Die Beitragsbemessungsgrenze greift in der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung. Sie ähnelt der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, und sie ist identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze in der Pflege-Pflichtversicherung. Als Arbeitnehmer sollte man die aktuelle Diskussion um die Pflegeversicherung und um ihre Beitragsbemessungsgrenze verfolgen, da sie die Höhe der maximalen Beiträge festlegt.
So wichtig ist die Beitragsbemessungsgrenze
- Maximale Einkommensgrenze, die der Beitragszahlung unterliegt
- Regelmäßige Anpassung durch Gesetzgeber
Diese Bedeutung hat die Jahresarbeitsentgeltgrenze
- Jahresarbeitsentgeltgrenze legt Versicherungspflicht fest
- Ebenfalls durch Gesetzgeber festzulegen
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Insbesondere Arbeitnehmer mit hohen Einkünften riskieren eine Versorgungslücke im Pflegefall, weil die Höhe der Pflegeleistungen nicht an die Höhe der geleisteten Beiträge und an das Einkommen gekoppelt ist. Eine private Vorsorge ist deshalb dringend nötig. Die richtige Versicherung kann mit einem Internetrechner ermittelt werden. Ein Klick auf „Zum Versicherungsvergleich“ führt zum Online-Rechner mit Sofortabschluss.
Die Beitragsbemessungsgrenze greift in der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung. Sie ähnelt der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, und sie ist identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze in der Pflege-Pflichtversicherung. Als Arbeitnehmer sollte man die aktuelle Diskussion um die Pflegeversicherung und um ihre Beitragsbemessungsgrenze verfolgen, da sie die Höhe der maximalen Beiträge festlegt.
So wichtig ist die Beitragsbemessungsgrenze
- Maximale Einkommensgrenze, die der Beitragszahlung unterliegt
- Regelmäßige Anpassung durch Gesetzgeber
Diese Bedeutung hat die Jahresarbeitsentgeltgrenze
- Jahresarbeitsentgeltgrenze legt Versicherungspflicht fest
- Ebenfalls durch Gesetzgeber festzulegen
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Insbesondere Arbeitnehmer mit hohen Einkünften riskieren eine Versorgungslücke im Pflegefall, weil die Höhe der Pflegeleistungen nicht an die Höhe der geleisteten Beiträge und an das Einkommen gekoppelt ist. Eine private Vorsorge ist deshalb dringend nötig. Die richtige Versicherung kann mit einem Internetrechner ermittelt werden. Ein Klick auf „Zum Versicherungsvergleich“ führt zum Online-Rechner mit Sofortabschluss.
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In der Pflegeversicherung greift wie in der Kranken- und in der Rentenversicherung eine Beitragsbemessungsgrenze. Sie ist für die Kranken- und Pflegeversicherung und für die Rentenversicherung unterschiedlich bemessen. Außerdem ist die Beitragsbemessungsgrenze von der Versicherungspflichtgrenze abzugrenzen, welche auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bezeichnet wird. Sowohl die Pflegeversicherung Jahresarbeitsentgeltgrenze oder die Pflegeversicherung Versicherungspflichtgrenze als auch die Beitragsbemessungsgrenze sind für Arbeitnehmer von großer Bedeutung. Sie können vom Gesetzgeber verändert werden, wenn es die konjunkturelle Situation erforderlich erscheinen lässt. Außerdem entscheidet die Pflegeversicherung Jahresarbeitsentgeltgrenze oder die Pflegeversicherung Versicherungspflichtgrenze darüber, ob ein Arbeitnehmer gesetzlich oder privat versichert sein darf. Deshalb sollte man als Arbeitnehmer die aktuelle Entwicklung immer im Auge behalten.
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Die Pflegeversicherung wird von den Pflegekassen getragen, die an die gesetzlichen Krankenkassen und an die privaten Krankenversicherer angebunden sind. Die Beitragsbemessungsgrenze zur Pflegeversicherung gilt für die gesetzlichen Pflegekassen, welche die Leistungen an Pflegebedürftige aus den laufenden Einnahmen erbringen. Da die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung die Einnahmen der Pflegekassen letztlich limitiert, besteht an dieser Stelle ein direkter Zusammenhang zwischen den Leistungen der Pflegeversicherung und Einkommen, welche die Versicherten erzielen. Bleibt nämlich aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung ein bestimmter Anteil an hohen Einkommen von Beitragszahlungen befreit, sind auch die Leistungen der Pflegeversicherung durch Einkommen beschränkt, welche nicht mehr der Zahlung von Beiträgen unterliegen. Somit nimmt der Gesetzgeber durch seine Festlegung der Beitragsbemessungsgrenze einen direkten Einfluss auf die möglichen Leistungen der Pflege-Pflichtversicherung.
So wichtig ist die Beitragsbemessungsgrenze
Die Pflegeversicherung Beitragsbemessungsgrenze ist definiert als das maximale Einkommen, das zur Berechnung von Beiträgen in der Pflegeversicherung herangezogen wird. Bezieht ein Arbeitnehmer ein recht hohes Einkommen, hat er einen hohen Beitrag für die Pflegeversicherung zu zahlen. Mit der Festlegung der Pflegeversicherung Beitragsbemessungsgrenze ist aber eine Summe definiert, die maximal der Abführung von Beiträgen unterliegt. Jeder Euro des Einkommens, der oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, bleibt beitragsfrei. Aufgrund dieser Berechnung profitieren vor allem Arbeitnehmer mit einem gehobenen Einkommen von der Beitragsbemessungsgrenze, da nicht ihr gesamtes Einkommen der Abführung von Pflegeversicherungsbeiträgen unterliegt. Der Gesetzgeber hat das Recht, die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung regelmäßig anzupassen. Dieses Recht übt er in der Regel einmal pro Jahr im Herbst aus. Zu diesem Zeitpunkt gibt er die neuen Grenzen für das kommende Jahr bekannt. Die Pflegeversicherung Beitragsbemessungsgrenze 2013 wurde im Herbst 2012 angepasst und nach oben korrigiert. Damit folgte die Veränderung der Pflegeversicherung Beitragsbemessungsgrenze 2013 einer Logik, die man in Abhängigkeit von der konjunkturellen Entwicklung beobachten kann. Aus Zeiten guter wirtschaftlicher Entwicklungen resultiert nämlich meist eine Anhebung der Beitragsbemessungs- und der Versicherungspflichtgrenzen. Der Gesetzgeber lässt damit die Träger der Sozialversicherung von einer guten konjunkturellen Situation profitieren. Durch die Anhebung der Pflegeversicherung Beitragsbemessungsgrenze 2013 müssen Besserverdiener höhere Beiträge für die Pflegeversicherung zahlen, dadurch steigen die Einnahmen der Pflegekassen.
Diese Bedeutung hat die Jahresarbeitsentgeltgrenze
Zwischen Pflegeversicherungsbeitrag und Beitragsmessungsgrenze besteht ein direkter Zusammenhang. Ganz ähnlich ist es auch mit der Versicherungspflichtgrenze, welche auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt wird. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze legt fest, ab welcher Höhe des Brutto-Einkommens ein Arbeitnehmer nicht mehr der gesetzlichen Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung unterliegt. Ein Arbeitnehmer, welcher ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze bezieht, darf sich alternativ in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung versichern. Die Entscheidung, auf einen Versicherungsschutz zu verzichten, ist aufgrund der bestehenden Versicherungspflicht in Deutschland allerdings nicht mehr gegeben. Das Jahresarbeitsentgelt ist definiert als die Summe der 12 Monatsgehälter zuzüglich der Urlaubs- und Weihnachtsgelder und ähnlicher Zuschläge. Während zwischen Pflegeversicherungsbeitrag und Beitragsbemessungsgrenze ein Zusammenhang besteht, weil der Beitrag nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze abgeführt wird, beschränkt die Versicherungspflichtgrenze zwar nicht die Beitragszahlung, doch sie regelt die grundsätzliche Versicherungspflicht des einzelnen Arbeitnehmers in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
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Zwischen Pflegegeld und Einkommen des Versicherten besteht kein direkter Zusammenhang. Auch ein Besserverdiener erhält also nur die staatlich festgelegte Pflegeleistung. Weil Pflegegeld und Einkommensgrenze unabhängig voneinander sind, muss sich insbesondere ein Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen rechtzeitig Gedanken über seine Absicherung im Pflegefall machen. Weil das Pflegegeld sein Einkommen nicht als Richtlinie verwendet, sondern sich ausschließlich an den vom Gesetzgeber festgelegten Leistungen orientiert, wird seine Versorgungslücke im Alter recht hoch ausfallen, sofern er den gewohnten Lebensstandard aufrecht erhalten will. Weil Pflegegeld und Einkommensgrenze nicht miteinander in Verbindung stehen, muss sich ein Arbeitnehmer mit einem gehobenen Einkommen also privat absichern. Dazu ist eine zusätzliche Pflegeversicherung dringend zu empfehlen. Sie kann problemlos mit einem Internetrechner errechnet und beantragt werden. Ein Klick auf „Zum Versicherungsvergleich“ genügt, damit der Online-Rechner mit wenigen Eingaben die passende private Pflegeversicherung ermittelt.