Der Antrag auf Pflegegeld der Stufe 3 kann nur gestellt werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Erst nach Bewilligung durch die Pflegekasse können die beantragten Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden.
Kriterien der Pflegestufe III
- Schwerstpflegebedürftigkeit
- Erfüllung der Vorversicherungszeit
- Härtefallregelung möglich
Leistungen
- Geldleistungen
- Sachleistungen
- Kombination aus Geld- und Sachleistungen
- Tages- oder Nachtpflege
- Vollstationäre Pflege
Antrag
- Formular anfordern und ausfüllen
- Unterzeichnung des Antrags durch den Versicherten oder Bevollmächtigten
- Einreichen bei der Pflegekasse
Ablauf
- Sichtung der vorhandenen medizinischen Unterlagen
- Gutachten durch MDK
- Weiterleitung des Gutachtens an die Pflegekasse
- Bewilligungsbescheid
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Bevor der Pflegebedürftige die Leistungen einer Pflegeversicherung in Anspruch nehmen kann, muss er einen entsprechenden Antrag stellen. Dem Antrag folgt ein Gutachten, das den Umfang der Pflegebedürftigkeit bestimmt. Darauf folgen die Zuordnung der Pflegestufe und die Bewilligung des Antrags. Der gewährte Leistungsumfang ist abhängig von der Pflegestufe, der Art der beantragten Pflege und dem gewählten Tarif. Die Berechnung des individuellen Tarifes kann mit dem online Tarifrechner über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ gestartet werden.
Der Antrag auf Pflegegeld der Stufe 3 kann nur gestellt werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Erst nach Bewilligung durch die Pflegekasse können die beantragten Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden.
Kriterien der Pflegestufe III
- Schwerstpflegebedürftigkeit
- Erfüllung der Vorversicherungszeit
- Härtefallregelung möglich
Leistungen
- Geldleistungen
- Sachleistungen
- Kombination aus Geld- und Sachleistungen
- Tages- oder Nachtpflege
- Vollstationäre Pflege
Antrag
- Formular anfordern und ausfüllen
- Unterzeichnung des Antrags durch den Versicherten oder Bevollmächtigten
- Einreichen bei der Pflegekasse
Ablauf
- Sichtung der vorhandenen medizinischen Unterlagen
- Gutachten durch MDK
- Weiterleitung des Gutachtens an die Pflegekasse
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Bevor der Pflegebedürftige die Leistungen einer Pflegeversicherung in Anspruch nehmen kann, muss er einen entsprechenden Antrag stellen. Dem Antrag folgt ein Gutachten, das den Umfang der Pflegebedürftigkeit bestimmt. Darauf folgen die Zuordnung der Pflegestufe und die Bewilligung des Antrags. Der gewährte Leistungsumfang ist abhängig von der Pflegestufe, der Art der beantragten Pflege und dem gewählten Tarif. Die Berechnung des individuellen Tarifes kann mit dem online Tarifrechner über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ gestartet werden.
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Wird ein Mensch zum Pflegefall, ist dies immer ein extremer Einschnitt in sein bisheriges Leben. Das gilt sowohl für ältere Menschen, die mit den alltäglichen Dingen des Lebens nicht mehr alleine zurechtkommen als auch für junge Leute, die durch Krankheit oder Unfallfolgen plötzlich und unerwartet pflegebedürftig werden. Zwar zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung in solchen Fällen Pflegegeld, deckt damit aber längst nicht alle finanziellen Lücken ab. Allein die Kosten, die bei der Pflegestufe I anfallen, übersteigen schon die finanziellen Belastungen, die dem Betroffenen tatsächlich entstehen. Ist ein Pflegebedürftiger der Pflegestufe III zugeordnet, braucht er fast rund um die Uhr Betreuung, so dass die Kluft zwischen den gesetzlichen und den tatsächlich erforderlichen Leistungen noch größer ist. Daher empfiehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen Pflegeversicherung, um die Lebensqualität des Betroffenen zu erhalten. Bevor ein Pflegebedürftiger jedoch einen Antrag auf Pflegegeld für Stufe 3 oder andere Leistungen stellt, sollte er einen „Versicherungsvergleich“ durchführen. Nur so kann er sich einen Überblick über die sehr unterschiedlichen Tarife und Leistungen der zahlreichen Anbieter verschaffen. Für den „online Versicherungsvergleich“ kann man den „Tarifrechner“, den die Betreiber dieser Internetseite zur Verfügung stellen, nutzen. Dieser seiteninterne „online Tarifrechner“ wird regelmäßig aktualisiert und ist in seiner Anwendung völlig unkompliziert. Ein Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ reicht, um die Berechnung des persönlichen Tarifes zu starten.
Kriterien der Pflegestufe III
Wer einen Antrag auf Pflegegeld der Stufe 3 stellen möchte, muss schwerstpflegebedürftig sein. Das heißt, der Pflegebedürftige benötigt in diesem Fall auf den Wochendurchschnitt umgerechnet mindestens 5 Stunden täglich Hilfe. Dabei müssen mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen. Der Pflegebedürftige der Stufe III muss rund um die Uhr betreut werden, das heißt der Hilfebedarf ist jederzeit und auch mindestens einmal in der Nacht gegeben. Versicherungsnehmer, die Pflegestufe 3 beantragen, erhalten nach der Bewilligung monatlich 700 € Pflegegeld, beziehungsweise 1.550 € für Sachleistungen, also für Pflegeleistungen durch einen Pflegedienst.
Härtefallregelung der Stufe III
Geht die erforderliche Pflegeleistung deutlich über die Kriterien der Stufe III hinaus, tritt die Härtefallregelung in Kraft. Wird der Pflegebedürftige der Stufe III für Härtefälle zugeordnet, erhält er monatlich 1.918 € für die ambulante Pflege. Ein Härtefall liegt dann vor, wenn umgerechnet auf den Wochendurchschnitt Hilfebedarf für mindestens sieben Stunden täglich besteht. Davon müssen mindestens zwei Stunden auf die nächtliche Betreuung fallen oder es müssen zwei Pflegepersonen für mindestens eine Stunde pro Nacht gleichzeitig erforderlich sein. Dies kann beispielsweise für die Lagerung eines stark übergewichtigen Pflegebedürftigen notwendig werden.
Antragstellung
Der Pflegebedürftige muss zunächst Pflegestufe 3 beantragen, bevor er die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen kann. Den Antrag auf Pflegegeld der Stufe 3 muss er bei seiner Pflegekasse stellen, die ihm auch die erforderlichen Antragsunterlagen zur Verfügung stellt. Nachdem der ausgefüllte Antrag auf Pflegegeld der Stufe 3 bei der Pflegekasse eingegangen ist, überprüft diese zunächst, ob der Antragsteller die erforderliche Vorversicherungszeit erfüllt und lässt den Umfang der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, in Kurzform auch als MDK bezeichnet, feststellen. Ein Mitarbeiter des MDK kommt nach Sichtung aller eingereichten Unterlagen wie beispielsweise Befundberichte, Röntgenbilder oder ärztliche Gutachten zum Pflegebedürftigen nach Hause, um die Pflegebedürftigkeit festzustellen. Dabei berücksichtigt er auch die familiäre und häusliche Situation des Betroffenen. Der MDK erstellt ein Gutachten, das er an die zuständige Pflegekasse weiterleitet. Diese orientiert sich hinsichtlich der Antragsbewilligung und der Zuordnung der Pflegstufe an den Empfehlungen des MDK. Wird der Antrag auf Pflegegeld der Stufe 3 genehmigt, erhält der Pflegebedürftige einen entsprechenden Bescheid und kann ab diesem Zeitpunkt die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.
Formular für den Antrag auf Pflegegeld der Stufe 3
Das Formular, das der Pflegebedürftige benötigt, um Pflegestufe 3 zu beantragen, muss er bei seiner Pflegekasse anfordern. Diese sendet das Antragsformular entweder per Post oder stellt es sogar online zur Verfügung. Neben den persönlichen Daten wie Name, Anschrift und Krankenversichertennummer sind Angaben zur Art der beantragten Leistungen erforderlich. Das heißt, wenn man Pflegestufe 3 beantragen möchte, muss aus dem Antrag klar hervorgehen, ob Sach- oder Geldleistungen, eine Kombination aus beiden Möglichkeiten, Tagespflege, Nachtpflege oder sogar vollstationäre Pflege beantragt werden soll. Da vielen Antragstellern oder Bevollmächtigten jedoch die Definition dieser Begriffe gar nicht geläufig ist, muss man sich darüber zunächst gründlich informieren, um die Pflegestufe 3 beantragen zu können. Die erforderlichen Informationen, die man für das korrekte Ausfüllen des Antragsformulars benötigt, erhält man bei den Pflegekassen selbst oder im Internet (siehe beispielsweise http://www.pflegestufe.com/pflegeantrag).