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Kranken- und Pflegeversicherung

Die Krankenversicherung wie auch die Pflegeversicherung sind ein fester Bestandteil in unserer heutigen Gesellschaft. Ohne diese beiden Absicherungen wäre es den meisten Menschen nicht möglich, umfassende Hilfe im Krankheits- oder Pflegefall in Anspruch zu nehmen. Unterschieden wird in Deutschland zwischen zwei Formen dieser Versicherungen. Zum einen gibt es die gesetzliche Variante, die eine solide Grundsicherung darstellt. Zum anderen die private Variante, bei der man selbst durch einen entsprechenden Beitragssatz der Kranken und Pflegeversicherung entscheiden kann, welche Leistungen man in welchem Umfang wünscht.

Beitragssatz – gesetzliche Versicherung

  • Krankenversicherung 11,5%
  • 7,3% übernimmt der Arbeitgeber, 8,2% der Arbeitnehmer
  • Pflegeversicherung 2,05%
  • Betrag wird ebenfalls zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt

Beitragssatz – private Versicherung

  • orientiert sich nicht am Einkommen
  • je mehr Leistungen erwartet werden, umso höher der Beitragssatz bei der Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung

Pflegestufe

  • 4 Pflegestufen
  • Pflegestufe 0 bei eingeschränkter Alltagskompetenz
  • Pflegestufe I bis II bei Pflegebedarf durch gesundheitliche und körperliche Einschränkungen

Pflegegeld

  • kann für alle Pflegestufen beantragt werden
  • Höhe orientiert sich an der Pflegestufe
  • wird dann gezahlt, wenn der Betroffene von Angehörigen zu Hause gepflegt und betreut wird

Möglichkeiten vergleichen & Beiträge berechnen

Damit auch Sie alle Möglichkeiten rund um die einzelnen Versicherungen und die damit verbundenen Beiträge und Leistungen berechnen können, möchten wir Ihnen unseren Vergleichsrechner zur Verfügung stellen. Sie erreichen Ihn über den Button „Zum Vergleichsrechner“.

Die Krankenversicherung wie auch die Pflegeversicherung sind ein fester Bestandteil in unserer heutigen Gesellschaft. Ohne diese beiden Absicherungen wäre es den meisten Menschen nicht möglich, umfassende Hilfe im Krankheits- oder Pflegefall in Anspruch zu nehmen. Unterschieden wird in Deutschland zwischen zwei Formen dieser Versicherungen. Zum einen gibt es die gesetzliche Variante, die eine solide Grundsicherung darstellt. Zum anderen die private Variante, bei der man selbst durch einen entsprechenden Beitragssatz der Kranken und Pflegeversicherung entscheiden kann, welche Leistungen man in welchem Umfang wünscht.

Beitragssatz – gesetzliche Versicherung

  • Krankenversicherung 11,5%
  • 7,3% übernimmt der Arbeitgeber, 8,2% der Arbeitnehmer
  • Pflegeversicherung 2,05%
  • Betrag wird ebenfalls zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt

Beitragssatz – private Versicherung

  • orientiert sich nicht am Einkommen
  • je mehr Leistungen erwartet werden, umso höher der Beitragssatz bei der Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung

Pflegestufe

  • 4 Pflegestufen
  • Pflegestufe 0 bei eingeschränkter Alltagskompetenz
  • Pflegestufe I bis II bei Pflegebedarf durch gesundheitliche und körperliche Einschränkungen

Pflegegeld

  • kann für alle Pflegestufen beantragt werden
  • Höhe orientiert sich an der Pflegestufe
  • wird dann gezahlt, wenn der Betroffene von Angehörigen zu Hause gepflegt und betreut wird

Möglichkeiten vergleichen & Beiträge berechnen

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In Deutschland ist jeder Bewohner dazu verpflichtet, einer Krankenversicherung beizutreten. Wählen kann er hierbei zwischen einer gesetzlichen Krankenversicherung, wo er pflichtversichert oder freiwillig versichert sein kann und einer privaten Krankenversicherung, die ebenfalls verschiedene Versicherungsmodelle und zusätzliche Leistungen anbietet. Beide Krankenversicherungen verlangen ebenso nach einer Pflegeversicherung, da auch diese seit dem Jahr 1995 vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird. Hier kann man ebenfalls zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Variante wählen. Die private Pflegeversicherung kann zudem zusätzlich zur gesetzlichen Variante abgeschlossen werden und bietet so einen erweiterten Versicherungsschutz.

Warum die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung eingeführt wurden

Wer einmal ernsthaft krank war, weiß sehr genau, dass dies sehr viel Geld kosten kann. Ist ein Krankenhausaufenthalt oder gar eine Operation nötig, sind innerhalb weniger Tage mehrere tausend Euro an Kosten zusammengekommen. Eine Summe, die die wenigsten aus eigener Tasche aufbringen können.

Ähnlich verhält es sich mit der Pflege. Auch diese kostet viel Geld. Besonders dann, wenn man sie über einen langen Zeitraum in Anspruch nehmen muss. Aus diesem Grund verlangt der Gesetzgeber, dass man sich krankenversichert und pflegeversichert. Um diese Kosten aufzufangen und durch die Gemeinschaft – die alle Versicherten bilden – begleichen zu lassen.

Wie wird der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet

Der Beitrag für beide Versicherungen berechnet sich auf unterschiedliche Art und Weise. Während bei der gesetzlichen Variante immer ein prozentualer Betrag vom Einkommen als Beitrag eingezogen wird, gibt es bei der privaten Versicherungsvariante einen festen Beitrag, der sich an keinem Einkommen und an keinen finanziellen Verhältnissen orientiert.

Der Beitrag der Krankenversicherung und Pflegeversicherung auf gesetzlicher Ebene beträgt seit 1. Januar 2011 15,5% vom Einkommen für die Krankenversicherung. Davon trägt der Arbeitgeber 7,3%. Die restlichen 8,2% werden automatisch vom Einkommen abgezogen und an die Krankenkasse überwiesen. 2,05% kommen zudem für die Pflegeversicherung hinzu. Auch dieser Beitragssatz wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt.

Handelt es sich um eine der privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, so gibt es unterschiedliche Versicherungsmodelle, aus denen entsprechend ausgewählt werden kann. Eine prozentuale Beitragsberechnung zum Einkommen gibt es nicht. Dafür kann man zwischen verschiedenen Leistungspaketen wählen, die mit unterschiedlichen Kostenübernahmemöglichkeiten einhergehen.

Was umfasst der Beitrag zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Die Leistungen der Kranken und Pflegeversicherung sind bei der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung festgeschrieben. Da der Beitrag für alle Versicherten gleich ist, sind es auch die Leistungen. Zu den Leistungen gehören unter anderem:

  • Prävention und Anleitung zur Selbsthilfe
  • Gruppenprophylaxe und Individualprophylaxe
  • Ärztliche Behandlungen inklusive Regelversorgung
  • Krankenhausbehandlung
  • Krankengeld und Fahrtkosten
  • Entbindung, Haushaltshilfe und Mutterschaftsgeld
  • häusliche, teilstationäre und stationäre Pflege
  • Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Hilfsmittel

Bei einer privaten Kranken und Pflegeversicherung orientieren sich die Leistungen immer an dem Beitrag, den man bezahlt.

Das Krankenkasse Pflegegeld

Der Beitrag zur Pflegeversicherung der Krankenversicherung umfasst neben den Sach- und Hilfsleistungen auch das Pflegegeld. Es wird meist dann abgerufen, wenn der Betroffene von Angehörigen zu Hause betreut und gepflegt wird. Das Pflegegeld der Krankenkasse orientiert sich dabei immer an der Pflegestufe. Diese muss vor dem Pflegegeld der Krankenkasse beantragen selbst erst einmal beantragt werden. Hierfür reicht es aus, wenn man ein formloses Schreiben an die Krankenkasse schickt, die den Antrag dann an die anhängige Pflegekasse weiterleitet. Möchte man den Antrag nicht formlos gestalten, so reicht ein Anruf bei der Krankenkasse. Diese schickt dann den entsprechenden Antrag heraus, der nur ausgefüllt und um einige Unterlagen ergänzt werden muss. Nach Überprüfung der Sachlage wird der Betroffene in die entsprechende Pflegestufe eingestuft und erhält im Anschluss das darin vorgesehene Pflegegeld.

Die Pflegestufen der Krankenkasse

Die Krankenkassen arbeiten momentan mit 4 Pflegestufen, denen ein entsprechendes Pflegegeld der Krankenkasse zugeordnet wurde. Die Pflegestufe 0 ist nur für Betroffene, die mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz behaftet sind und keine weiteren gesundheitlichen Einschränkungen haben. Pflegestufe I bis III sind bei eingeschränkter Alltagskompetenz und/oder gesundheitlichen Einschränkungen vorgesehen. Folgende Staffelungen bezüglich der Pflegestufe und dem Pflegegeld gibt es momentan.

  • Pflegestufe 0: 120 Euro pro Monat
  • Pflegestufe I: 235 Euro oder 305 Euro pro Monat
  • Pflegestufe II: 440 Euro oder 525 Euro pro Monat
  • Pflegestufe III: 700 Euro pro Monat

Private Pflegeversicherung zur Krankenversicherung

Um die Lücke, welche sich zwischen den Leistungen der Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten für die Pflege auftun kann, effektiv zu schließen, lohnt es sich als gesetzlich versicherter, bereits in jungen Jahren über eine zusätzliche private Pflegeversicherung nachzudenken. Der Beitragssatz der Krankenversicherung und Pflegeversicherung ist nicht so hoch, dass er keine zusätzliche Absicherung zulassen würde. Vergleicht man einmal den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag bei einer zusätzlichen Absicherung, wird man schnell merken, dass man bereits mit wenigen Euros pro Monat eine solide Absicherung im Pflegefall erreichen kann. So muss man sich auch keine Gedanken mehr darüber machen, wie die mögliche Pflege im Alter finanziert werden soll. Vor allen Dingen dann nicht, wenn man bedenkt, dass die Renten für die Zukunft noch lange nicht sicher sind.

Tipp: Mit einem Kranken und Pflegeversicherung Vergleich ist es möglich, schnell einen passenden Anbieter herauszufiltern, der all die Leistungen bietet, die man sich im Pflegefall wünscht.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich