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Pflegeversicherungen – verschiedene Arten

Die Pflegeversicherung hat das Ziel, die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen, die auf Grund von Behinderungen oder Erkrankungen im Alltag sehr eingeschränkt sind, zu erhalten. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die Grundrisiken einer Pflegebedürftigkeit ab, während eine zusätzliche Pflegeversicherung auch erweiterte Risiken absichert.

Leistungen

  • teil- oder vollstationäre Pflege
  • Pflegegeld
  • Sachleistungen
  • Hilfsmittel
  • Umbaumaßnahmen im Wohnumfeld
  • Pflegekurse für Angehörige

Arten der Pflegeversicherung

  • Pflegekostenversicherung
  • Pflegetagegeldversicherung
  • Pflegerentenversicherung
  • Pflege-Bahr-Versicherung

Wissenswertes über Pflegeversicherungen

  • Gesetzliche Pflegeversicherung zur Absicherung von Grundrisiken
  • Pflegezusatzversicherung zur Absicherung erweiterter Risiken
  • Zuordnung zu einer Pflegestufe auf der Grundlage des MDK-Gutachtens

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Pflegeversicherungen dienen der Absicherung gegen Risiken der Pflegebedürftigkeit. Dabei deckt die gesetzliche Pflegeversicherung die Grundbelange der Versicherten ab, während eine Pflegezusatzversicherung auch erweiterte Risken der Pflegebdürftigkeit absichert. Unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzlich staatliche Zuschüsse beantragt werden. Der Leistungsumfang der Pflegeversicherung richtet sich nach Pflegestufe und Tarif. Ihren persönlichen Tarif können Sie mit dem online Tarifrechner ermitteln. Mit einem Klick auf die blaue Markierung „Zum Versicherungsvergleich“ starten Sie die Berechnung.

Die Pflegeversicherung hat das Ziel, die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen, die auf Grund von Behinderungen oder Erkrankungen im Alltag sehr eingeschränkt sind, zu erhalten. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die Grundrisiken einer Pflegebedürftigkeit ab, während eine zusätzliche Pflegeversicherung auch erweiterte Risiken absichert.

Leistungen

  • teil- oder vollstationäre Pflege
  • Pflegegeld
  • Sachleistungen
  • Hilfsmittel
  • Umbaumaßnahmen im Wohnumfeld
  • Pflegekurse für Angehörige

Arten der Pflegeversicherung

  • Pflegekostenversicherung
  • Pflegetagegeldversicherung
  • Pflegerentenversicherung
  • Pflege-Bahr-Versicherung

Wissenswertes über Pflegeversicherungen

  • Gesetzliche Pflegeversicherung zur Absicherung von Grundrisiken
  • Pflegezusatzversicherung zur Absicherung erweiterter Risiken
  • Zuordnung zu einer Pflegestufe auf der Grundlage des MDK-Gutachtens

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Pflegeversicherungen dienen der Absicherung gegen Risiken der Pflegebedürftigkeit. Dabei deckt die gesetzliche Pflegeversicherung die Grundbelange der Versicherten ab, während eine Pflegezusatzversicherung auch erweiterte Risken der Pflegebdürftigkeit absichert. Unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzlich staatliche Zuschüsse beantragt werden. Der Leistungsumfang der Pflegeversicherung richtet sich nach Pflegestufe und Tarif. Ihren persönlichen Tarif können Sie mit dem online Tarifrechner ermitteln. Mit einem Klick auf die blaue Markierung „Zum Versicherungsvergleich“ starten Sie die Berechnung.

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Was sind Pflegeversicherungen? Welche Pflegeversicherungen gibt es? Welche Leistungen beinhalten die Pflegeversicherungen in Deutschland? Gibt es verschiedene Pflegeversicherungen? Das alles sind Fragen, die meist erst dann aufkommen, wenn man in eine Situation gerät, in der man sich mit dem Thema Pflegeversicherungen auseinandersetzen muss. Man sollte sich jedoch viel früher mit den Pflegeversicherungen beschäftigen, denn nicht nur ältere Personen können zum Pflegefall werden. Auch junge Menschen kann es jederzeit treffen, wenn sie beispielsweise schwer erkranken oder durch die Folgen eines Unfalls ihren Alltag plötzlich nicht mehr selbständig meistern können. Welche Pflegeversicherungen gibt es überhaupt außer der gesetzlichen Pflegeversicherung? Auch dies ist eine Frage, die man sich stellen sollte, denn heutzutage reichen die gesetzlichen Pflege Versicherungen meist nicht mehr aus, um alle Kosten, die Pflegebedürftigen tatsächlich entstehen, zu decken. Die Leistungen der gesetzlichen Pflege Versicherungen gehen oftmals nicht über die Grundversorgung des Betroffenen hinaus, so dass eine zusätzliche Absicherung unerlässlich ist, wenn man seine Lebensqualität erhalten möchte. Inzwischen gibt es allerdings so viele Anbieter von Pflegeversicherungen in Deutschland, dass man leicht den Überblick verliert. Damit man trotz der zahlreichen verschiedenen Angebote den für die eigenen Bedürfnisse geeigneten Tarif ermitteln kann, stellen die Betreiber dieser Internetseite den seiteninternen „online Tarifrechner“ für den „Versicherungsvergleich“ zur Verfügung. Mit einem Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie zum regelmäßig aktualisierten Tarifrechner und können die Berechnung Ihres persönlichen Tarifs starten.

Was sind Pflegeversicherungen?

Seit 1995 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland die Pflegeversicherung, die auch als fünfte Säule der Sozialversicherung bezeichnet wird. Sie wurde eingeführt, um alle Bürger in Deutschland gegen das Risiko deiner Pflegebedürftigkeit abzusichern. Doch heutzutage ist die Pflegebedürftigkeit zum Problem geworden, denn die Menschen werden dank wachsender medizinischer Behandlungsmöglichkeiten immer älter. Damit steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen, so dass die gesetzliche Pflegeversicherung die im Pflegefall tatsächlich anfallenden Kosten kaum noch abdecken kann. Es entsteht eine immer größere finanzielle Lücke zwischen den gezahlten Beträgen und den realen Kosten, die der Bedürftige schlimmstenfalls selbst schließen muss. Neben den gesetzlichen Pflegeversicherungen in Deutschland, die im Pflegefall eine Grundversorgung der Pflegebedürftigen gewährleisten, gibt es daher zur Absicherung der Kostendifferenzen die Pflegezusatzversicherungen.

Leistungen

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für eine teil- oder vollstationäre Pflege, unterstützt den Pflegebedürftigen aber auch, wenn er sich zu Hause von seinen Angehörigen betreuen lässt oder einen ambulanten Pflegedienst hinzuziehen möchte. Sind Umbaumaßnahmen in der Wohnumgebung des Pflegebedürftigen erforderlich, damit er seinen Alltag bewältigen kann oder seine Pflege für die betreuenden Personen überhaupt erst möglich wird, zahlt die Pflegeversicherung auch dafür Zuschüsse bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Pflegende Angehörige werden sogar durch die Kostenübernahme für Pflegekurse unterstützt und auch benötigte Hilfsmittel wie beispielsweise tägliche Verbrauchsmaterialien oder Pflegebetten werden gezahlt. Dabei ist der bewilligte Leistungsumfang sowohl von der Pflegestufe als auch von der Tarifwahl abhängig. Es gibt verschiedene Arten von Pflegeversicherungen – welche gibt es nun und welche ist wann sinnvoll? Diese Fragen sind vor dem Abschluss einer Versicherung unbedingt zu klären, denn welche Versicherung die richtige ist, kann jeder nur für sich im Einzelfall entscheiden.

Pflegeversicherungen – welche gibt es?

Es gibt verschiedene Pflegeversicherungen, über die man sich zunächst genau informieren sollte, bevor man einen Vertrag abschließt. Nur so ist gewährleistet, dass man auch tatsächlich die für die eigenen Belange geeignete Versicherung wählt. Was für Pflegeversicherungen gibt es? Diese Frage ist schnell beantwortet, denn es gibt eine Pflegekostenversicherung, Pflegerentenversicherung und eine Pflegetagegeldversicherung. Doch nicht alle Pflegebedürftigen wissen, was hinter diesen Bezeichnungen steckt und sind somit nicht darüber informiert, welche Pflegeversicherungen es in Deutschland tatsächlich gibt und welche die richtige Versicherungsart für sie ist. Die Pflegekostenversicherung beispielsweise deckt die oftmals recht hohe Kostendifferenz, die dem Pflegebedürftigen nach den Vorleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bleibt, ganz oder teilweise ab. Der Beitrag für diese Versicherungsart richtet sich nach dem gewählten Tarif, Eintrittsalter und Geschlecht sowie nach dem bestehenden Gesundheitsrisiko bei Vertragsabschluss. Die Pflegetagegeldversicherung sieht die Auszahlung eines fest vereinbarten Pflegetagegeldsatzes vor, der bei Pflegeversicherungen, die in Deutschland abgeschlossen werden, je nach Anbieter, Tarif und Pflegestufe zwischen 5 und 100 Euro pro Tag liegen kann. Die Auszahlung erfolgt unabhängig von den tatsächlichen pflegerischen Aufwendungen. Die Pflegerentenversicherung ist eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Rentenversicherung, die im Pflegefall einen fest vereinbarten Monatsbetrag zahlt, der nicht auf die tatsächlich anfallenden Kosten angerechnet wird. Die Höhe des Betrages richtet sich nach der Pflegestufe. Mit Eintritt des Pflegefalls und der Auszahlung der monatlichen Beträge tritt gleichzeitig eine Beitragsbefreiung in Kraft.

Staatliche Zuschüsse

Was für Pflegeversicherungen gibt es noch, beispielsweise in Form von Zuschüssen durch den Staat? Auch darüber sollte man sich unbedingt informieren, denn unter bestimmten Voraussetzungen kann der Pflegebedürftige tatsächlich staatliche Zuschüsse beantragen. So ist inzwischen die Pflege-Bahr-Versicherung fester Bestandteil der sozialen Versicherungen, die den Betroffenen mit einer monatlichen Zahlung von 5 € unterstützt. Damit der Pflegebedürftige diese Förderung erhält, muss er einige Voraussetzungen erfüllen. So muss er das 18. Lebensjahr vollendet haben und darf noch keine Leistungen wegen seiner Pflegebedürftigkeit beziehen, darf sie aber zumindest schon beantragt haben. Der monatliche Beitrag zur Pflegeversicherung des Bedürftigen muss bei mindestens 10 € liegen, damit die Pflege-Bahr-Versicherung diesen Beitrag mit 5 € bezuschusst. Der Antragsteller muss im Rahmen seiner Pflegeversicherung einen förderfähigen Tarif wählen.

Wissenswertes über Pflegeversicherungen

In Deutschland gibt es mittlerweile mehr als 2,4 Millionen Menschen, die als pflegebedürftig gelten und sowohl bei der körperlichen Grundpflege als auch bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt regelmäßig Hilfe benötigen. Ob jemand pflegebedürftig ist, muss nach Antragstellung der medizinische Dienst MDK feststellen, der im Auftrag der Pflegeversicherung ein Gutachten erstellt. Der tatsächliche Umfang der bewilligten Leistungen richtet sich nach der Pflegestufe, die dem Patienten auf Basis dieses Gutachtens zugeteilt wird. Der Antragsteller sollte vor Abschluss seiner Pflegeversicherung eine Beratung durch seine Pflegekasse in Anspruch nehmen, um Wissenswertes über Pflegeversicherungen zu erfahren und herauszufinden, welche Art von Versicherung für ihn in Frage kommt. Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Pflegeversicherung und wer Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, ist auch automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Privat Krankenversicherte müssen dementsprechend auch eine private Pflegeversicherung abschließen. Die Pflegezusatzversicherungen kann man mit einer Kaskoversicherung im Kfz-Bereich vergleichen, denn neben der Grundabsicherung bieten sie je nach Tarif und Leistungsumfang auch eine Absicherung gegen erweiterte Risiken.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich