Zu viel gezahltes Pflegegeld einfach behalten oder der Pflegekasse anzeigen und zurückzahlen?Eine Frage, die viele Betroffene bewegt. Der Gesetzgeber hat dafür klare Regeln aufgestellt. Wie diese in der Praxis umgesetzt werden, ist eine andere Sache.
Pflegegeld zurückzahlen – so sieht es aus
- Empfänger des Pflegegeldes muss Veränderungen unverzüglich bei der Pflegekasse anzeigen
- Rückzahlungen können dann verlangt werden, wenn die Pflegekasse eine Absicht hinter der Verschleppung der Information vermutet
- für eine verzögerte Kontrolle der Pflegebedürftigkeit durch den MDK haftet der Pflegegeldempfänger hingegen nicht
- in solch einem Fall kann die Kasse keine Rückzahlung verlangen
Pflegegeld Nachzahlung durch Pflegekasse
- Nachzahlung des Pflegegeldes immer erst ab dem Tag, an dem der Antrag auf Pflegegeld gestellt wurde
- ändert sich die Pflegestufe, so erfolgt die Nachzahlung auch erst ab Antragstellung
- über diese Termine hinaus wird keine Nachzahlung stattfinden
Möglichkeiten vergleichen & Kosten berechnen
Ob Sie mit einer Nachzahlung oder einer Rückerstattung von Pflegegeld rechnen müssen und können, können Sie ganz entspannt über unseren Vergleichsrechner testen. Zu diesem gelangen Sie über den Button „Zum Vergleichsrechner“.
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- Rückzahlungen können dann verlangt werden, wenn die Pflegekasse eine Absicht hinter der Verschleppung der Information vermutet
- für eine verzögerte Kontrolle der Pflegebedürftigkeit durch den MDK haftet der Pflegegeldempfänger hingegen nicht
- in solch einem Fall kann die Kasse keine Rückzahlung verlangen
Pflegegeld Nachzahlung durch Pflegekasse
- Nachzahlung des Pflegegeldes immer erst ab dem Tag, an dem der Antrag auf Pflegegeld gestellt wurde
- ändert sich die Pflegestufe, so erfolgt die Nachzahlung auch erst ab Antragstellung
- über diese Termine hinaus wird keine Nachzahlung stattfinden
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Mehr als zwei Millionen Menschen beziehen momentan in Deutschland Pflegegeld. Tendenz steigend. Die Krankenkassen und Pflegegeldkassen setzen alles daran, dass jeder Betroffene schnellstmöglich seine Leistungen erhält, damit eine fachgerechte und kompetente Pflege möglich ist. Doch nicht immer schafft es der MDK – der Medizinische Dienst der Krankenkasse – in regelmäßigen Abständen die Bedürftigkeit der Betroffenen zu überprüfen. Mitunter kann es so passieren, dass eine Überprüfung erst nach mehreren Jahren stattfindet. Doch was tun, wenn sich in diesem Zeitraum die Pflegebedürftigkeit verbessert hat? Muss man dann das Pflegegeld zurückzahlen? Oder was passiert bei einer Verschlechterung? Gibt es dann eine Pflegegeld Nachzahlung?
Informationspflicht des Versicherten
Generell wurde per Gesetz festgelegt, dass man als Pflegegeldbezieher dazu verpflichtet ist, Veränderungen des Pflegezustandes unverzüglich bei der Pflegegeldkasse anzuzeigen. Nur so kann diese zeitnah darauf reagieren und das Pflegegeld entsprechend korrigieren. Kann dem Versicherten nachgewiesen werden, dass er bewusst den wahren Gesundheitszustand verschleiert, ist dies als Straftat zu werten und das möglicherweise zu viel gezahlte Pflegegeld muss man zurückzahlen.
Soweit die Theorie. In der Praxis sieht es meist etwas anders aus. Das Versäumnis des MDK, den Pflegebedürftigen in regelmäßigen Abständen bezüglich seiner Pflegebedürftigkeit zu überprüfen, kann niemanden negativ angelastet werden. Und wenn kein grober Verstoß gegen die Meldepflicht vorliegt, muss deshalb auch kein Pflegegeld zurückzahlen stattfinden, wenn sich die Pflegebedürftigkeit verbessert hat. Zudem muss das Pflegegeld auch nicht im Sterbemonat des Versicherten zurückgezahlt werden, wenn mindestens an einem Tag des Monats vor dem Tod eine Pflege stattfand. Die Pflegekasse kann also nichts zurückholen. Im Gegenszug darf man aber auch nicht von der Pflegekasse verlangen, dass diese eine Pflegegeld Nachzahlung veranlässt, wenn man selbst versäumt, eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes anzuzeigen. Eine Pflegegeld Nachzahlung findet demnach erst von dem Zeitpunkt aus statt, an dem die Verschlechterung angezeigt wurde.
Wann ein Pflegegeld zurückzahlen möglich ist
Pflegegeld muss dann zurückgezahlt werden, wenn die Pflegekasse einen groben Verstoß gegen die Auflagen feststellt. Dies wäre der Fall, wenn der Betroffene verstorben ist und keine Meldung an die Pflegekasse geht. Oder wenn eine Begutachtung des Betroffenen verhindert wird. Zudem kann man sich auf Pflegegeld zurückzahlen einstellen, wenn man sich die Leistungen erschlichen und den Pflegebedarf lediglich vorgetäuscht hat. Dies dürfte aber nur sehr selten gelingen, da der MDK sehr genau schaut und überprüft, bevor sie Leistungen aus der Pflegeversicherung freigeben.
Wann eine Pflegegeld Nachzahlung möglich ist
Eine Pflegegeld Nachzahlung kommt dann zustande, wenn der Antrag auf Pflegegeld gestellt wurde und sich dieser noch in der Bearbeitung befindet. Das Pflegegeld wird dann nach der Genehmigung bis zu dem Tag rückwirkend ausgezahlt. An dem der Antrag auf Pflegegeld bei der Behörde eingegangen ist. Verzögerungen in der Überprüfung wirken sich somit nicht negativ auf die Leistungen aus. Sollte sich die Pflegestufe erhöhen, dann tritt eine Pflegegeld Nachzahlung auch erst ab dem Zeitpunkt in Kraft, an dem die Veränderung angezeigt wurde.