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Pflegeversicherung fĂŒr SelbstĂ€ndige

Als SelbstĂ€ndiger oder Freiberufler muss man selbst fĂŒr die passende Pflegeversicherung sorgen. Dabei stehen die unterschiedlichsten Möglichkeiten zur VerfĂŒgung, die auch verschiedene Absicherungen bereithalten. Die Auswahl der passenden Vorsorge kann der SelbstĂ€ndige eigenstĂ€ndig treffen.

Vorsorgemöglichkeiten

  • freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse
  • private Vorsorge bei einem Versicherungsunternehmen

Gesetzliche Krankenkasse

  • Pflegeversicherungsbeitrag wird mit dem Beitrag zur Krankenkasse eingezogen
  • Beitragssatz liegt bei 1,95% vom Einkommen
  • Kinderlose zahlen Aufschlag von 0,25%

Private Pflegeversicherung

  • drei Versicherungsvarianten
  • Pflegerentenversicherung
  • Pflegetagegeldversicherung
  • Pflegekostenversicherung
  • Leistungen richten sich immer nach der Art der Versicherung und nach der Summe, die im Vertrag vereinbart wurde

BeitrÀge & Leistungen berechnen

Mit unserem Vergleichsrechner können Sie ganz unkompliziert die BeitrĂ€ge wie auch Leistungen fĂŒr Ihre persönliche Vorsorge im Bereich der Pflegeversicherung berechnen. Sie finden den Rechner unter dem Button „Zum Vergleichsrechner“.

Als SelbstĂ€ndiger oder Freiberufler muss man selbst fĂŒr die passende Pflegeversicherung sorgen. Dabei stehen die unterschiedlichsten Möglichkeiten zur VerfĂŒgung, die auch verschiedene Absicherungen bereithalten. Die Auswahl der passenden Vorsorge kann der SelbstĂ€ndige eigenstĂ€ndig treffen.

Vorsorgemöglichkeiten

  • freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse
  • private Vorsorge bei einem Versicherungsunternehmen

Gesetzliche Krankenkasse

  • Pflegeversicherungsbeitrag wird mit dem Beitrag zur Krankenkasse eingezogen
  • Beitragssatz liegt bei 1,95% vom Einkommen
  • Kinderlose zahlen Aufschlag von 0,25%

Private Pflegeversicherung

  • drei Versicherungsvarianten
  • Pflegerentenversicherung
  • Pflegetagegeldversicherung
  • Pflegekostenversicherung
  • Leistungen richten sich immer nach der Art der Versicherung und nach der Summe, die im Vertrag vereinbart wurde

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Die Pflegeversicherung gehört zu den fĂŒnf SĂ€ulen der Vorsorgeversicherungen, die der Staat fĂŒr eine allumfassende und gerechte Absicherung aller BĂŒrger ins Leben gerufen hat. FĂŒr gesetzlich Krankenversicherte ist die Pflegeversicherung Pflicht. Jeder wird automatisch der zur Krankenkasse gehörenden Pflegekasse zugeordnet und die entsprechenden BeitrĂ€ge werden automatisch mit dem Krankenkassenbeitrag eingezogen. Bei SelbststĂ€ndigen und Freiberuflern sieht dies etwas anders aus. Auch hier strebt der Gesetzgeber eine allumfassende Absicherung an und empfiehlt generell den Abschluss einer Pflegeversicherung. DafĂŒr hat der SelbstĂ€ndige mehrere Möglichkeiten, die sich nicht nur im Beitrag unterscheiden, sondern auch in der Art der Absicherung fĂŒr den Fall der PflegebedĂŒrftigkeit.

Die unterschiedlichen Wege zu einer guten Absicherung

Als SelbstĂ€ndiger hat man mehrere Möglichkeiten zum Abschluss einer Pflegeversicherung. So kann eine Pflegeversicherung fĂŒr SelbstĂ€ndige bei einer gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen werden. Dies funktioniert dann, wenn man dort auch freiwillig krankenversichert ist. Der Beitrag zur Pflegeversicherung fĂŒr SelbstĂ€ndige wird in diesem Fall automatisch mit dem Beitrag fĂŒr die Krankenversicherung eingezogen.

Doch es ist auch möglich, zwei unterschiedliche Anbieter fĂŒr die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung wĂ€hlen. So können privat krankenversicherte auch einen privaten Schutz fĂŒr die Pflege im Alter wĂ€hlen. Hierbei gibt es verschiedene Absicherungsvarianten, die je nach Vertragsabschluss variieren können und so optimal an die WĂŒnsche des Versicherten angepasst werden können.

Der Beitrag zur Pflegeversicherung als SelbststÀndiger bei der der gesetzlichen Krankenkasse

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung fĂŒr SelbstĂ€ndige bei einer gesetzlichen Krankenkasse orientiert sich am Einkommen. Momentan betrĂ€gt dieser 1,95%. Anders als bei Angestellten, wo der Arbeitgeber einen Teil der Kosten ĂŒbernimmt, muss der SelbstĂ€ndige die Kosten fĂŒr die Pflegeversicherung in vollem Umfang selbst tragen. Zu diesem Pflegeversicherung Beitrag fĂŒr SelbstĂ€ndige kommt noch ein zusĂ€tzlicher Beitrag von 0,25% hinzu, wenn der Versicherte kinderlos ist. Diesen Aufschlag gibt es auch bei nicht selbstĂ€ndigen Versicherten.

Pflegeversicherungsbeitrag fĂŒr SelbstĂ€ndige bei privater Vorsorge

Wenn man sich als SelbstĂ€ndiger fĂŒr eine private Vorsorge entscheidet, dann kann man zwischen drei verschiedenen Arten der Pflegeversicherung entscheiden. Dies sind:

  • Pflegerentenversicherung
  • Pflegetagegeldversicherung
  • Pflegekostenversicherung

Die meisten Versicherten entscheiden sich fĂŒr eine Pflegetagegeldversicherung, da man hier ganz pauschal fĂŒr jeden Tag, an dem die Pflege in Anspruch genommen werden muss, einen vorher festgelegte finanzielle EntschĂ€digung bekommt. Dabei ist es nicht wichtig, wie hoch die tatsĂ€chlichen Kosten oder gar die Pflegestufe ist, sondern es zĂ€hlt nur die Summe, die im Vorfeld im Vertrag vereinbart wurde.

Doch auch die Pflegerentenversicherung scheint durchaus lohnenswert. Dabei handelt es sich um eine Art Rentenversicherung, die auf den Pflegefall zugeschnitten wurde und im Pflegefall monatlich zur Auszahlung kommt. Auch hier orientiert sich die Summe immer an den Vereinbarungen, die bei Vertragsabschluss getroffen wurden.

Die Pflegekostenversicherung hingegen zahlt alle anfallenden Kosten, die mit der Pflege in Verbindung gebracht werden können. Wie hoch diese Kosten sind, ist nicht entscheidend und wird auch nicht im Vertrag vermerkt. Somit muss man bei dieser Versicherungsvariante keine bedenken haben, dass man auf Pflegekosten sitzen bleibt. Allerdings kann man bei dieser Versicherungsvariante auch keinen Überschuss erwirtschaften.

Die beste Pflegeversicherung fĂŒr SelbststĂ€ndige?

Es lĂ€sst sich pauschal nur sehr schwer sagen, welcher Pflegeversicherung Beitragssatz fĂŒr SelbststĂ€ndige am besten geeignet ist. Hier muss immer die Art der SelbstĂ€ndigkeit, die finanziellen Möglichkeiten und das Eintrittsalter in die Versicherung bei der Entscheidung berĂŒcksichtigt werden. Denn der Pflegeversicherung Beitragssatz fĂŒr SelbstĂ€ndige kann je nach Vertragsart deutlich schwanken. Wer da nicht die entsprechenden finanziellen Voraussetzungen mit sich bringt, kann schnell in die Schuldenfalle tappen. Und dann zahlt man nicht nur den Pflegeversicherungsbeitrag fĂŒr SelbststĂ€ndige nicht, sondern kann vielleicht auch anderen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen.

HĂ€ufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lĂ€sst sich gewĂ€hrleisten, dass PflegebedĂŒrftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer PflegebedĂŒrftigkeit auf UnterstĂŒtzung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgefĂŒhrt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedĂŒrftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal fĂŒr sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die PflegebedĂŒrftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei tĂ€glichen Verrichtungen, die regelmĂ€ĂŸig wiederkehren, sowie ErnĂ€hrung, Körperpflege, MobilitĂ€t und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsĂ€chlich anfallenden Kosten ĂŒbernimmt. Die private Pflegeversicherung trĂ€gt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der PflegebedĂŒrftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsĂ€chliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so frĂŒh wie möglich abgeschlossen werden, da die PrĂ€mien umso niedriger sind, umso jĂŒnger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro betrĂ€gt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhĂ€ngig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswĂŒrdige VersicherungsvertrĂ€ge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kĂŒmmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusÀtzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. HÀufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergĂ€nzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmĂ€lert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. DarĂŒber hinaus sollte die spĂ€tere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat fĂŒr die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich