ADHS Patienten erhalten nur im Ausnahmefall eine Pflegestufe. Wird eine Pflegestufe bewilligt, erfolgt die Einstufung nur bei Kindern.
ADHS
- tritt im Kindesalter auf
- rund 60 % der Betroffenen leiden bis ins Erwachsenalter an Symptomen und Folgen
- Symptome bei Kindern – Überaktivität, Impulsivität
- Symptome bei Erwachsenen – Konzentrations- und Leistungsschwäche
- Folgen für den Alltag – schlechter Ausbildung, häufiger Jobwechsel, viele Umzüge, höher Scheidungsrate
Pflegestufe bei ADHS
- bei ADHS nur in Ausnahmefällen
- in Ausnahmen Bewilligung der Pflegestufe I für ADHS Kinder
Pflegestufen für Kinder
- Beurteilung der Pflegebedürftigkeit unterliegt anderen Maßstäben als bei Erwachsenen
- als Pflegebedarf gilt nur der Pflegebedarf, der über den Pflegebedarf eines gesunden Kindes gleichen Alters hinausgeht
- Pflegetagebuch erleichtert die Bewilligung einer Pflegestufe
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ADHS
- tritt im Kindesalter auf
- rund 60 % der Betroffenen leiden bis ins Erwachsenalter an Symptomen und Folgen
- Symptome bei Kindern – Überaktivität, Impulsivität
- Symptome bei Erwachsenen – Konzentrations- und Leistungsschwäche
- Folgen für den Alltag – schlechter Ausbildung, häufiger Jobwechsel, viele Umzüge, höher Scheidungsrate
Pflegestufe bei ADHS
- bei ADHS nur in Ausnahmefällen
- in Ausnahmen Bewilligung der Pflegestufe I für ADHS Kinder
Pflegestufen für Kinder
- Beurteilung der Pflegebedürftigkeit unterliegt anderen Maßstäben als bei Erwachsenen
- als Pflegebedarf gilt nur der Pflegebedarf, der über den Pflegebedarf eines gesunden Kindes gleichen Alters hinausgeht
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ADHS ist eine Erkrankung, von der nicht wie oftmals angenommen nur Kinder und Jugendliche betroffen sind. Die Beschwerden und die damit verbundenen Lebenseinschränkungen setzen sich häufig bis ins Erwachsenalter hinein fort. Ein Anspruch auf eine Pflegestufe für ADHS und damit auf Leistungen aus der Pflegeversicherung besteht jedoch in den wenigsten Fällen.
ADHS – nicht nur Kinder sind betroffen
ADHS ist eine Erkrankungen von der immer wieder berichtet wird und von der alle reden – doch kaum jemand weiß so richtig, was ADHS genau ist. ADHS wird häufig mit einer Hyperaktivität bei Kindern gleichgesetzt. In Wahrheit ist ADHS jedoch eine Störung, die sich bei rund 60 % der Betroffenen bis ins Erwachsenenalter fortsetzt. Dabei wandelt sich mit dem Alter des Patienten auch das Beschwerdebild der Erkrankung. ADHS, mit vollem Namen Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung, äußert sich in einer Überaktivität, verbunden mit einer großen Impulsivität und tritt bereits im Kindesalter auf. Entgegen oft gehörter Auffassungen ist ADHS jedoch keine ausgesprochene Kindeserkrankung. Die Mehrzahl der Betroffen leidet auch im Erwachsenenalter noch an den Beschwerden und vor allem an den Folgen von ADHS. Mit Zunahme des Lebensalters wandeln sich Überaktivität und Impulsivität in eine innere Ruhelosigkeit, verbunden mit einer allgemeinen Konzentrations- und Leistungsschwäche. Für erwachsene Patienten führt ADHS oftmals zu nachhaltigen und unangenehmen Konsequenzen im Berufs- und Privatleben. So sind die typischen Folgen einer ADHS Erkrankung eine schlechtere Berufsausbildung, als die Begabung des Betroffenen ermöglicht hätte. Häufige Jobwechsel sowie viele Umzüge belasten ebenfalls das Erwachsenenleben von ADHS Kranken. Zudem wurde bei ADHS Patienten eine erhöhte Scheidungsrate festgestellt. Doch wie unangenehm und belastend die Auswirkungen von ADHS auf das gesamte Leben der Betroffenen auch sein mögen, in den seltensten Fällen wird eine Pflegestufe für ADHS bewilligt und damit ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung ermöglicht.
Pflegestufe für ADHS – nur im Ausnahmefall
ADHS ist eine Störung mit weitreichenden Konsequenzen für das Leben der Betroffenen. Dennoch wird das tägliche Leben durch ADHS nicht in dem Maße eingeschränkt, dass eine Pflegebedürftigkeit dadurch entsteht. Erwachsene mit ADHS sind trotz der Erkrankung in der Lage ihren Alltag zu bewältigen. Ziel und Sinn der Pflegeversicherung ist jedoch die Unterstützung der Menschen, die ihren Alltag in vielerlei Hinsicht nicht alleine bewältigen können und dazu Hilfe und Pflege bedürfen. Grundvoraussetzung, um überhaupt Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, ist die Einstufung in eine Pflegestufe. Dazu erstellt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) im Auftrag der gesetzlichen Pflegeversicherung ein Gutachten. In diesem Gutachten wird die Schwere der Pflegebedürftigkeit anhand der drei Bereiche Mobilität, Körperpflege und Ernährung festgestellt. Die Pflegeversicherung stuft den Antragsteller anschließend auf Basis des MDK Gutachtens in eine Pflegestufe ein. Eine Pflegestufe für ADHS Patienten wird nur in Ausnahmefällen erteilt. Dabei handelt es sich ausschließlich um Kinder, die an ADHS erkrankt sind. Nach der Beantragung einer Pflegestufe für ADHS Kinder wird jedoch allenfalls die Pflegestufe I zugeteilt. Eine höhere Pflegestufe ausschließlich aufgrund einer ADHS Erkrankung kann in der Praxis ausgeschlossen werden.
Pflegestufen für Kinder
Unabhängig davon, ob eine Pflegestufe für ADHS Kinder oder Kinder mit einer Erkrankung oder Behinderung beantragt wird, unterliegt die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit bei Kindern anderen Maßstäben als bei Erwachsenen. Ausgehend davon, dass auch gesunde Kinder altersabhängig ein gewisses Maß der Pflege bedürfen, wird bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit lediglich der Pflegeaufwand berücksichtig, der über das Maß des Pflegebedarfs eines gesunden Kindes gleichen Alters hinausgeht. Nur wenn ein ADHS Kind aufgrund seiner Erkrankung mehr Pflege benötigt als ein gesundes Kind gleichen Alters wird eine Pflegestufe für ADHS anerkannt und bewilligt. Eltern von ADHS Kindern, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen möchten, sollte daher bereits vor der Beantragung einer Pflegestufe möglichst ein Pflegetagebuch führen, indem der Pflegeaufwand täglich minutengenau notiert wird. Dabei ist es hilfreich, bei der Auflistung der Pflegeleistungen die drei Kriterien zur Beurteilung des Pflegebedarfs – Ernährung, Körperpflege und Mobilität – zu berücksichtigen.
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Jeder kann zum Pflegefall werden. Daher ist es sinnvoll, rechtzeitig für eine zusätzliche Absicherung durch eine private Pflegeversicherung zu sorgen. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ und berechnen Sie mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner die besten Angebote zur Pflegeversicherung. Nach dem Tarifvergleich kann ein Versicherungsvertrag online abgeschlossen werden.