Vorsorgeaufwendungen können seit 2010 von der Steuer abgesetzt werden. So auch die Pflege Bahr Versicherung, die zur Vorsorge zählt und die Kosten bei einer benötigten Pflege und Betreuung im Alter auffangen soll.
Abrechnung
- kann von der Steuer abgesetzt werden
- muss als Pflegezusatzversicherung angegeben werden
- entsprechende Nachweise müssen erbracht werden
- einige Versicherungsgesellschaften stellen entsprechende Belege aus
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Die Pflege Bahr Versicherung ist seit Januar 2013 als zusätzliche private Pflegeversicherung auf dem Markt und soll mit ihrer staatlichen Förderung auch all jenen einen zusätzlichen finanziellen Schutz bieten, die in keiner ungeförderten privaten Pflegeversicherung unterkommen. In der Regel sind dies ältere Menschen und Menschen mit einer Vorerkrankung. Nun fragen sich viele, ob die Pflege Bahr steuerlich absetzbar ist und in welchem Umfang die Pflege Bahr Steuer abgesetzt werden kann.
Der Hintergrund
Generell ist die Pflege Bahr steuerlich absetzbar. Der Weg dafür wurde von der Bundesregierung schon im Jahr 2010 geebnet, als beschlossen wurde, dass alle Vorsorgeaufwendungen durch die Steuer gefördert werden können. Und da die Pflege Bahr Versicherung zu den Vorsorgeaufwendungen gehört, ist die Pflege Bahr steuerlich absetzbar. Wenn Sie die Ausgaben dafür auf der Steuererklärung angeben möchten, dann müssen Sie für die Pflege Bahr Steuer nur einige wenige Dinge beachten.
So kann die Pflege Bahr Steuer abgerechnet werden
Um die Pflege Bahr Steuer Erleichterung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie in der Steuererklärung entsprechende Angaben machen. Die Pflege Bahr muss dabei als „Pflegezusatzversicherung“ gekennzeichnet werden. Zudem müssen Sie Ihre Angaben belegen können. So lohnt es, den Versicherungsvertrag in Kopie sowie einen Nachweis über die monatlichen Zahlungen beizulegen.
Hat man diese Angaben einmal gemacht, so kann man sie jedes Jahr aufs Neue in die Steuererklärung übernehmen. Nachweise müssen in der Regel dann nicht mehr erbracht werden. Einige Versicherungsgesellschaften stellen auch entsprechende Belege für das Finanzamt aus. Diese müssen dann nur angefügt werden und bedürfen keiner weiteren Erklärung.
Allgemeine Hinweise
Damit die Pflege Bahr steuerlich absetzbar ist, muss man auch Steuern zahlen. Wer beispielsweise Selbständig und als Kleinunternehmer registriert ist, kann keine steuerlichen Vorteile erwarten, da er auch keine Steuern zahlt. Gleiches gilt für Hausfrauen und Minijobber.