Pflegebedürftige müssen immer wieder mit Krankenhausaufenthalten rechnen. Die Regelung zur Fortzahlung der Pflegeleistungen hängt von der Art der Pflegeleistung ab.
Pflegegeld
- bei häuslicher Pflege durch Angehörige
- Geldleistung zur freien Verfügung
Sachleistungen
- für Pflege im häuslichen Umfeld durch einen ambulanten Pflegedienst
- für teilstationäre Pflege
- für stationäre Pflege
- werden direkt mit dem Pflegedienst oder der Pflegeeinrichtung abgerechnet
Sachleistungen bei Krankenhausaufenthalt
- ruhen für den Zeitraum des Krankenhausaufenthaltes
Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt
- Fortzahlung für maximal 28 Tage
- ab dem 29. Tag ruht der Anspruch auf Pflegegeld
Pflegestufe und Krankenhausaufenthalt
- Regelungen zum Krankenhausaufenthalt für alle Pflegestufen gültig
- nach Beendigung des Krankenhausaufenthaltes bleibt die bestehende Pflegestufe erhalten
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Im Falle der Pflegebedürftigkeit ersetzt die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der anfallenden Pflegekosten. Ohne Pflegezusatzversicherung muss der Großteil der Pflegekosten aus eigener Tasche gezahlt werden. Daher lohnt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Berechnen Sie mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner die besten und günstigsten Pflegezusatzversicherungen und schließen Sie gleich nach der Berechnung die Versicherung Ihrer Wahl online ab. Zum Vergleichsrechner gelangen Sie durch einen Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.
Pflegebedürftige müssen immer wieder mit Krankenhausaufenthalten rechnen. Die Regelung zur Fortzahlung der Pflegeleistungen hängt von der Art der Pflegeleistung ab.
Pflegegeld
- bei häuslicher Pflege durch Angehörige
- Geldleistung zur freien Verfügung
Sachleistungen
- für Pflege im häuslichen Umfeld durch einen ambulanten Pflegedienst
- für teilstationäre Pflege
- für stationäre Pflege
- werden direkt mit dem Pflegedienst oder der Pflegeeinrichtung abgerechnet
Sachleistungen bei Krankenhausaufenthalt
- ruhen für den Zeitraum des Krankenhausaufenthaltes
Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt
- Fortzahlung für maximal 28 Tage
- ab dem 29. Tag ruht der Anspruch auf Pflegegeld
Pflegestufe und Krankenhausaufenthalt
- Regelungen zum Krankenhausaufenthalt für alle Pflegestufen gültig
- nach Beendigung des Krankenhausaufenthaltes bleibt die bestehende Pflegestufe erhalten
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Im Falle der Pflegebedürftigkeit ersetzt die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der anfallenden Pflegekosten. Ohne Pflegezusatzversicherung muss der Großteil der Pflegekosten aus eigener Tasche gezahlt werden. Daher lohnt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Berechnen Sie mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner die besten und günstigsten Pflegezusatzversicherungen und schließen Sie gleich nach der Berechnung die Versicherung Ihrer Wahl online ab. Zum Vergleichsrechner gelangen Sie durch einen Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.
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Im Pflegefall erhält jeder im Rahmen der Sozialversicherung Leistungen aus der Pflegeversicherung, sofern der benötigte Pflegebedarf den nach Pflegestufen gestaffelten Anforderungen entspricht. Doch was passiert mit den Leistungen der Pflegeversicherung bei einem Krankenhausaufenthalt?
Die unterschiedlichen Leistungen der Pflegeversicherung
Die Pflege eines Pflegebedürftigen kann auf unterschiedliche Art erfolgen. Der individuelle Pflegebedarf und die Möglichkeiten zur Organisation der Pflege im Einzelfall führen letztendlich zu den unterschiedlichsten Pflegearten. Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Haus von Angehörigen gepflegt. Doch nicht immer können diese die Pflegeleistung komplett oder teilweise übernehmen. Daher bieten ambulante Pflegedienste eine professionelle Pflege im häuslichen Umfeld an. Dies kann in der eigenen Wohnung, der Wohnung der Angehörigen oder auch in einem Altenheim der Fall sein. Ein ambulanter Pflegedienst kann die komplette Betreuung übernehmen oder aber als Unterstützung der pflegenden Angehörigen eingesetzt werden. Darüber hinaus ist eine teilstationäre Pflege tagsüber oder während der Nacht in einer Pflegeeinrichtung zusätzlich zur Pflege durch Angehörige und/oder durch einen ambulanten Pflegedienst möglich. Wenn diese Variante nicht in Frage kommt, ist die Unterbringung in einem Pflegeheim als stationäre Pflege eine mögliche Lösung. Um den verschiedenen Pflegearten gerecht zu werden, bietet die gesetzliche Pflegeversicherung zur Grundabsicherung des Pflegebedarfs unterschiedliche Leistungen an. Während für die häusliche Pflege durch Angehörige ein Pflegegeld gezahlt wird, erbringt die Pflegeversicherung für alle anderen Pflegevarianten Sachleistungen. Doch was passiert, wenn der Pflegebedürftige ins Krankenhaus muss? Werden die Leistungen der Pflegeversicherung bei einem Krankenhausaufenthalt weitergezahlt oder ruhen sie für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes?
Die Leistungsart ist entscheidend
Grundsätzlich fällt die Pflege eines Pflegebedürftigen während eines Krankenhausaufenthaltes in den Bereich der stationären Krankenpflege. Wird der Pflegebedürftige normalerweise von Angehörigen, durch einen Pflegedienst oder in einer professionellen Pflegeeinrichtung gepflegt, obliegt die Betreuung und Pflege des Patienten während eines Krankenhausaufenthaltes dem Pflegepersonal des Krankenhauses. Damit ist versicherungstechnisch die Krankenkasse für diesen Zeitraum der Leistungsträger. Es kommt jedoch auf die Leistungsart der Pflegeversicherung an, ob die Pflegeleistungen für den gesamten Zeitraum des Krankenhausaufenthaltes ruhen oder zeitbegrenzt zunächst weitergezahlt werden. Während Sachleistungen während eines Krankenhausaufenthaltes ruhen, wird Pflegegeld trotz Krankenhausaufenthalt für einen gewissen Zeitraum weitergezahlt.
Sachleistungen während eines Krankenhausaufenthaltes
Die Pflegeversicherung leistet, außer bei der häuslichen Pflege durch Angehörige, für alle Pflegearten Sachleistungen. Das bedeutet, die Pflegeleistungen werden direkt mit der Pflegeeinrichtung oder dem Pflegedienst abgerechnet. Übersteigen die Pflegekosten den Anteil der Leistungen aus der Pflegeversicherung, erhält der Pflegebedürftige für den Restbetrag eine Rechnung, für die erst selbst aufkommen muss. Sachleistungen werden grundsätzlich nur für die reinen Pflegekosten gezahlt. Bei einer teil- oder vollstationären Unterbringung gehen daher die Kosten für Unterbringung und Verpflegung generell zu Lasten des Pflegebedürftigen. Insofern ruhen Sachleistung für den Zeitraum eine Krankenhausunterbringung, denn in dieser Zeit übernimmt das Krankenhauspersonal ja die Pflege des Pflegebedürftigen.
Pflegegeld während Krankenhausaufenthalt?
Pflegegeld zahlt die Pflegeversicherung wenn die Pflege von Angehörigen im häuslichen Umfeld übernommen wird. Pflegegeld ist eine Geldleistung, die dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung steht. Das heißt, der Pflegebedürftige kann frei entscheiden, zu welchem Zweck das Pflegegeld eingesetzt wird. Daher wird Pflegegeld während einem Krankenhausaufenthalt für einen begrenzten Zeitraum weitergezahlt. Der Zeitraum, in dem Pflegegeld trotz Krankenhausaufenthalt gezahlt wird, beträgt genau 28 Tage. Nach 28 Tagen ruht der Anspruch auf Pflegegeld und wird erst dann wieder aktiv, wenn der Krankenhausaufenthalt oder nachfolgende Rehabilitationsmaßnahmen beendet sind. Darüber hinaus gilt der Anspruch auf Pflegegeld beim Krankenhausaufenthalt und jeder Art von häuslicher Pflege, welche eingesetzt wird, um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden. Auch bei der häuslichen Pflege zur Vermeidung eines Krankenhausaufenthaltes erlischt der Anspruch auf Pflegegeld wie bei Krankenhausaufenthalt nach 28 Tagen.
Was passiert mit der Pflegestufe beim Krankenhausaufenthalt?
Die Regelungen für Sachleistungen und Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt gelten übergreifend für alle Pflegestufen. Auch für die Zeit, in der Sachleistungen und Pflegegeld beim Krankenhausaufenthalt ruhen, bleibt die Pflegestufe nach Krankenhausaufenthalt oder Rehabilitationsmaßnahme weiterhin bestehen, denn das Ruhen der Pflegeleistungen bedeutet nicht, dass der Anspruch auf Pflegeleistungen verloren geht. Nach der Beendigung des Krankenhausaufenthaltes werden die Leistungen im bisherigen Umfang wieder aufgenommen.
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Um hohe Zuzahlungen aus eigener Tasche zu vermeiden, ist eine Pflegezusatzversicherung ratsam. Unser seiteninterner Vergleichsrechner ermittelt die besten Pflegezusatzversicherungstarife für Sie. Nutzen Sie das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um auf den Tarifrechner zu gelangen. Nach dem Tarifvergleich kann ein Onlineabschluss einer Pflegezusatzversicherung getätigt werden.