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Pflegestufe Makuladegeneration

Altersbedingte Makuladegeneration gehört zu den häufigsten Augenerkrankungen bei älteren Menschen. Da die Erkrankung aber nicht zur vollständigen Erblindung führt, erhalten AMD Patienten in der Regel nur die Pflegestufe I.

Altersbedingte Makuladegeneration (AMD)

  • tritt nach dem 60. Lebensjahr auf
  • führt fast nie zur vollständigen Erblindung
  • betroffen ist der zentrale Sehbereich
  • die räumliche Orientierung bleibt erhalten
  • trockene AMD – 85 % aller AMD Erkrankungen, langsamer Krankheitsverlauf
  • feuchte AMD – 15 % aller AMD Erkrankungen, schneller Krankheitsverlauf

Pflegestufen und Einstufung

  • Pflegestufe 0 – Vorstufe zu den eigentlichen Pflegestufen
  • Pflegestufen I bis III – je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe muss beantragt werden
  • gesetzliche Pflegeversicherung nimmt die Einstufung vor
  • Grundlage zur Einstufung – MDK Gutachten
  • Gutachten ermittelt den Pflegebedarf bei der Grundversorgung und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
  • bei AMD erfolgt in der Regel maximal die Einstufung in Pflegestufe I

Bedingungen zum Erhalt der Pflegestufe I

  • erheblicher Pflegebedarf
  • Hilfebedarf von mindestens 90 Minuten pro Tag
  • mindestens 45 Minuten müssen auf die Grundversorgung entfallen
  • zur Grundversorgung zählen die Teilbereiche Mobilität, Ernährung und Körperpflege

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine Pflegezusatzversicherung ist ratsam, denn Pflege ist teuer. Die Kosten übersteigen bei Weiten die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ leitet Sie direkt auf unseren seiteninternen Tarifrechner. Er berechnet die besten und günstigen Pflegezusatzversicherungen für Sie. Nach dem Tarifvergleich kann für eine Pflegezusatzversicherung ein Direktabschluss getätigt werden.

Altersbedingte Makuladegeneration gehört zu den häufigsten Augenerkrankungen bei älteren Menschen. Da die Erkrankung aber nicht zur vollständigen Erblindung führt, erhalten AMD Patienten in der Regel nur die Pflegestufe I.

Altersbedingte Makuladegeneration (AMD)

  • tritt nach dem 60. Lebensjahr auf
  • führt fast nie zur vollständigen Erblindung
  • betroffen ist der zentrale Sehbereich
  • die räumliche Orientierung bleibt erhalten
  • trockene AMD – 85 % aller AMD Erkrankungen, langsamer Krankheitsverlauf
  • feuchte AMD – 15 % aller AMD Erkrankungen, schneller Krankheitsverlauf

Pflegestufen und Einstufung

  • Pflegestufe 0 – Vorstufe zu den eigentlichen Pflegestufen
  • Pflegestufen I bis III – je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe muss beantragt werden
  • gesetzliche Pflegeversicherung nimmt die Einstufung vor
  • Grundlage zur Einstufung – MDK Gutachten
  • Gutachten ermittelt den Pflegebedarf bei der Grundversorgung und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
  • bei AMD erfolgt in der Regel maximal die Einstufung in Pflegestufe I

Bedingungen zum Erhalt der Pflegestufe I

  • erheblicher Pflegebedarf
  • Hilfebedarf von mindestens 90 Minuten pro Tag
  • mindestens 45 Minuten müssen auf die Grundversorgung entfallen
  • zur Grundversorgung zählen die Teilbereiche Mobilität, Ernährung und Körperpflege

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Bei der Makuladegeneration handelt es sich um eine altersbedingte Augenerkrankung. Doch auch wenn beide Augen betroffen sind, führt die Erkrankung so gut wie nie zur völligen Erblindung. Sollen Pflegeleistungen beansprucht werden, muss davon ausgegangen werden, dass eine Einstufung in eine Pflegestufe bei Makuladegeneration in der Regel nicht über die Einstufung in die Pflegestufe I hinausgeht.

Makuladegeneration – das Leiden vieler alter Menschen

Die volle Bezeichnung der Erkrankung lautet Altersbedingte Makuladegeneration (AMD). Schon der volle Name weist darauf hin, dass von ADM ausschließlich ältere Menschen betroffen sind. Die Erkrankung tritt in aller Regel jenseits des 60. Lebensjahres auf und beeinträchtigt zunehmend das Sehvermögen der Betroffenen. Dennoch kommt es so gut wie nie zu einer vollständigen Erblindung, denn nur das Sehen im zentralen Bereich ist von der Krankheit betroffen. Die räumliche Orientierung bleibt erhalten. Die ADM tritt in zwei unterschiedlichen Formen auf. In rund 85 % der Fälle liegt eine trockene Makuladegeneration vor. Bei dieser Form der AMD verläuft die Erkrankung nur langsam. Die feuchte Makuladegeneration schreitet hingegen schnell voran, tritt aber nur in rund 15 % der Fälle auf. Mit fortschreitender Erkrankung wird das Leben für die Betroffenen zunehmend schwieriger. Viele Dinge sind kaum mehr möglich. Lesen wird zum Problem und Autofahren ist gar nicht mehr möglich. Trotzdem ist der Erhalt einer Pflegestufe bei Makuladegeneration meist recht schwierig. AMD Patienten müssen damit rechnen, allenfalls die Pflegestufe I bewilligt zu bekommen.

Die Pflegestufen und die Einstufungsbedingungen

Pflegebedürftige Menschen können je nach Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit in insgesamt drei Pflegestufen sowie die Pflegestufe 0 als Vorstufe eingestuft werden. Soll eine Pflegestufe bei Makuladegeneration beantragt werden, muss dazu ein Antrag auf Einstufung bei der gesetzliche Pflegeversicherung gestellt werden. Die Einstufung nimmt die gesetzliche Krankenkasse unter Zuhilfenahme eines MDK Gutachtens vor. Der MDK begutachtet die Pflegebedürftigkeit in Hinblick auf ihre Intensität, Regelmäßigkeit und Dauer. Die Pflegebedürftigkeit wird in Hinblick auf die Grundversorgung und die hauswirtschaftliche Versorgung beurteilt. Zur Grundversorgung gehören die drei Teilbereiche Mobilität, Ernährung und Körperpflege. Eine Pflegestufe bei Makuladegeneration gibt es nur, wenn alle Kriterien der Pflegestufe entsprechend erfüllt sind. Auch wenn die Praxis zeigt, dass der Erhalt einer Pflegestufe bei Makuladegeneration nicht einfach ist, ist es dennoch sinnvoll, einen Antrag auf Einstufung zu stellen. Die Betroffenen leiden sehr unter der zunehmenden Sehbehinderung und haben mitunter große Schwierigkeiten, ihren Alltag zu bewältigen, sodass fremde Hilfe oftmals notwendig ist. Doch ohne eine Pflegestufe bei Makuladegeneration werden keine Pflegeleistungen von der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung bewilligt.

Pflegestufe I bei ADM – welche Bedingungen müssen erfüllt sein

Die Pflegestufe I ist die meist vergebene Pflegestufe bei Makuladegeneration. Ohne weitere Erkrankung, die eine Pflege notwendig macht, ist bei ADM Patienten mit einer höheren Einstufung kaum zu rechnen. Die Pflegestufe I wird bei einer erheblichen Pflegebedürftigkeit vergeben. Als erheblich pflegebedürftig gilt, wer einen Hilfebedarf von mindestens 90 Minuten pro Tag hat. Mindestens 45 Minuten davon müssen auf die Grundversorgung entfallen. Die Grundversorgung umfasst die drei Teilbereiche Mobilität, Körperpflege und Ernährung. Zur Mobilität zählen das Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, das An- und Ausziehen, Gehen, Stehen und Treppensteigen sowie der Hilfebedarf beim Aufsuchen und Verlassen der Wohnung. Im Bereich Ernährung werden die mundgerechte Zubereitung und die Aufnahme der Nahrung beurteilt. In den Bereich Körperpflege fallen Waschen, Duschen, Baden und Zahnpflege sowie Kämmen und Rasieren und die Darm- und Blasenentleerung.

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Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich