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Pflegestufe 3 beantragen

Der Antrag auf Pflegegeld der Stufe 3 kann nur gestellt werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Erst nach Bewilligung durch die Pflegekasse können die beantragten Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden.

Kriterien der Pflegestufe III

  • Schwerstpflegebedürftigkeit
  • Erfüllung der Vorversicherungszeit
  • Härtefallregelung möglich

Leistungen

  • Geldleistungen
  • Sachleistungen
  • Kombination aus Geld- und Sachleistungen
  • Tages- oder Nachtpflege
  • Vollstationäre Pflege

Antrag

  • Formular anfordern und ausfüllen
  • Unterzeichnung des Antrags durch den Versicherten oder Bevollmächtigten
  • Einreichen bei der Pflegekasse

Ablauf

  • Sichtung der vorhandenen medizinischen Unterlagen
  • Gutachten durch MDK
  • Weiterleitung des Gutachtens an die Pflegekasse
  • Bewilligungsbescheid

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Bevor der Pflegebedürftige die Leistungen einer Pflegeversicherung in Anspruch nehmen kann, muss er einen entsprechenden Antrag stellen. Dem Antrag folgt ein Gutachten, das den Umfang der Pflegebedürftigkeit bestimmt. Darauf folgen die Zuordnung der Pflegestufe und die Bewilligung des Antrags. Der gewährte Leistungsumfang ist abhängig von der Pflegestufe, der Art der beantragten Pflege und dem gewählten Tarif. Die Berechnung des individuellen Tarifes kann mit dem online Tarifrechner über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ gestartet werden.

Der Antrag auf Pflegegeld der Stufe 3 kann nur gestellt werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Erst nach Bewilligung durch die Pflegekasse können die beantragten Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden.

Kriterien der Pflegestufe III

  • Schwerstpflegebedürftigkeit
  • Erfüllung der Vorversicherungszeit
  • Härtefallregelung möglich

Leistungen

  • Geldleistungen
  • Sachleistungen
  • Kombination aus Geld- und Sachleistungen
  • Tages- oder Nachtpflege
  • Vollstationäre Pflege

Antrag

  • Formular anfordern und ausfüllen
  • Unterzeichnung des Antrags durch den Versicherten oder Bevollmächtigten
  • Einreichen bei der Pflegekasse

Ablauf

  • Sichtung der vorhandenen medizinischen Unterlagen
  • Gutachten durch MDK
  • Weiterleitung des Gutachtens an die Pflegekasse
  • Bewilligungsbescheid

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Bevor der Pflegebedürftige die Leistungen einer Pflegeversicherung in Anspruch nehmen kann, muss er einen entsprechenden Antrag stellen. Dem Antrag folgt ein Gutachten, das den Umfang der Pflegebedürftigkeit bestimmt. Darauf folgen die Zuordnung der Pflegestufe und die Bewilligung des Antrags. Der gewährte Leistungsumfang ist abhängig von der Pflegestufe, der Art der beantragten Pflege und dem gewählten Tarif. Die Berechnung des individuellen Tarifes kann mit dem online Tarifrechner über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ gestartet werden.

 


 

Wird ein Mensch zum Pflegefall, ist dies immer ein extremer Einschnitt in sein bisheriges Leben. Das gilt sowohl für ältere Menschen, die mit den alltäglichen Dingen des Lebens nicht mehr alleine zurechtkommen als auch für junge Leute, die durch Krankheit oder Unfallfolgen plötzlich und unerwartet pflegebedürftig werden. Zwar zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung in solchen Fällen Pflegegeld, deckt damit aber längst nicht alle finanziellen Lücken ab. Allein die Kosten, die bei der Pflegestufe I anfallen, übersteigen schon die finanziellen Belastungen, die dem Betroffenen tatsächlich entstehen. Ist ein Pflegebedürftiger der Pflegestufe III zugeordnet, braucht er fast rund um die Uhr Betreuung, so dass die Kluft zwischen den gesetzlichen und den tatsächlich erforderlichen Leistungen noch größer ist. Daher empfiehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen Pflegeversicherung, um die Lebensqualität des Betroffenen zu erhalten. Bevor ein Pflegebedürftiger jedoch einen Antrag auf Pflegegeld für Stufe 3 oder andere Leistungen stellt, sollte er einen „Versicherungsvergleich“ durchführen. Nur so kann er sich einen Überblick über die sehr unterschiedlichen Tarife und Leistungen der zahlreichen Anbieter verschaffen. Für den „online Versicherungsvergleich“ kann man den „Tarifrechner“, den die Betreiber dieser Internetseite zur Verfügung stellen, nutzen. Dieser seiteninterne „online Tarifrechner“ wird regelmäßig aktualisiert und ist in seiner Anwendung völlig unkompliziert. Ein Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ reicht, um die Berechnung des persönlichen Tarifes zu starten.

Kriterien der Pflegestufe III

Wer einen Antrag auf Pflegegeld der Stufe 3 stellen möchte, muss schwerstpflegebedürftig sein. Das heißt, der Pflegebedürftige benötigt in diesem Fall auf den Wochendurchschnitt umgerechnet mindestens 5 Stunden täglich Hilfe. Dabei müssen mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen. Der Pflegebedürftige der Stufe III muss rund um die Uhr betreut werden, das heißt der Hilfebedarf ist jederzeit und auch mindestens einmal in der Nacht gegeben. Versicherungsnehmer, die Pflegestufe 3 beantragen, erhalten nach der Bewilligung monatlich 700 € Pflegegeld, beziehungsweise 1.550 € für Sachleistungen, also für Pflegeleistungen durch einen Pflegedienst.

Härtefallregelung der Stufe III

Geht die erforderliche Pflegeleistung deutlich über die Kriterien der Stufe III hinaus, tritt die Härtefallregelung in Kraft. Wird der Pflegebedürftige der Stufe III für Härtefälle zugeordnet, erhält er monatlich 1.918 € für die ambulante Pflege. Ein Härtefall liegt dann vor, wenn umgerechnet auf den Wochendurchschnitt Hilfebedarf für mindestens sieben Stunden täglich besteht. Davon müssen mindestens zwei Stunden auf die nächtliche Betreuung fallen oder es müssen zwei Pflegepersonen für mindestens eine Stunde pro Nacht gleichzeitig erforderlich sein. Dies kann beispielsweise für die Lagerung eines stark übergewichtigen Pflegebedürftigen notwendig werden.

Antragstellung

Der Pflegebedürftige muss zunächst Pflegestufe 3 beantragen, bevor er die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen kann. Den Antrag auf Pflegegeld der Stufe 3 muss er bei seiner Pflegekasse stellen, die ihm auch die erforderlichen Antragsunterlagen zur Verfügung stellt. Nachdem der ausgefüllte Antrag auf Pflegegeld der Stufe 3 bei der Pflegekasse eingegangen ist, überprüft diese zunächst, ob der Antragsteller die erforderliche Vorversicherungszeit erfüllt und lässt den Umfang der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, in Kurzform auch als MDK bezeichnet, feststellen. Ein Mitarbeiter des MDK kommt nach Sichtung aller eingereichten Unterlagen wie beispielsweise Befundberichte, Röntgenbilder oder ärztliche Gutachten zum Pflegebedürftigen nach Hause, um die Pflegebedürftigkeit festzustellen. Dabei berücksichtigt er auch die familiäre und häusliche Situation des Betroffenen. Der MDK erstellt ein Gutachten, das er an die zuständige Pflegekasse weiterleitet. Diese orientiert sich hinsichtlich der Antragsbewilligung und der Zuordnung der Pflegstufe an den Empfehlungen des MDK. Wird der Antrag auf Pflegegeld der Stufe 3 genehmigt, erhält der Pflegebedürftige einen entsprechenden Bescheid und kann ab diesem Zeitpunkt die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.

Formular für den Antrag auf Pflegegeld der Stufe 3

Das Formular, das der Pflegebedürftige benötigt, um Pflegestufe 3 zu beantragen, muss er bei seiner Pflegekasse anfordern. Diese sendet das Antragsformular entweder per Post oder stellt es sogar online zur Verfügung. Neben den persönlichen Daten wie Name, Anschrift und Krankenversichertennummer sind Angaben zur Art der beantragten Leistungen erforderlich. Das heißt, wenn man Pflegestufe 3 beantragen möchte, muss aus dem Antrag klar hervorgehen, ob Sach- oder Geldleistungen, eine Kombination aus beiden Möglichkeiten, Tagespflege, Nachtpflege oder sogar vollstationäre Pflege beantragt werden soll. Da vielen Antragstellern oder Bevollmächtigten jedoch die Definition dieser Begriffe gar nicht geläufig ist, muss man sich darüber zunächst gründlich informieren, um die Pflegestufe 3 beantragen zu können. Die erforderlichen Informationen, die man für das korrekte Ausfüllen des Antragsformulars benötigt, erhält man bei den Pflegekassen selbst oder im Internet (siehe beispielsweise http://www.pflegestufe.com/pflegeantrag).

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich