Wer Pflegegeld der Stufe 2 beantragen möchte, muss bestimmte Kriterien erfüllen. Erst nach eingehender Prüfung und Bewilligung durch die Pflegekasse kann der Pflegebedürftige die beantragten Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.
Kriterien der Pflegestufe II
- Schwerpflegebedürftigkeit
- Erfüllung der Vorversicherungszeit
Leistungen
- Geld- oder Sachleistungen
- Geld- und Sachleistungen in Kombination
- Teil- oder vollstationäre Pflege
Antrag
- Ausfüllen des Antragsformulars
- Antragsunterzeichnung durch Versicherten oder Bevollmächtigten
- Einreichen des korrekt ausgefüllten Antrags bei der Pflegekasse
Ablauf
- Prüfung der eingereichten medizinischen Unterlagen
- Erstellung eines Gutachtens durch den MDK
- Weiterleitung des Gutachtens an die Pflegekasse
- Bewilligungsbescheid
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Bevor ein Pflegebedürftiger die Leistungen einer Pflegeversicherung beanspruchen kann, muss er zunächst einen schriftlichen Antrag stellen. Anschließend erstellt der MDK ein Gutachten und bestimmt den Umfang der Pflegebedürftigkeit. Die Pflegekasse nimmt auf der Grundlage des Gutachtens die Zuordnung der Pflegestufe vor und bewilligt den Antrag des Pflegebedürftigen. Der Leistungsumfang ist abhängig von der Art der beantragten Pflege, dem gewählten Tarif und vor allem von der Pflegestufe. Der persönliche Tarif kann mit dem online Tarifrechner ermittelt und die Berechnung über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ gestartet werden.
Wer Pflegegeld der Stufe 2 beantragen möchte, muss bestimmte Kriterien erfüllen. Erst nach eingehender Prüfung und Bewilligung durch die Pflegekasse kann der Pflegebedürftige die beantragten Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.
Kriterien der Pflegestufe II
- Schwerpflegebedürftigkeit
- Erfüllung der Vorversicherungszeit
Leistungen
- Geld- oder Sachleistungen
- Geld- und Sachleistungen in Kombination
- Teil- oder vollstationäre Pflege
Antrag
- Ausfüllen des Antragsformulars
- Antragsunterzeichnung durch Versicherten oder Bevollmächtigten
- Einreichen des korrekt ausgefüllten Antrags bei der Pflegekasse
Ablauf
- Prüfung der eingereichten medizinischen Unterlagen
- Erstellung eines Gutachtens durch den MDK
- Weiterleitung des Gutachtens an die Pflegekasse
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Bevor ein Pflegebedürftiger die Leistungen einer Pflegeversicherung beanspruchen kann, muss er zunächst einen schriftlichen Antrag stellen. Anschließend erstellt der MDK ein Gutachten und bestimmt den Umfang der Pflegebedürftigkeit. Die Pflegekasse nimmt auf der Grundlage des Gutachtens die Zuordnung der Pflegestufe vor und bewilligt den Antrag des Pflegebedürftigen. Der Leistungsumfang ist abhängig von der Art der beantragten Pflege, dem gewählten Tarif und vor allem von der Pflegestufe. Der persönliche Tarif kann mit dem online Tarifrechner ermittelt und die Berechnung über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ gestartet werden.
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Sobald ein Mensch zum Pflegefall wird, ändert sich sein bisheriges Leben meist schlagartig. Alltäglichen Handlungen werden für den Betroffenen plötzlich zur unüberwindbaren Hürde und er muss akzeptieren, dass er nicht mehr ohne Hilfe zurechtkommt. In diese schwierige Situation geraten nicht nur ältere Menschen, sondern auch junge Leute können durch eine schwere Krankheit oder die Folgen eines Unfalls pflegebedürftig werden. Wird ein Pflegebedürftiger beim Antrag auf Pflegegeld der Stufe 2 zugeordnet, liegt eine sogenannte Schwerpflegebedürftigkeit vor. Diese erfordert schon einen höheren Pflegeaufwand, der durch die gesetzlichen Leistungen in der Regel nicht vollständig abgedeckt ist. Daher empfiehlt sich zur Erhaltung der Lebensqualität des Pflegebedürftigen der Abschluss einer zusätzlichen Pflegeversicherung. Doch bevor man einen Antrag auf Pflegegeld der Stufe 2 stellt, sollte man einen „Versicherungsvergleich“ durchführen, da sich die Tarife und Leistungen der zahlreichen Anbieter von Pflegeversicherungen meist erheblich voneinander unterscheiden. Ein „online Versicherungsvergleich“ lässt sich mit dem seiteninternen „Tarifrechner“ der Betreiber dieser Internetseite leicht durchführen. Die Daten des „online Tarifrechners“ werden regelmäßig aktualisiert, so dass er stets auf dem neuesten Stand ist. Zur Berechnung Ihres persönlichen Tarifes starten Sie den Versicherungsvergleich durch einen Klick auf die blaue Markierung „Zum Versicherungsvergleich“.
Kriterien der Pflegestufe II
Der Antrag auf Pflegegeld der Stufe 2 setzt voraus, dass eine Schwerpflegebedürftigkeit vorliegt. In diesem Fall benötigt der Pflegebedürftige auf den Wochendurchschnitt umgerechnet mindestens 3 Stunden täglich Hilfe, von denen mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen. Die Hilfestellung bei der Grundpflege ist mindestens dreimal täglich zu unterschiedlichen Zeiten erforderlich und es wird mehrmals pro Woche eine Unterstützung im Haushalt benötigt. Versicherungsnehmer, die Pflegestufe 2 beantragen, erhalten nach Eingang der Bewilligung monatlich 440 € Pflegegeld, beziehungsweise 1.100 € für sogenannte Sachleistungen, also für Pflegeleistungen, die durch einen Pflegedienst erbracht werden.
Leistungen
Schwerpflegebedürftige können Pflegegeld für Stufe 2 beantragen und haben mit Erhalt des Bewilligungsbescheides einen Anspruch auf bestimmte Leistungen. Das Leistungsspektrum beinhaltet je nach Antragsstellung eine teil- oder vollstationäre Pflege, die häusliche Pflege durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst. Der Pflegebedürftige kann allerdings auch Sachleistungen in Kombination mit Pflegegeld für Stufe 2 beantragen, wenn er von Angehörigen gepflegt werden und zusätzlich die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen möchte. Die Pflegeversicherung zahlt auch Zuschüsse, wenn Umbaumaßnahmen wie beispielsweise der Einbau von Treppenliften in der Wohnung des Pflegebedürftigen notwendig sind. Ebenso werden die Kosten für Hilfsmittel wie etwa Desinfektionsmittel oder technische Hilfsmittel wie beispielsweise Pflegebetten übernommen. Möchte ein Pflegebedürftiger keine Sachleistungen in Anspruch nehmen, sondern nur Pflegegeld für Stufe 2 beantragen, damit ihn ausschließlich Angehörige zu Hause pflegen, übernimmt die Pflegeversicherung auch die Kosten für Pflegekurse, in denen sie geschult werden.
Vorgehensweise bei der Antragstellung
Bevor der Pflegebedürftige die Leistungen seiner Pflegeversicherung in Anspruch nehmen kann, muss er zunächst Pflegestufe 2 beantragen. Er fordert die Antragsunterlagen bei seiner Pflegekasse an und reicht den ausgefüllten Antrag auf Pflegegeld der Stufe 2 anschließend dort ein. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingeht, überprüft diese, ob der Pflegebedürftige die erforderliche Vorversicherungszeit erfüllt und leitet dann die Zuordnung zur beantragten Pflegestufe in die Wege. Dazu stellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, auch als MDK bezeichnet, zunächst den Umfang der Pflegebedürftigkeit fest. Nach Sichtung aller eingereichten Unterlagen wie etwa ärztliche Gutachten, Befundberichte oder Röntgenaufnahmen vereinbart die Pflegekasse mit dem Betroffenen einen Termin für den Hausbesuch des MDK. Ein MDK-Mitarbeiter macht sich vor Ort ein Bild von der gesundheitlichen, familiären und häuslichen Situation des Pflegebedürftigen und erstellt darüber ein Gutachten, das er an die zuständige Pflegekasse weiterleitet. Auf der Grundlage dieses Gutachtens nimmt die Pflegekasse eine Einteilung in die entsprechende Pflegestufe vor. Sobald der Antrag auf Pflegegeld der Stufe 2 genehmigt ist, wird dem Pflegebedürftigen ein Bewilligungsbescheid zugeschickt, der ihn dazu ermächtigt, die Leistungen der Pflegeversicherung ab diesem Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen.
Antragsformular
Das Formular, das der Pflegebedürftige benötigt, um Pflegestufe 2 zu beantragen, erhält er in der Regel per Post von seiner Pflegekasse. In einigen Fällen stellen die Pflegekassen die Antragsformulare allerdings auch online zur Verfügung. Wer die Pflegestufe 2 beantragen möchte, muss zunächst seine persönlichen Daten wie Name, Anschrift und Krankenversicherungsnummer in das Antragsformular eintragen. Darüber hinaus sind Angaben zur Art der beantragten Leistungen zu machen, denn aus dem Antrag muss ganz klar hervorgehen, ob Sach- oder Geldleistungen, eine Kombination aus beiden Möglichkeiten oder sogar eine vollstationäre Pflege beantragt werden soll. Damit ein Pflegebedürftiger Pflegegeld für Stufe 2 beantragen kann, sollte er sich vorher gründlich über die verschiedenen Leistungsarten informieren und erst dann eine Wahl treffen. Denn oftmals ist den Antragstellern oder ihren Bevollmächtigten die Definition des einen oder anderen Fachbegriffs wie beispielsweise Sachleistungen gar nicht geläufig. Ausführliche Informationen für das korrekte Ausfüllen des Antragsformulars sowie Erläuterungen zu den verschiedenen Fachbegriffen erhält man bei den Pflegekassen selbst oder im Internet (siehe beispielsweise http://www.pflegestufe.com/pflegeantrag).