Wenn der Pflegefall eingetreten ist, dann scheuen sich viele Menschen, sofort eine Pflegestufe zu beantragen. Oftmals wird gedacht, dass sie die Pflegestufe rückwirkend beantragen können. Doch dafür gibt es ganz klare gesetzliche Regelungen, was das Pflegestufen rückwirkend beantragen betrifft.
Pflegestufe
- gilt ab dem Tag der Beantragung
- Beantragung kann formlos erfolgen
- eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich
Pflegegeld
- gilt ab dem Tag der Beantragung
- Pflegegeld richtet sich immer nach der Pflegestufe, sodass diese zuerst beantragt werden muss
- eine nachträgliche Beantragung ist nur dann möglich, wenn es sich um eine Verhinderungspflege handelt
Optionen überprüfen & Kosten berechnen
Mit unserem Vergleichsrechner ist es Ihnen möglich, die Kosten wie auch Leistungen für die Pflegestufe und das Pflegegeld zu berechnen. Unseren Vergleichsrechner erreichen Sie über den Button „Zum Vergleichsrechner“.
Wenn der Pflegefall eingetreten ist, dann scheuen sich viele Menschen, sofort eine Pflegestufe zu beantragen. Oftmals wird gedacht, dass sie die Pflegestufe rückwirkend beantragen können. Doch dafür gibt es ganz klare gesetzliche Regelungen, was das Pflegestufen rückwirkend beantragen betrifft.
Pflegestufe
- gilt ab dem Tag der Beantragung
- Beantragung kann formlos erfolgen
- eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich
Pflegegeld
- gilt ab dem Tag der Beantragung
- Pflegegeld richtet sich immer nach der Pflegestufe, sodass diese zuerst beantragt werden muss
- eine nachträgliche Beantragung ist nur dann möglich, wenn es sich um eine Verhinderungspflege handelt
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Pflege in Deutschland ist teuer und aufwendig. Damit diese aber jeder in Anspruch nehmen kann, hat der Gesetzgeber die Versicherungspflicht in einer Pflegeversicherung für alle in Deutschland lebenden Personen vorgeschrieben. Die meisten Menschen sind automatisch über ihre gesetzliche Krankenversicherung auch pflegeversichert. Wer in keiner gesetzlichen Krankenversicherung ist, muss privat für den Pflegefall vorsorgen. Tritt dieser ein, muss eine Pflegestufe und im Anschluss Pflegegeld oder Sachleistungen beantragt werden. Doch in welchem Zeitrahmen muss dies ablaufen und kann Pflegegeld auch rückwirkend beantragt werden?
Erst die Pflegestufe dann das Pflegegeld
Es gibt ganz klare Regelungen bei der Beantragung vom Pflegegeld und der Pflegestufe. So muss immer zuerst die Pflegestufe beantragt werden, die die Höhe der Pflegebedürftigkeit anzeigt und somit auch die Höhe des Pflegegeldes festlegt. Um die Pflegestufe beantragen zu können, muss die Pflegebedürftigkeit bei der Pflegekasse angezeigt werden. Hierbei reicht es aus, wenn man einen formlosen Antrag auf Überprüfung der Pflegebedürftigkeit stellt. Diese Überprüfung nimmt im Anschluss der MDK vor. Er arbeitet im Auftrag der Pflegekassen und besucht die Betroffenen in ihrer häuslichen Umgebung. Dort wird nicht nur geschaut, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, sondern auch, in welchem Umfang diese gegeben ist. Ist dem so, erfolgt die Einstufung in die Pflegestufe und die Auszahlung von Pflegegeld.
Die Fristen
Wann die Pflegestufe und somit auch das Pflegegeld beantragt wird, kann von der betroffenen Person frei entschieden werden. Fakt ist allerdings, dass weder die Pflegestufe rückwirkend, noch das Pflegegeld rückwirkend beantragt werden kann. Beides wird erst mit dem Tag der Beantragung fällig und kann darüber hinaus nicht geltend gemacht werden.
Die Details beim Pflegestufen rückwirkend beantragen
Eine Pflegestufe rückwirkend beantragen oder das Pflegegeld nachträglich beantragen funktioniert nicht. Für die Pflegekassen zählt immer das Datum der Beantragung als Berechnungsgrundlage. Man sollte also nicht zu lange mit der Beantragung warten, in der Hoffnung, dass die Kassen so freundlich sind, die Pflegestufe nachträglich zu erteilen. Dies wird nicht geschehen. Die Kassen arbeiten mit Sozialgeldern, die von der Gemeinschaft für die Gemeinschaft zur Verfügung gestellt werden. Verständlich, dass dort sehr darauf geachtet wird, dass das Geld gerecht verteilt wird und nur dann zum Einsatz kommt, wenn es auch wirklich abgefragt wird.
Damit man keine Gelder verschenkt, sollte man als pflegebedürftige Person also nicht zu lange warten und rechtzeitig die Beantragung der Leistungen in die Wege leiten. Da die Pflegestufe nur rückwirkend bis zum Tag der Beantragung gewährt wird, sollte man den Antrag lieber zu früh als zu spät stellen. Selbst wenn der MDK zu dem Entschluss kommt, dass die Pflegebedürftigkeit noch nicht so groß ist, dass sie für eine Pflegestufe ausreicht, ist dies kein Beinbruch. Die Beantragung ist grundsätzlich kostenlos und kann immer wieder wiederholt werden. Zudem kann man Widerspruch gegen eine Beurteilung einlegen, wenn man der Meinung ist, dass diese nicht gerechtfertigt ist.
Das Pflegegeld beantragen rückwirkend
Auch beim Pflegegeld beantragen rückwirkend gibt es klare Regeln. Es wird ebenso wie die Pflegestufe erst mit dem Tag der Beantragung gewährt. Eine zusätzliches Pflegegeld nachträglich beantragen ist nur dann möglich, wenn es sich um eine Verhinderungspflege handelt, die zustande gekommen ist, weil die pflegende Person kurzfristig selbst erkrankt ist und daher teilstationäre oder stationäre Pflege in Anspruch genommen werden musste. Nur dann ist ein nachträgliches Beantragen möglich. Dies gilt allerdings nur für das Pflegegeld. Die Pflegestufe nachträglich beantragen klappt in diesem Zusammenhang nicht, da sie nichts mit der eigentlichen Verhinderungspflege zu tun hat.