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Träger der Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung ermöglicht nur eine Grundabsicherung, die durch eine private Zusatzversicherung ergänzt werden sollte.

Pflegekassen

  • den Krankenkassen angegliederte Träger der Pflegeversicherung
  • Erbringung von Geld- und Sachleistungen
  • Versichertenberatung zu Leistungsansprüchen

Beitragszahler

  • Versicherungspflicht für gesetzlich und privat Krankenversicherte
  • Beitragshöhe 2,05 % des versicherungspflichtigen Einkommens (bis zur Beitragsbemessungsgrenze)
  • hälftiger Beitragsanteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Beitragszuschlag 0,25 % für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr
  • Sonderregelung für sächsische Beitragszahler

Wer trägt die Pflegekosten?

  • gesetzliche Pflegeversicherung in Höhe des Pflegesatzes
  • darüber hinausgehende Kosten: private Pflegezusatzversicherung
  • ansonsten: Kostenabdeckung durch Privateinkommen und Privatvermögen des Versicherten, ggf. seiner Kinder

Wann wird Pflegegeld gezahlt?

  • Zahlung bei häuslicher Pflege
  • Voraussetzung: genehmigte Pflegestufe
  • kein Pflegegeldanspruch bei Heimunterbringung

Pflegestufen

  • Einstufung Pflegebedürftiger gemäß medizinischem Gutachten
  • Pflegestufe I: erhebliche Pflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftigkeit
  • „Pflegestufe 0“: Geldzahlung bei monatlichem Betreuungsbedarf, wenn Voraussetzungen der Pflegestufe I nicht erfüllt sind

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Unser Tarifrechner verschafft Ihnen einen umfassenden Überblick über alle Pflegeversicherungsangebote. Eine Ihren Bedürfnissen entsprechende Pflegeversicherung finden Sie über den Button „Zum Versicherungsvergleich“.

http://www.bmg.bund.de/pflege/pflegebeduerftigkeit/pflegestufen.html https://bestellungen.pkv.de/ihre-pflegeversicherung-in-der-pkv/ http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sgb_11/gesamt.pdf

Die gesetzliche Pflegeversicherung ermöglicht nur eine Grundabsicherung, die durch eine private Zusatzversicherung ergänzt werden sollte.

Pflegekassen

  • den Krankenkassen angegliederte Träger der Pflegeversicherung
  • Erbringung von Geld- und Sachleistungen
  • Versichertenberatung zu Leistungsansprüchen

Beitragszahler

  • Versicherungspflicht für gesetzlich und privat Krankenversicherte
  • Beitragshöhe 2,05 % des versicherungspflichtigen Einkommens (bis zur Beitragsbemessungsgrenze)
  • hälftiger Beitragsanteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Beitragszuschlag 0,25 % für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr
  • Sonderregelung für sächsische Beitragszahler

Wer trägt die Pflegekosten?

  • gesetzliche Pflegeversicherung in Höhe des Pflegesatzes
  • darüber hinausgehende Kosten: private Pflegezusatzversicherung
  • ansonsten: Kostenabdeckung durch Privateinkommen und Privatvermögen des Versicherten, ggf. seiner Kinder

Wann wird Pflegegeld gezahlt?

  • Zahlung bei häuslicher Pflege
  • Voraussetzung: genehmigte Pflegestufe
  • kein Pflegegeldanspruch bei Heimunterbringung

Pflegestufen

  • Einstufung Pflegebedürftiger gemäß medizinischem Gutachten
  • Pflegestufe I: erhebliche Pflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftigkeit
  • „Pflegestufe 0“: Geldzahlung bei monatlichem Betreuungsbedarf, wenn Voraussetzungen der Pflegestufe I nicht erfüllt sind

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http://www.bmg.bund.de/pflege/pflegebeduerftigkeit/pflegestufen.html https://bestellungen.pkv.de/ihre-pflegeversicherung-in-der-pkv/ http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sgb_11/gesamt.pdf

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Die Pflegeversicherung wurde 1996 als fünfte Säule der deutschen Sozialversicherung eingeführt. Die gesetzliche Pflegeversicherung ermöglicht allerdings nur eine Grundabsicherung, die durch eine private Zusatzversicherung ergänzt werden sollte.

Versicherungsträger der Pflegeversicherung

Pflegeversicherungsträger sind die Pflegekassen, die den Krankenkassen angegliedert sind. Pflegekosten wer zahlt? Die Träger von Pflegeversicherungen erbringen Geld- und Sachleistungen, koordinieren die Pflegeversorgung und überwachen die Wirtschaftlichkeit ihrer Leistungen. Im Zusammenwirken mit Renten- und Krankenversicherung erbringen die Pflegeversicherungen Träger Präventions- sowie Therapie- und Rehabilitationsleistungen. Die Träger der Pflegeversicherungen sorgen für flächendeckende Versorgung mit Pflegeeinrichtungen und schließen Verträge mit Pflegesachleistern. Außerdem informieren und beraten die Pflegeversicherung Träger ihre Versicherten über deren Leistungsansprüche.

Die Beitragszahler in der Pflegeversicherung

Wer zahlt den Pflegeversicherungsbeitrag? Nach § 20 SGB XI besteht für in der gesetzlichen Krankenversicherung Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte eine Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung Finanzierung erfolgt durch Beiträge in Höhe von 2,05 % der versicherungspflichtigen Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 3.937,50 Euro. Die Pflegeversicherungsbeiträge werden hälftig in Höhe von jeweils 1,025 % von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Kinderlose zahlen ab dem vollendeten 23. Lebensjahr einen Beitragszuschlag von 0,25 %, der zu einer Erhöhung des Arbeitnehmeranteils auf 1,275 % führt. Da in Sachsen anlässlich der Pflegeversicherung-Einführung kein Feiertag abgeschafft wurde, beträgt der sächsische Arbeitnehmeranteil 1,525 % und der Arbeitgeberanteil 0,525 %. Kinderlosen Arbeitnehmern ab dem 23. Lebensjahr wird in Sachsen ein Beitrag von 1,775 % berechnet. Pflegeversicherung wer muss zahlen? Auch privat Krankenversicherte sind gemäß SBG zum Abschluss einer Pflegeversicherung verpflichtet. Die Privatversicherten müssen die Pflegeversicherung nicht bei ihrer Krankenkasse abschließen, sondern haben innerhalb von sechs Monaten nach Entstehen ihrer Versicherungspflicht das Wahlrecht, sich anderen Pflegeversicherer zu versichern. Mit der zum 01. Januar 2013 in Kraft getretenen Pflegerechtsreform wurde eine staatliche Förderung in Höhe von jährlich 60 Euro für private Pflegezusatzversicherungen beschlossen, die bei einem Mindestmonatsbeitrag von 10 Euro gewährt wird. Die private Pflegeversicherung als Versicherungsträger ist zum Vertragsabschluss unabhängig von Vorerkrankungen verpflichtet.

Wer muss für die Pflegekosten aufkommen?

Meistens decken die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung („Pflegesatz“) nicht alle entstehenden Pflegekosten ab. Die Aufwendungen, die die festgelegten Pflegesätze übersteigen, muss der Versicherte z.B. aus seiner Rente oder aus seinem Privatvermögen selbst tragen, soweit er keine ausreichende private Pflegeversicherung abgeschlossen hat. Pflegegeld wer muss zahlen? Ggf. müssen Kinder für die Pflege ihrer Eltern aufkommen, wenn diese bedürftig sind. Eine zu pflegende Person bedürftig, wenn sie die Pflegekosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken kann. Pflegegeld wer zahlt? Kinder sind zahlungsverpflichtet, soweit ihr monatliches Nettoeinkommen oberhalb von etwa 1.500 Euro liegt (zuzüglich von Zuschlägen für unterhaltsberechtigte Kinder sowie für einen Ehepartner ohne eigenes Einkommen). Der die Einkommensgrenze („Schonbetrag“) übersteigende Betrag muss im Regelfall zu 50 Prozent, je nach Gemeinde aber auch bis zu 100 Prozent für die Abdeckung der Pflegekosten eingesetzt werden. Pflegekosten wer zahlt? Der Bundesgerichtshof urteilte, dass nicht das gesamte Kindervermögen zur Abdeckung der Pflegekosten herangezogen wird, sondern ein zum Lebensunterhalt und zur Altersversorgung benötigtes „Schonvermögen“ unangetastet bleibt, zu dem selbst genutzte Immobilien und andere Vermögensgegenstände gehören. Hinsichtlich der Größenordnungen von „Schonvermögen“ und Einkommensgrenzen, die regional und je nach Bundesland unterschiedlich bestimmt werden, existieren keine einheitlichen gesetzlichen Vorgaben. Sozialversicherungsträger haben teilweise eigene Richtlinien zum Schonvermögen erlassen. Wer zahlt die Pflegekosten? Können auch unter Heranziehung des Einkommens und des Vermögens der Kinder die Pflegekosten nicht gedeckt werden, so ist das Sozialamt zur Kostenübernahme verpflichtet. Pflegeversicherung wer zahlt? Allerdings wird sich das Sozialamt um eine Kostenerstattung durch unterhaltsverpflichtete Angehörige bemühen.

Wer zahlt das Pflegegeld?

Die Pflegegeld Zuständigkeit liegt bei der Pflegekasse. Bei häuslicher Pflege wird ein Pflegegeld an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit von ihm ausgewählte Pflegekräfte (einschließlich von Familienangehörigen, Freunden, Nachbarn oder ehrenamtlichen Helfern) entlohnt werden können. Voraussetzung für die Zahlung eines Pflegegeldes ist die Genehmigung einer Pflegestufe. Der Pflegebedürftige hat entsprechend der Eingruppierung in eine bestimmte Pflegestufe die Wahl zwischen einer Geldzahlung oder der Inanspruchnahme einer Pflegesachleistung (z. B, durch einen ambulanten Pflegedienst). Möglich ist auch eine monatlich wechselnde Kombination aus beiden Leistungsarten. Wird der Pflegebedürftige in einem Heim untergebracht, so entfällt der Pflegegeldanspruch. Das Pflegegeld gilt nicht als zu versteuerndes Einkommen, es sei denn, der Pflegende steht in einem Beschäftigungsverhältnis zum Pflegebedürftigen.

Die verschiedenen Pflegestufen

Entsprechend des Umfanges des Pflegebedarfs erfolgt die Einstufung in Pflegestufen aufgrund einer Begutachtung durch den „Medizinischen Dienst der Krankenversicherung“ (MDK). Pflegestufe wer zahlt? Erhebliche Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I) ist bei mindestens einmal täglichem Hilfebedarf hinsichtlich von mindestens zwei Verrichtungen des Grundbedarfs und einer mehrfach wöchentlich notwendigen hauswirtschaftlichen Hilfe gegeben. Schwerpflegebedürftigkeit (Pflegestufe II) erfordert dreimal täglichen Grundpflegehilfebedarf zu verschiedenen Tageszeiten. Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegestufe III) setzt jederzeitigen Hilfebedarf rund um die Uhr voraus. Pflegestufen wer zahlt? Bedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und der Grundpflege haben, aber nicht die Pflegestufe-I-Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf eine monatliche Betreuungsgeldzahlung bis zu 200 Euro („Pflegestufe 0“).

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Ohne eine private Pflegezusatzversicherung können im Pflegefall erhebliche finanzielle Risiken entstehen. Unser Tarifrechner verschafft Ihnen einen umfassenden Überblick über die Pflegeversicherungstarife aller Anbieter. Eine Ihren Bedürfnissen entsprechende Pflegeversicherung finden Sie über den Button „Zum Versicherungsvergleich“.

http://www.bmg.bund.de/pflege/pflegebeduerftigkeit/pflegestufen.html https://bestellungen.pkv.de/ihre-pflegeversicherung-in-der-pkv/ http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sgb_11/gesamt.pdf

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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