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Pflegegeld CF

CF ist eine erblich bedingte Stoffwechselerkrankung, die auch unter dem Namen Mukoviszidose bekannt ist. Laut Bundessozialgericht steht den Patienten die Einstufung in die Pflegestufe I und damit auch Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu.

CF oder Mukoviszidose

  • CF – Abkürzung für Cystic Fibrosis (internationale Bezeichnung für Mukoviszidose)
  • erblich bedingte Stoffwechselerkrankung
  • Ursache ist ein Gendefekt
  • führt zu einem Funktionsverlust der Atemwege und des Verdauungsapparates
  • CF ist unheilbar
  • geringe Lebenserwartung – daher sind die Patienten vornehmlich Kinder und junge Erwachsene

Pflegestufe bei CF beantragen

  • Antrag auf Einstufung muss bei der gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt werden
  • Einstufung erfolgt durch die gesetzliche Pflegeversicherung
  • Grundlage zur Einstufung ist ein Gutachten zur Pflegebedürftigkeit durch den MDK

Einstufung in eine Pflegestufe bei Kindern

  • Einstufung erfolgt nach anderen Maßstäben als bei Erwachsenen
  • der Pflegebedarf des kranken Kindes an dem, eines gleichaltrigen gesunden Kindes bemessen
  • nur der Pflegebedarf, der über den eines gesunden Kindes hinausgeht, ist relevant
  • für CF Kinder bestätigte das Bundessozialgericht einen Anspruch auf mindestens Pflegestufe I

Pflegegeld für Kinder mit CF

  • Pflegeleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung können sein: Sachleistungen, Pflegegeld oder Kombination aus beidem
  • Antrag muss bei der gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt werden
  • Antragsformulare bei der örtlichen Geschäftsstelle oder online
  • Pflegegeld in Pflegestufe I – 305 Euro
  • Pflegegeld in Pflegestufe II – 525 Euro
  • Pflegegeld in Pflegestufe III – 700 Euro

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine Pflegezusatzversicherung finden Sie schnell und einfach mit unserem seiteninternen Tarifrechner. Er berechnet die besten und günstigsten Tarife für Sie. Nach dem Tarifvergleich besteht die Möglichkeit zu einem Onlineversicherungsabschluss. Auf den Tarifrechner gelangen Sie durch Anklicken des blauen Feldes „Zum Versicherungsvergleich“.

CF ist eine erblich bedingte Stoffwechselerkrankung, die auch unter dem Namen Mukoviszidose bekannt ist. Laut Bundessozialgericht steht den Patienten die Einstufung in die Pflegestufe I und damit auch Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu.

CF oder Mukoviszidose

  • CF – Abkürzung für Cystic Fibrosis (internationale Bezeichnung für Mukoviszidose)
  • erblich bedingte Stoffwechselerkrankung
  • Ursache ist ein Gendefekt
  • führt zu einem Funktionsverlust der Atemwege und des Verdauungsapparates
  • CF ist unheilbar
  • geringe Lebenserwartung – daher sind die Patienten vornehmlich Kinder und junge Erwachsene

Pflegestufe bei CF beantragen

  • Antrag auf Einstufung muss bei der gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt werden
  • Einstufung erfolgt durch die gesetzliche Pflegeversicherung
  • Grundlage zur Einstufung ist ein Gutachten zur Pflegebedürftigkeit durch den MDK

Einstufung in eine Pflegestufe bei Kindern

  • Einstufung erfolgt nach anderen Maßstäben als bei Erwachsenen
  • der Pflegebedarf des kranken Kindes an dem, eines gleichaltrigen gesunden Kindes bemessen
  • nur der Pflegebedarf, der über den eines gesunden Kindes hinausgeht, ist relevant
  • für CF Kinder bestätigte das Bundessozialgericht einen Anspruch auf mindestens Pflegestufe I

Pflegegeld für Kinder mit CF

  • Pflegeleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung können sein: Sachleistungen, Pflegegeld oder Kombination aus beidem
  • Antrag muss bei der gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt werden
  • Antragsformulare bei der örtlichen Geschäftsstelle oder online
  • Pflegegeld in Pflegestufe I – 305 Euro
  • Pflegegeld in Pflegestufe II – 525 Euro
  • Pflegegeld in Pflegestufe III – 700 Euro

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CF ist der abgekürzte und international gebräuchliche Name für die Stoffwechselerkrankung Cystic Fibrosis – in Deutschland auch unter dem Namen Mukoviszidose bekannt. CF Patienten leiden lebenslang an dieser Erkrankung. Je nach Schwere und Stadium der Erkrankung ist die Beantragung von Pflegegeld bei CF möglichst früh im Kindesalter sinnvoll, denn laut Bundessozialgericht besteht ein Anspruch auf eine Pflegestufe.

CF – Cystic Fibrosis oder Mukoviszidose

CF ist in Deutschland meist unter dem Namen Mukoviszidose bekannt. Mukoviszidose oder CF ist eine erbliche Stoffwechselerkrankung. Ursache dafür ist ein Gendefekt. CF gehört weltweit zu den häufigsten vererbbaren Stoffwechselerkrankungen. In Deutschland leben circa 8000 Menschen mit CF. CF Patienten sind in der Regel Kinder oder junge Erwachsene, denn CF Erkrankte haben nur eine geringe Lebenserwartung. Cystic Fibrosis führt zu einem Funktionsverlust der Atemwege und des Verdauungstraktes. Die Stoffwechselfunktionen verschlechtern sich bei den kleinen Patienten stetig. Intensive Therapien und Pflege sind lebenswichtig für die betroffenen Kindern, sodass schon frühzeitig Pflegegeld für CF Kinder beantragt werden sollte, um die psychische und emotionale Belastung der Familie nicht zusätzlich mit finanziellen Problemen zu belasten.

Pflegegeld bei CF – zunächst Pflegestufe beantragen

Die gesetzliche und private Pflegeversicherung erbringen erst dann Leistungen, wenn der Pflegebedürftige in eine Pflegestufe eingestuft wurde. Die Pflegestufe bestimmt in beiden Versicherungsformen die Leistungshöhe. Die Einstufung in eine Pflegestufe muss bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden. Diese nimmt die individuelle Einstufung auf der Grundlage eines MDK Gutachtens vor. Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) bewertet in seinem Gutachten die Schwere der Pflegebedürftigkeit. Bei Kindern gibt es dazu andere Bewertungskriterien als für Erwachsene. Unter den CF Patienten sind überwiegend Kinder, daher kommt bei der Beantragung einer Pflegestufe bei CF fast ausnahmslos die Kinderregelung zur Einstufung vor. Vor einigen Jahren bestätigte das Bundessozialgericht einen Anspruch auf mindestens Pflegestuf I für CF oder Mukoviszidose Kinder.

Ermittlung der Pflegestufe bei Kindern

Um Pflegegeld für CF Kinder zu erhalten, muss zunächst die Einstufung in eine der Pflegestufen erfolgen. Bei pflegebedürftigen Kindern wird der Pflegebedarf des kranken Kindes an dem, eines gleichaltrigen gesunden Kindes bemessen. Nur der Pflegebedarf, der über den eines gesunden Kindes hinausgeht, ist für die Einstufung in eine der Pflegestufen relevant. Dieses Vorgehen liegt darin begründet, dass auch gesunde Kinder in bestimmtem Umfang einen dauerhaften Pflegebedarf haben. Nach erfolgreicher Einstufung in eine Pflegestufe, kann bei der gesetzlichen Pflegeversicherung Pflegegeld für CF Kinder beantragt werden.

Pflegegeld für CF Kinder

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung können aus Sach- oder Geldleistungen sowie aus einer Kombination beider Leistungsarten bestehen. Bei Kindern mit Cystic Fibrosis bestehen die Versicherungsleistungen in der Regel aus Pflegegeld. Um Pflegegeld für das Kind zu erhalten müssen die Eltern einen Antrag bei der gesetzlichen Pflegeversicherung stellen. Antragsformulare sind bei der örtlichen Geschäftsstelle der Krankenkasse sowie auf der Homepage der meisten gesetzlichen Krankenkassen erhältlich. Die Höhe des Pflegegeldes hängt von der Pflegestufe ab. Aktuell erhalten CF Patienten in der Pflegestufe I ein Pflegegeld von monatlich 305 Euro. In der Pflegestufe II beträgt das Pflegegeld 525 Euro und in der Pflegestufe III gibt es 700 Euro Pflegegeld.

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Eine zusätzliche Pflegeversicherung ist ratsam, um im Pflegefall nicht einen hohen Anteil der Pflegekosten aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Mit unserem seiteninternen Tarifrechner berechnen Sie die besten und günstigsten Angebote zur Pflegezusatzversicherung. Auf den Tarifrechner gelangen Sie durch einen Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“. Im Anschluss an die Tarifberechnung ist der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung möglich.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich