Pflegegeld und Medikamentengabe: Was bedeutet das?
- Pflege und Medikamentenvergabe gehen meist Hand in Hand
- Frage: Wann zahlt die Krankenversicherung und wann die Pflegekasse für die Medikamente
- Muss man auch selbst für Medikamente zahlen?
Pflegestufe und Medikamentengabe: Dann zahlt die Krankenkasse
- Krankenversicherung zahlt 28 Pflegetage pro Jahr
- In dieser Zeit bezahlt sie auch die Medikamente
- Zuzahlungen sind trotzdem zu leisten
- Zuzahlungen betragen maximal zehn Prozent der Kosten, höchstens jedoch zehn Euro
- Zuzahlungen sind bei einem Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens gedeckelt
Pflegestufe und Medikamentengabe: Dann zahlt die Pflegekasse
- Pflegekasse zahlt nach Ablauf der 28 Tage
- Medikamente müssen über das Pflegegeld sowie die Sachleistungen bezahlt werden
- Pflegestufe 1: 235 Euro und 450 Euro
- Pflegestufe 2: 440 Euro und 1100 Euro
- Pflegestufe 3: 700 Euro und 1550 Euro
- In den Pflegestufen 1 und 2 kann das Pflegegeld bei erhöhtem Pflegebedarf um bis zu 75 Euro aufgestockt werden.
Pflegestufe und Medikamentengabe: Der Spezialfall
- Patient leidet an einer Krankheit, die nicht mit seiner Pflegedürftigkeit zusammenhängt
- Krankenversicherung bezahlt in diesem Fall die Medikamente
Zusatzversicherungen vergleichen und Kosten berechnen
Um sich davor zu schützen, zu viele Kosten selbst zahlen zu müssen, macht der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung Sinn. Mit unserem Rechner können Sie ohne Probleme passende Anbieter vergleichen und die Kosten berechnen. Folgen Sie hierfür dem Button mit der Aufschrift „Zum Versicherungsvergleich“.
Pflegegeld und Medikamentengabe: Was bedeutet das?
- Pflege und Medikamentenvergabe gehen meist Hand in Hand
- Frage: Wann zahlt die Krankenversicherung und wann die Pflegekasse für die Medikamente
- Muss man auch selbst für Medikamente zahlen?
Pflegestufe und Medikamentengabe: Dann zahlt die Krankenkasse
- Krankenversicherung zahlt 28 Pflegetage pro Jahr
- In dieser Zeit bezahlt sie auch die Medikamente
- Zuzahlungen sind trotzdem zu leisten
- Zuzahlungen betragen maximal zehn Prozent der Kosten, höchstens jedoch zehn Euro
- Zuzahlungen sind bei einem Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens gedeckelt
Pflegestufe und Medikamentengabe: Dann zahlt die Pflegekasse
- Pflegekasse zahlt nach Ablauf der 28 Tage
- Medikamente müssen über das Pflegegeld sowie die Sachleistungen bezahlt werden
- Pflegestufe 1: 235 Euro und 450 Euro
- Pflegestufe 2: 440 Euro und 1100 Euro
- Pflegestufe 3: 700 Euro und 1550 Euro
- In den Pflegestufen 1 und 2 kann das Pflegegeld bei erhöhtem Pflegebedarf um bis zu 75 Euro aufgestockt werden.
Pflegestufe und Medikamentengabe: Der Spezialfall
- Patient leidet an einer Krankheit, die nicht mit seiner Pflegedürftigkeit zusammenhängt
- Krankenversicherung bezahlt in diesem Fall die Medikamente
Zusatzversicherungen vergleichen und Kosten berechnen
Um sich davor zu schützen, zu viele Kosten selbst zahlen zu müssen, macht der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung Sinn. Mit unserem Rechner können Sie ohne Probleme passende Anbieter vergleichen und die Kosten berechnen. Folgen Sie hierfür dem Button mit der Aufschrift „Zum Versicherungsvergleich“.
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Pflegegeld und Medikamentengabe bzw. Pflegestufe und Medikamentengabe kommen meist zusammen. Hierbei stellt sich für die Pflegepersonen meist die Frage, wer für die Arzneimittel aufkommt: Die Pflegeversicherung, die Krankenversicherung oder aber sie selbst. Unterstützt wird diese Unübersichtlichkeit noch dadurch, dass in Deutschland Pflegekasse und Krankenversicherung zwar immer zusammenhängen, aber dennoch nicht identisch sind. Und beide zahlen zu unterschiedlichen Zeitpunkten die verabreichten Medikamente.
Pflegestufe und Medikamentengabe: Dann zahlt die Krankenkasse
Die Krankenkasse hat den gesetzlichen Auftrag, die Gesundheit eines Patienten zu erhalten, widerherzustellen oder zu verbessern. Darunter fällt auch die Pflege. Die ersten 28 Pflegetage eines Jahres werden deshalb im vollen Umfang von der Krankenkasse bezahlt. Die Frage „Pflegegeld und Medikamentengabe – wie hängt dies zusammen?“ stellt sich deshalb gar nicht. Die Patienten müssen in diesem Fall lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen (zehn Prozent der Kosten, höchstens jedoch zehn Euro) leisten. Die Zuzahlungen sind bei Pflegegeld und Medikamentengabe zudem bei einem Prozent des jährlichen familiären Bruttoeinkommens gedeckelt.
Pflegestufe und Medikamentengabe: Dann zahlt die Pflegekasse
Sind die 28 Tage des Jahres aufgebraucht, so springt die Pflegekasse ein und übernimmt die Kosten für die Pflege. Bei der Medikamentengabe sind die Sachleistungen, die pro Pflegestufe übernommen werden, ausschlaggebend. Für die Pflegestufe 1 liegen diese bei bis zu 450 Euro, für die Pflegestufe 2 liegen diese bei bis zu 1100 Euro und für die Pflegestufe 3 bei bis zu 1550 Euro. Mit diesen Mitteln müssen die Medikamente im Falle der häuslichen Pflege bezahlt werden. Zusätzlich wird ein Pflegegeld in Höhe von 235 Euro (Stufe 1), 440 Euro (Stufe 2) und 700 Euro (Stufe 3) gezahlt. Dies kann in den Pflegestufen 1 und 2 bei teuren Medikamenten um jeweils 75 Euro aufgestockt werden. Wird die Pflege vom Pflegedienst durchgeführt, kümmert sich dieser direkt selbst um die Abrechnung der Kosten für die Arzneimittel mit der Kasse. Eine Zuzahlung der Krankenversicherung gibt es nicht mehr. Eine zusätzliche Pflegeversicherung ist deshalb sinnvoll.
Pflegestufe und Medikamentengabe: Der Spezialfall
Es gibt allerdings einen Spezialfall, bei dem die Krankenversicherung wiederum für die Kosten für die Medikamente aufkommt. Denkbar ist, dass die Pflegeversicherung an einer weiteren Krankheit leidet, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Pflegebedürfigtigkeit steht. Auch in der Pflegestufe 1 kann man sich beispielsweise erkälten oder an Diabetes leiden. In diesen Fällen gilt: Die verschreibungspflichtigen Medikamente, die nötig sind, um die zusätzlichen Erkrankung zu behandeln bzw. zu kurieren, werden von der Krankenversicherung bezahlt.
Zusatzversicherungen vergleichen und Kosten berechnen
Um die Kosten für die Medikamentengabe über eine Zusatzversicherung im Rahmen zu halten, können Sie durch unseren Rechner ganz einfach die jeweiligen Anbieter vergleichen und die Kosten berechnen. Klicken Sie hierfür einfach auf den Button mit der Aufschrift „Zum Versicherungsvergleich“!