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Pflegegeld Medikamentengabe

Pflegegeld und Medikamentengabe: Was bedeutet das?

  • Pflege und Medikamentenvergabe gehen meist Hand in Hand
  • Frage: Wann zahlt die Krankenversicherung und wann die Pflegekasse für die Medikamente
  • Muss man auch selbst für Medikamente zahlen?

Pflegestufe und Medikamentengabe: Dann zahlt die Krankenkasse

  • Krankenversicherung zahlt 28 Pflegetage pro Jahr
  • In dieser Zeit bezahlt sie auch die Medikamente
  • Zuzahlungen sind trotzdem zu leisten
  • Zuzahlungen betragen maximal zehn Prozent der Kosten, höchstens jedoch zehn Euro
  • Zuzahlungen sind bei einem Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens gedeckelt

Pflegestufe und Medikamentengabe: Dann zahlt die Pflegekasse

  • Pflegekasse zahlt nach Ablauf der 28 Tage
  • Medikamente müssen über das Pflegegeld sowie die Sachleistungen bezahlt werden
  • Pflegestufe 1: 235 Euro und 450 Euro
  • Pflegestufe 2: 440 Euro und 1100 Euro
  • Pflegestufe 3: 700 Euro und 1550 Euro
  • In den Pflegestufen 1 und 2 kann das Pflegegeld bei erhöhtem Pflegebedarf um bis zu 75 Euro aufgestockt werden.

Pflegestufe und Medikamentengabe: Der Spezialfall

  • Patient leidet an einer Krankheit, die nicht mit seiner Pflegedürftigkeit zusammenhängt
  • Krankenversicherung bezahlt in diesem Fall die Medikamente

Zusatzversicherungen vergleichen und Kosten berechnen

Um sich davor zu schützen, zu viele Kosten selbst zahlen zu müssen, macht der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung Sinn. Mit unserem Rechner können Sie ohne Probleme passende Anbieter vergleichen und die Kosten berechnen. Folgen Sie hierfür dem Button mit der Aufschrift „Zum Versicherungsvergleich“.

Pflegegeld und Medikamentengabe: Was bedeutet das?

  • Pflege und Medikamentenvergabe gehen meist Hand in Hand
  • Frage: Wann zahlt die Krankenversicherung und wann die Pflegekasse für die Medikamente
  • Muss man auch selbst für Medikamente zahlen?

Pflegestufe und Medikamentengabe: Dann zahlt die Krankenkasse

  • Krankenversicherung zahlt 28 Pflegetage pro Jahr
  • In dieser Zeit bezahlt sie auch die Medikamente
  • Zuzahlungen sind trotzdem zu leisten
  • Zuzahlungen betragen maximal zehn Prozent der Kosten, höchstens jedoch zehn Euro
  • Zuzahlungen sind bei einem Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens gedeckelt

Pflegestufe und Medikamentengabe: Dann zahlt die Pflegekasse

  • Pflegekasse zahlt nach Ablauf der 28 Tage
  • Medikamente müssen über das Pflegegeld sowie die Sachleistungen bezahlt werden
  • Pflegestufe 1: 235 Euro und 450 Euro
  • Pflegestufe 2: 440 Euro und 1100 Euro
  • Pflegestufe 3: 700 Euro und 1550 Euro
  • In den Pflegestufen 1 und 2 kann das Pflegegeld bei erhöhtem Pflegebedarf um bis zu 75 Euro aufgestockt werden.

Pflegestufe und Medikamentengabe: Der Spezialfall

  • Patient leidet an einer Krankheit, die nicht mit seiner Pflegedürftigkeit zusammenhängt
  • Krankenversicherung bezahlt in diesem Fall die Medikamente

Zusatzversicherungen vergleichen und Kosten berechnen

Um sich davor zu schützen, zu viele Kosten selbst zahlen zu müssen, macht der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung Sinn. Mit unserem Rechner können Sie ohne Probleme passende Anbieter vergleichen und die Kosten berechnen. Folgen Sie hierfür dem Button mit der Aufschrift „Zum Versicherungsvergleich“.

 


 

Pflegegeld und Medikamentengabe bzw. Pflegestufe und Medikamentengabe kommen meist zusammen. Hierbei stellt sich für die Pflegepersonen meist die Frage, wer für die Arzneimittel aufkommt: Die Pflegeversicherung, die Krankenversicherung oder aber sie selbst. Unterstützt wird diese Unübersichtlichkeit noch dadurch, dass in Deutschland Pflegekasse und Krankenversicherung zwar immer zusammenhängen, aber dennoch nicht identisch sind. Und beide zahlen zu unterschiedlichen Zeitpunkten die verabreichten Medikamente.

Pflegestufe und Medikamentengabe: Dann zahlt die Krankenkasse

Die Krankenkasse hat den gesetzlichen Auftrag, die Gesundheit eines Patienten zu erhalten, widerherzustellen oder zu verbessern. Darunter fällt auch die Pflege. Die ersten 28 Pflegetage eines Jahres werden deshalb im vollen Umfang von der Krankenkasse bezahlt. Die Frage „Pflegegeld und Medikamentengabe – wie hängt dies zusammen?“ stellt sich deshalb gar nicht. Die Patienten müssen in diesem Fall lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen (zehn Prozent der Kosten, höchstens jedoch zehn Euro) leisten. Die Zuzahlungen sind bei Pflegegeld und Medikamentengabe zudem bei einem Prozent des jährlichen familiären Bruttoeinkommens gedeckelt.

Pflegestufe und Medikamentengabe: Dann zahlt die Pflegekasse

Sind die 28 Tage des Jahres aufgebraucht, so springt die Pflegekasse ein und übernimmt die Kosten für die Pflege. Bei der Medikamentengabe sind die Sachleistungen, die pro Pflegestufe übernommen werden, ausschlaggebend. Für die Pflegestufe 1 liegen diese bei bis zu 450 Euro, für die Pflegestufe 2 liegen diese bei bis zu 1100 Euro und für die Pflegestufe 3 bei bis zu 1550 Euro. Mit diesen Mitteln müssen die Medikamente im Falle der häuslichen Pflege bezahlt werden. Zusätzlich wird ein Pflegegeld in Höhe von 235 Euro (Stufe 1), 440 Euro (Stufe 2) und 700 Euro (Stufe 3) gezahlt. Dies kann in den Pflegestufen 1 und 2 bei teuren Medikamenten um jeweils 75 Euro aufgestockt werden. Wird die Pflege vom Pflegedienst durchgeführt, kümmert sich dieser direkt selbst um die Abrechnung der Kosten für die Arzneimittel mit der Kasse. Eine Zuzahlung der Krankenversicherung gibt es nicht mehr. Eine zusätzliche Pflegeversicherung ist deshalb sinnvoll.

Pflegestufe und Medikamentengabe: Der Spezialfall

Es gibt allerdings einen Spezialfall, bei dem die Krankenversicherung wiederum für die Kosten für die Medikamente aufkommt. Denkbar ist, dass die Pflegeversicherung an einer weiteren Krankheit leidet, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Pflegebedürfigtigkeit steht. Auch in der Pflegestufe 1 kann man sich beispielsweise erkälten oder an Diabetes leiden. In diesen Fällen gilt: Die verschreibungspflichtigen Medikamente, die nötig sind, um die zusätzlichen Erkrankung zu behandeln bzw. zu kurieren, werden von der Krankenversicherung bezahlt.

Zusatzversicherungen vergleichen und Kosten berechnen

Um die Kosten für die Medikamentengabe über eine Zusatzversicherung im Rahmen zu halten, können Sie durch unseren Rechner ganz einfach die jeweiligen Anbieter vergleichen und die Kosten berechnen. Klicken Sie hierfür einfach auf den Button mit der Aufschrift „Zum Versicherungsvergleich“!

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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