pflegezusatzversicherungen für Sie. Nach dem Tarifvergleich kann für eine Pflegezusatzversicherung ein Direktabschluss getätigt werden.
Altersbedingte Makuladegeneration gehört zu den häufigsten Augenerkrankungen bei älteren Menschen. Da die Erkrankung aber nicht zur vollständigen Erblindung führt, erhalten AMD Patienten in der Regel nur die Pflegestufe I.
Altersbedingte Makuladegeneration (AMD)
- tritt nach dem 60. Lebensjahr auf
- führt fast nie zur vollständigen Erblindung
- betroffen ist der zentrale Sehbereich
- die räumliche Orientierung bleibt erhalten
- trockene AMD – 85 % aller AMD Erkrankungen, langsamer Krankheitsverlauf
- feuchte AMD – 15 % aller AMD Erkrankungen, schneller Krankheitsverlauf
Pflegestufen und Einstufung
- Pflegestufe 0 – Vorstufe zu den eigentlichen Pflegestufen
- Pflegestufen I bis III – je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit
- Pflegestufe muss beantragt werden
- gesetzliche Pflegeversicherung nimmt die Einstufung vor
- Grundlage zur Einstufung – MDK Gutachten
- Gutachten ermittelt den Pflegebedarf bei der Grundversorgung und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
- bei AMD erfolgt in der Regel maximal die Einstufung in Pflegestufe I
Bedingungen zum Erhalt der Pflegestufe I
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- Hilfebedarf von mindestens 90 Minuten pro Tag
- mindestens 45 Minuten müssen auf die Grundversorgung entfallen
- zur Grundversorgung zählen die Teilbereiche Mobilität, Ernährung und Körperpflege
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Bei der Makuladegeneration handelt es sich um eine altersbedingte Augenerkrankung. Doch auch wenn beide Augen betroffen sind, führt die Erkrankung so gut wie nie zur völligen Erblindung. Sollen Pflegeleistungen beansprucht werden, muss davon ausgegangen werden, dass eine Einstufung in eine Pflegestufe bei Makuladegeneration in der Regel nicht über die Einstufung in die Pflegestufe I hinausgeht.
Makuladegeneration – das Leiden vieler alter Menschen
Die volle Bezeichnung der Erkrankung lautet Altersbedingte Makuladegeneration (AMD). Schon der volle Name weist darauf hin, dass von ADM ausschließlich ältere Menschen betroffen sind. Die Erkrankung tritt in aller Regel jenseits des 60. Lebensjahres auf und beeinträchtigt zunehmend das Sehvermögen der Betroffenen. Dennoch kommt es so gut wie nie zu einer vollständigen Erblindung, denn nur das Sehen im zentralen Bereich ist von der Krankheit betroffen. Die räumliche Orientierung bleibt erhalten. Die ADM tritt in zwei unterschiedlichen Formen auf. In rund 85 % der Fälle liegt eine trockene Makuladegeneration vor. Bei dieser Form der AMD verläuft die Erkrankung nur langsam. Die feuchte Makuladegeneration schreitet hingegen schnell voran, tritt aber nur in rund 15 % der Fälle auf. Mit fortschreitender Erkrankung wird das Leben für die Betroffenen zunehmend schwieriger. Viele Dinge sind kaum mehr möglich. Lesen wird zum Problem und Autofahren ist gar nicht mehr möglich. Trotzdem ist der Erhalt einer Pflegestufe bei Makuladegeneration meist recht schwierig. AMD Patienten müssen damit rechnen, allenfalls die Pflegestufe I bewilligt zu bekommen.
Die Pflegestufen und die Einstufungsbedingungen
Pflegebedürftige Menschen können je nach Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit in insgesamt drei Pflegestufen sowie die Pflegestufe 0 als Vorstufe eingestuft werden. Soll eine Pflegestufe bei Makuladegeneration beantragt werden, muss dazu ein Antrag auf Einstufung bei der gesetzliche Pflegeversicherung gestellt werden. Die Einstufung nimmt die gesetzliche Krankenkasse unter Zuhilfenahme eines MDK Gutachtens vor. Der MDK begutachtet die Pflegebedürftigkeit in Hinblick auf ihre Intensität, Regelmäßigkeit und Dauer. Die Pflegebedürftigkeit wird in Hinblick auf die Grundversorgung und die hauswirtschaftliche Versorgung beurteilt. Zur Grundversorgung gehören die drei Teilbereiche Mobilität, Ernährung und Körperpflege. Eine Pflegestufe bei Makuladegeneration gibt es nur, wenn alle Kriterien der Pflegestufe entsprechend erfüllt sind. Auch wenn die Praxis zeigt, dass der Erhalt einer Pflegestufe bei Makuladegeneration nicht einfach ist, ist es dennoch sinnvoll, einen Antrag auf Einstufung zu stellen. Die Betroffenen leiden sehr unter der zunehmenden Sehbehinderung und haben mitunter große Schwierigkeiten, ihren Alltag zu bewältigen, sodass fremde Hilfe oftmals notwendig ist. Doch ohne eine Pflegestufe bei Makuladegeneration werden keine Pflegeleistungen von der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung bewilligt.
Pflegestufe I bei ADM – welche Bedingungen müssen erfüllt sein
Die Pflegestufe I ist die meist vergebene Pflegestufe bei Makuladegeneration. Ohne weitere Erkrankung, die eine Pflege notwendig macht, ist bei ADM Patienten mit einer höheren Einstufung kaum zu rechnen. Die Pflegestufe I wird bei einer erheblichen Pflegebedürftigkeit vergeben. Als erheblich pflegebedürftig gilt, wer einen Hilfebedarf von mindestens 90 Minuten pro Tag hat. Mindestens 45 Minuten davon müssen auf die Grundversorgung entfallen. Die Grundversorgung umfasst die drei Teilbereiche Mobilität, Körperpflege und Ernährung. Zur Mobilität zählen das Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, das An- und Ausziehen, Gehen, Stehen und Treppensteigen sowie der Hilfebedarf beim Aufsuchen und Verlassen der Wohnung. Im Bereich Ernährung werden die mundgerechte Zubereitung und die Aufnahme der Nahrung beurteilt. In den Bereich Körperpflege fallen Waschen, Duschen, Baden und Zahnpflege sowie Kämmen und Rasieren und die Darm- und Blasenentleerung.
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