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Pflege Bahr Pflegestufen

Die Pflegestufen der Bahr Pflege Versicherung orientieren sich an den gesetzlichen Pflegestufen und sind entsprechend angeordnet. Es gibt vier verschiedene Stufen.

Pflegestufen

  • Pflegestufe 0 – eingeschränkte Alltagskompetenz
  • Pflegestufe I – erhebliche Pflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe II – schwere Pflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe III – schwerste Pflegebedürftigkeit

Bedingungen

  • Betroffene werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung in die Pflegestufen eingeteilt
  • die Leistungen orientieren sich am Tarif und an der Pflegestufe
  • bei einem Mindestbeitrag von 10 Euro pro Monat gibt es einen staatlichen Zuschuss von 5 Euro pro Monat

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Mit unserem Vergleichsrechner, den Sie über den Button „Zum Vergleichsrechner“ erreichen können, gelingt es Ihnen, die unterschiedlichen Tarife und Pflegestufen innerhalb der Versicherung gegenüberzustellen und zu vergleichen.

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Die Pflege Bahr Versicherung hält – wie auch die gesetzliche Pflegeversicherung – vier verschiedene Pflege Bahr Pflegestufen für die Versicherten bereit. Die Pflegestufen sind notwendig, um die Leistungen der Pflegebedürftigkeit nach zu staffeln und eine gerechte Verteilung zu garantieren.

Die unterschiedlichen Pflege Bahr Pflegestufen

Die Pflege Bahr Pflegestufen sind ebenso aufgebaut wie in der gesetzlichen Pflegeversicherung. So ist die Pflegestufe 0 ausschließlich für Pflegebedürftige reserviert, die unter einer eingeschränkten Alltagskompetenz (Demenz) leiden. Die Pflege Bahr Pflegestufen I, II und III sind für jene Menschen vorgesehen, die gesundheitliche Einschränkungen haben. Je höher diese sind, umso höher fällt auch die Pflegestufe aus. Die Pflegestufe III stellt dabei die höchste Stufe dar.

Die Einstufung in die unterschiedlichen Pflege Bahr Pflegestufen

Wer sich in einer Pflege Bahr Versicherung versichert, erhält dann Leistungen daraus, wenn er eine Pflegestufe nachweisen kann. Die Pflegestufe wird dabei immer von der gesetzlichen Pflegeversicherung vergeben und kann vom Versicherten nicht frei gewählt werden. Um einen Anspruch auf Leistungen zu haben, kann es mitunter sein, dass man eine Wartezeit einhalten muss. Dafür muss man keine Gesundheitsfragen über sich ergehen lassen, kann die Versicherung auch noch im fortgeschrittenen Alter abschließen und erhält zusätzlich eine staatliche Förderung von 5 Euro im Monat.

Die Leistungen der Pflege Bahr Pflegestufen

Die Leistungen der Pflege Bahr Pflegestufen können je Versicherung sehr unterschiedlich ausfallen. Aus diesem Grund hat der Staat einen Mindestbetrag festgelegt, den die Versicherungen garantieren müssen. Dieser muss bei Pflegestufe III mindestens 600 Euro pro Monat betragen. In der Pflegestufe II müssen mindestens 30% der gesetzlichen Pflegeversicherung ausgezahlt werden. Bei Pflegestufe I sind es 20% und bei Pflegestufe 0 10%.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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