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Pflegegeld für Kinder

Für pflegebedürftige Kinder kann Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beantragt werden. Eine zusätzliche private Pflegeversicherung für Kinder schützt vor hohen Eigenkosten im Pflegefall. Bei den Versicherungsarten besteht jedoch erst dann ein Leistungsanspruch, wenn das Kind in eine Pflegestufe eingestuft wurde.

Voraussetzungen zum Erhalt für Pflegeleistungen bei Kindern

  • Einstufung in eine Pflegestufe
  • zum Erhalt einer Pflegestufe muss der Pflegebedarf den eines gesunden Kindes gleichen Alters erheblich überschreiten
  • Pflegebedarf wird anhand von Entwicklungstabellen ermittelt
  • Pflegebedarf wird für die Grundpflege in den Bereichen Ernährung, Körperpflege und Mobilität geprüft

Pflegegeld für ein Kind beantragen

  • Pflegestufe muss bewilligt werden
  • Pflegegeld muss wie bei Erwachsenen beantragt werden

Pflegestufen

  • Pflegestufe 0 – bei einem zusätzlichen Pflegebedarf unter 45 Minuten am Tag im Bereich der Grundversorgung
  • Pflegestufe 1 – zusätzlicher Pflegebedarf von mindestens 1,5 Stunden mehr pro Tag in der Grundversorgung
  • Pflegestufe 2 – zusätzlicher Pflegebedarf von mindestens 3 Stunden pro Tag in der Grundpflege
  • Pflegestufe 3 – zusätzlicher Pflegebedarf von mindestens 5 Stunden täglich im Bereich der Grundpflege

gesetzliche Pflegeversicherung – Leistungen und Beitrag

  • Leistungen können aus Pflegegeld bei der Pflege durch Eltern, Sachleistungen bei der Pflege durch einen Pflegedienst oder eine Kombination aus beidem bei der Pflege durch Eltern und Pflegedienst sein
  • Höhe der Leistungen bei Kindern ist identisch der Leistungshöhe bei Erwachsenen
  • Leistungshöhe hängt von der Pflegestufe ab
  • Kinder sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung beitragsfrei über die Familienversicherung versichert

Pflegezusatzversicherung für Kinder

  • sinnvoll, um die Kostenlücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den Pflegekosten zu schließen
  • günstige Beiträge
  • Testergebnisse unter http://emedien.oekotest.de/cgi/index.cgi?artnr=98334&bernr=21

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

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Für pflegebedürftige Kinder kann Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beantragt werden. Eine zusätzliche private Pflegeversicherung für Kinder schützt vor hohen Eigenkosten im Pflegefall. Bei den Versicherungsarten besteht jedoch erst dann ein Leistungsanspruch, wenn das Kind in eine Pflegestufe eingestuft wurde.

Voraussetzungen zum Erhalt für Pflegeleistungen bei Kindern

  • Einstufung in eine Pflegestufe
  • zum Erhalt einer Pflegestufe muss der Pflegebedarf den eines gesunden Kindes gleichen Alters erheblich überschreiten
  • Pflegebedarf wird anhand von Entwicklungstabellen ermittelt
  • Pflegebedarf wird für die Grundpflege in den Bereichen Ernährung, Körperpflege und Mobilität geprüft

Pflegegeld für ein Kind beantragen

  • Pflegestufe muss bewilligt werden
  • Pflegegeld muss wie bei Erwachsenen beantragt werden

Pflegestufen

  • Pflegestufe 0 – bei einem zusätzlichen Pflegebedarf unter 45 Minuten am Tag im Bereich der Grundversorgung
  • Pflegestufe 1 – zusätzlicher Pflegebedarf von mindestens 1,5 Stunden mehr pro Tag in der Grundversorgung
  • Pflegestufe 2 – zusätzlicher Pflegebedarf von mindestens 3 Stunden pro Tag in der Grundpflege
  • Pflegestufe 3 – zusätzlicher Pflegebedarf von mindestens 5 Stunden täglich im Bereich der Grundpflege

gesetzliche Pflegeversicherung – Leistungen und Beitrag

  • Leistungen können aus Pflegegeld bei der Pflege durch Eltern, Sachleistungen bei der Pflege durch einen Pflegedienst oder eine Kombination aus beidem bei der Pflege durch Eltern und Pflegedienst sein
  • Höhe der Leistungen bei Kindern ist identisch der Leistungshöhe bei Erwachsenen
  • Leistungshöhe hängt von der Pflegestufe ab
  • Kinder sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung beitragsfrei über die Familienversicherung versichert

Pflegezusatzversicherung für Kinder

  • sinnvoll, um die Kostenlücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den Pflegekosten zu schließen
  • günstige Beiträge
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Pflegegeld für Kinder zu erhalten, ist nicht so einfach, denn bei Kindern gelten zur Bewilligung von Leistungen aus der Pflegeversicherung andere Regeln, als dies bei Erwachsenen der Fall ist. Grundsätzlich sind aber auch Kinder leistungsberechtigt. Auch eine private Pflegezusatzversicherung kann bereits für Kinder abgeschlossen werden.

Pflegestufe – Grundvoraussetzung zum Erhalt von Pflegeleistungen

Kinder sind automatisch über die Familienversicherung bereits ab dem Tag ihrer Geburt durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgesichert. Auch der zusätzliche Abschluss einer privaten Pflegeversicherung für Kinder ist möglich. Um jedoch Leistungen für ein pflegebedürftiges Kind zu erhalten, ist genau wie bei Erwachsenen sowohl in der gesetzlichen, als auch in der privaten Pflegeversicherung die Einstufung in eine der Pflegestufen notwendig. Allerdings sind die Voraussetzungen zum Erhalt einer Pflegestufe bei Kindern anders geregelt als dies bei Erwachsenen der Fall ist. Während bei Erwachsenen der Pflegebedarf in erster Linie anhand der zur Pflege notwendigen Zeit ermittelt wird, muss bei Kindern der Pflegebedarf den eines gesunden Kindes gleichen Alters erheblich überschreiten. Der Pflegeaufwand wird anhand von Entwicklungstabellen ermittelt. In den Entwicklungstabellen ist jeder Handgriff zur Pflege eines gesunden Kindes minutengenau, nach Alter gestaffelt aufgeführt. Dabei werden ebenso wie bei Erwachsenen die Pflegeverrichtungen in die drei Kategorien Ernährung, Körperpflege und Mobilität erfasst. Da der Pflegeaufwand für ein krankes oder behindertes Kind weitaus höher sein muss, als der bei einem gleichaltrigen Kind, ist es bei Kindern weitaus schwieriger, eine Pflegestufe zu erhalten. Besonders eine Pflegestufe für ein Kleinkind zu erhalten, ist schwierig, denn naturgemäß brauchen auch gesunde Kleinkinder ein hohes Maß an Pflege.

Pflegegeld für ein Kind beantragen

Das Procedere zur Beantragung von Pflegegeld läuft bei Kindern analog zum Antragsverfahren bei Erwachsenen ab. Das bedeutet, um Pflegegeld zu beantragen für ein Kind, muss zunächst eine Pflegestufe für das Kind beantragt werden. Das Pflegegeld für das Kind beantragen können die Eltern. Auch für Kinder gilt: Ohne Einstufung in eine der Pflegestufen gibt es kein Pflegegeld für ein Kind. Die Einstufung erfolgt durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Dazu wird die Pflegebedürftigkeit des Kindes zunächst durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse beurteilt. Das MDK Gutachten dient der Pflegeversicherung als Grundlage zur Einstufung. Auch zum Erhalt von Leistungen aus der privaten Pflegezusatzversicherung ist eine Einstufung in eine der Pflegestufen notwendig, denn die Leistungshöhe der Zusatzversicherung richtet nach der Höhe der Pflegestufe beim Kind.

Pflegestufen bei Kindern

Bei Kindern erfolgt die Pflegestufeneinteilung genau wie bei Erwachsenen. Das bedeutet, auch Kinder können je nach Schwergrad der Pflegebedürftigkeit in die Pflegestufen 1 bis 3 eingestuft werden. Sind die Voraussetzungen zum Erhalt der Pflegestufe 1 noch nicht erfüllt, besteht aber dennoch ein erhöhter Pflegebedarf können auch Kinder in die Pflegestufe 0 eingeteilt werden. Die Pflegestufe 0 bei Kindern wird dann gewährt, wenn der Pflegebedarf des Kindes, der über den eines gesunden Kindes gleichen Alters hinausgeht, noch unter 45 Minuten am Tag im Bereich der Grundversorgung liegt. Entsprechend wird die Pflegestufe 1 bei Kindern gewährt, wenn der Pflegebedarf des Kindes anhand der Entwicklungstabellen als erheblich über dem Pflegebedarf eines gesunden Kindes bewertet wird. Dazu muss der Zeitaufwand für die Pflege des Kindes mindestens 1,5 Stunden mehr pro Tag betragen, als bei einem gesunden, gleichaltrigen Kind. Die Pflegestufe 2 wird bei Kindern mit einer schweren Pflegebedürftigkeit vergeben. Der zeitliche Mehraufwand, gegenüber dem Zeitaufwand für ein gesundes Kind gleichen Alters, muss dabei mindestens 3 Stunden pro Tag betragen. In Pflegestufe 3 werden Kinder eingestuft, die schwerst pflegebedürftig sind. Dazu muss der Zeitaufwand für die Pflege mindestens 5 Stunden über dem Pflegeaufwand für ein gleichaltriges und gesundes Kind liegen.

Gesetzliche Pflegeversicherung – Leistungen und Beitrag

Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung entspricht das Pflegegeld beim Kind dem für Erwachsene. Grundsätzlich hängt die Höhe der Leistungen von den Pflegestufen bei Kindern und Erwachsenen ab. Darüber hinaus unterscheidet die gesetzliche Pflegeversicherung zwischen der häuslichen Pflege durch die Eltern, durch Pflegedienste oder einer Kombination aus elterlicher Pflege und Pflegedienst sowie einer teilstationären oder stationären Pflege. Auch in der Pflegestufe 0 können Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung für das Kind empfangen werden. Als Grundbetrag werden monatlich 100 Euro als Betreuungsleistung gezahlt. Dieser Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern bezuschusst als sogenannte Pflegesachleistung beispielsweise eine Tagespflege. Kinder sind beitragsfrei in der gesetzlichen Pflegeversicherung über die Familienversicherung mitversichert.

Private Pflegeversicherung beim Kind

Auch für Kinder kann eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden. Der Beitrag einer Pflegeversicherung für ein Kind ist im Schnitt mit 4 bis 10 Euro pro Monat sehr gering. Darüber hinaus kann sich für eine private Pflegeversicherung der Beitrag für ein Kind im Pflegefall mehr als rentieren, denn auch die Pflegekosten bei Kindern werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung nur zu einem geringen Teil getragen. Ergebnisse zur Pflegeversicherung Kind im Test von Öko-Test zeigen, dass auch für Kinder eine Pflegezusatzversicherung empfehlenswert ist. Nachzulesen sind die Ergebnisse von Öko-Test unter http://emedien.oekotest.de/cgi/index.cgi?artnr=98334&bernr=21. Bei den Pflegezusatzversicherungen für Kinder handelt es sich in der Regel um Pflegetagegeldversicherungen. Im Pflegefall muss ein Antrag auf Pflegegeld für das Kind gestellt werden. Das Pflegegeld beantragen für das Kind können die Eltern, die normalerweise auch die Versicherung abgeschlossen haben. Um Pflegegeld zu beantragen muss das Kind in eine der leistungsberechtigten Pflegestufen eingestuft sein. Anders als bei der gesetzlichen Pflegeversicherung enthält nicht jeder Tarif Leistungen in der Pflegestufe 0. Das Pflegegeld für Kinder hängt bei der Pflegezusatzversicherung vom gewählten Tarif ab.

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Eine Pflegezusatzversicherung ist auch schon für Kinder sinnvoll. Die besten und günstigsten Tarife ermittelt unser seiteninterner Vergleichsrechner. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um mit der Berechnung zu beginnen. Anschließend kann eine Pflegezusatzversicherung online abgeschlossen werden.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich