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Pflegestufe 2 beantragen

Wer Pflegegeld der Stufe 2 beantragen möchte, muss bestimmte Kriterien erfüllen. Erst nach eingehender Prüfung und Bewilligung durch die Pflegekasse kann der Pflegebedürftige die beantragten Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.

Kriterien der Pflegestufe II

  • Schwerpflegebedürftigkeit
  • Erfüllung der Vorversicherungszeit

Leistungen

  • Geld- oder Sachleistungen
  • Geld- und Sachleistungen in Kombination
  • Teil- oder vollstationäre Pflege

Antrag

  • Ausfüllen des Antragsformulars
  • Antragsunterzeichnung durch Versicherten oder Bevollmächtigten
  • Einreichen des korrekt ausgefüllten Antrags bei der Pflegekasse

Ablauf

  • Prüfung der eingereichten medizinischen Unterlagen
  • Erstellung eines Gutachtens durch den MDK
  • Weiterleitung des Gutachtens an die Pflegekasse
  • Bewilligungsbescheid

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Bevor ein Pflegebedürftiger die Leistungen einer Pflegeversicherung beanspruchen kann, muss er zunächst einen schriftlichen Antrag stellen. Anschließend erstellt der MDK ein Gutachten und bestimmt den Umfang der Pflegebedürftigkeit. Die Pflegekasse nimmt auf der Grundlage des Gutachtens die Zuordnung der Pflegestufe vor und bewilligt den Antrag des Pflegebedürftigen. Der Leistungsumfang ist abhängig von der Art der beantragten Pflege, dem gewählten Tarif und vor allem von der Pflegestufe. Der persönliche Tarif kann mit dem online Tarifrechner ermittelt und die Berechnung über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ gestartet werden.

Wer Pflegegeld der Stufe 2 beantragen möchte, muss bestimmte Kriterien erfüllen. Erst nach eingehender Prüfung und Bewilligung durch die Pflegekasse kann der Pflegebedürftige die beantragten Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.

Kriterien der Pflegestufe II

  • Schwerpflegebedürftigkeit
  • Erfüllung der Vorversicherungszeit

Leistungen

  • Geld- oder Sachleistungen
  • Geld- und Sachleistungen in Kombination
  • Teil- oder vollstationäre Pflege

Antrag

  • Ausfüllen des Antragsformulars
  • Antragsunterzeichnung durch Versicherten oder Bevollmächtigten
  • Einreichen des korrekt ausgefüllten Antrags bei der Pflegekasse

Ablauf

  • Prüfung der eingereichten medizinischen Unterlagen
  • Erstellung eines Gutachtens durch den MDK
  • Weiterleitung des Gutachtens an die Pflegekasse
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Bevor ein Pflegebedürftiger die Leistungen einer Pflegeversicherung beanspruchen kann, muss er zunächst einen schriftlichen Antrag stellen. Anschließend erstellt der MDK ein Gutachten und bestimmt den Umfang der Pflegebedürftigkeit. Die Pflegekasse nimmt auf der Grundlage des Gutachtens die Zuordnung der Pflegestufe vor und bewilligt den Antrag des Pflegebedürftigen. Der Leistungsumfang ist abhängig von der Art der beantragten Pflege, dem gewählten Tarif und vor allem von der Pflegestufe. Der persönliche Tarif kann mit dem online Tarifrechner ermittelt und die Berechnung über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ gestartet werden.

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Sobald ein Mensch zum Pflegefall wird, ändert sich sein bisheriges Leben meist schlagartig. Alltäglichen Handlungen werden für den Betroffenen plötzlich zur unüberwindbaren Hürde und er muss akzeptieren, dass er nicht mehr ohne Hilfe zurechtkommt. In diese schwierige Situation geraten nicht nur ältere Menschen, sondern auch junge Leute können durch eine schwere Krankheit oder die Folgen eines Unfalls pflegebedürftig werden. Wird ein Pflegebedürftiger beim Antrag auf Pflegegeld der Stufe 2 zugeordnet, liegt eine sogenannte Schwerpflegebedürftigkeit vor. Diese erfordert schon einen höheren Pflegeaufwand, der durch die gesetzlichen Leistungen in der Regel nicht vollständig abgedeckt ist. Daher empfiehlt sich zur Erhaltung der Lebensqualität des Pflegebedürftigen der Abschluss einer zusätzlichen Pflegeversicherung. Doch bevor man einen Antrag auf Pflegegeld der Stufe 2 stellt, sollte man einen „Versicherungsvergleich“ durchführen, da sich die Tarife und Leistungen der zahlreichen Anbieter von Pflegeversicherungen meist erheblich voneinander unterscheiden. Ein „online Versicherungsvergleich“ lässt sich mit dem seiteninternen „Tarifrechner“ der Betreiber dieser Internetseite leicht durchführen. Die Daten des „online Tarifrechners“ werden regelmäßig aktualisiert, so dass er stets auf dem neuesten Stand ist. Zur Berechnung Ihres persönlichen Tarifes starten Sie den Versicherungsvergleich durch einen Klick auf die blaue Markierung „Zum Versicherungsvergleich“.

Kriterien der Pflegestufe II

Der Antrag auf Pflegegeld der Stufe 2 setzt voraus, dass eine Schwerpflegebedürftigkeit vorliegt. In diesem Fall benötigt der Pflegebedürftige auf den Wochendurchschnitt umgerechnet mindestens 3 Stunden täglich Hilfe, von denen mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen. Die Hilfestellung bei der Grundpflege ist mindestens dreimal täglich zu unterschiedlichen Zeiten erforderlich und es wird mehrmals pro Woche eine Unterstützung im Haushalt benötigt. Versicherungsnehmer, die Pflegestufe 2 beantragen, erhalten nach Eingang der Bewilligung monatlich 440 € Pflegegeld, beziehungsweise 1.100 € für sogenannte Sachleistungen, also für Pflegeleistungen, die durch einen Pflegedienst erbracht werden.

Leistungen

Schwerpflegebedürftige können Pflegegeld für Stufe 2 beantragen und haben mit Erhalt des Bewilligungsbescheides einen Anspruch auf bestimmte Leistungen. Das Leistungsspektrum beinhaltet je nach Antragsstellung eine teil- oder vollstationäre Pflege, die häusliche Pflege durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst. Der Pflegebedürftige kann allerdings auch Sachleistungen in Kombination mit Pflegegeld für Stufe 2 beantragen, wenn er von Angehörigen gepflegt werden und zusätzlich die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen möchte. Die Pflegeversicherung zahlt auch Zuschüsse, wenn Umbaumaßnahmen wie beispielsweise der Einbau von Treppenliften in der Wohnung des Pflegebedürftigen notwendig sind. Ebenso werden die Kosten für Hilfsmittel wie etwa Desinfektionsmittel oder technische Hilfsmittel wie beispielsweise Pflegebetten übernommen. Möchte ein Pflegebedürftiger keine Sachleistungen in Anspruch nehmen, sondern nur Pflegegeld für Stufe 2 beantragen, damit ihn ausschließlich Angehörige zu Hause pflegen, übernimmt die Pflegeversicherung auch die Kosten für Pflegekurse, in denen sie geschult werden.

Vorgehensweise bei der Antragstellung

Bevor der Pflegebedürftige die Leistungen seiner Pflegeversicherung in Anspruch nehmen kann, muss er zunächst Pflegestufe 2 beantragen. Er fordert die Antragsunterlagen bei seiner Pflegekasse an und reicht den ausgefüllten Antrag auf Pflegegeld der Stufe 2 anschließend dort ein. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingeht, überprüft diese, ob der Pflegebedürftige die erforderliche Vorversicherungszeit erfüllt und leitet dann die Zuordnung zur beantragten Pflegestufe in die Wege. Dazu stellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, auch als MDK bezeichnet, zunächst den Umfang der Pflegebedürftigkeit fest. Nach Sichtung aller eingereichten Unterlagen wie etwa ärztliche Gutachten, Befundberichte oder Röntgenaufnahmen vereinbart die Pflegekasse mit dem Betroffenen einen Termin für den Hausbesuch des MDK. Ein MDK-Mitarbeiter macht sich vor Ort ein Bild von der gesundheitlichen, familiären und häuslichen Situation des Pflegebedürftigen und erstellt darüber ein Gutachten, das er an die zuständige Pflegekasse weiterleitet. Auf der Grundlage dieses Gutachtens nimmt die Pflegekasse eine Einteilung in die entsprechende Pflegestufe vor. Sobald der Antrag auf Pflegegeld der Stufe 2 genehmigt ist, wird dem Pflegebedürftigen ein Bewilligungsbescheid zugeschickt, der ihn dazu ermächtigt, die Leistungen der Pflegeversicherung ab diesem Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen.

Antragsformular

Das Formular, das der Pflegebedürftige benötigt, um Pflegestufe 2 zu beantragen, erhält er in der Regel per Post von seiner Pflegekasse. In einigen Fällen stellen die Pflegekassen die Antragsformulare allerdings auch online zur Verfügung. Wer die Pflegestufe 2 beantragen möchte, muss zunächst seine persönlichen Daten wie Name, Anschrift und Krankenversicherungsnummer in das Antragsformular eintragen. Darüber hinaus sind Angaben zur Art der beantragten Leistungen zu machen, denn aus dem Antrag muss ganz klar hervorgehen, ob Sach- oder Geldleistungen, eine Kombination aus beiden Möglichkeiten oder sogar eine vollstationäre Pflege beantragt werden soll. Damit ein Pflegebedürftiger Pflegegeld für Stufe 2 beantragen kann, sollte er sich vorher gründlich über die verschiedenen Leistungsarten informieren und erst dann eine Wahl treffen. Denn oftmals ist den Antragstellern oder ihren Bevollmächtigten die Definition des einen oder anderen Fachbegriffs wie beispielsweise Sachleistungen gar nicht geläufig. Ausführliche Informationen für das korrekte Ausfüllen des Antragsformulars sowie Erläuterungen zu den verschiedenen Fachbegriffen erhält man bei den Pflegekassen selbst oder im Internet (siehe beispielsweise http://www.pflegestufe.com/pflegeantrag).

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich