CF ist eine erblich bedingte Stoffwechselerkrankung, die auch unter dem Namen Mukoviszidose bekannt ist. Laut Bundessozialgericht steht den Patienten die Einstufung in die Pflegestufe I und damit auch Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu.
CF oder Mukoviszidose
- CF – Abkürzung für Cystic Fibrosis (internationale Bezeichnung für Mukoviszidose)
- erblich bedingte Stoffwechselerkrankung
- Ursache ist ein Gendefekt
- führt zu einem Funktionsverlust der Atemwege und des Verdauungsapparates
- CF ist unheilbar
- geringe Lebenserwartung – daher sind die Patienten vornehmlich Kinder und junge Erwachsene
Pflegestufe bei CF beantragen
- Antrag auf Einstufung muss bei der gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt werden
- Einstufung erfolgt durch die gesetzliche Pflegeversicherung
- Grundlage zur Einstufung ist ein Gutachten zur Pflegebedürftigkeit durch den MDK
Einstufung in eine Pflegestufe bei Kindern
- Einstufung erfolgt nach anderen Maßstäben als bei Erwachsenen
- der Pflegebedarf des kranken Kindes an dem, eines gleichaltrigen gesunden Kindes bemessen
- nur der Pflegebedarf, der über den eines gesunden Kindes hinausgeht, ist relevant
- für CF Kinder bestätigte das Bundessozialgericht einen Anspruch auf mindestens Pflegestufe I
Pflegegeld für Kinder mit CF
- Pflegeleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung können sein: Sachleistungen, Pflegegeld oder Kombination aus beidem
- Antrag muss bei der gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt werden
- Antragsformulare bei der örtlichen Geschäftsstelle oder online
- Pflegegeld in Pflegestufe I – 305 Euro
- Pflegegeld in Pflegestufe II – 525 Euro
- Pflegegeld in Pflegestufe III – 700 Euro
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CF ist eine erblich bedingte Stoffwechselerkrankung, die auch unter dem Namen Mukoviszidose bekannt ist. Laut Bundessozialgericht steht den Patienten die Einstufung in die Pflegestufe I und damit auch Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu.
CF oder Mukoviszidose
- CF – Abkürzung für Cystic Fibrosis (internationale Bezeichnung für Mukoviszidose)
- erblich bedingte Stoffwechselerkrankung
- Ursache ist ein Gendefekt
- führt zu einem Funktionsverlust der Atemwege und des Verdauungsapparates
- CF ist unheilbar
- geringe Lebenserwartung – daher sind die Patienten vornehmlich Kinder und junge Erwachsene
Pflegestufe bei CF beantragen
- Antrag auf Einstufung muss bei der gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt werden
- Einstufung erfolgt durch die gesetzliche Pflegeversicherung
- Grundlage zur Einstufung ist ein Gutachten zur Pflegebedürftigkeit durch den MDK
Einstufung in eine Pflegestufe bei Kindern
- Einstufung erfolgt nach anderen Maßstäben als bei Erwachsenen
- der Pflegebedarf des kranken Kindes an dem, eines gleichaltrigen gesunden Kindes bemessen
- nur der Pflegebedarf, der über den eines gesunden Kindes hinausgeht, ist relevant
- für CF Kinder bestätigte das Bundessozialgericht einen Anspruch auf mindestens Pflegestufe I
Pflegegeld für Kinder mit CF
- Pflegeleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung können sein: Sachleistungen, Pflegegeld oder Kombination aus beidem
- Antrag muss bei der gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt werden
- Antragsformulare bei der örtlichen Geschäftsstelle oder online
- Pflegegeld in Pflegestufe I – 305 Euro
- Pflegegeld in Pflegestufe II – 525 Euro
- Pflegegeld in Pflegestufe III – 700 Euro
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CF ist der abgekürzte und international gebräuchliche Name für die Stoffwechselerkrankung Cystic Fibrosis – in Deutschland auch unter dem Namen Mukoviszidose bekannt. CF Patienten leiden lebenslang an dieser Erkrankung. Je nach Schwere und Stadium der Erkrankung ist die Beantragung von Pflegegeld bei CF möglichst früh im Kindesalter sinnvoll, denn laut Bundessozialgericht besteht ein Anspruch auf eine Pflegestufe.
CF – Cystic Fibrosis oder Mukoviszidose
CF ist in Deutschland meist unter dem Namen Mukoviszidose bekannt. Mukoviszidose oder CF ist eine erbliche Stoffwechselerkrankung. Ursache dafür ist ein Gendefekt. CF gehört weltweit zu den häufigsten vererbbaren Stoffwechselerkrankungen. In Deutschland leben circa 8000 Menschen mit CF. CF Patienten sind in der Regel Kinder oder junge Erwachsene, denn CF Erkrankte haben nur eine geringe Lebenserwartung. Cystic Fibrosis führt zu einem Funktionsverlust der Atemwege und des Verdauungstraktes. Die Stoffwechselfunktionen verschlechtern sich bei den kleinen Patienten stetig. Intensive Therapien und Pflege sind lebenswichtig für die betroffenen Kindern, sodass schon frühzeitig Pflegegeld für CF Kinder beantragt werden sollte, um die psychische und emotionale Belastung der Familie nicht zusätzlich mit finanziellen Problemen zu belasten.
Pflegegeld bei CF – zunächst Pflegestufe beantragen
Die gesetzliche und private Pflegeversicherung erbringen erst dann Leistungen, wenn der Pflegebedürftige in eine Pflegestufe eingestuft wurde. Die Pflegestufe bestimmt in beiden Versicherungsformen die Leistungshöhe. Die Einstufung in eine Pflegestufe muss bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden. Diese nimmt die individuelle Einstufung auf der Grundlage eines MDK Gutachtens vor. Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) bewertet in seinem Gutachten die Schwere der Pflegebedürftigkeit. Bei Kindern gibt es dazu andere Bewertungskriterien als für Erwachsene. Unter den CF Patienten sind überwiegend Kinder, daher kommt bei der Beantragung einer Pflegestufe bei CF fast ausnahmslos die Kinderregelung zur Einstufung vor. Vor einigen Jahren bestätigte das Bundessozialgericht einen Anspruch auf mindestens Pflegestuf I für CF oder Mukoviszidose Kinder.
Ermittlung der Pflegestufe bei Kindern
Um Pflegegeld für CF Kinder zu erhalten, muss zunächst die Einstufung in eine der Pflegestufen erfolgen. Bei pflegebedürftigen Kindern wird der Pflegebedarf des kranken Kindes an dem, eines gleichaltrigen gesunden Kindes bemessen. Nur der Pflegebedarf, der über den eines gesunden Kindes hinausgeht, ist für die Einstufung in eine der Pflegestufen relevant. Dieses Vorgehen liegt darin begründet, dass auch gesunde Kinder in bestimmtem Umfang einen dauerhaften Pflegebedarf haben. Nach erfolgreicher Einstufung in eine Pflegestufe, kann bei der gesetzlichen Pflegeversicherung Pflegegeld für CF Kinder beantragt werden.
Pflegegeld für CF Kinder
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung können aus Sach- oder Geldleistungen sowie aus einer Kombination beider Leistungsarten bestehen. Bei Kindern mit Cystic Fibrosis bestehen die Versicherungsleistungen in der Regel aus Pflegegeld. Um Pflegegeld für das Kind zu erhalten müssen die Eltern einen Antrag bei der gesetzlichen Pflegeversicherung stellen. Antragsformulare sind bei der örtlichen Geschäftsstelle der Krankenkasse sowie auf der Homepage der meisten gesetzlichen Krankenkassen erhältlich. Die Höhe des Pflegegeldes hängt von der Pflegestufe ab. Aktuell erhalten CF Patienten in der Pflegestufe I ein Pflegegeld von monatlich 305 Euro. In der Pflegestufe II beträgt das Pflegegeld 525 Euro und in der Pflegestufe III gibt es 700 Euro Pflegegeld.
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