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Muss man Pflegegeld zurückzahlen?

Zu viel gezahltes Pflegegeld einfach behalten oder der Pflegekasse anzeigen und zurückzahlen?Eine Frage, die viele Betroffene bewegt. Der Gesetzgeber hat dafür klare Regeln aufgestellt. Wie diese in der Praxis umgesetzt werden, ist eine andere Sache.

Pflegegeld zurückzahlen – so sieht es aus

  • Empfänger des Pflegegeldes muss Veränderungen unverzüglich bei der Pflegekasse anzeigen
  • Rückzahlungen können dann verlangt werden, wenn die Pflegekasse eine Absicht hinter der Verschleppung der Information vermutet
  • für eine verzögerte Kontrolle der Pflegebedürftigkeit durch den MDK haftet der Pflegegeldempfänger hingegen nicht
  • in solch einem Fall kann die Kasse keine Rückzahlung verlangen

Pflegegeld Nachzahlung durch Pflegekasse

  • Nachzahlung des Pflegegeldes immer erst ab dem Tag, an dem der Antrag auf Pflegegeld gestellt wurde
  • ändert sich die Pflegestufe, so erfolgt die Nachzahlung auch erst ab Antragstellung
  • über diese Termine hinaus wird keine Nachzahlung stattfinden

Möglichkeiten vergleichen & Kosten berechnen

Ob Sie mit einer Nachzahlung oder einer Rückerstattung von Pflegegeld rechnen müssen und können, können Sie ganz entspannt über unseren Vergleichsrechner testen. Zu diesem gelangen Sie über den Button „Zum Vergleichsrechner“.

Zu viel gezahltes Pflegegeld einfach behalten oder der Pflegekasse anzeigen und zurückzahlen?Eine Frage, die viele Betroffene bewegt. Der Gesetzgeber hat dafür klare Regeln aufgestellt. Wie diese in der Praxis umgesetzt werden, ist eine andere Sache.

Pflegegeld zurückzahlen – so sieht es aus

  • Empfänger des Pflegegeldes muss Veränderungen unverzüglich bei der Pflegekasse anzeigen
  • Rückzahlungen können dann verlangt werden, wenn die Pflegekasse eine Absicht hinter der Verschleppung der Information vermutet
  • für eine verzögerte Kontrolle der Pflegebedürftigkeit durch den MDK haftet der Pflegegeldempfänger hingegen nicht
  • in solch einem Fall kann die Kasse keine Rückzahlung verlangen

Pflegegeld Nachzahlung durch Pflegekasse

  • Nachzahlung des Pflegegeldes immer erst ab dem Tag, an dem der Antrag auf Pflegegeld gestellt wurde
  • ändert sich die Pflegestufe, so erfolgt die Nachzahlung auch erst ab Antragstellung
  • über diese Termine hinaus wird keine Nachzahlung stattfinden

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Mehr als zwei Millionen Menschen beziehen momentan in Deutschland Pflegegeld. Tendenz steigend. Die Krankenkassen und Pflegegeldkassen setzen alles daran, dass jeder Betroffene schnellstmöglich seine Leistungen erhält, damit eine fachgerechte und kompetente Pflege möglich ist. Doch nicht immer schafft es der MDK – der Medizinische Dienst der Krankenkasse – in regelmäßigen Abständen die Bedürftigkeit der Betroffenen zu überprüfen. Mitunter kann es so passieren, dass eine Überprüfung erst nach mehreren Jahren stattfindet. Doch was tun, wenn sich in diesem Zeitraum die Pflegebedürftigkeit verbessert hat? Muss man dann das Pflegegeld zurückzahlen? Oder was passiert bei einer Verschlechterung? Gibt es dann eine Pflegegeld Nachzahlung?

Informationspflicht des Versicherten

Generell wurde per Gesetz festgelegt, dass man als Pflegegeldbezieher dazu verpflichtet ist, Veränderungen des Pflegezustandes unverzüglich bei der Pflegegeldkasse anzuzeigen. Nur so kann diese zeitnah darauf reagieren und das Pflegegeld entsprechend korrigieren. Kann dem Versicherten nachgewiesen werden, dass er bewusst den wahren Gesundheitszustand verschleiert, ist dies als Straftat zu werten und das möglicherweise zu viel gezahlte Pflegegeld muss man zurückzahlen.

Soweit die Theorie. In der Praxis sieht es meist etwas anders aus. Das Versäumnis des MDK, den Pflegebedürftigen in regelmäßigen Abständen bezüglich seiner Pflegebedürftigkeit zu überprüfen, kann niemanden negativ angelastet werden. Und wenn kein grober Verstoß gegen die Meldepflicht vorliegt, muss deshalb auch kein Pflegegeld zurückzahlen stattfinden, wenn sich die Pflegebedürftigkeit verbessert hat. Zudem muss das Pflegegeld auch nicht im Sterbemonat des Versicherten zurückgezahlt werden, wenn mindestens an einem Tag des Monats vor dem Tod eine Pflege stattfand. Die Pflegekasse kann also nichts zurückholen. Im Gegenszug darf man aber auch nicht von der Pflegekasse verlangen, dass diese eine Pflegegeld Nachzahlung veranlässt, wenn man selbst versäumt, eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes anzuzeigen. Eine Pflegegeld Nachzahlung findet demnach erst von dem Zeitpunkt aus statt, an dem die Verschlechterung angezeigt wurde.

Wann ein Pflegegeld zurückzahlen möglich ist

Pflegegeld muss dann zurückgezahlt werden, wenn die Pflegekasse einen groben Verstoß gegen die Auflagen feststellt. Dies wäre der Fall, wenn der Betroffene verstorben ist und keine Meldung an die Pflegekasse geht. Oder wenn eine Begutachtung des Betroffenen verhindert wird. Zudem kann man sich auf Pflegegeld zurückzahlen einstellen, wenn man sich die Leistungen erschlichen und den Pflegebedarf lediglich vorgetäuscht hat. Dies dürfte aber nur sehr selten gelingen, da der MDK sehr genau schaut und überprüft, bevor sie Leistungen aus der Pflegeversicherung freigeben.

Wann eine Pflegegeld Nachzahlung möglich ist

Eine Pflegegeld Nachzahlung kommt dann zustande, wenn der Antrag auf Pflegegeld gestellt wurde und sich dieser noch in der Bearbeitung befindet. Das Pflegegeld wird dann nach der Genehmigung bis zu dem Tag rückwirkend ausgezahlt. An dem der Antrag auf Pflegegeld bei der Behörde eingegangen ist. Verzögerungen in der Überprüfung wirken sich somit nicht negativ auf die Leistungen aus. Sollte sich die Pflegestufe erhöhen, dann tritt eine Pflegegeld Nachzahlung auch erst ab dem Zeitpunkt in Kraft, an dem die Veränderung angezeigt wurde.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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